Zusatzbeitrag Krankenkasse

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    hatten keine beitragsrückerstattung bei leistungsfreiheit

    siehst Du, das ist aber ein Lokargument, mit welchen Kunden geködert werden, hört such verdammt gut an , ist auch klasse wenn man mal ebend 4 -6 Monatsbeiträge zurück bekommt bei manchen 2000 Euro...klasse aber für welchen Preis?
    Ja das ist richtig, man muss die richtige PKV. Gsellschaft finden, aber welcher Kunde blickt bei diesem Tarif Dschungel noch durch? Da haben die Versicherungleute schon so Ihre Schwierigkeiten :D

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    Original von Fireblader72
    was ist mit nem familienvater dessen kind mit 2 jahren nicht arbeitet und die frau zuhause ist und auch nicht arbeitet?was wird denn da empfohlen?

    dann würde ich mit Sichheit nicht zur PKV, Frau und Kind müssen sich selbst versichern, oder halt eigene Tarife abschliesen, wird aber nicht billig. X(
    Bei der GKV sind beide kostenlos mit versichert, wenn Deine Frau kein eigenes Einkommen hat! ;)

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    Original von Fireblader72
    was ist mit nem familienvater dessen kind mit 2 jahren nicht arbeitet und die frau zuhause ist und auch nicht arbeitet?was wird denn da empfohlen?

    bin auch familienvater, kind ist nun 2 1/2 (doch meine frau geht arbeiten, wäre ja noch schöner, wenn sie daheim bleibt (-: (ist ist übrigens auch privat versichert)

  • Ich glaube die Aussage mit den Verlusten bei Temposündern bedingt durch den starken Winter, als auch der Ankündigung das man im Fühjahr und Sommer vermehrt Kontrollen durchführen muss um die Staatskassen zu füllen und ich zitiere "Es stellt eine Ungerechtigkeit dar wenn die Autofahrer jetzt mit Rasen davon kommen, daher muss wieder ein Gleichgewicht hergestellt werden" stammt von dem Herren mit dem netten "Lächeln" und der sympathischen Art Herrn Ramsauer.

    Gott das wir diesen bayrischen Hackstock als Verkehrsminister bekommen haben ist alptraumhaft!

    @Thema

    Nun es ist in der Tat so das viele Gesellschaften Rücklagen gebildet haben, wenn diese auch aus heutigem Standpunkt gesehen viel zu gering waren. Aber noch mehr Unternehmen gab es, die trotz seines seriösen Namens bis zur gesetzlichen Verpflichtung auf Rücklagen verzichteten. Diese machten mit der Rückzahlung eines gewissen Prozentsatzes der Beiträge werbung, für jedes Jahr in dem man seine Versicherung nicht nutzt. Auch wurde hier mit tollen und niedrigen Beiträgen geworben, die erst ab einem gewissen alter sprunghaft nach oben schnellten! Es ist wahrlich nicht alles Gold gewesen was glänzte, wer jetzt in solch einem alten Vertag sitzt, die gab es noch in den 90´zigern was nicht so lang her ist, hat die Popokarte gezogen.

    Was die Kinder angeht, sollte man sich nicht ins Boxhorn jagen lassen, wenn man unter einer gewissen Einkommensgrenze liegt, können die Kinder, auch wenn man selbstständig ist, bei der Frau gesetzlich mitversichert werden. Alles ein Rechenbeispiel! Wobei Marc bei eurem Unternehmen war ich ja auch mal tätig, wenn du da mit dem KV-Spezi zu den Kunden raus gegangen bist und wolltest den Vertrag reduzieren und auf den äteren Menschen zuschneiden kann ich mich noch gut dran erinnern das die Fachabteilung sich mit Händen und Füßen dagegen wehrte, war nicht alles so einfach und problemlos, speziell bei älteren Verträgen.

  • Zitat

    Original von Kurvenkratzer
    http://www.welt.de/print-wams/art…achteiligt.html

    könnte auch ein Grund sein :oh_man: :oh_man: :oh_man: :oh_man: :oh_man:

    Der Adenauer wars (Wahrscheinlich auch ein grüner Sozi!)

    Die Fakten laut Thönnes:

    Grundlage ist ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30.4. 1964 für die Türken sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968 für die Bewohner in den vier genannten Balkan-Staaten. Der Kreis der anspruchberechtigten Familienangehörigen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen, also auch der Eltern.

    "Das Leben ist die einzige Schule in der auch Dummköpfe etwas lernen können"
    Ben. Franklyn

  • Zitat

    Original von Grenní
    Kam das nicht auch zustande, wegen diesem ganzen Schweinegrippegedöhns?! :gruebel:
    Da wurde doch das erste mal von Zusatzbeiträgen geschwafelt.

