18 Punkte Führerschein weg....

  • Hallo Gemeinde,

    ich bin soeben über eine interessante Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gestolpert...BVerwG vom 25.9.2008 -3 C 21/07. Nach § 4 III 1 Nr.3 StVG wird einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen, wenn er 18 Flense gesammelt hat.

    Nun gibt es ja bekanntlich die Möglichkeit, den Punktestand dadurch zu verringern, dass durch Teilnahme an einem Ausbauseminar ein Punkterabatt erarbeitet wird. Wichtig ist, zu wissen, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist, wenn nach dem sogenannten Tattagprinzip eine Tat begangen worden ist, die in einer späteren Entscheidung die Vergabe weiterer Punkte nach sich zieht Dies bedeutet, dass es für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Entziehung nicht darauf ankommt, wann die Entscheidung über die Punkte rechtskräftig wird, sondern darauf, wann die Tat begangen wurde, die später zur großzügigen Vergabe von weiteren Flensen geführt hat. Mit anderen Worten nutzt es nichts, ein Aufbauseminar zu besuchen, wenn bereits eine Tat begangen wurde, der zufolge die 18 Punkte erreicht werden, weil dann zwar die aktuelle Punktezahl reduziert wird, der Entzug der Fahrerlaubnis wegen der zwischenzeitlich erfolgten Durchbrechung der Schallgrenze aber gleichwohl wirksam bleibt.

    Diese Folge des so genannten Tattagprinzips hat das BVerwG in der oben genannten Entscheidung bestätigt und zusammengefasst wie folgt geurteilt:

    "Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen Punktestand erreicht, der nach § 4 III 1 Nr. 3 StVG die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Folge hat, ist eine danach eingetretene Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ohne Bedeutung."

    Für die praktische Nutzanwendung bedeutet dies, dass man an einem Aufbauseminar teilnehmen sollte, bevor man in eine kritische Nähe zur 18 Punktegrenze gerät. Wer erst reagiert, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, riskiert seine Fahrerlaubnis, obwohl er möglicherweise mit Erfolg an einem Aufbauseminar teilgenommen hat und im Zeitpunkt des Entzugs der Fahrerlaubnis 10 Punkte hat.

    Ich wünsche uns allen, dass wir diese Erkenntnis in der kommenden Saison nicht nutzen müssen.


    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Find ich okay, die Leute sind doch selber schuld.

    Frag mich wie man überhaupt in solche Punktregionen kommt. Spätestens wenn man irgendwo nahe 10pkten ist, dann schaltet man als normal denkender Mensch spätestens n paar Gänge runter... ?(

    MFG

    Puch..
    Weiber,
    Speed,
    Party :D

  • lawyer Ist ja total einfach erklärt .. :D Bei 18 Points ist für mich halt Ende im Gelände.


    Zitat

    Original von FireBlade Chris

    Und wenn man nur 3 hat, hat man dann beim nächsten mal einen gut? :D

    Auch 'ne Idee, muss man mal Tiefensee vorschlagen.. ;)

    4 Punkte kann man aber meines Wissens nur bis 8 Punkte auf'm Konto
    abbauen, ab dem 9. nur noch 2.

  • Zitat

    Original von Snipes
    Find ich okay, die Leute sind doch selber schuld.

    Frag mich wie man überhaupt in solche Punktregionen kommt. Spätestens wenn man irgendwo nahe 10pkten ist, dann schaltet man als normal denkender Mensch spätestens n paar Gänge runter... ?(

    MFG

    na, das ist Ansichtssache. Hab mir als PKW-Vielfahrer (>40.000 Km/Jahr) einige Punkte "eingefahren" (Blitzer auf der Autobahn). Seit 2 Jahren aber nicht mehr :cool3:

  • Zitat

    Original von Snipes
    Find ich okay, die Leute sind doch selber schuld.

