strafanzeige und versicherungsverlust wegen power comander

  • moin!!!

    habe mir heute eine ganz dumme sache anhören müssen:

    ein bekannter aus unserem sportclub fährt (fuhr) auch eine sc57 mit leo, k&n und power commander. in itzehoe (am langen peter) machte er einen unfall, den er nicht verschuldet hatte. ein bus nahem im die vorfahrt, weil der ohne zu gucken aus einer haltestelle rausfuhr. er wurde auf die gegenfahrbahn gedrückt, wo er sofort absprang. ihm passierte nicht viel, nur eine füssgängerin mit ihrem kind wurde durch umherfliegende teile schwer verletzt. (das war alles so vor 2 monaten).

    nun hat ein gerichtsgutachter die tuningmaßnahmen festgestellt. die versicherungen, die an diesem unfall beteiligt sind, habe sofort ALLE zahlungen abgeleht, da das motorrad so hätte nicht in den strassenverkehr fahren dürfen. infolgedessen hätte der unfall nicht stattgefunden. die staatsanwaltschaft machte daher strafanzeige wegen körperverletzung, schweren eingriff im strassenverkehr, fahren ohne zulassung, fahren ohne versicherungsschutz, etc.

    ich habe den ganzen schriftverkehr mal gelesen. HEFTIG! :wow :wow :wow
    die machen ihn jetzt richtig fertig. sein anwalt meint, dass wird eine ganz eklige sache. wenn er pech hat, bleibt er auf ALLEN kosten sitzen. die belaufen sich schon insgesamt auf über 100.000Euro für alles.

    ich halte euch auf dem laufenden....


    gruss

    jack

    mens sana in corpore sano

    Einmal editiert, zuletzt von jack_hh (22. Oktober 2007 um 10:18)

  • Tja das ist halt der Nachteil den immer keiner hören will wenn man den PC drin hat, und dieser nicht eingetragen ist, wenn man in einem Thread drauf hin weist, dann heißt das nur immer: "den sehen doch die grünen und der Tüv nicht", und daß die Versicherung bei nem Unfall dann nicht zahlen könnte, will immer keiner glauben.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (22. Oktober 2007 um 10:25)

  • Zitat

    Original von jack_hh
    ...., habe sofort ALLE zahlungen abgeleht, da das motorrad so hätte nicht in den strassenverkehr fahren dürfen. infolgedessen hätte der unfall nicht stattgefunden. ....


    mutige argumentation ....

    wenn die versicherungen damit durchkommen, dann wirds hart.
    keine zahlung mehr, wenn beim autounfall der verbandkasten abgelaufen ist.
    .... hätte ja gar nicht fahren dürfen ....

  • Ist ja mal richtig heftig! Ich dachte immer, dass sich eine Versicherung nur darauf berufen kann, wenn das nicht eingetragene Teil zum Unfall aktiv beigetragen hat. Aber in dem Fall wär der Unfall mit oder ohne PC so und so passiert.

    Gruß Stefan

  • Zitat

    Original von jack_hh
    moin!!!


    nun hat ein gerichtsgutachter die tuningmaßnahmen festgestellt. die versicherungen, die an diesem unfall beteiligt sind, habe sofort ALLE zahlungen abgeleht, da das motorrad so hätte nicht in den strassenverkehr fahren dürfen. infolgedessen hätte der unfall nicht stattgefunden. die staatsanwaltschaft machte daher strafanzeige wegen körperverletzung, schweren eingriff im strassenverkehr, fahren ohne zulassung, fahren ohne versicherungsschutz, etc.

    Hmm..also
    die fahrlässige Körperverletzung bekommst du bei einem Verkehrsunfall eigentlich immer an den Arsch...diese wird aber meistens eingestellt...also ist nichts ungewöhnliches. § 229 STGB

    hmm was meinst du genau 315 b oder 315 c stgb???

    siehe hierzu mal folgendes urteil

    http://lexetius.com/2000,2974

    also ohne Grund (Schuld deines Kumpels klagt so etwas keiner an, zumindets bei nem "normalen" unfall nicht) hat also auch nichts mit den tuningmassnahmen zu tun.

    Fahren ohne Zulassung ist eine OWI - keine Straftat...3 Punkte und 60 Euro oder so :cool3:

    naja und ohne Versicherungsschutz...hmmm nur weil du Teile anbaust die nicht zugelassen sind, wüsste ch nicht warum (strafrechtlich der Versicherungsschutz erlöschen soll.) Zivilrechtlich ist das schon gaz was anderes bezüglich der Versicherung!!!

    :flüster:


    mfg
    Matze


    @ ??? bekommt man denn nun denn PC eingetragen?????

  • Deshalb geht nichts über ein unverändertes Mopped. :)

    Damit hat man auch genug Spaß, kann sich solchen Stress sparen und zusätzlich der Rennleitung auch noch frech ins Gesicht lachen, wenn die ne Kontrolle machen.

    Selber oft genug praktiziert :D

    Hoffe das geht glimpflich aus. :daumen_rauf:

    Zur Info:

    Zitat


    § 20 Abs. 5 der StVO:
    Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

    Von "nicht Schuld" kann also keine Rede sein.

    Lead, Follow, or GET OUT OF THE WAY ! :cool3:

  • zahlen muss die vers. schon, aber kann das geld oder ein teil bei ihm wiederholen.. nur die frage wie es wirklich auf gericht dann ausgeht, da das teil ja nichts mit dem unfall und auch nicht mit der verkehrsicherheit zu tun hatte..


    der bus hat aber kein vorfahrt aus der haltestelle!!!!! leider fahren viele ohne zu schauen raus

    Einmal editiert, zuletzt von huskimarc (22. Oktober 2007 um 11:09)

  • fahren ohne zulassung in diesem fall ist eine straftat. ein freund von mir ist sowas ähnliches auch passiert. unfall mit einem getuntem motorrad ohne eintragungen.

    er ist mit ALLEN kosten hängen geblieben!!! das war so im die 40000 euro. die gutachten haben davon 10000euro verschluckt. diue versicherungen agumentierten auch damit, dass das motorrad hätte so nicht in den strassenverkehr fahren dürfen. vorm dem landgericht kiel haben die versicherungen recht bekommen!!!!!!!!

    @jack

    dein kumpel wird wohl zu ALLEM verknackt werden! sieht schlecht aus. den versicherungen ist aus wirklich SCHEISSEGAL, ob der unfall mit oder ohne tuning passiert wäre. fakt für die ist, dass das fahrzeug SO nicht fahren darf. die suchen immer gründe, um nicht zahlen zu müssen.
    dein kumpel wird sich wohl einen strick nehmen müssen!!!!! hart, aber so ist es. wer das nicht kappiert mit dem illegalem tuning, der muss das spüren !!!
    was die meisten immer denken: wird ja nix passieren!!!!!

    für mich kommt so eine tuning GENAU AUS SO EINEM GRUND niemals in frage!!! die meisten holzköpfe wissen nicht, dass sie damit auf dem besten wege sind sich das leben zu ruinieren!!!!!

    grüsse

    christian

    3 Mal editiert, zuletzt von christian73 (22. Oktober 2007 um 11:17)

  • Zitat

    Original von Apotheker
    Kann man einen PC überhaupt eintragen lassen?

    Ich denke schon daß man das kann, bei Autos kann man das Chiptuning ja auch eintragen lassen, aber vermutlich dürfte das nicht ganz billig sein, da man dann ein Gutachten über die veränderte Leistung usw. benötigen dürfte.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Hallo Christian73

    Zitat

    für mich kommt so eine tuning GENAU AUS SO EINEM GRUND niemals in frage!!! die meisten holzköpfe wissen nicht, dass sie damit auf dem besten wege sind sich das leben zu ruinieren!!!!!

    das ist aber mehr als hart geschrieben, ein ganzer Industriezweig lebt vom Tuning.

    Wir reden hier nicht von anderen Bremsen, starken Modifizierungen oder ähnlichen, sondern von einen simplen PC.

    Hallo, wenn ich hier so manchen Traktor oder Hänger sehe welcher lustig die Fehrnverkehrsstrasse benützt, wo kein Rückspiegel, keine Blinker oder am Hänger selbstbemahlte Kennzeichen an einem Draht baumeln sehe, die Rennleitung bewusst weg sieht (ach servus Franz, kimmst heute Abend zum Stammtisch) :kotz: erscheint mir Deine Haltung mehr als überzogen.

    Beim Unfall mit einen Biker würde der doch noch behaupten, he ich habe doch geplinkt..........ja mit was den mit dem Daumen? :gruebel:
    Oder....do fahr ich doch schoo do....seit vertsich Jahrn lang, des wiss aner ah jeder do ne. Doo kam noch ni was, der scheiss Motoradfahrer war wieda zu schnell do.

    Die wenigsten werden ein Moped wie es aus dem Laden kam fahren, freilich genehmigt im Sinne der STVZO sollte es schon sein.

    Gruss Fr...........

  • das kann man sehen wie man will!!!!

    fakt ist, dass JEGLICHE veränderungen die ABE zum erlöschen bringt. ein "einfacher pc" wie du es nennst, verändert die motorleistung, und genau das ist der GAU. die versicherungen stürzen sie wie die geier auf solche veränderungen. da kann man das schön rden wie man will. kommt das bei einem unfal raus, zahlen die versicherungen erstmal GAR NIX und werden nach gerichtsbeschluss wohl auch nix zahlen müssen.

    gruss

    christian

  • Zitat

    Original von huskimarc
    zahlen muss die vers. schon, aber kann das geld oder ein teil bei ihm wiederholen.. nur die frage wie es wirklich auf gericht dann ausgeht, da das teil ja nichts mit dem unfall und auch nicht mit der verkehrsicherheit zu tun hatte..


    der bus hat aber kein vorfahrt aus der haltestelle!!!!! leider fahren viele ohne zu schauen raus

    Genau so sieht´s aus in einem Haftpflichtschadensfall wenn ER diesen verursacht hätte... hatta aba nich so wie ich das Gelesen habe ergo wird´s vor Gericht gehen... die KFZ Haftpflicht vom BUS MUSS nicht zahlen u. den Fussgängern bzw. das Schmerzensgeld wird die Haftpflicht vom Mopedfahrer ZAHLEN müssen Ihn aber in Regress nehmen da das Moped nicht STVO Konform gewesen ist... und wenn er Pech hat u. die Fussgänger haben nen Dauerhaften Schaden davon getragen zahlt er die Regressansprüche sein LEBEN lang ab an seine Versicherung. Dumm gelaufen eben... (ehrlich gesagt auch kein Mitleid mit)

    Mein Ausbildungsleiter damals sagte mir mal:

    Kannst besser einen Fussgänger richtig platt fahren als nur Anschneiden. Da zahlste dein Leben lang für...

    Krasse Aussage aber so sieht´s aus!!!

  • Ist das überhaupt ne Leistungssteigerung? Die SC57 ist bekannt daß mit der Leistungsangabe "leicht" übertrieben wird. Ich glaub kaum daß nur ein PC ausreicht um auf die 172PS Nennleistung zu erreichen. Zumindest erreicht meine RN19 mit PC, Akra und Luftfilter gerade mal die angegebene Nennleistung. Man kann also, zumindest bei mir, nicht wirklich von einer echten Leistungssteigerung reden

    Ist ja eher eine Verbrennungsoptimierung, und muß das überhaupt eingetragen werden?

    Einmal editiert, zuletzt von R1_Treiber (22. Oktober 2007 um 12:59)

  • Natürlich MUSS das Eingetragen werden!!!

    Wenn du an der Bauart etwas veränderst MUSS es entweder TÜV haben oder eine EG Betriebsnummer wo die Sonderabnahme mit ausgeschlossen ist.

    Machste das nich entfällt die ABE inkl. dem Versicherungsschutz!!!

    Mal angekommen du fährst OHNE DB-Killer selbst dann ist die ABE inkl. Versicherungsschutz erloschen... blöde sowas... aber so sieht´s halt aus...

  • Zitat

    Original von R1_Treiber
    Ist das überhaupt ne Leistungssteigerung? Die SC57 ist bekannt daß mit der Leistungsangabe "leicht" übertrieben wird. Ich glaub kaum daß nur ein PC ausreicht um auf die 172PS Nennleistung zu erreichen. Zumindest erreicht meine RN19 mit PC, Akra und Luftfilter gerade mal die angegebene Nennleistung. Man kann also, zumindest bei mir, nicht wirklich von einer echten Leistungssteigerung reden

    Ist ja eher eine Verbrennungsoptimierung, und muß das überhaupt eingetragen werden?

    Das mußt du aber erst mal beweisen daß es keine Leistungssteigerung war, die Versicherung sieht das bestimmt anders.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • genauso wie Mr.Olzo es geschrieben hat isses...und nicht anders.


    was zeigt uns das??die versicherungen werden immer bescheuerter,mehr fällt mir zu dem thema nicht ein.

  • Zitat

    Original von R1_Treiber
    Ist ja eher eine Verbrennungsoptimierung

    Geile Ausrede :perfekt:;)
    Liegt eine ABE vor? Nein? Also illegal ! Ob Leistungssteigerung oder nicht ist egal.

    So ist das eben.

    Das sich Versicherungen gerne darum drücken, wenn ein Schaden eintritt, ist bekannt. Alleine aus diesem Grund sollte man zumindest wissen was man darf oder auch nicht.

    Scheint hier einige zu geben, die das nicht wissen. :wow

    Und nochmal... der Motorradfahrer wird mindestens eine Teilschuld am Unfall bekommen. Warum? Siehe oben.

    Er muss zudem an einer Bushaltestelle auf Fußgänger achten ;) ... ist irgendein anderer Absatz von dem Paragraphen...

    :cool3:

    Lead, Follow, or GET OUT OF THE WAY ! :cool3:

  • Muß ich mich doch mal mit meinem Freundlichem unterhalten, bei der Gelegenheit sollte ich mich auch mal um mein Federbein kümmern, das sollte ich vielleicht auch irgendwann mal eintragen lassen. Im Moment fahr ich mit ner "Bescheinigung" von Zupin durch die Gegend in der steht daß das Gutachten gerade in der Mache ist, in der Hoffnung das wird bei einer Kontrolle ausreichen bzw. es fällt nicht auf.

    Irgendwie bin ich in der Sache zu unbedarft.

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris

    Das mußt du aber erst mal beweisen daß es keine Leistungssteigerung war, die Versicherung sieht das bestimmt anders.


    das gibt´s nix zu beweisen. ist ein power commander nachgewiesen, haste die a....karte. dann interessiert es keinen mehr, ob da tasächlich merh leistung rauskam. fakt ist, dass das fahtzeug NICHT mehr für den öffentl. verkehr zugelassen war.

    der versicherungen sind WIE DIE GEIER. selbst bei mir, als ich mal einen unfall hatte und der VERDACHT auf chiptung da war, wurde von der versicherung keine zahlung geleistet. erst als ein teures gutachten von der gegnerischen versicherung das entkräftet hat, wurde gezahlt!!!

    gruß

    chrisi