was veranschlagen unsere österreichischen nachbarn bei 61 km/h zu schnell, achso war bei 50km/h beschränkung, aber bevor jetzt ein aufschrei durch die massen geht ausserhalb von geschlossenen ortschaften
In österreich etwas zu schnell Unterwegs gewesen!?
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huetue -
2. September 2009 um 18:15 -
Erledigt
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Ich glaub da gibt es keinen festen Strafsatz. Bei den Ösis geht da was bis 30 km/h drüber. Da kann man vor Ort was zahlen, nur wieviel - keine Ahnung.
Aber alles was über 30 km/h ist, da kommt es zu ner Anzeige und dann kann da was zwischen 70 und 726 Euro auf dich zukommen. Zumindest wenn man diesem Papier hier trauen kann.Schon komisch ,dass man im Netz keine konkreten Aussagen findet. Die machen da anscheinend echt wie sie wollen.
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Zitat
Original von huetue
was veranschlagen unsere österreichischen nachbarn bei 61 km/h zu schnell, achso war bei 50km/h beschränkung, aber bevor jetzt ein aufschrei durch die massen geht ausserhalb von geschlossenen ortschaftenalso bei 111 statt 50 = 61 zu schnell gibt man bei uns gleich mal den führerschein ab
innerorts ab 40 kmh - außerorts ab 50 kmh
+ geldstrafe
könnt sein das das relativ teuer wird
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wie lange weist aber nicht? muss nämlich jeden tag nach österreich auf arbeit, sonst gebe ich das meiner freundin ab
da es ja eh egal ist, da es in deutschland eh kein Konsequenzen hat
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bist du aufehalten worden .. oder mit dem radar geblitzt
sonst kann es ja sein das man nicht genau weiß wer genau zu diesem zeitpunkt gefahren ist
sonst steht hier einiges drin ..
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bin von hinten geblitzt worden, habsch nicht mal mitbekommen, naja wie auch
ach danke für den link
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na ja dann wärs ja möglch das du nicht weißt wer zu diesem zeitpunkt gefahren ist ..
nichterteilung der lenkerauskunft -
Wird diese Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig gegeben (etwa, weil man sich nicht mehr erinnern kann oder weil man zwei oder mehrere mögliche Lenker angegeben hat), so wird der Zulassungsbesitzer wegen Nichterteilung der Auskunft bestraft. Die Strafe wird in der Regel der "ursprünglichen" Straftat angepasst; der vermeintliche Beschuldigte soll ja nicht billiger davonkommen. Das Strafverfahren des "ursprünglichen" Deliktes wird dafür abgebrochen und nicht mehr weiter verfolgt, da der Täter unbekannt bleibt.
führerschein können sie dir in diesem fall aber nicht abnehmen - nur als zulassungsbesitzer musst halt für die strafe geradestehen
erfahrungsgemäß is das aber ned sooo schlimm ... bei uns ist es halt so wenn man das mehrmals macht muss man dann ein fahrtenbuch führen
also nur im äußersten notfall anwenden