    Frag mich wie man überhaupt in solche Punktregionen kommt. Spätestens wenn man irgendwo nahe 10pkten ist, dann schaltet man als normal denkender Mensch spätestens n paar Gänge runter... ?(

    MFG

    sehe da ehrlich gesagt nicht so das problem drin. alleine ne zu laute tüte (jaja, mit vorsatz) 3punkte, dann haste oder deine kinder vielleicht beim parken noch n schaden an nem pkw unbemerkt verursacht.... schon ists fahrerflucht... nochmal vor nem getarnten blitzer die langsame kröte vor dir mit ausreichendem geschwindigkeitsunterschied überholt, damit die spur hinter/vor dir nicht allzu lange blockiert ist und den bonus punkt gibt es dann, wenn man die weisung des polizisten für jemand anders hält und ignoriert.

    denke das sollten locker 10 punkte sein.
    und wenn man gut ist, schafft man das an einem tag.
    richtig schön geht der tag zu ende nach einem bier und der bemerkung der rennleitung, man wäre auffällig gefahren... bei 0,3promille ist das dann trunkenheit am steuer.
    (letzteres gibt es leider zu oft, hatte da auch mal n spezi, der sich allen ernstes geärgert hatte, dass ich 0,0 hatte und er mir die vermeintliche fahrauffälligkeit leider nicht wie angedacht auslegen konnte)


    ich möchte da nicht falsch verstanden werden, sehe ich doch die grundlegende punkteregellung für sinnvoll. das getriebe fängt nur da an zu knirschen, wo diese uralte punkteregellung durch moderne verfolgungsmethoden ergänzt wird.
    rechnet selber mal zusammen, wieviele punkte ihr schon hättet, wenn wirklich JEDES(!) vergehen geahndet würde. und überlegt dann einmal wieviel spaß die teilnahme am straßenverkehr noch brächte, wenn man IMMER(!) 100% nach regeln fährt und instandhält.

    ...nach regeln, die z.T. weder aus der situation, noch durch weiteres wissen um den streckenabschnitt in keiner form ersichtlich sind.


    das die tattag regellung angewendet wid, liegt doch nur daran, dass die mühlen der justiz so langsam mahlen... bzw schon die der ermittlung.

    sag mal lawyer, wie ist denn das eigentlich, wenn man z.B. in einem rechtsstreit ist, diesen nach 2 jahren verliert, während dieser zeit jedoch seinen lappen hat, den man infolge der urteilssprechung (durch z.B. n paar zu viele punkte) rückwirkend abgeben müßte.
    ich meine... gesetz dem fall, das die person 2 jahre unauffällig wäre, ist hier doch nicht mehr von angemessener strafe zu sprechen oder?
    (ist ein rein fiktiver fall aus neugierde)

    und einen fiktiven frage habe ich noch:
    was ist, wenn ich mich am 1. tag zum seminar anmelde, am 2 aber meine 18 punkte voll hätte. gesetz dem fall, ich schliesse diese geldstrafe in form einer schulung erfolgreich ab, liegt doch der abbau "eigentlich" vo dem tattag oder? :D

    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)

    Einmal editiert, zuletzt von crypta (21. Februar 2009 um 22:09)

  • Zitat

    Original von crypta
    und einen fiktiven frage habe ich noch:
    was ist, wenn ich mich am 1. tag zum seminar anmelde, am 2 aber meine 18 punkte voll hätte. gesetz dem fall, ich schliesse diese geldstrafe in form einer schulung erfolgreich ab, liegt doch der abbau "eigentlich" vo dem tattag oder? :D

    Na ja, wenn ich mich zur Techniker oder Meisterschule o.ä. anmelde, habe ich den Abschluß ja auch erst nach der Beendigung der Schule, und nicht schon ab den Tag an dem ich mich angemeldet habe, ich denke daß das dort ähnlich ist ;)
    Und wenn du dann vielleicht noch auf dem Weg zu diesem Seminar dir die Punkte am 2. Tag einfährst, zeugt das wohl auch nicht von großem Lernerfolg von dem Seminar :D

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (21. Februar 2009 um 22:26)

  • naja, die idee meiner hypothese dahinter geht eher in die richtung:
    wenn ich nicht merke, dass ich mal zu schnell war - bei sonne kann man den blitz schonmal übersehen oder denken, dass es ein anderes auto war... aber erst (hier in HH i.d.R. nach 2 monaten) später bescheid bekomme. gilt der tag der tat. wenn ich mich zu einem "seminar" anmelde, gilt nicht der tag der "tat" sondern erst die bestätigung der erfolgreichen prüfung. das empfinde ich einfach als zweierlei maß.

