Mit Privatfahrzeug zur Fortbildung?

  • hallo leute, ich habe eine neue arbeitsstelle :) jedoch soll ich nächste woche mit meinem privatfahrzeug für 2 tage auf lehrgang ca 550km eine strecke. 2 wochen später das ganze nochmal. die spritkosten bekomme ich vom arbeitgeber erstattet und für den verschleiß soll ich mir was überlegen. das ist jetzt die frage was soll ich dafür verlangen?? gibt es da pauschalen? mfg

  • Schau halt mal im Internet nach ;) dürfte da Tabellen geben was dein Auto durchschnittlich an Bewirtschaftungskosten (Sprit, Versicherung, Verschleiß, etc.) auf den Kilometer kostet. Dann kannst das ja für dich und deinen neuen Arbeitgeber berechnen! Man sollte nur nicht zu Habgierig sein, herr gott wenn ich nen neuen Job hab und den Sprit bekomme sind mir doch die Kilometer sowas von egal!

  • Pauschale weiß ich jetzt im Moment nicht, aber ich hätte mal was in Richtung 0,08€ pro KM vorgeschlagen.

  • 2000km finde ich recht viel, egal wie du das Ganze dann abrechnest, es ist in jedem Fall ein Verlustgeschäft für dich, wenns geht dann würde ich mit der Bahn fahren (so mache ich es immer wenn ich zum Kunden muss) und die Kosten zu 100% erstatten lassen, nur so kannst du ohne Verlust das Ganze abwickeln.

    Gruß

    Almir

  • Oder lass dir ein Mietfahrzeug (Golf-Klasse reicht sicherlich) von Europcar, Sixt, etc. geben - rein theoretisch müssen die dir das sogar zur Verfügung stellen, denn die können dich ja nicht zwingen, mit deinem privaten PKW zu fahren.

    Und ein Mietwagen kommt die Firma denke ich auch billiger. ;)

    Ex-34PS-Blade-Fahrer :D (-:

  • soll dir doch fahrkosten nach gefahrenen km bezahlen, so machst dann wieder gewinn und musst nicht wie ein assi in der bahn sitzen

    Einmal editiert, zuletzt von huskimarc (26. Februar 2010 um 15:16)

  • Moin,

    normal werden bei fahrten mit eigenem PKW so ca 30Cent pro Kilometer abgerechnet.
    Und das kommt auch hin, wenn man mal richtig rechnet!

    Es sind ja nicht nur die Spritkosten....

    sondern...
    Anteilig:
    Versicherung
    Steuern
    Ölwechsel
    Filterwechsel
    Reifen
    Bremsen
    Stoßdämpfer
    Scheibenwischer
    Wertminderung

    ......u.s.w u.s.w

    Also nur einfach Spritkosten rechnen finde ich ziemlich Blauäugig.
    Neuer Job hin oder her....das sind nen paar Kilometer mehr als mal eben fürn Chef zur Pommesbude fahren :D

  • Bei uns muss die Fahrt mit Privat PKW angeordnet werden und dann gibt es 40 Ct/km (oder warens 30 ?).
    In dem Fall zahlt man nicht drauf.

    Ich habe aber ein Problem mit dieser Regelung, weil mein Privat-PKW während der Firmen-Fahrt nicht über die Firma versichert ist. Wenn ich also einen Unfall während der dienstlichen Fahrt habe zahlt meine Versicherung und ich habe die höheren Versicherungskosten zu zahlen.
    th

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

    • Offizieller Beitrag

    Die steuerfreie Pauschale für geschäftlich genutzte Privat-Pkw beträgt - wie schon erwähnt - 0,30€ pro Kilometer. Das ist die vom Finanzamt als notwendig anerkannte Pauschale. Natürlich kann der Arbeitgeber freiwillig auch mehr zahlen, dann wäre die Differenz zu versteuern.

    Im Schadenfall haftet der Arbeitgeber, wenn er die Dienstreise mit dem Privat-Pkw angeordnet hat, für den Schaden, der dem Arbeitnehmer entstanden ist. Ausgenommen ist grob fahrlässiges Verhalten. Anwendung finden hier üblicherweise die Regelungen des Kasko-Rechtes.

  • Zitat

    Original von huskimarc
    soll dir doch fahrkosten nach gefahrenen km bezahlen, so machst dann wieder gewinn und musst nicht wie ein assi in der bahn sitzen

    Danke:)

    Gruß

    Almir

  • beim adac gibts tabellen, die genau sagen, was dein auto pro km kostet.

    meinem mann wolte der cheffe auch "nur" 32 cent geben, da unserer aber laut tabelle 42 cent kostet, hat er das natürlich abgelehnt, der chef hat die 42 cent abgelehnt (zudem kam auf die frage, was im falle eines unfalles mit den unkosten sei nur ein lapidares schulterzucken)
    + so muss der junior vom chef auf sein auto verzichten, wenn mein mann für die firma irgendwohin muss :D

  • Hallo,
    kann mich der Meinung von Kampffrosch nur anschließen. Neuer Job und dann gleich mt Kostenaufstellung-Verschleiß/Versicherung etc ankommen????
    Na ja, vielleicht seh ich das ja zu sehr durch die Arbeitgeberbrille. Sicherlich bräuchte bei mir auch kein Angestellter ohne Entschädigung sein Fahrzeug bereit zu stellen. Denke mal, so ein Pauschalbetrag von 150 -200€ wäre in Ordnung.

    Grüße, Marcus.

    SC33 von 96-01.....SC44 von 01-09.....SC59 von 09-12......und nun KTM

    Einmal editiert, zuletzt von Baum,Markus (28. Februar 2010 um 11:24)

    • Offizieller Beitrag

    Die vollen Kosten aufrechnen zu wollen, halte ich auch für überzogen, wenn jemand nur ab und an mal sein privates Fahrzeug für dienstliche Fahrten nutzt.

    Die 30ct/km stammen aus dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) und sollen die durch gelegentliche dienstliche Fahrten entstehenden Mehrkosten abdecken. Die Fixkosten (Versicherung, Steuer) und ein Großteil der Abschreibung entstehen ja auch, wenn das Fahrzeug nicht dienstlich genutzt wird.

    Das ist ähnlich wie bei Tagegeldern, die auch nur die Verpflegungsmehraufwendungen ersetzen, aber kein Zusatzverdienst sein sollen.

    Viele Arbeitsverträge sehen übrigens eine Verpflichtung zur gelegentlichen Nutzung des Privatfahrzeuges vor.

    Anders sieht die Situation aus, wenn jemand weit überwiegend oder ausschließlich sein Fahrzeug für die Berufstätigkeit braucht (wie Vertriebsmitarbeiter usw.), also mehr als 5.000km jährlich dienstlich fährt. Da gibt es in aller Regel aber firmeninterne Regelungen.

  • Versichert ist man wohl, ist ja in der Arbeitszeit und ein Auftrag vom Chef!

    Auf dem weg zur Arbeit und von der Arbeit bin ich auch noch über den Arbeitgeber versichert, denke also wenn was passieren sollte muss nicht die eigene Versicherung greifen.

  • Zitat

    Original von Sigi
    Im Schadenfall haftet der Arbeitgeber, wenn er die Dienstreise mit dem Privat-Pkw angeordnet hat, für den Schaden, der dem Arbeitnehmer entstanden ist. Ausgenommen ist grob fahrlässiges Verhalten. Anwendung finden hier üblicherweise die Regelungen des Kasko-Rechtes.


    Da haben mir meine 3 Damen vom Grill äää von der Buchhaltung was anderes erzählt, aber die haben eh keine Ahnung.
    Die Frage ist dann aber immer noch ob man seine Ansprüche durchsetzen kann / sollte. Die Chef-Anweisung gibts natürlich nur mündlich...

    Zitat

    Original von Dutchman
    Auf dem weg zur Arbeit und von der Arbeit bin ich auch noch über den Arbeitgeber versichert, denke also wenn was passieren sollte muss nicht die eigene Versicherung greifen.


    Wo ist dein Fahrzeug auf dem Arbeitsweg versichert?
    Wenn du auf dem Weg zur Firma gegen den Baum fährst zahlt niemand deine Fahrzeugschäden!
    Für Personenschäden ist das dann ein Wegeunfall, das ist klar.
    th

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

    2 Mal editiert, zuletzt von Thomas22 (28. Februar 2010 um 13:24)

    • Offizieller Beitrag

    Hier ist beispielsweise solch ein Fall beschrieben -> [KLICK] :lupe: Dazu gibt es auch höchstrichterliche Urteile, z.B. hier -> [KLICK] :lupe:

    Rechtsgrundlage ist §670 BGB (Ersatz von Aufwendungen). Eine Kernaussage des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) 8 ARZ 701/05 hierzu ist:

    Es gilt als ständige Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen muss, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (zuletzt Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).

    Nicht in diesen Haftungsbereich fallen die Fahrten zur Arbeitsstätte oder beispielsweise Schäden auf dem Parkplatz während der Arbeitszeit. Hier findet kein Einsatz des Fahrzeuges auf Veranlassung des AG statt. Die Anfahrt zur Arbeitsstätte ist keine vom AG veranlasste Fahrt sondern fällt in den eigenen Bereich des AN, auch wenn dieser über die berufgenossenschaftliche Unfallversicherung als Wegeunfall (für Körperschäden) abgedeckt ist.

    Weiterhin besteht keine Haftung, wenn der AN die Fahrt nur deshalb mit dem eigenen Pkw durchführt, weil dies für ihn bequemer ist oder er eine Zeitersparnis dadurch erlangt und er sich eigenmächtig für dieses Verkehrsmittel entschieden hat.

    Zahlt der AG explizit eine erhöhte Entschädigung für den Abschluss einer Vollkasko oder hatte der AN von sich aus eine Vollkasko abgeschlossen, so haftet er nur für den ggf. durch die Höherstufung entstanden Schaden.

    Der Beweis, dass es sich um eine vom AG gebilligte Dienstfahrt handelte dürfte nicht so schwierig sein, wenn die Fahrt dienstlichen Charakter hatte, der Einsatz von privaten Pkw in der Firma üblich ist und keine Dienstfahrzeuge zur Verfügung stehen.