Telekom bucht nicht ab, was kann passieren?

  • Hallo,
    also ich habe da so einen Kumpel =), der hat vor etwa einem Jahr einen Telefonanschluß bei der Telekom beantragt (im T-Punkt) und auch brav seine Bankverbindung etc. angegeben.
    Der Telefonanschluß funktionierte auch bald drauf, nur einige Monate später fiel meinem Kumpel auf, dass die Telekom noch nie irgendwas von seinem Konto abgebucht hat, also weder die Einrichtungsgebühr noch die monatliche Rechnung. Er hat auch keine Rechnungen o.ä. per Post erhalten, nur damals eine Auftragsbestätigung.
    Vor einigen Wochen wechselte mein Kumpel den Wohnort, was eine Änderung seines Anschlußes nötig machte. Dies teilte er der Telekom mit (per Internetauftrag). Nun wartete mein Kumpel schon auf eine dicke Rechnung, da er sich dachte, der Telekom fällt jetzt bestimmt auf, dass sie bisher vergessen hatten, bei ihm abzubuchen. Doch auch weiterhin buchte die telekom nichts bei ihm ab, auch nicht die Ummeldegebühr. Das freut meinen Kumpel natürlich nur hat er ein furchtbar schlechtes Gewissen :dumdiedum: und außerdem ein wenig Angst davor, was passiert, wenn die Telekom das irgendwann doch mal merkt, können sie ihm dann die ganzen beiträge von Anfang an rückwirkend abbuchen oder gar noch eine Strafe veranlassen?
    Gruß

  • Hatte auch mal sowas,allerdings von der anderen seite her gesehen,da haben die Idioten ein jahr lang nen anderen Anschluss auch bei mir abgebucht,bis ichs gerafft habe! Hab das Geld dann zurückbekommen,und der andere teilnehmer die rechnung! Auf die versprochenen Freieinheiten hab ich dann lange gewartet,bzw. garnicht bekommen,ein ..........laden eben!!!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Zitat

    Original von Tyr777
    Hallo,
    also ich habe da so einen Kumpel =), der hat vor etwa einem Jahr einen Telefonanschluß bei der Telekom beantragt (im T-Punkt) und auch brav seine Bankverbindung etc. angegeben.
    Der Telefonanschluß funktionierte auch bald drauf, nur einige Monate später fiel meinem Kumpel auf, dass die Telekom noch nie irgendwas von seinem Konto abgebucht hat, also weder die Einrichtungsgebühr noch die monatliche Rechnung. Er hat auch keine Rechnungen o.ä. per Post erhalten, nur damals eine Auftragsbestätigung.
    Vor einigen Wochen wechselte mein Kumpel den Wohnort, was eine Änderung seines Anschlußes nötig machte. Dies teilte er der Telekom mit (per Internetauftrag). Nun wartete mein Kumpel schon auf eine dicke Rechnung, da er sich dachte, der Telekom fällt jetzt bestimmt auf, dass sie bisher vergessen hatten, bei ihm abzubuchen. Doch auch weiterhin buchte die telekom nichts bei ihm ab, auch nicht die Ummeldegebühr. Das freut meinen Kumpel natürlich nur hat er ein furchtbar schlechtes Gewissen :dumdiedum: und außerdem ein wenig Angst davor, was passiert, wenn die Telekom das irgendwann doch mal merkt, können sie ihm dann die ganzen beiträge von Anfang an rückwirkend abbuchen oder gar noch eine Strafe veranlassen?
    Gruß

    Wenn sie ihm das beweisen können dann wird er wohl rückwirkend zur Kasse gebeten. Ob er dann zahlen muß, bzw. ob das rückwirkend noch Geltung hat, sollte er sich mal beim Anwalt nachfragen....

    Haben wir hier nicht ein paar Experten ???

    Meine Kraft schöpfe ich aus Ideen für die Zukunft,
    nicht aus den Leistungen, die hinter mir liegen.

    Mitglied am Qualifikationstisch

  • Jenachdem wie lang die Verbindungsdaten gespeichert werden (je nach Tarif anderst, meist 6 Monate), könnte die Telekom eigendlich nur die Grundgebühr für davor liegende Monate berechnen, da sie ja keinen Nachweis mehr haben, wieviel vertelefoniert wurde... Aber so wie ich den Laden kenne, fällt denen sicher was ein, wenn sie es bemerken...

    Bernd

  • Wenn sie es merken, werden sie natürlich nachträglich berechnen, was sie nachweisen können, schliesslich wurde die Leistung ja erbracht. Im Allgemeinen regelt die Verjährung das BGB. Da ist von 3 Jahren die Rede.

    Ach und Strafe gibt es natürlich nicht! Den Fehler hat doch die T-com (dudelldudidü) gemacht

    Gruss Stefan

    Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!
    [SIZE=7]Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg[/SIZE]

  • seh´ich genauso, allerdings habe ich jetzt keine Lust, das zu überprüfen, so mit AGB´s und pipapo

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)