Zulassungsfähigkeit Zubehör ESD *ohne* Katalysator

  • Ich fahre an meiner SC59 einen LeoVince Factory Evolution 2 Slip-On, der beim Kauf ohne Einschubkat geliefert wird.

    Im Beipackzettel steht zur Homologation der JH2SC59A-SC59A:

    "Hiermit bestätigen wir, dass alle Leovince Auspuffanlagen, welche ohne Katalysator nach EG Richtlinie 97/24/EC als Ersatzauspuffanlagen EG-Typgeprüft wurden und die an den dafür vorgesehenen Fahrzeugen laut Prüfbericht montiert werden, sich in völliger Übereinstimmung mit den EG-Vorgaben der Richtlinie 97/24/EC (2003/77/EC) Kap. V in Bezug auf den Schadstoffausstoß befinden.

    Diese Bestätigung gilt in folgenden Fällen:

    - Die Auspuffanlagen sind an einem Motorrad montiert, bei dem der Original Katalysator sich in den original Krümmern befindet und der original Katalysator nicht nach der Montage der Leovince-Anlage entfernt wurde

    - Leovince Auspuffanlagen entsprechen den EG-Gesetzesvorschriften für Motorräder, die den Einbau von Katalysatoren für Motorräder nicht zwingend vorschreiben.
    Aus diesem Grund ist der Betrieb von Leovince Nachrüst-Auspuffanlagen ohne Katalysator für alle aufgeführten Modelle laut EG-Zertifikat, die nicht mit Katalysator ausgestattet sind, völlig legal was die Effizienz und den Schadstoffausstoß anbelangt."

    :gruebel:

    Heißt das nun, dass ich diesen ESD auch ohne Einschubkat fahren darf? Oder gilt das nur für den Fall, wäre die SC59 serienmäßig ohne Kat?

    Oder liegt gar ein Verstoß gegen die BE ohne Kat vor?

    Punkt 1 entfällt ja (denke ich) da Kat nicht in den Krümmern.

    Punkt 2: leider hat Leovince nicht geschrieben, ob und unter welchen Umständen ein Kat nicht zwingend erforderlich ist.

    3. kann ich nicht davon ausgehen, dass wenn der ESD eine "E" Nummer hat, so erlaubt ist, wie ich ihn kaufe? Also ohne Kat.

    Vielleicht wäre es ja interessant einfach mal zur Dekra zu fahren, Emission, Lautstärke (wenn möglich) messen zu lassen? Kein Plan :gruebel:

    (ich eröffne dieses Thema weil in anderen ähnlichen ESD Themen immer vom Thema abgewichen wird und am Ende was ganz anderes bei raus kommt :)

    Danke für viele konstruktive Beiträge, die das Leben einfacher machen (-:

  • Ich habe jetzt den Paragraphen nicht zur Hand, aber auch der findet sich hier im Forum.

    Kurz zusammengefasst: Jede Verschlechterung ausserhalb der gesetzlich zulässigen Grenzwerte bezüglich Geräusch- und Abgasemission ist unzulässig und kann zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

    Da die SC59 (zumindest die dt. Modelle) mit Euro 3 homologiert sind, darf die Nachrüstanlage keine Verschlechterung bringen.

    1. Der Kat bei der SC59 sitzt im ESD, ist der ab, dann ist auch der Kat weg.
    2. Das sind z.b. alle vor der Änderung der Gesetze (glaube das war 2006) zugelassenen Motorräder. Mein damalige SC50 hatte auch Kat und Euro 2, trotzdem war das entfernen zulässig da EZ 2002.
    3. Nein, Du bist selbst verantwortlich. Der Topf ist sicher auf vielen Modellen erlaubt, aber nicht auf der SC59.

    Ob´s einen interessiert und was die Rennleitung oder der Tüv dazu sagen ist wieder ein ganz anderes Thema.

    Grüße

  • Hallo Dieter,

    danke für die Antwort.

    Geräuschemission is klar, das bisl Toleranz und drüber unzulässig. Laut Papieren halt.

    Mit den Abgasen ist mir noch etwas zweifelhalt. Ich bin auch kein Fachmann. Beim Auto wärs ja auch kein Problem von grüner auf gelbe Plakette zu wechseln. Man zahlt halt mehr oder weniger Steuer.

    -wenn ich andere Beiträge richtig deute, gibt es beim Moped dieses System nicht. Oder? :lupe: dann haben Mopeds ne gelbe und ohne Kat wärs rot?

    Hätte ich mir halt ne nicht-europäische SC59 besorgen müssen. Gings dann?

    Der Topf ist laut den Papieren die ich hier habe sehr wohl zugelassen auf der SC59. Ich versuche mal die Papiere einzustellen, man kann glaub so ungefähr erkennen dass da "SC59" steht. (beim Hochladen werden die verkleinert...)

    Ich würd einfach gern mal ne DB-Messung und Abgasmessung machen um zu wissen was wirklich Fakt ist.

    Macht Dekra auch DB Messung?

    Danke + Gruß

    Holger


    p.s.
    seedorf414

    kann ich den Kat auch nicht "austragen" lassen?

    Vielleicht dumme Fragen - aber ich weiß es nicht besser ?(

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von cbrbaer (10. April 2010 um 13:55)

  • Moin,
    soweit ich weiß erfüllt der Leo nicht die geforderten Auflagen und ist ohne Kat nicht zulässig. Zur Zeit fällt das nur dem geschulten Tüf´ler auf, aber die Trachtentruppe wird nachziehen und wenn die sich auch schlau gemacht haben, dann wird das Ärger geben.
    Alle werden rausgewunken und kontrolliert, im schlimmsten Fall stillgelegt. Ich hab mir noch keinen Sportauspuff gekauft, denke das ich den Bodis montieren werde der hat Kat und eine zulässige E-Nummer (Hab ich sogar schriftlich).
    Also Vorsicht.

    ____

    Gruss Roland

  • Die "wirklich" zugelassenen Anlagen haben eigentlich zwei E Nummern, eine für den Topf und eine für den Kat.
    Wahrscheinlich hat Leo die Anlage in einem EU Land zugelassen, wo´s keine Probleme mit dem Kat gibt.

    Hier ist das Gesetz:

    §19 StVZO

    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1.

    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.

    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.

    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Ein austragen des Kat´s ist nur für Motorräder die vor dem 18.05.2006 homologiert wurden zulässig.

    Grüße

  • Also, seriös austragen is nich, da ab 1.1.2007 nur Motorräder zulassungsfähig waren die einen G-Kat, bzw. die Euro-3 Norm erfüllen und in den Papieren 0212 als Schadstoffemissionsnummer stehen haben.

    Natürlich gabs da auch wenige Ausnahmen ala 500er Papier oder Lagerfahrzeuge, solche Ausnahmen genehmigt die Behörde selbst je nach Gusto und Ländersache.
    Konkret heisst das, importiert man heute z.B. eine GSX-R 1000 k6 mit euro 2 Norm die noch nie zugelassen war (warum auch immer) aus dem Ausland nach Deutschland bekommt man das Teil i.d.R. net mehr zugelassen...

    Es gibt eigentlich nur 2 Methoden um mit den Töpfen ala Leovince, Bos und Skorpion einigermaßen legal durch die Länder zu fahren, wobei eines immer sein muss: ein Einschubkat!
    Nun kann man mit dem E-geprüften Schalldämpfer, der ja die gesetzlichen Geräuchsgrenzwerte einhält und mit dem montierten Kat hält die Maschine wahrscheinlich auch die Emissionsgrenzwerte ein, durch die Länder fahren.
    Wie gesagt im Prinzip hat sich ja nichts verschlechtert, weder die Geräusche noch die Abgasemissionen, womit die BE net erloschen ist.
    Der andere Weg wäre das ganze bei einem Motorrad freundlichen Sachverständigen eintragen lassen, ala: Mit Leovince Austauschschalldämpfer e4-xxxxx i.Verb.m.Einschubkat xy* **
    WObei ein Haken ist, die Einschubkatalysatoren haben ja keine BE womit die Eintragung net ganz korrekt ist.

    Deswegen tendiere ich zur 1. Methode. Bei einer Kontrolle kann man da ruhigen Gewissens sagen wenn es hart auf hart kommt, der Endtopf hat eine EG-BE und den Kat habe ich selbstverständlich nicht entfernt. Das einzige was da folgen kann ist ne Mängelkarte, und der TÜV prüft dann höchstens das Standgeräusch mit den 5db Toleranz zu den 99dB und den CO-Wert im erhöhten Leerlauf(0,3 VOl%CO). Und das packen diese Anlagen :D

  • Stefan133

    Methode 2 wird sicher nur bei sehr befreundeten Tüv´lern gehen, wie Du schon sagst hat so ein Einschubkat i.d.R. keine ABE. Deswegen haben zugelassene Anlagen ala AKRA oder Remus auch zwei E - Nummern bzw. eine extra ABE für den Kat.

    Beachten sollte man auch, dass die Anlagen nicht für einen Nachrüstkat konstruiert worden, das Leistungsverhalten ist mit einem so "verstopften" Rohr sicher nicht mehr optimal. Wenn Du Dir Akra oder Remus anschaust, dann sieht man das die Stelle wo der Kat sitzt deutlich größer ist, damit noch der gleiche "Durchsatz" erreicht wird.

    Grüße

  • Zitat

    Original von cbrbaer
    Ich fahre an meiner SC59 einen LeoVince Factory Evolution 2 Slip-On, der beim Kauf ohne Einschubkat geliefert wird.

    Im Beipackzettel steht zur Homologation der JH2SC59A-SC59A:

    "Hiermit bestätigen wir, dass alle Leovince Auspuffanlagen, welche ohne Katalysator nach EG Richtlinie 97/24/EC als Ersatzauspuffanlagen EG-Typgeprüft wurden und die an den dafür vorgesehenen Fahrzeugen laut Prüfbericht montiert werden, sich in völliger Übereinstimmung mit den EG-Vorgaben der Richtlinie 97/24/EC (2003/77/EC) Kap. V in Bezug auf den Schadstoffausstoß befinden.

    Diese Bestätigung gilt in folgenden Fällen:

    - Die Auspuffanlagen sind an einem Motorrad montiert, bei dem der Original Katalysator sich in den original Krümmern befindet und der original Katalysator nicht nach der Montage der Leovince-Anlage entfernt wurde

    also kurz und knapp, nein du darfst den Auspuff so offiziell nicht fahren.
    Weil der Kat bei der Blade direkt in dem Orignalendtopf ist, den du abschraubst.
    Wenn du nun diesen neuen Wunsch Slip On verwendest hast du keinen Kat.

    Zb. bei der Akra Slip on hast du 2 ABE eine für den Endtopf und eine für das Zwischenrohr mit Kat (sind 2 unterschiedliche Nummern). Die Straßenzulassung ist nur in Verbindung von den 2 ABE Nr. gegeben.

    Ob das ganze aber einer bemerkt..... das lasse ich mal offen.
    Die RL hat bei mir bisher nie auf dem Krümmer geschaut.

    Kannst es ja mal so anschrauben und ne Test AU machen.

    Habe bei mir mit PCV und anderen Mapping sowie verschlossen SLS immernoch AU taugliche Werte. was ich so nieeee erwartet hätte.
    Das Möppie riecht wie auf der Renne und qualmt blau aus "Puff".
    Gut das HC Werte nicht gemessen werden :yeh:

    ####################################
    2011:
    27.04.11 Sachsenring PZ Motorsport
    10.-12.06 Salzburgring
    24.08. Sachsenring
    07.09. Sachsenring
    23.-25.09 Most

    2010 :
    13.05. Sachsenring
    01-02.06. Salzburgring
    03.09. Sachsenring
    24-26.09. Most

  • Klingt aber auch nicht unbedingt gesund...

  • ja war ein bisserl "fett" eingestellt gewesen 8)
    is nun aber wech dank neuer abstimmung, lag an den nicht ganz optimalen map was micron werksseitig schon aufgespielt hatte.

    als man das am quirl gedreht hat, hats stellen weise den sprit hinten mit rausgehauen :mad:... war trotzdem AU tauglich :wow

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    2011:
    27.04.11 Sachsenring PZ Motorsport
    10.-12.06 Salzburgring
    24.08. Sachsenring
    07.09. Sachsenring
    23.-25.09 Most

    2010 :
    13.05. Sachsenring
    01-02.06. Salzburgring
    03.09. Sachsenring
    24-26.09. Most

  • Jetzt mit Autotune ist´s aber nicht mehr zu fett oder?
    Mal was dazu, die 2% spalte mit 10 zu füllen scheint mir auch etwas viel zwecks Lastwechsel... schonmal weniger probiert?

  • nein mit autotune ist's nimmer zufett.
    wobei ich hier noch keine verlässlichen leistungsprüfstandergebnisse habe,
    in wie weit das autotune was taugt. nächste woche geht zur manuellen abstimmung, dann habe ich vergleichsmessungen.

    zum lastwechsel
    nein weniger als 10 ist zu mager (ist im übrigen nicht die 2% sondern die 0% spalte), da die ECU hier gar keinen sprit zugibt, sonst ergibts das kein wirklich zündfähiges gemisch. die map tabelle verwendet keine
    stöchiometrische verhältnisse sondern korrektur werte zu den von der ECU verwendeten werte, im unterschied zu der zielwerttabelle von autotune, hier wird das stöchiometrische verhältnis direkt angeben.
    wichtig ist nur das man die korrektur der 0% spalte nicht zu weit unten ansetzt.
    bei mir ist das erst ab 4500, daher im leerlauf lasse ich fast keine änderungen von PCV machen. Autotune ist auf der 0% Spalte sowieso nicht aktiv.

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    10.-12.06 Salzburgring
    24.08. Sachsenring
    07.09. Sachsenring
    23.-25.09 Most

    2010 :
    13.05. Sachsenring
    01-02.06. Salzburgring
    03.09. Sachsenring
    24-26.09. Most

  • kurz gesagt:

    ich glaube es gibt keine wirkliche legale möglichkeit der eintragung eines esd ohne kat an der SC59, somit also auch nicht zulassungsfähig

    eine e-nummer alleine hilft gar nichts, solange das entsprechende gutachten/abe nicht ausdrücklich für die SC59 ist

  • Gute Frage wozu brauche ich diese Möglichkeit eigentlich? Akra mit Kat und Klappensteuerung ran, völlig Legel, Abgaswerte top und ein Quentchen Mehrleistung incl. Gänsehautsound gibt es auch und Fertig!

    Ich kann diesen Unsinn nicht verstehen warum man sogar soweit gehen will sogar den "kat austragen" zu wollen. Sorry aber ein bisschen Umweltbewusstsein tut nicht weh, dazu hat man noch ein Bike was höllisch gut geht trotz Kat.......

  • Anscheinend wollt ihr schlafende Pferde wecken oder was sollen diese blödsinnigen Threads andauernd?
    Wie das läuft war auch schon vor 2 Jahren klar als die SC59 raus kam aber alle 8 Wochen macht hier jemand einen neuen Thread auf wegen Kat, Kat austragen etc. :oh_man:

  • Kleine Anmerkung:

    Ich habe heute keinen Tüv bekommen, weil ich durch den fehlenden KAT die Werte nicht einhalten konnte und das an einer SC44 :oh_man:

    Der Prüfer sagte mir auch das eine E-Nr. nicht unbedingt heißen muß, das man es auf dem Fahrzeug fahren darf so wie in deinem Fall @cbrbaer