    Ich kann dir sagen woher das kommt:

    Weil hier jedes A-Loch krankenversorgt wird der nichts einzahlt, egal woher er angekrochen kommt! (genau wie beim Hartz!)
    Es gibt alte Verträge, nach denen die Familien und sogar deren Eltern :wow vieler Ausländer, die in D rumkrebsen, egal ob produktiv oder nicht (eher nicht) mitversichert sind.
    Erstmal ne Frechheit ansich (sind deine Eltern mitversichert?) zum anderen ist damit auch noch dem Mißbrauch im Ausland freie Fahrt gewährt.

    Und das Alles zahlst: DU !!!

    Super! :respekt:

    Zitat

    Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

    Behandlung in der Türkei und auf dem Balkan - Deutsche benachteiligt
    von Jochen Kummer

    Berlin - Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Diese bisher weithin unbekannte Ausweitung der kostenlosen Mitversicherung wurde in dieser Woche vom Parlamentarischen Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium auf Grund einer Anfrage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) enthüllt. Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968. Frau Steinbach fordert jetzt, diese Bevorzugung ausländischer Familieangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen abzuschaffen: "Deutschen Krankenversicherten ist die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt." Bei Deutschen dürften nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden. So funktioniert laut Thönnes die Hilfe: Die in den erwähnten Staaten lebenden Familienangehörigen erhalten im Krankheitsfall zunächst Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates. Die Kosten werden anschließend von der deutschen Versicherung erstattet. Das geschehe je Familie in monatlichen Pauschbeträgen, die jährlich vereinbart würden. Die Eltern eines Versicherten seien anspruchsberechtigt, wenn sie im Wohnsitzstaat nicht selbst auf Grund einer eigenen Versicherung oder der Versicherung einer anderen Person leistungsberechtigt sind und der Versicherte ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist. In der Türkei habe sich der vereinbarte Monatspauschbetrag für die Betreuung einer Familie 1999 auf umgerechnet 17,75 Euro belaufen. Wohnten die Angehörigen in Deutschland, ist es erheblich teurer. Die Gesamtsumme, wie viel die deutschen Krankenkassen jährlich auf Grund dieser Regelungen in das Ausland zahlen, nannte der Staatssekretär nicht.(besser ist das wohl! :kotz: )
    Nach Ansicht von Frau Steinbach muss diese Ungleichbehandlung "im Zuge der Umstrukturierung des Gesundheitswesens für ein Sparprogramm beseitigt werden". Staatssekretär Thönnes betont dagegen, die Bundesregierung plane "insoweit" keine Änderung der Abkommen mit der Türkei und des ehemaligen Jugoslawien. Außerdem kritisiert Frau Steinbach, dass die Bundesregierung das Gesamtvolumen für diese Versicherungsausgaben verschweigt: "Die Zahlen müssen auf den Tisch."

    Artikel erschienen WELT AM SONNTAG 13. Apr 2003

    Und so geht das seit JAHRZEHNTEN!!!

    Und deswegen sind wir auch so pleite! Weil hier alle bedient werden.

    :oh_man: :oh_man: :respekt: :respekt:

    Edith sieht grad das der Kurverkratzer schneller war! :perfekt3:

  • Zitat

    Original von Peng
    Klar bekommst du da auch Leistungen,musst aber erstmal vorstrecken und dich dann ggf. rumärgern...

    Nimm's mir nicht übel, aber Du selbst scheinst nicht privat versichert zu sein und Dein "Wissen" aus Hörensagen zu beziehen.

    Ich bin seit langem privat versichert. Die meisten Zahlungsziele der Ärzte sind so lang bemessen, daß in der Zwischenzeit das Geld der Kasse locker auf dem Konto ist. De facto hat man also gar nichts vorgestreckt.

    In einigen Fällen, z.B. Klinikaufenthalt, gibt es die Möglichkeit, daß das Krankenhaus direkt mit der Kasse abrechnet. Dann muß man ebnfalls nicht in Vorleistung gehen.

    Diese Vorgehensweise bietet sich auch in besonders kostspieligen Fällen wie der von Dir genannten "Chemo" an.

    Gruß

    Tom

    hier könnte eine Signatur stehen

  • Minijobber, Praktikanten, H4 Empfänger, 1 Euro Jobber und was unsere tolle soziale Marktwirtschaft zur Gewinnmaximierung noch so alles hervorgebracht hat füllt die Sozialkassen auch nicht.
    Dumm ist eben nur, die Leute werden immer mehr und kommen aus der Schei..e auch nicht wieder raus. Sie werden den ganzen Rest ihres Lebens auf Sozialleistungen angewiesen sein.