    wobei es demzufolge vermutlich genau so sein wird *sigh*.

    und ich möchte echt niemanden heilig sprechen - aber punkte kann man durchaus auch durch nicht vorsätzliches handeln bekommen.
    (okok, bei jemanden ders konto voll gemacht hat, ist es zu vermuten, dass er weiss was er tat... wobei hier immernoch die unschuldvermutung gelten müßte ;))

    finde solche denkspielchen irgendwie immer interessant.

    ist ähnlich wie mit dem rechtsüberholen auf dem seitenstreifen. selbst wenn man da mit 100km/h UNTERSCHIED längs ballert, ist das einzige vergehen ein illegales befahren des seitenstreifen und evtl. noch geschwindigkeitsüberschreitung (sofern ein tempolimit vorgegeben ist); es sei denn es wird als straftat gewertet.
    denn interessanter weise ist der seitenstreifen - meines wissens nach - kein teil der fahrbahn -> eine durchgezogene fahrbahnmarkierung kategorisiert ihn als eigenständige "fahrbahn".
    hat nichts mit der sache zu tun, sollte nur aufzeigen, dass recht&gesetz nicht zwingend etwas mit logischem menschenverstand zu tun haben.

    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)

    2 Mal editiert, zuletzt von crypta (22. Februar 2009 um 04:56)

  • Zitat

    Original von crypta
    naja, die idee meiner hypothese dahinter geht eher in die richtung:
    wenn ich nicht merke, dass ich mal zu schnell war - bei sonne kann man den blitz schonmal übersehen oder denken, dass es ein anderes auto war... aber erst (hier in HH i.d.R. nach 2 monaten) später bescheid bekomme. gilt der tag der tat. wenn ich mich zu einem "seminar" anmelde, gilt nicht der tag der "tat" sondern erst die bestätigung der erfolgreichen prüfung. das empfinde ich einfach als zweierlei maß.

    Na ja, wenn man das nun mal so betrachtet: Mit der Tat hast du die Maßnahme des z.B zu schnell fahrens ja abgeschlossen du kannst ja danach nichts mehr machen was diese Tat beeinflussen könnte, der Rest is ja nur die Auswertung. Wenn ich ne Schule mache, habe ich die dann mit Abschluß der Prüfung zwar abgeschlossen, und kann nichts mehr beeinflussen das Zeugniss bekomme ich aber auch erst nach Auswertung der Prüfungsarbeiten, und weiß dann erst meine Noten. Genauso wird es bei dem Seminar sein, es wird da auch ein paar Tage dauern bis der Punktestand aktualisiert wird, bekommst du in dieser Zeit dann neue Punkte, sollten das wohl so sein daß das Seminar trotzdem gültig ist. So könnte man das meiner Meinung nach auch betrachten.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Schade, dass das "Tattagprinzip" nicht auch umgekehrt gilt.

    Beispiel:

    a) Tat im Juli.

    b) Rechtskräftigkeit des Urteils im Dezember (wegen Einspruch und so ...)

    Die 2 Jahre bis zum Verfall der Punkte zählen ja dann ab Dezember und nicht ab Juli, oder?

    Gruß
    OdenwäldeRR

  • Ei gude wie?
    Ich möchte hier noch bemerken, dass eine MPU schon bei 13 gesammelten Pünktchen angeordnet werden KANN. Niemand sollte sich auf die Zahl 18 verlassen. Beispiele gibt es zu genüge.
    Und das mit dem tschechischen oder polnischen Führerschein hat sich auch erledigt.

    Gruß Hans

    DAS ALTER IST NICHTS FÜR FEIGLINGE!

    Einmal editiert, zuletzt von BladeHenner (22. Februar 2009 um 10:47)

  • Schade, dass das "Tattagprinzip" nicht auch umgekehrt gilt.

    Beispiel:

    a) Tat im Juli.
    Alte Punkte verfallen im Aug.
    b) Rechtskräftigkeit des Urteils im Dezember (wegen Einspruch und so ...)

