Mechaniker baut bei Probefahrt einen Unfall

  • Guten Morgen,

    ich brauche Eure Hilfe.


    ich hatte gestern mit meiner Versicherung ein kleine Diskussion.

    Ich habe gefragt wer haftet wenn der Mechaniker bei einer Probefahrt mit meinem Kennzeichen einen Unfall baut? Also selber schuld ist! Und Wer muss für den Schaden aufkommen?

    Sie sagte, ich solle der Werkstatt nicht gestatten mit meinem Kennzeichen Probefahrten zu machen, die sollen gefälligst ihr Rotes Flottenkennzeichen nehmen, dann erst haftet allein die Werkstattversicherung. Wenn mein Kennzeichen dran ist , müsste dann meine Versicherung haften oder was? Ich habe Teilkasko.

    Stimmt das? Kann mir hier ein Anwalt helfen? Meine kleine hat nächste Woche sobald es trocken ist ihre erste Probefahrt und ich habe bereits aus Angst der Werkstatt verboten mit meinem Kennzeichen zu fahren, da meine Versicherungstante mich dann doch nervös gemacht hat.

    Danke und Gruß

    Celeste

    Einmal editiert, zuletzt von dasbiest (7. März 2009 um 10:07)

  • Wenn mich nicht alles täuscht, dürfte, wenn das rote Kz am zugelassenen Fzg angebracht wird, ein Kennzeichenmißbrauch vorliegen. Für das Moped ist ja ein amtl. Kz ausgegeben. Mit der Anbringung des "Roten" wird das ja "verdeckt"...oder??? ?(

  • Gibt es da dann nicht eine Art Sonderregelung? Ich meine, die Probefahrt wird ja vom Hersteller, also H, nach erfolgtem Kundendienst vorgschrieben. Denke schon das da der Händler abgesichert ist und für seine Mitarbeiter haftet.

  • Zitat

    Original von dasbiest
    ... Meine kleine hat nächste Woche sobald es trocken ist ihre erste Probefahrt und ich habe bereits aus Angst der Werkstatt verboten mit meinem Kennzeichen zu fahren, da meine Versicherungstante mich dann doch nervös gemacht hat.


    Warum so ängstlich? Was denkst du was alles passieren kann wen du auf dem Mopped sitzt und durch die Gegend fährst!
    th

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke auch, dass diese Ängstlichkeit im Vergleich zu anderen Gefahren des Motorradfahrens objektiv gesehen ziemlich unbegründet ist. Aber so ist es nun mal, die Leute haben mehr Angst mit dem Flugzeug abzustürzen, als auf der Straße zu sterben, obwohl das objektive Risiko sich um Potenzen unterscheidet.

    Den Haftungsfall würde ich so sehen:

    Gegenüber einem Dritten (also wenn der Mechaniker z.B. einem anderen die Vorfahrt nimmt) tritt die Haftpflichtvericherung des Fahrzeuges ein, also Deine Haftpflicht.

    Für Deinen Schaden (Motorrad, Schlechterstellung beim SFR u.ä.) haftet dann in aller Regel der Händler, als Arbeitgeber des Monteurs bzw. dessen Betriebshaftpflicht-Versicherung.

  • Zitat

    Original von Sigi63
    Ich denke auch, dass diese Ängstlichkeit im Vergleich zu anderen Gefahren des Motorradfahrens objektiv gesehen ziemlich unbegründet ist. Aber so ist es nun mal, die Leute haben mehr Angst mit dem Flugzeug abzustürzen, als auf der Straße zu sterben, obwohl das objektive Risiko sich um Potenzen unterscheidet.

    :good posting:

    mein HH hat sich wegen einem leicht verbogenem Fußbremshebel geweigert die im Rahmen der 1000er Inspektion vorgesehene Probefahrt zu machen, also sogar etwas übervorsichtig der Gute!
    auf der Rechnung stand sie trotzdem... :gruebel:

    02.-04.10. 2015 Aragón mit Speer
    19.-22.03.2013 Aragón OHNE Wolle
    27.-30.03.2012 Aragón MIT Wolle
    -----
    NS/13: 2 ;)
    NS/11: 146
    NS/10: 125
    NS/09: 266

    i am serious menace to my destiny...

