Hallo Gemeinde,
ich bin soeben über eine interessante Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gestolpert...BVerwG vom 25.9.2008 -3 C 21/07. Nach § 4 III 1 Nr.3 StVG wird einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen, wenn er 18 Flense gesammelt hat.
Nun gibt es ja bekanntlich die Möglichkeit, den Punktestand dadurch zu verringern, dass durch Teilnahme an einem Ausbauseminar ein Punkterabatt erarbeitet wird. Wichtig ist, zu wissen, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist, wenn nach dem sogenannten Tattagprinzip eine Tat begangen worden ist, die in einer späteren Entscheidung die Vergabe weiterer Punkte nach sich zieht Dies bedeutet, dass es für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Entziehung nicht darauf ankommt, wann die Entscheidung über die Punkte rechtskräftig wird, sondern darauf, wann die Tat begangen wurde, die später zur großzügigen Vergabe von weiteren Flensen geführt hat. Mit anderen Worten nutzt es nichts, ein Aufbauseminar zu besuchen, wenn bereits eine Tat begangen wurde, der zufolge die 18 Punkte erreicht werden, weil dann zwar die aktuelle Punktezahl reduziert wird, der Entzug der Fahrerlaubnis wegen der zwischenzeitlich erfolgten Durchbrechung der Schallgrenze aber gleichwohl wirksam bleibt.
Diese Folge des so genannten Tattagprinzips hat das BVerwG in der oben genannten Entscheidung bestätigt und zusammengefasst wie folgt geurteilt:
"Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen Punktestand erreicht, der nach § 4 III 1 Nr. 3 StVG die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Folge hat, ist eine danach eingetretene Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ohne Bedeutung."
Für die praktische Nutzanwendung bedeutet dies, dass man an einem Aufbauseminar teilnehmen sollte, bevor man in eine kritische Nähe zur 18 Punktegrenze gerät. Wer erst reagiert, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, riskiert seine Fahrerlaubnis, obwohl er möglicherweise mit Erfolg an einem Aufbauseminar teilgenommen hat und im Zeitpunkt des Entzugs der Fahrerlaubnis 10 Punkte hat.
Ich wünsche uns allen, dass wir diese Erkenntnis in der kommenden Saison nicht nutzen müssen.
Gruß Bernd