    Die 2 Jahre bis zum Verfall der Punkte zählen ja dann ab Dezember und nicht ab Juli, oder?

    neue Punkte ab Dez, sind die alten P. dann weg???oder bleiben die weil die Tat vor der Verjährung der Alten war??? Dann würden die Punkte ja 2,5 Jahre bestehen. Ich versteh das nicht. :wow :wow

    Die Kunst des Lebens ist auch mit weniger glücklich zu sein

  • Zitat

    Original von OdenwäldeRR
    Das sollte ein Beispiel OHNE alte Punkte sein.

    Gruß
    OdenwäldeRR

    Ja nö, is klar mann :D

    Mein Fall ist doch aber noch interressanter :D :D :D

    Die Kunst des Lebens ist auch mit weniger glücklich zu sein

  • Ich hab zu der Thematik auch noch ne Frage. Hab leider auch schon ein paar Punkte gesammelt. 2x geblitzt, 1x mit 0,64 promille angehalten. Dadurch das Alkoholpunkte dabei sind verfallen die Punkte ja erst nach 5 Jahren. Betrifft das alle Punkte oder nur die 4 Alkoholpunkte? Die normalen Punkte verfallen ja nach 2. Und ab wann zählt die Frist? Ab Tattag oder Rechtskraft des Urteils? dazwischen liegen ja auch ein paar mon. Fragen über Fragen ?(

  • Die Punkte verfallen ja soweit ich weiß auch erst wenn in dieser Zeit keine neuen hinzu gekommen sind, wenn zwischen dem ersten Blitzen und dem 2. mal weniger als zwei Jahre liegen, verfallen die ersten auch erst nach den weiteren 2 Jahren, das wird dann bei den Alkoholpunkten auch so sein daß dann alle erst nach 4 Jahren verfallen :gruebel:

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Mit Alkohol-Punkten kenn ich mich nicht aus. Wenn ich Alk trinke, fahre ich keinen Meter...
    Mit dem Punkteverfall meine ich auch, dass "FireBlade Chris" richtig liegt.

  • ich merke mir den ganzen Regelkram immer ganz einfach. In Deutschland im Zweifel immer zum Nachteil des Bürgers, damit liegt man fast immer richtig. Nach dieser Regel beginnt die 2 Jahresfrist erst mit Rechtskraft der Entscheidung, während für die Unterbrechung die Tatzeit maßgeblich ist. Du wirst praktisch dafür gestraft, daß Du Dich gewehrt hast. Lange Prozeßdauer geht in D traditionell und mit System zu Lasten der Bürger, deshalb kürzt man auch beständig die Haushaltsmittel der Justiz, während die Verfahren zunehmen. Das nennt man Rechtsstaat ;), also immer so, daß man es dem Staat Recht macht.

    Gruß Bernd

    Edith meint, daß die 2 Jahrespunkte verfallen, wenn ab Rechtskraft keine neuen !!!! dazugekommen sind. Wielange die Frist für Altfälle noch läuft, z.B. Alkoholfälle, spielt keine Rolle, es dürfen keine neuen!!!! dazukommen.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (22. Februar 2009 um 23:47)

  • Zitat

    Original von lawyer
    ich merke mir den ganzen Regelkram immer ganz einfach. In Deutschland im Zweifel immer zum Nachteil des Bürgers, damit liegt man fast immer richtig. Nach dieser Regel beginnt die 2 Jahresfrist erst mit Rechtskraft der Entscheidung, während für die Unterbrechung die Tatzeit maßgeblich ist. Du wirst praktisch dafür gestraft, daß Du Dich gewehrt hast. Lange Prozeßdauer geht in D traditionell und mit System zu Lasten der Bürger, deshalb kürzt man auch beständig die Haushaltsmittel der Justiz, während die Verfahren zunehmen. Das nennt man Rechtsstaat ;), also immer so, daß man es dem Staat Recht macht.

    Gruß Bernd

    Edith meint, daß die 2 Jahrespunkte verfallen, wenn ab Rechtskraft keine neuen !!!! dazugekommen sind. Wielange die Frist für Altfälle noch läuft, z.B. Alkoholfälle, spielt keine Rolle, es dürfen keine neuen!!!! dazukommen.


    sauber, Bernd :daumen_rauf: