"Emmely" gewinnt Prozess

  • Spiegel Online:

    Fall "Emmely"
    Bundesarbeitsgericht kassiert Bagatellkündigung

    Juristischer Paukenschlag: Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung einer Supermarkt-Kassiererin wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons aufgehoben. Die Entlassung im Fall "Emmely" sei nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter.

    Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die umstrittene Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons aufgehoben. Der unter dem Spitznamen "Emmely" bekannt gewordenen Berlinerin war nach 31 Dienstjahren fristlos gekündigt worden, weil sie Leergutbelege im Wert von 1,30 Euro unerlaubt für sich eingelöst hatte. Ihr Arbeitgeber, die Kaiser's Tengelmann GmbH, begründete den Schritt mit einem Vertrauensverlust.

    Der Zweite Senat des Gerichts entschied an diesem Donnerstag, dass das Vertrauen durch das einmalige Delikt nach der langen Betriebszugehörigkeit nicht vollkommen "aufgezehrt" worden sei. Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, weil nur eine "erhebliche Pflichtwidrigkeit" vorliege. Zudem sei die Schädigung relativ niedrig gewesen. Demnach muss die 52-Jährige wieder bei dem Supermarkt beschäftigt werden.

    "Emmely" sagte nach der Entscheidung, sie sei "überwältigt". Ob sie künftig wieder an der Kasse sitzen werde, müsse abgewartet werden. Sie jedenfalls habe noch Vertrauen zu ihrem Arbeitgeber.

    Kaiser's-Tengelmann: "Ich kann die Begründung nicht nachvollziehen"

    Für Kaiser's-Tengelmann ist das Urteil von Donnerstag ein herber Rückschlag: Bislang hatte die Supermarktkette in allen Instanzen Recht bekommen. So hatten sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dem Arbeitgeber Recht gegeben. Kaiser's Tengelmann-Anwältin Karin Schindler-Abbes sagte am Donnerstag: "Ich kann die Begründung nicht nachvollziehen." Wer im Einzelhandel unehrlich arbeite, werde auch ohne Abmahnung gekündigt. Man müsse nun sehen, wo und wie die Kassiererin wieder eingesetzt werde.

    Was zuvor genau geschehen war: "Emmelys" Filialleiter hatte ihr zwei nicht zuzuordnende Leergutbons mit Datum 12. Januar 2008 gegeben, damit sie verbucht würden - wenn sich der Besitzer melden würde. Zehn Tage später löste sie zwei Bons mit demselben Datum im Wert von 82 und 48 Cent beim Einkaufen ein. Für den Arbeitgeber ein eindeutiger Vertrauensverlust, weshalb er "Emmely" am 22. Februar 2008 fristlos entließ.

    Die Kassiererin hatte die Unterschlagung stets bestritten. Sie argumentierte vor den Arbeitsgerichten, sie habe jedenfalls nicht wissentlich Bons eingelöst, die ihr nicht zugestanden hätten. Der Arbeitgeber hätte es nach ihrer Auffassung bei einer Abmahnung bewenden lassen können. Die Gerichte sahen das jedoch anders: Für ihre Schuld sprächen die von ihr selbst eingeräumten Umstände, das Kassenjournal und Zeugenaussagen.

    Solidaritätswelle für die Ex-Kassiererin

    Der Fall "Emmely" hatte seit der Kündigung bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Frage, ob eine fristlose Kündigung bei Bagatelldelikten noch verhältnismäßig ist. Über die Landesgrenzen hinweg gewann Emmely Unterstützer.

    Ein Komitee "Solidarität mit Emmely" aus Gewerkschaftern und politischen Gruppierungen hatte nach der Kündigung zu Protestaktionen und Kaufboykotten aufgerufen. Ihre Vermutung: Mit der Maßnahme sollte eine engagierte Gewerkschafterin kalt gestellt werden. Ende 2007 hatte die Kassiererin als einzige der 36 Beschäftigten an drei Streiks im Einzelhandel teilgenommen.

    :daumen_rauf:

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Sowas kleinliches.
    Wenn die besser bezahlen würden, würde auch weniger geklaut.
    Ich bin sehr froh, das keiner meiner lieben im Einzelhandel geknechtet wird.
    Wenn es wirlich um die Streiks geht, ist das doch als Mobbing anzusehen, oder ?(

    LEBEN HEISST RENNEN FAHREN
    DIE ZEIT DAZWISCHEN IST NUR WARTEN 
    K3 simply the best :perfekt3:
    NS 2008 2,5 Runden NS 2009 18,5 Runden
    NS 2010 102 Runden NS 2011 104 MT 15

  • Zitat

    Hi! Man, man! Irgendwann kriegst deine verlogenen Angestellten gar nicht mehr ausm Betrieb und die können machen was se wollen! Mfg Thorsten!


    Das ist hoffentlich nur ein schlechter Scherz!!! :nono:

    Die Runz, die Punz die stinkt und schwitzt, weil sie so dicht
    am Arschloch sitzt.

  • Zitat

    Original von Hauptsache_Spaß


    Das ist hoffentlich nur ein schlechter Scherz!!! :nono:

    glaube mir...die betrachtung dieses satzes ändert sich extrem mit der position die man hat,wenn man ihn liest.

    Ich möchte sterben wie mein Opa: Lächelnd und im Schlaf.
    Und nicht so heulend und kreischend wie sein Sozius.

  • Wenn einer meiner Angestellten klaut, ist Sense, ohne wenn und aber!

    Wer an einer Kasse sitzt, hat so sorgfältig zu arbeiten, dass sowas nicht vorkommt, da spielt der Betrag keine Rolle.
    Wo machen wir das fest? Bis 10€ oder bis 50€ ist es o.k.?
    Und wenn ich lese, "unwissentlich..." lachhaft...

    Diebstahl / Unterschlagung ist kein Kavaliersdelikt und darf es auch nicht werden.

    Gruß
    Volker

  • Die Frau arbeitet seit 31 Jahren -wohl unauffällig - dort.
    Die dürfte länger da sein alle die meisten Schlipsträger.
    Bin der Meinung ne Abmahnung hätte wirklich genügt.

  • Zitat

    Original von cbr-volker
    Wenn einer meiner Angestellten klaut, ist Sense, ohne wenn und aber!
    Volker

    Klar, nur wenn es in der Chefetage passiert, dann gibt es noch einen schöne Abfindung und Pension auf Lebenszeit.

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Zitat

    Original von Chang-Noi

    Klar, nur wenn es in der Chefetage passiert, dann gibt es noch einen schöne Abfindung und Pension auf Lebenszeit.

    Ist doch Blödsinn.
    Hier geht es um Diebstahl / Unterschlagung und nicht um z.B. Verzocken bei einem Geschäft etc.

    Tolles Klischeedenken.

    Übrigens habe ich von mir gesprochen. Ich beklaue meine Angestellten nicht und erwarte deshalb auch nicht beklaut zu werden, ganz einfach.

  • Geklaut ist geklaut auch als Langjährige/er Angestellter.
    Jeder weiß was Diebstahl für ne Folge hat. Ich beklaue meinen Arbeitsgeber doch nich :nono:t der ist doch meine Geldversicherung für mein Privatleben!!!
    Und jeder der meint er müßte den Arbeitgeber beklauen und dabei erwischt wird " WEG DAMIT " und zwar Fristlos............

    Nein ich bin kein Arbeitgeber sondern Angestellter :perfekt:

    In Gedenken an meinen Vater der am 29.02.2008 verstorben ist

  • ... und da hast noch nie einen Briefumschlag der Firma für deine private Post verwendet...?

    Glaub ich nicht.
    th

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

  • Zitat

    Original von Chang-Noi

    Klar, nur wenn es in der Chefetage passiert, dann gibt es noch einen schöne Abfindung und Pension auf Lebenszeit.


    Hätte die Kassiererin besser in der Schule aufgepasst wäre sie vielleicht in der Chefetage gelandet so hat sie es eben nur bis an die Kasse geschafft und dann stiehlt sie auch noch.

    Da wahr wohl der öffentliche druck für das--unabhängige--Gericht zu gross und man musste die Öffentlichkeit ruhig stellen.Eine Schande so ein Urteil.

    Wenn das so weitergeht können wir die Arbeitsgerichte ohnehin getrost abschaffen,wie ein Vorredner schon anmerkte wo beginnt und endet Diebstahl bei 10oder20€?
    Für mich bleibt es nur Diebstahl ohne wenn und aber.

    Der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg ist ein Waisenkind

  • Zitat

    Original von Thomas22
    ... und da hast noch nie einen Briefumschlag der Firma für deine private Post verwendet...?

    Glaub ich nicht.
    th

    Briefumschlag hin....... Geldumschlag her..... jeder sollte sich bewußt sein,
    daß es nicht in Ordnung ist und was einem blühen kann!
    Die Arbeitswelt neigt dazu, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sir-Andy (18. Juni 2010 um 23:08)

  • Zitat

    Original von Thumbsup
    Die Frau arbeitet seit 31 Jahren -wohl unauffällig - dort.
    Die dürfte länger da sein alle die meisten Schlipsträger.
    Bin der Meinung ne Abmahnung hätte wirklich genügt.

    ab wievielen Jahren Betriebszugehörigkeit darf man denn wieviel klauen?
    Tolle Logik, echt...

    Eine, die erst ein Jahr da ist, hättest Du gekündigt, was?
    Für Arbeit bekommt man seinen Lohn, keinen Gutschein für einen Diebstahl.

  • Ich pack dieses Urteil mal in die Schublade "Typisch Deutschland".
    Das passt genauso in die Schublade wie "Hartz4 kürzen ist unsozial".

    In diesem Land sollten genau diese Leute, die stehlen, denn nichts anderes war das, mal wieder Normen und Werte kennen lernen.

    Ich sags mal so, wenn man gelernt hat mit nichts zu leben freut man sich über Kleinigkeiten. Viele freuen sich nicht sondern sehen es als ihr Recht an, da kann nur was falsch sein.
    Dieses Urteil führt diesen Weg weiter, weiter in den Abgrund der Gesellschaft.

    Dies ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht für jeden Unternehmer, dies ist auch ein Schlag ins Gesicht für jeden rechtschaffenen Arbeitnehmer! Diebstahl lohnt sich nicht? Irrtum!

  • An die Arbeitgeberfraktion: die Verhältnismäßigkeit stimmt eben nicht, wenn jemand 30 Jahre im Betrieb ist und dann wegen so etwas gekündigt wird ist klar das man die Person loswerden will................
    Ich erinnere da mal an die Dame, die nach einer Veranstaltung ein halbes Brötchen gegessen hat das eh entsorgt worden wäre.
    PS: wie konsequent seid ihr mit euren Angestellten, haben die Damen im Büro an ihrer Kaffeemaschine einen eigenen Stromzähler und wird das private telefonieren auf Firmenkosten überhaupt kontrolliert?

    Einmal editiert, zuletzt von Mik 0511 (19. Juni 2010 um 07:41)

  • [quote]Original von Mik 0511
    An die Arbeitgeberfraktion: die Verhältnismäßigkeit stimmt eben nicht, wenn jemand 30 Jahre im Betrieb ist und dann wegen so etwas gekündigt wird ist klar das man die Person loswerden will................


    Jetzt mal Stop!!!

    Als Kassiererin hat die Dame ein besonderes Vertrauenverhältnis zum Arbeitgeber und dies wurde mißbraucht, fertig-Schluß-aus....

    Thomas22 und Nein hab noch nie einen Briefumschlag oder Bleistift etc etc mitgenommen ( ich bin mir nämlich den Folgen bewußt)

    In Gedenken an meinen Vater der am 29.02.2008 verstorben ist

  • Zitat

    Original von Mik 0511
    An die Arbeitgeberfraktion: die Verhältnismäßigkeit stimmt eben nicht, wenn jemand 30 Jahre im Betrieb ist und dann wegen so etwas gekündigt wird ist klar das man die Person loswerden will................
    Ich erinnere da mal an die Dame, die nach einer Veranstaltung ein halbes Brötchen gegessen hat das eh entsorgt worden wäre.
    PS: wie konsequent seid ihr mit euren Angestellten, haben die Damen im Büro an ihrer Kaffeemaschine einen eigenen Stromzähler und wird das private telefonieren auf Firmenkosten überhaupt kontrolliert?

    Hi
    Da wird etwas durcheinander geworfen.
    Kaffee ist explizit erlaubt und stellen wir z. B. den Mitarbeitern.
    Telefon ist erlaubt, solange es sich im Rahmen bewegt. Übrigens ist Telefon nie ein Problem, die verlorene Arbeitszeit ist der Faktor und da ist es mir lieber, wenn der Angestellte nicht seinen Arbeitsplatz verlässt. Aber wie gesagt, im Rahmen, den Großteil privater Kommunikation sollte man schon daheim erledigen.
    Das halbe Brötchen, who cares? Das halte ich auch für übertrieben, da ich immer dafür wäre, dass es Jemand isst, bevor es entsorgt wird.
    Kassenbetrieb, Buchhaltung etc. Ist aber eine andere Nummer.
    Da muss ich mich darauf verlassen können, dass auf den Cent gearbeitet wird.
    Ich würde auch nicht auf die Idee kommen, da Kaffee gestellt wird auch zuzulassen, dass Beträge bis 5€ eingesteckt werden können, oder?
    Da handelt es sich um eine Vertrauensstellung, deren Missbrauch bislang auch von allen Arbeitsgerichten als besonders schwerwiegend bestätigt wurde.
    Das wird leider durch o. G. Urteil ausgehebelt.

    Übrigens, Büromaterial etc. mit nach Hause zu schleppen halte ich ebenfalls für verwerflich. Wer im Notfall nen Briefumschlag braucht, von mir aus. Wer aber aus Faulheit oder sonstwas eine Art Selbstverständlichkeit entwickelt und sich bedient, hat das auch Konsequenzen.
    Viele haben da eine unterentwickelte Wertevorstellung, so kosten ein paar Textmarker mal eben 10€ und die sollte ich meinem Arbeitnehmer bezahlen?

    Ich kann es nicht nachvollziehen, wie hier Mancher denkt.
    Macht euch selbstständig, schafft Arbeitsplätze und dann mal sehen, wie ihr dann dazu steht.

    Gruß
    Volker

  • Anscheinend sehen es aber die Richter doch etwas anders und betrachten auch die vergangenen 30 Jahre in der Firma.
    Und Diebstahl ist eben nicht gleich Diebstahl, denn das wäre ebenso blödsinnig wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung wo 20 KM/H zu viel ebenso bewertet wird wie 200 KM/H drüber, also Lappen weg.
    Es gibt eben Fälle wo nur auf so etwas gewartet wird weil der Mitarbeiter sich z.B. Gewerkschaftlich engagiert........