ZitatOriginal von Fetze
Jep das passt dann, so war´s bei mir auch.
...dann nochmals herzlichen Dank Fetze
ZitatOriginal von Fetze
Jep das passt dann, so war´s bei mir auch.
...dann nochmals herzlichen Dank Fetze
Hi!
Ma so am Rande:
1. Deinen TÜV anrufen und fragen was er braucht, hilft...
2. Google nutzen, hilft...
"e-prüfzeichen" eintippen, das erste Ergebnis ist von wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen), dann den Absatz "Grundlage für das ECE-Prüfzeichen" lesen und sich schlauer fühlen!
Für alle anderen die es genau interessiert, hier der Auszug aus wiki für unsere konkrete Frage in diesem "Fred":
"Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt."
Grundsätzlich hilft es allen Umständen durch eine Eintragung vorzubeugen - ich machs nicht!
Grüße
Matthias
ABE brauchst du nicht, solange ne E nr drauf ist und natürlich db eater drin
mit E NR ist der Pott nix anders wie n Blinker oder ne Racingscheibe, würdest du dir da so ins Hemd machen ? ich denke nicht
ZitatOriginal von Heine
ABE brauchst du nicht, solange ne E nr drauf ist und natürlich db eater drinmit E NR ist der Pott nix anders wie n Blinker oder ne Racingscheibe, würdest du dir da so ins Hemd machen ? ich denke nicht
...dann kann der TÜV ja kommen....
1. Die E-Nummer reicht völlig, solange der DB-Eater drin ist und sonst nix gepfutscht wurde.
2. Eine ABE schicken manche Hersteller trotzdem mit (z.b. LeoVince), damit man direkt vor Ort schneller nachweisen kann, dass die E-Nummer auf dem Pöff auch die richtige Anlage aufweist, die für dein Modell und nicht z..b. eine 600RR mit anderem Staudruck etc. gedacht ist.
3. Aber genau genommen brauchst du die ABE nicht, da der TÜV Prüfer das auch im System nachschauen kann (ist halt etwas aufwendiger und nervt den ein oder anderen Prüfer).
4. Und bei der Rennleitung ist es genauso. Die sind zwar alle keine Gutachter und TÜV Prüfer, aber wenn alles i.O. ausschaut mit E-Zeichen, sollte es keine Probleme geben.
Und falls da einer doch unbedingt was finden will, dann muss er es halt auf der Dienststelle im Netz beim Hersteller nachschauen oder nachschauen lassen.
Grüße, euer 007
Tante Edit hat gesehen, dass einer der oberen Beiträge mit dem Auszug aus dem Wiki grob den Gesetzestext aus der StVZO beinhaltet und alles zu dem Thema sagt.
Da hätte ich mir mein Erklärbärgerede auch sparen können
Hallo Leute!
Fahre zwar keine CBR aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem weiterhelfen.
Ich bräuchte ein Gutachten eines Sebring Twisters für meine Suzuki GSXR 750 K3
Könntet ihr bitte nachschaun ob in euren Gutachten meine Suzuki auch angeführt ist und falls ja könntet ihr mir bitte eine Kopie zukommen lassen per mail?
ich weiß es ist unverschämt hier einfach so reinzuschreiben wenn ich nichtmal eine Honda habe aber ehrlich gesagt ich bin ein bischen verzweifelt und die 15 euro die es kosten würde ein original zu besorgen würde ich mir gerne sparen...
Bin aus Österreich und da muss man eine Kopie mitführen trotz e-nummer...
danke lg stefan
boomb
In meinem Gutachten steht leider nur die CBR600RR und die Fireblade drin, sorry...
Ich vermute das bei Töpfen immer nur die Bikes drin stehen für die es auch passt, sprich anderes Bike, andere E Nummer, andere ABE...
Somit müsstest Dir jemand suchen der ne Suzuki fährt, oder in den sauren Apfel mit den 15 Teuros beissen...
Hallo hat zufälligerweise einer noch die Abe für den twister rumliegen und könnte mir eventuell eine Kopie schicken. Habe in der Bucht leider keine mitbekommen.
Vielen Dank im Voraus.