Bin ich ein Schwarzfahrer?

  • Servus,
    ich hab noch den rosa Führerschein mit 25kw Begrenzung.
    Den wollte ich vor ein paar Jahren mal umschreiben lassen aber die Schalterdame in der Zulassungstelle hat zu mir gesagt nachdem sie meinen FS angeschaut hat, dass dies nicht mehr nötig sei, da ich ja schon über 25 wäre und es nach neuem Führerscheinrecht keine Leistungsbeschränkung ab 25 Jahren gibt.

    Jetzt krieg ich einen Anruf von der Polizei die behauptet ich fahre ohne Fahrerlaubnis!
    Desweiteren behauptet der Polizist am Telefon, selbst wenn ich mir den Kartenführerschein besorge wird mir max. 25kw eingetragen, da ich irgendeine Frist zum Umschreiben versäumt hätte und ich somit den Motorradführerschein neu machen müsste um mit mehr als 25kw zu fahren!

    Bin ich im falschen Film?

    Jetz muß ich am Montag zur Zulassungsstelle und für den Polizisten den Namen der Schaltertippse besorgen.

    Hatte schon mal jemand das gleiche Problem?
    Wie geht sowas im Normalfall aus?
    Ich kann ja nicht mal was dafür!

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Auch nicht schlecht. Also ich glaub nicht wirklich das als "Schwarzfahrer" unterwegs bist da du ja wie gesagt schon die Altersgrenze überschritten hast.
    Ich denke mir jedoch, daß die dir eventuell schon einen Strick aus deiner "Pappe" drehen können da du da ja wirklich nur mit 25 kw eingetragen bist.

    Aber mir stellt sich auf jeden Fall die Frage warum die dich anrufen. Haben se dich kontrolliert oder so ?
    Ich würds auf jeden Fall mit dem neuen Karten Schein versuchen. Glaub nicht dran das es da Fristen gibt mit umschreiben oder so. Weil schließlich hast die Pappe ja mal gemacht, gelle ?

    Viel Glück wünsch ich da auf jeden Fall mal und halt uns doch hier mal auf dem laufenden den ist mal ein interessanter Fall.

    Gruß Oli

  • Also daß es da ne Frist gab bis zu der man den Umschreiben mußte wäre mir neu, damals mußte man halt nur versichern daß man so und so viel km auf nem Bike mit maximal 34PS gefahren ist, dann konnte man den Schein nach minimal 2 Jahren auf Klasse 1 erweitern lassen, Ich hab das damals auch erst nach 3 Jahren machen lassen, da ich die erste Zeit gar kein Moped hatte.

    P.S.
    SA vor ner Woche hab ich dich in Eichstätt in der Kipfenberger Straße gesehen, binn da mit'm Auto vorbei gekommen ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (23. August 2008 um 19:51)

  • Kanns mir eigentlich auch nicht vorstellen dass die sowas machen können !!!

    Gruß Marco

    300km/h - auf dem Bike wie ein Drogenrausch.

    Irre...

    Die Wahrscheinlichkeit, jetzt
    einen Ölfleck umsurfen zu können, gleicht im
    ungefähren
    der, einer Gewehrkugel ausweichen zu können.

  • Ich habe 1998 nach längerer Abstinenz den Wiedereinstieg gemacht. Bin einfach zur Zulassungsstelle ( Führerscheinstelle ) gegangen und habe einen Wisch unterschrieben wo ich mit meiner Unterschrift bestätigte, dass ich in den letzten zwei Jahren mit 27 PS Leistung ( damals Führerscheinklsse 1 A ) mindestens 4000 km gefahren bin und erledigt war es... :flüster:
    Drei Wochen später hatte ich den offenen Schein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Domino (23. August 2008 um 20:49)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Richie Rockabilly
    ... und es nach neuem Führerscheinrecht keine Leistungsbeschränkung ab 25 Jahren gibt.

    Das ist definitiv falsch.

    Grundsätzlich berechtigt der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A in den ersten zwei Jahren nur zum Führen von Krafträdern bis 25kW. Bewerber ab 25 können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. (§6 Abs. 2 FeV).

    Dies bedeutet aber nicht, dass es ab 25 keine Leistungsbeschränkung mehr gibt, sondern eben nur, dass ab diesem Alter der Direkteinstieg in die unbeschränkte Klasse A möglich ist.

    Im neuen Fahrerlaubnisrecht ist es so, dass nach zwei Jahren aus der beschränkten Klasse A automatisch die offene Klasse A entsteht.

    Im alten Fahrerlaubnisrecht (bis 31.12.98 ) war dies nicht so. Hier konnte man die Klasse 1 prüfungsfrei beantragen, wenn man mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse 1a war, er wurde aber nicht automatisch zugeteilt.

    Wer heute noch einen alten rosa Führerschein mit Klasse 1a hat, darf weiterhin nur die entsprechend beschränkten Krafträder fahren. Ansonsten wäre es 'Fahren ohne Fahrerlaubnis', was eine Straftat nach §21StVG darstellt.

    Die Umschreibung in die neue offene Klasse A ist aber IMHO nach wie vor möglich, indem man einen Kartenführerschein beantragt. Dann wird auch direkt die offene Klasse A erteilt.

    Dass es hier eine Ausschlussfrist gäbe, wäre mir nicht bekannt.

    Obwohl der Straftatbestand IMHO formal erfüllt ist, ist wohl nicht zu erwarten, dass es zu einer Anzeige kommt. Falls doch dürfte es unter Mithilfe eines Rechtsanwaltes wohl kaum ein Problem sein, eine Einstellung wg. Geringfügigkeit (§153 StPO) zu erwirken.

  • Das ist der "Nachteil" der Besitzstandes im FS-Recht....

    Auf der einen Seite pochten viele darauf mit mit dem alten 3er auch weiterhin LKW mit 7,5to fahren zu dürfen und freuen sich darüber....

    Auf der anderen Seite kneifts (wegen Falschberatung) am Umschreiben....

  • @ supaluri
    vor ca. 3 Monaten war ich in einen leichten Unfall verwickelt, deshalb hat der Polizist mich angerufen.

    Der Unfall gibt nämlich dem Fall die besondere Würze!
    Möcht gar nicht wissen was für einen Einlauf die für mich zusammenstellen.

    Das komische an der Sache ist aber dass ich schon mehrfach in Verkehrskontrollen geraten bin und kein Polizist hat irgendwas zu mir gesagt!
    Für was wollen die dann eigentlich die Papiere sehen?

    @ Fireblade Chris
    kann gut möglich sein. Hab mit Mario eine Runde gedreht.

    @ Sigi63
    Danke für die exakte Auskunft, die nehm ich morgen mit in die Zulassungsstelle!

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

    Einmal editiert, zuletzt von Richie Rockabilly (24. August 2008 um 16:03)

  • Nach altem Recht und nach §6 Abs.7 FeV werden alte beschränkte Erlaubnisse auf Antrag(!) umgestellt. Wurde ein solcher Antrag nicht gestellt, erfolgte keine Umstellung, so daß die Beschränkung nach altem Recht weiter gilt. Also formal, wie Sigi schon feststellte ein Verstoß gem. § 21 StVG...Folge formal FEentzug und Sperre für mindestens 6 Monate. Wenn Du beweisen kannst, z.B. wenn ein Kumpel damals bei der Führerscheinstelle dabei war, als Dir die falsche Auskunft erteilt wurde oder wenn sich die Tante noch erinnert und zugibt, daß sie Mist erzählt hat, kannst Du Dich auf einen Verbotsirrtum berufen, den man sogar als unvermeidbar ansehen könnte, weil die Auskunft von der zuständigen Fachbehörde erteilt wurde. Das Verfahren würde also eingestellt. Geh zum Anwalt, der macht das.

    Gruß Bernd und Kuppplungszug ersetzt?

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Original von Richie Rockabilly
    Servus,
    ich hab noch den rosa Führerschein mit 25kw Begrenzung.
    Den wollte ich vor ein paar Jahren mal umschreiben lassen ...

    Bin ich im falschen Film?

    Ich hab noch den grauen FS und null Probleme.
    Ich wollte den auch mal umschreiben lassen, aber dann kam ein Neuer (rosa) und noch einer (Karte), aber beim nächsten FS mach ich mit, vielleicht. ;)

    Richie, Du mußt nur den Passierschein A39 verlangen. :D

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von RR-06
    ... aber beim nächsten FS mach ich mit, vielleicht. ;)

    Das wird Dir der Gesetzgeber abnehmen.

    Denn die 3. EU-Führerschein-Richtlinie (2006/126/EG) sieht eine maximale Geltungsdauer für Führerscheine vor. Diese beträgt für die Klasse A voraussichtlich 10 Jahre. Da diese Richtlinie spätestens zum 19.01.2013 national umgesetzt werden muss, ergibt sich ein Zwangsumtausch spätenstens zum 18.01.2023. (-:

  • Zitat

    Original von Frank_CBR1000
    So wie Blade 2003 hab ich es auch gemacht.


    :ja_genau: vor etwa 16 Jahren....

    Gruß Christian :)

  • Zitat

    Original von lawyer
    Nach altem Recht und nach §6 Abs.7 FeV werden alte beschränkte Erlaubnisse auf Antrag(!) umgestellt. Wurde ein solcher Antrag nicht gestellt, erfolgte keine Umstellung, so daß die Beschränkung nach altem Recht weiter gilt. Also formal, wie Sigi schon feststellte ein Verstoß gem. § 21 StVG...Folge formal FEentzug und Sperre für mindestens 6 Monate. Wenn Du beweisen kannst, z.B. wenn ein Kumpel damals bei der Führerscheinstelle dabei war, als Dir die falsche Auskunft erteilt wurde oder wenn sich die Tante noch erinnert und zugibt, daß sie Mist erzählt hat, kannst Du Dich auf einen Verbotsirrtum berufen, den man sogar als unvermeidbar ansehen könnte, weil die Auskunft von der zuständigen Fachbehörde erteilt wurde. Das Verfahren würde also eingestellt. Geh zum Anwalt, der macht das.

    Gruß Bernd und Kuppplungszug ersetzt?

    Servus,

    Kupplungszug ist ersetzt, mein Provisorium als Reserve unter der Sitzbank.
    Hat super funktioniert drum heb ich es auf!

    Beweisen werd ich die falsche Auskunft der Tippse nicht können, ausser sie ist noch immer der gleichen Meinung.
    Wenn nicht streitet sie es natürlich ab und ich kann dann meinen FS abgeben oder wie?

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Puh...das ist ja mal was hier...halt uns mal auf dem Laufenden,was dabei jetzt rum gekommen ist. :gruebel:

    Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht dafür, was du verstehst! :baeh:

  • Geh doch nochmal mit nem Kumpel hin und frag sie. Vielleicht gibt sie diesselbe falsche Auskunft nochmal, dann liegt es nahe, daß sie seinerzeit nichts anderes gesagt hat. Ansonsten zum Anwalt. Der sollte eine Verfahrenseinstellung gegebenenfalls gegen Geldbuße nach § 153a StPO hinkriegen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • War grad in der Führerscheinstelle.
    Hab der Tippse den Vorfall geschildert und sie stimmte mir zu.
    Als ich ihr dann sagte dass ihre Auskunft falsch ist schaute sie mich ungläubig an und meinte die im Landratsamt Eichstätt liegen falsch!
    Erst nach mehrmaligem nachhaken meinerseits und Rücksprache mit dem LA Eichstätt wurde sie schlauer, wobei sie sich natürlich nicht mehr erinnern kann dass sie mir eine falsche Auskunft gegeben hat.
    Die letzte falsche Auskunft war aber keine fünf Minuten her!
    Sie behauptet ausserdem, dass sie immer im LA Eichstätt anruft wenn sie was nicht weiß.
    Also war sie sich mit ihrer falschen Auskunft ziemlich sicher dass sie im Recht ist!

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • und nun wie siehts aus wegen Umtragung ?????


    Gruß Marco

    300km/h - auf dem Bike wie ein Drogenrausch.

    Irre...

    Die Wahrscheinlichkeit, jetzt
    einen Ölfleck umsurfen zu können, gleicht im
    ungefähren
    der, einer Gewehrkugel ausweichen zu können.

  • Hast Du da denn einen Zeugen für??? ?(

    Sonst bringt´s Dir wenig...die hat dann auf einmal Gedächtnisschwund (hatte sie ja vorhin schon) und wird den Fehler nicht vor anderen zugeben.

    Bringt Dir also recht wenig,oder? :gruebel:

    Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht dafür, was du verstehst! :baeh: