..und wieder wurde nicht richtig gelesen (ebay)

  • Oh man ich macht ja gerade so als ob es euch getroffen hat! was soll das denn?

    Er sagt doch bei 30 Euro hat er es im erklärt auf was er da bietet!,er hätte zu jederzeit sein angebot zurücknehmen können!,wenn man schon darauf aufmerk
    sam gemacht wird :flüster:.

    Jetzt ist er EHRLICH! und überweist demjeningen Fair das Gled zurück!das würde ich auch machen jetzt mal ganz Ehrlich!.

    Kann mir jemmand mal erklären warum er ein Betrüger ist?,ein Betrüger sackt
    das Geld ein und schert sich ein Scheiss darum! :mad:.

  • krasse sache :tot_lach:

    nue32 Respekt

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:

  • @ nue32


    Da hast du uns den Wind aus den Segeln genommen. :respekt:

    Durch mich wird keiner geschädigt. Auch durch meine Postings nicht.
    auch wenn Ihr das manchesmal anders seht. (WoKo, dag°, 28.3.2000)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von JackAss
    denke auch dass alles rechtlich zulässig ist! wer lesen kann ist im vorteil.

    Dieser Meinung bin ich nicht. Zivilrechtlich handelt es sich IMHO um einen Fall der arglistigen Täuschung und damit ist das Rechtsgeschäft nach §123 BGB iVm §142 BGB nichtig.

    Die Darstellung des Angebots wurde nur deshalb in dieser Form gewählt, um beim Geschäftspartner einen Irrtum zu erzeugen.

  • Zitat

    Original von Sigi63

    Dieser Meinung bin ich nicht. Zivilrechtlich handelt es sich IMHO um einen Fall der arglistigen Täuschung und damit ist das Rechtsgeschäft nach §123 BGB iVm §142 BGB nichtig.

    Die Darstellung des Angebots wurde nur deshalb in dieser Form gewählt, um beim Geschäftspartner einen Irrtum zu erzeugen.

    ja, seh ich auch so, obwohl ich mir die Sachen immer genau durchlese und mir sowas nicht passieren würde.
    Aber ich hasse diese Angebote, wo ein ganzes Motorad abgebildet wird und nachher irgendwo im Text steht das bei der Auktion nur um das Plastikteil hinten rechts geht und das ist noch irgendwie verkratzt.

    Gruss, Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • Zitat

    Original von Sigi63
    Dieser Meinung bin ich nicht. Zivilrechtlich handelt es sich IMHO um einen Fall der arglistigen Täuschung und damit ist das Rechtsgeschäft nach §123 BGB iVm §142 BGB nichtig.

    Und wie bringst du diese beiden Paragraphen mit dem Fall in Verbindung?

    Mich würde mal interessieren was ein richtiger Anwalt dazu sagt. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es auch nur einen Richter gibt, der den Verkäufer wegen "arglistiger Täuschung" bestrafen würde - genausowenig wie wegen versuchten Betruges usw.

    Einmal editiert, zuletzt von Gizmo (22. Januar 2008 um 21:13)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Gizmo
    Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es auch nur einen Richter gibt, der den Verkäufer wegen "arglistiger Täuschung" bestrafen würde

    Da hast Du sicher recht, die "arglistige Täuschung" ist ein Begriff aus dem Zivilrecht und kein Straftatbestand. Insofern wird auch niemand bestraft, aber das Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde.

    Die o.g. Paragraphen stammten aus dem dritten Abschnitt des BGB. Darin geht es um Rechtsgeschäfte. Und genau so etwas stellt auch eine EBay-Auktion dar.

    Ich bin weder ein richtiger noch ein falscher Anwalt. Allerdings betreffen Gesetze nicht nur Anwälte, sondern es beschäftigen sich viele Berufsgruppen mit rechtlichen (Teil-)-Aspekten. Insofern ist es auch nicht anmaßend hierzu eine Meinung zu äußern, zumal wir ja alle danach handeln sollten :D .

  • @ Gizmo
    Du kannst schreiben, was Du willst, dieses Angebot ist, wie so viele bei Ebay, ein Abzockerangebot. Wenn sich ein Verkäufer nicht die Mühe machen will, die zu verkaufenden Teile einzeln zu fotografieren und zu beschreiben, soll er wenigsten den einen Satz, dass es sich nur um das Rücklicht handelt, FETT UND ROT machen.

    Der Satz: "Wer nicht lesen kann, ist selber Schuld" ist unsozial! (Oder soll ich besser sagen asozial ?) Manno :evil:

    Gruss Stefan

    Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!
    [SIZE=7]Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg[/SIZE]

    Einmal editiert, zuletzt von Ludix (22. Januar 2008 um 22:17)

  • Sehr fair...
    Erklär mir aber bitte mal was anderes:
    Wie kommst du auf Versandkosten von 10,50 Euro für so ein Lämpchen?

    =) always look on the bright side of life! =)

  • Zitat

    Original von Amuthor


    nicht jeder liest sich alles genau durch...hätte auch mehr auf die bilder reagiert.....

    hmmm... das ist aber nicht empfehlenswert... gerade zur heutigen zeit und gerade bei Internet Geschäften sollte man tunlichst ALLES lesen, und nicht nur dassFETTE und rote....

    Ich lese lieber alles 2mal....

    Aber mal so nebenbei...Der Verkäufer hat ja gesagt dass er das Geld nicht nimmt,also....
    Ironie Modus an:
    Wenn der Verkäufer dem Käufer auf deutsch und englisch geschrieben hat und dieser nicht anwortet.... vielleicht sind Standlichter in Dänemark so teuer und er hat für seine Verhältnisse ein Schnäppchen gemacht. :cool3:

    Und aus

    Edit sagt:
    Denke ein bischen Eigenverantwortung sollte schon noch bleiben. Es gibt viele viele Betrüger bei ebay und bei anderen plattformen, aber manchmal muss man sich einfach eingestehen scheisse gebaut zu haben und man pass beim nächsten mal besser auf...

    --- coming soon ---

    Einmal editiert, zuletzt von ankatit (23. Januar 2008 um 10:51)


  • stimmt,deswegen kaufe ich nichts bei ebay.wenn ich was im internet bestelle gehe ich vorhher in ne'n laden und schaus mir an.ich muss das was ich kaufe auch mal in der hand gehabt haben.


    erst so eingestellt und dann kneift der verkäufer...so siehts für mich aus.wer sagt dir ob das so stimmt was der kollege da so schreibt???

  • Zitat

    Original von Amuthor
    wer sagt dir ob das so stimmt was der kollege da so schreibt???

    Wer sagt dir überhaupt was stimmt von dem ganzen Zeug was so im Inet steht?

    Also ein bischen auf dem Teppich bleiben sollten wir schon.

    Ich finde es ok von dem Verkäufer wie er sich verhalten hat.

    Ich arbeite um zu leben, ich lebe nicht um zu arbeiten!
    klick 4 :foto:
    Life is to short to be wasted...

  • Zitat

    Original von Ludix
    Du kannst schreiben, was Du willst, dieses Angebot ist, wie so viele bei Ebay, ein Abzockerangebot. Wenn sich ein Verkäufer nicht die Mühe machen will, die zu verkaufenden Teile einzeln zu fotografieren und zu beschreiben, soll er wenigsten den einen Satz, dass es sich nur um das Rücklicht handelt, FETT UND ROT machen.


    Natürlich wäre es besser gewesen den Satz deutlich hervorzuheben. Damit auch der letzte Lese-Legastheniker begreift um was es in der Auktion geht. Und natürlich ist das Angebot auch nicht 100% sauber.

    Andererseits muss ich auch sagen: Du könntest den Satz auch in 3cm hohen Buchstaben tippen, ein dummer würde sich immer finden, der das überlesen würde.

    Wenn ich was bei Ebay kaufen will lese ich mir die Artikelbeschreibung in Ruhe durch. Und das 2-3 Mal um Fehlkäufe auschliessen zu können.
    Wenn einer sich das Bild anschaut, die Artikelbeschreibung nur in 2sec überfliegt und dann bietet ist derjenige selber schuld - jetzt mal außen vor gelassen ob der Verkäufer zu täuschen versucht oder nicht.

    Einen Vertrag liest man sich auch genau durch bevor man ihn unterschreibt.

    Vielleicht hat der Käufer ja auch ganz genau gewusst worauf er da bietet und braucht das Teil auch unbedingt und hat darum ein hohes Maximalgebot gesetzt und ist dadurch leider dann letztendlich auf die Schnauze gefallen weil ein anderer auch ein hohes Maximalgebot gesetzt hat. Nebenbei erwähnt waren die anderen Bieter auch nicht gerade Neulinge sondern Ebay-Erfahren.


    Sigi63: Ich hoffe du fühlst dich nicht angegriffen - war nicht meine Absicht.

    @Norbert: Die Versandkosten sind schon ein bißchen hoch - allerdings versichert. Aber für alle Teile zusammen wiederrum deutlich zu gering. Manche versuchen eben die Ebay-Gebühren über die Versandkosten reinzuholen. Ist das jetzt auch Betrug?

    5 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (23. Januar 2008 um 18:32)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Gizmo
    Sigi63: Ich hoffe du fühlst dich nicht angegriffen - war nicht meine Absicht.

    Nö, überhaupt nicht. =) Es war lediglich die (ebenso scharf formulierte :D ) Erwiderung auf Dein Posting, indem Du meine zuvor geäußerte Argumentation nur dadurch zu widerlegen versuchst, dass ich (und andere) keine "richtigen" Anwälte seien. Was immer diese Formulierung und die Unterstreichung auch bedeuten soll, es hat sich niemand als richtiger und auch keiner als falscher Anwalt ausgegeben.

    Wie gesagt, die Gesetzbücher sind eigentlich für die Bürger geschrieben und nicht nur für Anwälte. Leider sind sie nicht immer so geschrieben, dass sie jeder versteht, was dann letztlich den Anwälten zu Lohn und Brot verhilft.

    Es steht aber jedem zu, sich zu rechtlichen Sachverhalten zu äußern, selbst dann, wenn er keine Ahnung davon hat, außer es handelt sich um eine Rechtsberatung. Diese ist (noch) ausschließlich den Anwälten vorbehalten.

    Es mag sein, das Du es nicht für notwendig hältst, dass der Gesetzgeber Regelungen für das Feilbieten von Waren geschaffen hat und jeder dies tun kann, wie er will. Tatsächlich hat er dies aber getan, nämlich unter anderem im BGB, wo es Regelungen über die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften gibt.

    Da steht halt auch drin, dass solche nichtig sind, wenn sie durch "arglistige Täuschung" zustande gekommen sind. Das ist zunächst mal Fakt.

    Diskutieren kann man jetzt nur noch darüber, ob es sich im vorliegen Fall um eine arglistige Täuschung handelt oder nicht. Da wird man sich die Frage stellen müssen, ob die Ware so feilgeboten wird, dass ein Käufer Art und Umfang eindeutig erkennen kann oder ob - dem Anschein nach - der Irrtum erweckt werden soll, es handle sich um etwas anderes.

    Meiner Meinung nach (und dies ist jetzt eben nur meine Meinung) wird dieser Anschein erweckt und dadurch die Möglichkeit, einem Irrtum zu unterliegen, deutlich hervorgerufen. Falls diese Meinung zutreffen sollte, wäre es eine "arglistige Täuschung".

    Und Betrug ist etwas ganz anderes ... aber dazu will ich mich jetzt nicht auch noch äußern.

  • Zitat

    Original von BLAD3

    Wer sagt dir überhaupt was stimmt von dem ganzen Zeug was so im Inet steht?

    Also ein bischen auf dem Teppich bleiben sollten wir schon.

    Ich finde es ok von dem Verkäufer wie er sich verhalten hat.


    na die artikelbeschreibung inner bucht hat doch jeder gesehen/gelesen (-:daran gibts nichts zu rütteln.

    meinst du sein verhalten vorhher oder nachher?


    wenn du sein verhalten beim einstellen des artikels ok findest, unterstelle ich dir mal, dass du genauso einer bist ;)


    zum rest muss ich ja nich viel sagen.... :)

  • Was ich viel interessanter finde. Es gab ja offensichtlich auch einen zweiten mit Leseproblemen, der den Preis so hoch getrieben hat...

    Da kann jeder denken, was er möchte... :dumdiedum:;)

    Wenn es dass ist, was ich denke, dann ist genau das der Grund, warum ich bei ebay nichts mehr kaufe, es sei denn als Sofort-Kauf.

  • Jetzt glaub ich sollten wir mit den Spekulationen usw aufhören. Nichts ist erwiesen, nichts bestätigt. Und es heisst ja , Im Falle für den Angeklagten!

    Der Teufel gab mir seine Hand

  • Zitat

    Original von V-Freak
    Aber jetzt seit mal ehrlich (ihr braucht keine Antworten schreiben!!!) wer von euch hätte sich nicht über das Gebot gefreut und wer hat hat nicht einen zweiten Namen bei Ebay zum Preis hochtreiben! ;)


    Und deshalb werde Ich sehr oft nur durch einer überboten, das es kein zufall sein kann.
    Wenn man sich nicht traut ein Artikel ab 1 Euro zu verkaufen, dan muss mal halt ein Mindestpreis einstellen.
    vtrjeroen 137 Positive Bewertungen, 1 Negative :motz:

  • nue 32 respekt,in meinen augen hast du eier,dich hier zu stellen und zu sagen was fakt war bzw ist...
    bist ne ehrliche haut..
    würde mich einer bei ebay abzocken,ich glaub ich würde dann beim absender vorsprechen gehen :motz:

    so long Park