  • Zitat

    Original von dat Klingelchen
    auf der Rechnung stand sie trotzdem... :gruebel:

    Naja, bezahlen musst du sie bestimmt nicht...eher müsstest du was dafür bekommen, dass der Mechaniker sein Spaß hatte. ;)

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • Zitat

    Original von Sigi63

    Für Deinen Schaden (Motorrad, Schlechterstellung beim SFR u.ä.) haftet dann in aller Regel der Händler, als Arbeitgeber des Monteurs bzw. dessen Betriebshaftpflicht-Versicherung.

    ....wobei das nur gilt, wenn der Monteur schuldhaft gegen rechtliche Pflichten verstoßen hat.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • schau mal bei motorrad nach...
    da gabs mal einen erschreckenenden bericht über ganau dieses thema!

    es ing darum , dass während der probefahrt "plötzlich ein mountainbiker die fahrbahn kreuzte und der fahrer deshalb stürzte" der radfahrer flüchtete natürlich unerkannt.
    der mitarbeiter der werkstatt hatte also am unfall keine schuld......
    der besitzer blieb auf allen kosten alleine sitzen!!!!!!!!!!!

    ist ne weil eher mit dem bericht, vielleicht mal bei der zeitschrift nachfragen....

    Einmal editiert, zuletzt von Fremdfabrikat (7. März 2009 um 14:07)

  • 1. Wenn an ein Fahrzeug, dem ein amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde (also angemeldet ist) ein rotes Nummernschild montiert würde, liegt ein Kennzeichen missbrauch vor - also nicht zulässig! :nono:

    2. Der Händler hat ein Kundenfahrzueg in Werkstattobhut und muß für den entstandenen Schaden eintreten - dafür ist die Autohaus-Police oder auch Handel/Handwerk-Versicherung zuständig (dort sind alle eigenen und fremden nicht zugelassenen Fahrzeuge, rote Kennzeichen und die Fahrzeuge in Kundenobhut versichert). :lupe:
    Hat der H keine Versicherung (ist eigentlich absolut unüblich) muß der H für den Schaden eintreten (na viel Spass, das kann den H den "Kopf" kosten). :tougue:

    Gruß Christian :)

  • Danke Euch allen für Eure Antworten.

    Ja, ich bin in der Hinsicht ängstlich weil in meiner Familie mit einem PKW so ein Fall eingetreten ist und mein Onkel auf seinen Kosten sitzen bleibt.

    Daher bin ich unsicher.

    Das heißt wenn mein Kennzeichen gegen ein rotes ausgetauscht wird, ist das strafbar? Für mich oder den Händler?

    lawyer du bist doch Anwalt oder ? Soll ich den Händler die Probefahrt machen lassen mit meinem Kennzeichen? Ich will einfach alles richtig machen und vorbeugen.

    Und SIGI63, die Angst ist nicht unbegründet, denn mein Onkel hat es am eigenen Leibe erlebt mit seinem PKW.

    Fremdfabrikat, Danke ich werde mal googeln, vielleicht finde ich ja was.

    Thomas22: Ich bin mir der Gefahr sehr bewußt wenn ich Motorrad fahre. Dann bin ich verantwortlich und gut ist. Wenn der Mechaniker aber Mist baut, bin ich ja nicht schuld und will auch nicht dafür zahlen, ganz einfach.

    Danke für Eure Unterstützung.

    Einmal editiert, zuletzt von dasbiest (7. März 2009 um 14:53)

  • Was willst du denn beim nächsten TÜV Termin machen ?

    Da macht der Prüfer auch ne Probefahrt. Wenn der sich weglegt ist er auch über seinen Verein versichert. :)

    "The message has to be having a good time because there is no other way on that world."

  • Zitat

    Original von sunlovers
    Da macht der Prüfer auch ne Probefahrt.

    Meiner nicht. :dumdiedum:

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • Tüv, Probefahrt? Hatte ich noch nie, aber wenn so was auch gemacht wird ist es dann auch genau die selbe Situation, da gebe ich dir Recht.

    Ich glaube so langsam, das meine Versicherungstante nicht so viel Ahnung haben kann.

    Die Haftpflicht muss den Schaden des anderen zahlen wenn der Mechaniker schuld ist, aber wer zahlt meinen?

    Bei meinem Z3 zum Beispiel habe ich das Problem nicht, da ich ihn Vollkasko versichert habe mit einer Sonderregelung: 1 mal im Jahr darf ein eigen verschuldeter Unfall statt finden ohne das meine Prozente hoch gehen, beide Schäden, also meins und des Unfallgegeners werden komplett übernommen.

    Beim Bike halte ich Vollkasko für überteuert und daher nur Teilkasko.

    Ich denke ihr habt Recht , der Händler muss ja auch versichert sein wenn er selbst Mist baut, hoffe ich.

    Also, kann ich beruhigt mein Kennzeichen drauf lassen? Oder wenn er das rote nimmt, ist das legal? Oder Mißbrauch?

    Ich denke zu viel nach anscheinend....:-)

    Einmal editiert, zuletzt von dasbiest (7. März 2009 um 15:13)

  • Zitat

    Original von dasbiest
    Tüv, Porbefahrt?

    Normal schon...hat der Prüfer bei meinen ersten 2 TÜV-Terminen mit meiner SC33 auch gemacht, bis ich einen gefunden hab, der keine Probefahrt macht. Ist auch besser so. ;)

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • "Normalerweise" sollten sie beim Tüv bzw. beim Service/Reparatur ne Probefahrt machen. Aber wenn der im Stand feststellen kann ob die Bremsen gehen ist ja auch gut :)

    "The message has to be having a good time because there is no other way on that world."

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von lawyer
    ....wobei das nur gilt, wenn der Monteur schuldhaft gegen rechtliche Pflichten verstoßen hat.

    Das war ja in der Fragestellung des Eingangsposts so angenommen.


    Zitat

    Original von dasbiest
    Das heißt wenn mein Kennzeichen gegen ein rotes ausgetauscht wird, ist das strafbar? Für mich oder den Händler?

    Streng genommen ist ein rotes Kennzeichen nur zur Verwendung an nicht zugelassenen Fahrzeugen erlaubt (§16 Abs. 1 FZV).

    Andererseits ist die Verwendung an einem zugelassenen Fahrzeug weder ordnungswidrig (§48 FZV) noch strafbar.

  • Ich denke da meine neu ist, kann ich in zwei Jahren sie beim Händler lassen, und der Prüfer kommt ja dann dahin. Probefahrten machen dann meistens die Mechaniker selbst. Der Prüfer fährt nicht Probe.

    Einmal ist mir das beim Tüv passiert, weil ich eine Stahlflexbremsleitung eintragen lassen wollte, da hat der Prüfer ein kleines Ründchen auf dem Gelände gedreht. War aber auch das einzige mal, hatte es schon fast vergessen.

    Also, ich denke ich sollte mir nicht so viele Gedanken machen. Mein Händler ist gut versichert und wenn was passiert wird er alles regeln.


    Habe gerade bei roteskennzeichen.de was entdeckt, das mir sagt dass, ein rotes Nummernschild verwendet werden darf bei Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten.

    Probefahrt
    Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen einschließlich Hin- und Rückfahrt.

    Es dürfte also kein Problem geben wegen Kennzeichenmißbrauch, da nur die Werkstätte oder der Tüv diese dafür verwenden dürfen soweit ich verstanden habe.

    Gruß

    Celeste

    3 Mal editiert, zuletzt von dasbiest (7. März 2009 um 16:26)

  • Hi,

    meiner Meinung haftet die Betriebshaftpflicht der HH. Ansonsten kann man das auch auf dem Werkstattauftrag extra vermerken, HH haftet bei selbstverursachtem Schaden.

    Ist jetzt keine Rechtsberatung, sondern so mache ich es immer.

    Ansonsten hilft es die AGB des HH zu lesen. Dort sollte es vermerkt sein. Wenn nicht, dann eben "Standard Gesetz". Das kann Dir sicher Bernd genauer erläutern.