heute ist´s passiert: SC57 wegen fehlender BE beschlagnahmt!!!

  • beschlagnahmen??
    wie geht denn das ?
    bei uns gibts das nicht,..


    da klopf ich die eater rein, sag ihnen mein namen habt ihr,.. schickt mir die strafe!!

    und adee!!!

    mann ich würde nie mein ding hergeben!!!
    eher gehe ich in Häf´n!!!!

    ---->BORN TO BE A SLEDGEHAMMER<----

  • moin,

    Also auch wenn es hart klingt "selbst schuld" allerdings muss man auch dazu sagen das du schon ein ganzes stück von deiner Heimat weg warst und sie vielleicht deswegen gesehen haben das es eben keine kleine Test fahrt is... Es is für dich natürlich eine scheiss situation aber man kann die MIG da auch ein bissl verstehen... will nicht wissen wie oft die Hören, das is nur ne Testfahrt.

    Haben die dich denn in Stadtgebeit oder Ausserhalb angehalten?
    Kann vielleicht auch ausschlaggebend sein.

  • Scheiß spießiges Pack,anstatt die richtigen Ganoven zu suchen und einzubuchten hauen sie lieber auf die Zweiradfahrer ein.Einen leichteren Job gibt es wohl nicht?Wenn sie mal zu einem richtigen Einsatz müssen lassen sie sich Zeit weil sie sich sonst einnässen.Könnte kotzen wenn ich so etwas lese.

  • also ich verstehs auch nicht! beschlagnahme weil zu laut?! mit 200 durch die stadt, okay, da gefährdet man andere, aber wegen nem lauten auspuff?!

    und wenn man den killer mithat und vor ort einbaut bekommt man bestimmt noch vorsatz mit reingedrückt...

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • Na ja und ich dachte daß das nur bei uns in Bayern alles immer so streng gehandhabt wird, dabei scheinen da andere Bundesländer auch nachzuziehen, binn ja gespannt wann es da dann die ersten Beschlagnahmen auf so einschlägigen "Raser" Strecken gibt wie bei uns letztes Jahr am Sudelfeld & Co.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • mich wundert nur daß man da nix gegen machen kann! wieviele spackenkäfige rollen mit zu lauter auspuffanlage? oder (noch schlimmer weil gefährlich!) die viel zu tief sind? und die werden kein stück beschlagnahmt!

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • ich denk das die Verhältnismässigkeit nicht gegeben ist, zumindest nicht wenn es bei dem Auspuff bleibt. Für den illegalen Auspuff gibt es ja eigendlich ein festgelegtes Strafmass welches glaube bei 50 euronen plus 3 Fleisspunkten in Flensburg liegt.

    nur was willst du machen?
    Kannst klagen gegen die Beschlagnahme, wie einige in Bayern denen das Bike wegen zu schnell weggenommen wurde. Die haben sogar vom Gericht das Geld für den Abtransport und die Verwahrung wieder bekommen, aber sonst war nichts zu holen. Keinen Schadensersatz oä. Es wurde auch nicht durch das Gericht festgestellt das die nBeschlagnahme gegen geltendes Recht verstösst.
    Es kann und wird weiter beschlagnahmt nach Auskunft unseres Bay. Justitzministers, einige werden klagen usw. usw.


    Gerhard

  • soll sich ja keiner dran bereichern, aber das man da wenigsten keine kosten außer der (gerechtfertigten) strafe hat. und die ordnungshüterschaft evtl merkt daß die da nicht immer den nagel auf den kopf treffen.

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • Das ist ja mal Obersche**** Mein Beileid.
    Hoffe du bekommst dein Mädel bald wieder ....
    Haben die denn so gar kein Herz mehr? Warscheinlich bekommen nur O<Mopetenhasser diesen Job.
    Es liegt doch immer im Ermessen des Beamten ...
    Und der hatte wohl schlechte Laune ...

    Hoffe es geht gut aus :daumen_rauf:

    Immer schön geschmeidig bleiben! ;)

  • Zitat

    Original von CoXXi
    beschlagnahmen??
    wie geht denn das ?
    bei uns gibts das nicht,..


    da klopf ich die eater rein, sag ihnen mein namen habt ihr,.. schickt mir die strafe!!

    und adee!!!

    mann ich würde nie mein ding hergeben!!!
    eher gehe ich in Häf´n!!!!

    genau so seh ich das auch ! hattest du den db killer nicht mit ?

    die polizei ist so arogant , ich kann über sie nur lachen ....naja nicht alle aber die meisten sind so :D ich lach dann auch meistens :tot_lach:<<<<<<<<<<so meistens , scheiß auf die strafe hauptsache die sehen es wie ich dreckig grinse !

    aber beschlagnahmen ist schon hart da würd ich eher heulen ;( X(

    hab keins :))

  • Zitat

    Originally posted by Andy_79
    soll sich ja keiner dran bereichern, aber das man da wenigsten keine kosten außer der (gerechtfertigten) strafe hat. und die ordnungshüterschaft evtl merkt daß die da nicht immer den nagel auf den kopf treffen.

    da bleiben solche Kosten wie zB. 1x aus der tiefsten Pampa nach Hause, nach freigebe des Fzg. wieder abholen irgendwo, einige Tage kein Fzg....

    Es wird der Staatsmacht das Recht eingeräumt (bzw. nicht abgesprochen) dir einige Tage dein Kfz. zu entziehen, also eine Bestrafung ermöglicht die der Gesetzgeber aber garnicht vorsieht.


    Wobei es aber ein unterschied ist ob ich zu schnell war, oder ein KFZ ohne BE im Strassenverkehr bewege.

    Gerhard

  • Zitat

    Original von rocket
    Wobei es aber ein unterschied ist ob ich zu schnell war, oder ein KFZ ohne BE im Strassenverkehr bewege.

    Der unterschied liegt aber auch nur darin daß dann das ganze mit einem anderen § begründet wird, weil Beschlagnahmt ist Beschlagnahmt ;) ;) ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (14. Februar 2008 um 16:49)

  • Zitat

    Originally posted by FireBlade Chris

    Der unterschied liegt aber auch nur darin daß dann das ganze mit einem anderen § begründet wird, weil Beschlagnahmt ist Beschlagnahmt ;) ;) ;)

    Der Grund für die Beschlagnahme ist der Unterschied.
    Kann man davon ausgehen (bzw. man kann nicht davon ausgehen das er es nicht tut) das ein geblitzter nach der Verwahrnung normal fährt, bleibt ein KFZ ohne BE nach dem zahlen eines Bussgeldes immer noch ohne BE welche aber zwingend vorgeschrieben ist um ein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen.

    Nun komm mir nicht mit dem Schwank, db Killer wieder reinstecken und alles ist gut.
    Der db Killer hat fest und unlösbar mit dem Auspufftopf verbunden zu sein, was eine Schraube definitiv erstmal nicht macht :D.


    Gerhard

  • Zitat

    Original von rocket

    Der Grund für die Beschlagnahme ist der Unterschied.
    Kann man davon ausgehen (bzw. man kann nicht davon ausgehen das er es nicht tut) das ein geblitzter nach der Verwahrnung normal fährt, bleibt ein KFZ ohne BE nach dem zahlen eines Bussgeldes immer noch ohne BE welche aber zwingend vorgeschrieben ist um ein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen.

    Nun komm mir nicht mit dem Schwank, db Killer wieder reinstecken und alles ist gut.
    Der db Killer hat fest und unlösbar mit dem Auspufftopf verbunden zu sein, was eine Schraube definitiv erstmal nicht macht :D.


    Gerhard

    Ich meinte damit nur daß es für den den so was trifft es jetzt keinen Unterschied macht wegen was das Beschlagnahmt wurde, weil sein Moped muß er trotzdem abgeben, das is der schmerzliche Fakt. Und daß der Grund der Unterschied ist sagt ich ja bereits. Und wegen nem DB Killer kann mir das jedenfalls nicht passieren.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    2 Mal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (14. Februar 2008 um 17:21)

  • Mein Beileid!
    Ich beleidige jetzt keine Beamten, aber das kanns doch echt nicht sein!?!
    Wo ist das Verhältniss geblieben? Am besten auf schwere Kindheit und Psycho machen, dann gibts nur n halbes jahr knast wie bei kindermord o.ä.!!!
    Manche Leute sollten ihren Job echt an den Nagel hängen!!!
    LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
    Und dir viel Glück und Erfolg!

    Lattenrost ist KEINE Geschlechtskrankheit!!!

  • Zitat

    Original von jack_hh

    zum soundcheck habe ich die db-eater natürlich reusgenommen.
    einer von diesen miesen bullen

    Hey Jack, echt traurig für Dich, aber die beiden haben ihren Job gemacht, nicht mehr und nicht weniger. Wäre Deine Maschine in einem STVZO Konformen Zustand gewesen hättest du den beiden freundlich den Finger gezeigt und wärst dann lustig weitergefahren. Aber wie du schon schreibst " Soundcheck ", ist wohl daneben gegangen. Aber deshalb hier so ausfallend zu werden ?
    Glaubst Du echt die beiden haben die Gesetze bei uns gemacht gegen die du verstoßen hast ?
    Ich bin kein Moralapostel, nur wenn ich mit 150 über die Landstraße bummel und dabei erwischt werde kann ich auch nur über mich selber meckern, oder ?

  • Zitat

    Nun komm mir nicht mit dem Schwank, db Killer wieder reinstecken und alles ist gut.
    Der db Killer hat fest und unlösbar mit dem Auspufftopf verbunden zu sein, was eine Schraube definitiv erstmal nicht macht :D.


    Gerhard

    Steht das irgendwo mit dem "verbunden sein"?
    Meines Erachtens haben Zulieferer extra diese Möglichkeit geschaffen, um den Topf auf der Straße und auf der Rennstrecke einsetzen zu können.

    Gruß
    da Jensa :yeh:

  • ohmann was fürn bull..... wenn das so weiter geht muß ich ja noch angst haben das mir das selbe passiehrt wegen fehlender kennzeichenbeleuchtung :motz: :evil: O< :tougue: :oh_man:


    kommst hoffentlich noch mit nur einem blauen auge davon


    mfg Hypno

  • ich hatte damals nen racing-puff dran...haben se mich auch gepackt :tougue:
    ....durfte so weiter fahren....
    nur zahlen musste ich halt.....glaube ca.150euro rum....3 punkte, aufbauseminar 250euro (weil ich noch kurz vor ende der probezeit war)...und nochmal 2 jahre probezeit oben drauf :evil:

    naja ist inzwischen auch rum.....

    und wenn ich sowas hier mit mopet beschlagnahmen höre...da muss man sich ja bei der nächsten kontrolle echt überlegen, ob man nit einfach dem mit der kelle noch nett zurück winkt und kappelle macht....
    an das nummernschild müssten natürlich dann noch schaniere dran :gruebel:

    (-: 270°-180°-90°-180°....so und nicht anders(-:

  • Da ihr mal wieder so doll und wild diskutiert, will ich mal zwei Sachen in den Raum stellen, habe es auch immer bei mir.

    Ich bin dabei auf zwei ganz interessante Berichte gestoßen, die ich hier mal veröffentlichen will.


    Erster Artikel:


    Loud pipes save lives Wie laut darf ein Auspuff sein ?

    BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?

    Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff
    in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

    Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
    Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den
    Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen-
    den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

    Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen,
    wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet
    sind.

    Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene
    Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen
    Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

    Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder
    angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen
    Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen
    Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

    Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

    „Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen
    nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei
    verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß-
    stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur,
    wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .
    Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer.
    Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme
    sein.

    Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder
    § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle
    eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ),
    hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein-
    heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag-
    nahmt und eingezogen werden.

    Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies
    rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe-
    haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen
    unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung
    von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner
    Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

    Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit
    berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer
    höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis-
    mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des
    Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu
    erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike -
    schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten
    wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

    Wann zu Laut??
    Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet:

    Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

    Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt.

    Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
    Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.

    Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.

    Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

    Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
    Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
    Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.


    Zweiter Artikel:


    Beschlagnahmung der Auspuffanlage - Wann erlaubt ?


    --------------------------------------------------------------------------------

    Dieser Artikel wurde von einem Polizisten (!) im FIGHTERS-Forum veröffentlicht:

    "Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert ! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150 DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen, Mann was für ein Klugscheisser! Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren ! Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.
    Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund) darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten.Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die Verhältnismässigkeit anzuzweifeln und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!


    CBR1000RR Repsol #134/999
    TecBike Edition :perfekt3: