TÜV Frage

  • Hi Leute

    Ich wollte mich mal schnell erkundigen was ihr dazu meint:
    Also meine Blade hätte eigentlich im September neuen TÜV gebraucht aber da ich mir einen Bänderriss im Knie zugezogen hatte konnte ich nicht mehr fahren und somit auch nicht mit der Blade zum TÜV. Jetzt da es ja schon Ende Oktober ist und die Saison eigentlich vorbei ist wollte ich meine Blade in den Winterschlaf legen.

    Jetzt meine Frage: Muß ich den TÜV jetzt noch machen lassen oder kann ich bis ins nächste Jahr, wenn ich sie aus dem Winterschlaf hole, damit warten ?? Bekomme ich da irgendwelche Probleme mit den Herren vom TÜV wenn ich solange warte?

    Ich wäre über eine Einschätzung sehr dankbar.

    Mfg Marc

    :mad: Legt dich mit dem Schnellsten an und du wirst versägt wie alle dann :mad:

  • Tag auch,

    dem TÜV macht das nix, der datiert nur den Stempel zurück.
    Aber die Grünen sehen das nicht gern und dann darfst du bei denen zahlen.
    Vorausgesetzt du wirst erwischt.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original von xyJörg
    Tag auch,

    dem TÜV macht das nix, der datiert nur den Stempel zurück.
    Aber die Grünen sehen das nicht gern und dann darfst du bei denen zahlen.
    Vorausgesetzt du wirst erwischt.


    Gruß Jörg

    Richtig, daher würd ich es jetzt machen. Preislich ändert sich ja nix und dein Stempel wird 09/10 bekommen, egal ob du es jetzt machst oder im Nächsten Jahr. Ausser du meldest sie über den Winter ab und machst den neuen TÜV vor dem erneuten Anmelden, dann bekommst du einen neuen Stempel, z.b. im März 03/11. Sonst bringt es dir keinen Vorteil zu warten, sondern nur Nachteile.

    MFG

    Puch..
    Weiber,
    Speed,
    Party :D

  • Hi
    Wen du einen Termin beim TÜV hast und auf den dieregten Wege bist
    geht das in ordnung. Hatte ich diesem Jahr auch so gemacht.
    Habe extra beim tüv nach gefragt.

  • Dumm das das den freundlichen Helfern egal ist ob du einen Termin hast oder nicht.... wenn du erwischt wirst bezahlst du - auch wenn du einen Termin hast

  • Das ist dann in dem Fall eine Sache des Ermessens der Rennleitung, wenn die nen schlechten Tag haben, lassen die Dich löhnen und wenn die nen guten Tag haben kannste fahren.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • Hallo Mike !

    Ich habe im Januar beim TÜV auch eine ganz neue Erfahrung gemacht ! Normalerweise wird der fällige TÜV - Termin zurückdatiert, da hat Jörg vollkommen Recht. Aber ich hatte im Januar mein Motorrad auf Ganzjahreskennzeichen umgemeldet und es war eigentlich wie bei Dir schon vorher im September TÜV fällig. Die haben mir einen Stempel mit Fälligkeit Januar 2010 draufgeklebt ! Geht doch... :dumdiedum:
    Der TÜV - Prüfer meinte es interessiert ihn nicht, für ihn ist ein Motorrad mit Saisonkennzeichen im Januar offiziell abgemeldet ( ich hatte ein rotes Kennzeichen dabei ) und es zählt somit als eine neue Zulassung.
    Gruß

    Toni

  • Dann war das Möppi ja zum Tüvzeitpunkt nicht angemeldet, oder :gruebel: und dann ist es so wie Snipes sagt, du bekommst den Tüv zwei Jahre zum aktuellen Zeitpunkt.

    @ Marcardi: wenn du im Winter eh nicht fährst, melde sie doch einfach ab und bevor du sie nächstes Jahr wieder anmeldest, machst den Tüv. Ab-Anmelden kostet gute 20 Euro, Kennzeichen kannst behalten. Problem is nur, du kannst dann zum Tüv ned selber mit Möppi fahren, brauchst halt nen Hänger, oder fährst bei Nacht :dumdiedum: Vorteil is dann, du hast Tüv im Frühjahr und hast im Winter viel Zeit für Reparaturarbeiten, ....

    PapaBlade und BabyBlade :yeh::yeh:

    Einmal editiert, zuletzt von Hanke (24. Oktober 2008 um 11:40)

  • Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch ein Saisonkennzeichen ( 03-10 ) aber keinen TÜV mehr. Der war im September vorigen Jahres abgelaufen, da ich längere Zeit krank war. Aber ohne TÜV keine Zulassung !
    Wäre das Motorrad mit normalem Ganzjahreskennzeichen gewesen, hätte ich die überzogene Zeit abgezogen bekommen.
    Doch ganz einfach, oder ?

  • Zitat

    Original von Hasenfuß
    Hi
    Wen du einen Termin beim TÜV hast und auf den dieregten Wege bist
    geht das in ordnung. Hatte ich diesem Jahr auch so gemacht.
    Habe extra beim tüv nach gefragt.

    Korrekt!!!