zwei kleine fragen vor dem kauf

  • hallo zusammen

    bevor ich hier los schreibe möchte ich mich ganz kurz vorstellen:
    ich heisse andi und komme aus der schönen schweiz :) nach einer yamaha tzr bin ich anfangs 2003 auf eine honda cbr 900 rr baujahr 2000 umgestiegen. leider bin ich in den folgenden zwei jahren wegen verletzungspech (nicht mit dem motorrad) nie dazu gekommen, die prüfung zu absolvieren. aus privaten gründen musste ich kurz darauf mein «ein und alles» verkaufen. heute, drei jahre später möchte ich meine leidenschaft wieder in angriff nehmen.

    nun habe ich ein schönes gebraucht-bike gefunden. gleiches model und gleiche farbe wie mein verkauftes motorrad.

    gestern konnte ich das gute teil probefahren.

    nun habe ich zwei sachen, bei welchen ich rat brauche:

    1. so viel ich weiss, gab es bei der cbr sc44 zwei rückrufaktionen. für jede rückrufaktion wurde an der seite am töff eine kerbe hinterlassen. die cbr hat jedoch nur eine kerbe (wenn man davor steht, die linke). kann damit feststellen, bei welcher rückrufaktion der töff nicht gebracht wurde?

    2. das bike hat einen scorpion-auspuff mit dB-killer. der anbieter meinte, dieser müsse nicht eingetragen werden. er hatte einen zettel und meinte, dass dieser reichen würde. (achtung, diese frage ist schweiz-spezifisch)

    besten dank und gruss

    andi

  • Hallo Andi !

    Herzlich Willkommen hier im Forum und noch viel Spaß. :flüster:
    Zu Deinen zwei Fragen kann ich Dir leider keine gezielte Antwort geben. Von einer Rückrufaktion bei der SC 44 weis ich nichts und normalerweise reicht eine Mitführung der ABE des Auspuffs, es sei denn in der Schweiz herrschen andere Bestimmungen !? :gruebel:
    Gruß

    Toni

    • Offizieller Beitrag

    Gruß &...stay hard on the gaaassss.. ;):D

    PeteRR :lies nach: (-:

    NS/24:
    Tacho SC77/17: > 35.300 km :)

    Tacho SC80/20: > 19.000 km

  • danke euch beiden. nun bin ich um einiges schlauer. werde das mit der rückrufaktion noch genauer abklären.


    gruss andi

  • Hallo andi,

    hab an meiner auch nur eine Kerbe, italienisches Modell, denke es war der Kupplungskorb der gemacht wurde.

    Zu 2: weiß ich nicht wie die Bestimmungen der Schweiz sind, aber sind einige Schweizer hier im Forum unterwegs, die sollten das wissen.

    Gruß und viel Spaß im Forum :welcome:

  • wenn der auspuff eine ABE hat, musst du diese nur mitführen

    wenn er eine EG/ABE hat, ist am auspuff eine E-nummer eingeschlagen/eingraviert und du brauchst nichtmal den zettel mitführen

    wenn es natürlich nur ein teilegutachten sein sollte (halte ich für unwahrscheinlich) dann muss du den topf beim tüv eintragen lassen.

    ...........so ist es zumindest hier in der BRD ;)

    (-: 270°-180°-90°-180°....so und nicht anders(-:

    Einmal editiert, zuletzt von Sichel (30. Mai 2008 um 16:11)

  • Zitat

    Original von PeteRR

    so war es bei mir auch

    Als Gott die Welt erschuf, fragte er die Steine. "Steine, wollt ihr Schwaben sein?" Da antworteten die Steine betrübt. "Wir würden gerne, aber wir sind nicht hart genug!"

  • Zitat

    Original von fallaron

    2. das bike hat einen scorpion-auspuff mit dB-killer. der anbieter meinte, dieser müsse nicht eingetragen werden. er hatte einen zettel und meinte, dass dieser reichen würde. (achtung, diese frage ist schweiz-spezifisch)

    So, ich melde mich mal als Schweizer :D

    Ich hab bei meinem Akra auch nur so ein Beiblatt, dass dieser Auspuff für mein Motorrad zugelassen ist. Das reicht. Der Auspuff muss nicht im Fahrzeugausweis eingetragen werden.

    Gruss Roger