wie is das eigentlich wenn der TÜV was einträgt aber in z.b einer Kontrolle dem Polizisten das nicht passt?
Hat die Polizei das letzte Wort oder müssen die sich dananch richten was der TÜV eingetragen hat sei es auch nochso seltsam?
wie is das eigentlich wenn der TÜV was einträgt aber in z.b einer Kontrolle dem Polizisten das nicht passt?
Hat die Polizei das letzte Wort oder müssen die sich dananch richten was der TÜV eingetragen hat sei es auch nochso seltsam?
der Wachtmeister hat das letzte Wort, wenn die Eintragung nicht rechtens ist.
Entscheident ist das alles der StVZO entspricht, nicht was ein Prüfer abstempelt.
Mensch Gerhard,
hassu am ende Humor? das war ja in der Tat ein aufregendes Jahr für Dich!
Füchte aber Ronny kann wenig damt anfangen
aah> damit schon eher!
MFG
boa warst du schnell Frank.
kommt halt drauf an... notfalls entscheidet das ein richter
ZitatOriginal von rocket
boa warst du schnell Frank.
Hä... 180 Ps machens möglich
MFG
ZitatOriginal von Ronny R.
wie is das eigentlich wenn der TÜV was einträgt aber in z.b einer Kontrolle dem Polizisten das nicht passt?
Es ist nicht die Frage, ob es jemanden passt oder nicht. Entscheidend ist letztlich ausschließlich die gesetzliche Zulässigkeit.
Eine 'Eintragung' ist nichts anderes als die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen, dass ein bestimmter technischer Sachverhalt den Vorschriften entspricht.
Ist dennoch etwas illegal eingetragen worden, so wird es dadurch nicht legal. Insofern nutzt ein illegaler Eintrag überhaupt nichts.
...andererseits ist ein Polizist eben kein amtlich anerkannter Sachverständiger
Oh Sigi... ein prisantes Thema,ja wenn ich mich als Leie nicht mal auf den Tüff verlassen kann auf wem dann?
Der Beamte auf der Strasse steckt doch meist nicht soo tief in der Materie den Eintrag des vereidigten Tüffbeamten zu beanstanden oder.
Nehmen wir an der Tüff hat den Auspuff mit EG Nummer als noch gerade so mal mit einen <Auge zudrückend durchgehen lassen und der Grüne ist der Ansicht das dürfte nicht sein, bin ich als Fahrzeughalter der gearschte oder wie darf ich dat verstehen bitte?
Wenn man es so nimmt kann ja alles in Frage gestellt werden.Immer eine Auslegungssache.
Selbst von Tüff zur Dekra gibt es enorme Unterschiede, was sein kann und nicht darf....ja ich weiss Gesetze ....diese werden halt unterschiedlich interprätiert ;).
MFG
ZitatOriginal von Mr.Olzo
bin ich als Fahrzeughalter der gearschte oder wie darf ich dat verstehen bitte?
MFG
Wenn sich bei einer Nachprüfung durch einen a.a.S herausstellt, das die Eintragung nicht legal ist - ja
Zivilrechtlich dem ursprünglichen a.a.S einen Fehler nachzuweisen dürfte in den allermeisten Fällen nahezu unmöglich sein. Schließlich müsste der Zustand zum Zeitpunkt der Eintragung bewiesen werden.....
die Polizei kann vor Ort eine Eintragung anzweifeln. Dann kommt das Fahrzeug zu einem Gutachter (der von der Polizei ausgewählt wird). Dieser Erstellt dann ein Gutachten über das Fahrzeug.
Wenn das Gutachten nun besagt, das das Fahrzeug nicht den Vorschiften einspricht, kann das Straßenverkehrsamt einem die Plaketten abkratzen.
Dann wirds nicht billig. Kosten für das Gutachten der Polizei, Bußgeld und dann zum wieder anmelden muss man wieder zum Tüv und zum Strassenverkehrsamt. Falls das Mopped abgeschleppt wurde, darf man natürlich auch noch den Abschlepper bezahlen.
ZitatOriginal von Meik
...andererseits ist ein Polizist eben kein amtlich anerkannter Sachverständiger
das ist natürlich völlig klar. Letztendlich entscheidet der Richter unter Zuhilfenahme eines gerichtlichen Gutachtens.
Kommt in der Realwelt gar nicht so selten vor.
ZitatOriginal von ManfredK
Zivilrechtlich dem ursprünglichen a.a.S einen Fehler nachzuweisen dürfte in den allermeisten Fällen nahezu unmöglich sein. Schließlich müsste der Zustand zum Zeitpunkt der Eintragung bewiesen werden.....
... und es wird vieles noch nachträglich verändert.
Letztlich ist für den vorschriftsmässigen Zustand des Fahrzeuges immer der Halter/Fahrer verantwortlich und es ist ein Irrglaube, dass ein a.a.S. etwas Illegales legalisieren kann.
Die Frage, ob der Halter oder Fahrer den unvorschriftsmässigen Zustand selbst erkennen konnte, ist eine völlig andere und wird natürlich in der Bewertung von Fahrlässigkeit und Vorsatz mit berücksichtigt.
Sicherlich sind auch viele "schwammig" gehaltene Vorschriften auslegungsfähig, so dass letztlich Gerichte - teilweise über mehrere Instanzen - darüber entscheiden müssen.
Ja, wenn mehrere Richter schon nicht wissen, was Recht ist, wie soll es dann der Bürger wissen. Ist aber so, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Ein typisches Beispiel hierfür ist das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§19 StVZO) mit dem Kriterium "eine Gefährdung zu erwarten". Hier gehen die Meinungen oft weit auseinander, insbesondere darüber ob eine Gefährdung nur möglich oder zu erwarten ist.
Alles schon vorgekommen. (Zum Glück nicht bei mir selber). Deswegen sollte man selber schon darauf achten, den Auslegungsspielraum so gering wie möglich zu halten! Ist allerdings in der Praxis nicht ganz so einfach. Fahre selber einen Streetfighter und da ist man leider irgendwie immer latent gefährdet für solche Späßchen .
Deswegen halte ich es so:
Möglichst wenig aufsehen erregen und möglichst wenig Angrifffsläche bieten. D.h. wenn ich einer von denen bin, die ständig die Ortsausfallsstraße auf dem Hinterrad runterbraten oder ich immer ohne DB-killer fahre ist die Wahrscheinlichkeit einfach größer, dass mich manche Leute, die in der Richtung was zu sagen haben nicht leiden können und mich deswegen (und natürlich dann gleich auch wegen dem kompletten anderen Scheiß) mächtig an den Karren fahren.
egal wer von beiden....man is selber im endefekt als fahrer/halter IMMER der dumme......und warum....weil andere keine ahnung haben/hatten... so einfach....
ZitatOriginally posted by Amuthor
egal wer von beiden....man is selber im endefekt als fahrer/halter IMMER der dumme......und warum....weil andere keine ahnung haben/hatten... so einfach....
naja, mit der Ahnung würde ich nicht in jedem Fall so unterschreiben.
Es gibt schon Leute die meinen sie sind besonders schlau. Mal ne Geschichte aus dem Leben.
Ein Fzg. Halter baut an seinem Golf einen Spoilersatz an - Gutachten gemacht.
Breite Reifen drauf - Gutachten gemacht.
Kiste tiefer gelegt - gutachten gemacht.
nun schleifen die Reifen an der Karosse und Lenkeinschlag ist nicht voll gewährleistet.
die Spoiler sind nur wenige cm über der Strasse und schleifen bei jeder Unebenheit ebenfalls.
er hat für alles Gutachten und man könnte denken es ist alles in bester Ordnung. Ist es aber nicht. Weil die Kiste nie mit allen teilen geprüft wurde.
So wurden Reifen und Spoiler ohne Tieferlegung begutachtet. Tieferlegung ohne Reifen und Spoiler. usw.
ZitatOriginal von rocket
naja, mit der Ahnung würde ich nicht in jedem Fall so unterschreiben.
Es gibt schon Leute die meinen sie sind besonders schlau. Mal ne Geschichte aus dem Leben.
Ein Fzg. Halter baut an seinem Golf einen Spoilersatz an - Gutachten gemacht.
Breite Reifen drauf - Gutachten gemacht.
Kiste tiefer gelegt - gutachten gemacht.nun schleifen die Reifen an der Karosse und Lenkeinschlag ist nicht voll gewährleistet.
die Spoiler sind nur wenige cm über der Strasse und schleifen bei jeder Unebenheit ebenfalls.er hat für alles Gutachten und man könnte denken es ist alles in bester Ordnung. Ist es aber nicht. Weil die Kiste nie mit allen teilen geprüft wurde.
So wurden Reifen und Spoiler ohne Tieferlegung begutachtet. Tieferlegung ohne Reifen und Spoiler. usw.
genau das mein ich ja...und wer bekommt den ärger wenn es drauf ankommt?...der halter/fahrer...und warum?..weil er sich auf andere verlassen hat/musste ;)egel wie....immer den letzten beissen die hunde.....
gleiches beispiel kleines MOMOlenkrad mit ABE.....die ABE gilt aber nur in verbindung mit der originalen rad/reifenkombi....dann werden breite reifen nachgekauft und ab damit zum tüv...die werden eingetragen....aber der prüfer schaut nicht aufs lenkrad....sollte er aber..er is doch sachverständiger....
ZitatOriginally posted by rocket
er hat für alles Gutachten und man könnte denken es ist alles in bester Ordnung. Ist es aber nicht. Weil die Kiste nie mit allen teilen geprüft wurde.
So wurden Reifen und Spoiler ohne Tieferlegung begutachtet. Tieferlegung ohne Reifen und Spoiler. usw.
hier steht der fehler der gemacht wurde und den hat der Halter gemacht.
Er hat den Tüv gelinkt. er hat die Kiste nämlich nicht mit allen Teilen zusammen vorgestellt
_______________________________________
klar gibt es auch Fälle in denen der Tüv etwas falsch eingetragen hat. aber umgebaut hat der Halter. Und für den Zustand ist nur der Halter verantwortlich.
Mal davon abgesehen gibt es ausreichend Fälle in denen nach der Begutachtung noch etwas geändert wurde.
ZitatOriginal von rocket
hier steht der fehler der gemacht wurde und den hat der Halter gemacht.
Er hat den Tüv gelinkt. er hat die Kiste nämlich nicht mit allen Teilen zusammen vorgestellt_______________________________________
klar gibt es auch Fälle in denen der Tüv etwas falsch eingetragen hat. aber umgebaut hat der Halter. Und für den Zustand ist nur der Halter verantwortlich.
Mal davon abgesehen gibt es ausreichend Fälle in denen nach der Begutachtung noch etwas geändert wurde.
na dass mein ich doch ;)egal..ob er den tüv linkt...oder beim tüv was übersehen wird...oder oder oder....immer als halter biste dran...bzw der dumme...
ps.der sachverständige hätte auch bei der eintragung vermerken können, dass die verbauten teile immer nur einzelnd d.h. nie in verbindung mit anderen reifen,fahrwerk oder ähnlichem verwendet werden dürfen....ich erwarte sowas von einem *sachverständigen*
Kurzum du fährst mit einen Puff.puff welcher nur eine EG ABE Nr, hat dem Herrn Polizisten gefällt trotz fahren mit Pfeiferl dein Auspuff nicht,kann er dat Möpi stillegen und Abschleppen lassen. Der Dumme bist eh ,denn ohne Kat bekommste den sowieso nicht legal durch den Tüff.
Also bekommt er im Nachhinein noch Recht und Die Rechnung gehört Dir janz alleene. Scheiss Spiel!
MFG