Gesetzliche Vorschriften bei Kennzeichenhalter und Kettenschutz???

  • Moin Leute!
    Ich hab da mal ne ganz blöde Frage:
    In unserem Staat ist ja so ziemlich alles irgendwie gesetzlich vorgeschrieben...
    Wie sieht das denn beim Kennzeichenhalter aus, da ich mir einen selber bauen möchte? Breite,Höhe, Winkel usw?
    Und der Kettenschutz an unseren Hobeln is ja auch nicht soo schön, darf man da machen was man will oder kann man ihn theoretisch sogar weglassen? Ich hab diesbezüglich ne massive Wissenslücke und will aber auch nicht wegen so nem Gedöns Stress mit der Rennleitung oder alle 2 Jahre mit so nem Halbgott in Blau haben...
    Durch die SuFu hab ich zwar viele nette Anreize für nen Kennzeichenhalter bekommen, aber zu dem Thema hab ich leider nix gefunden.
    Schönen Dank schonmal

    Einmal editiert, zuletzt von domdom (27. Dezember 2010 um 23:46)

  • Zitat

    Original von domdom
    Und der Kettenschutz an unseren Hobeln is ja auch nicht soo schön, darf man da machen was man will oder kann man ihn theoretisch sogar weglassen?

    Mit rechtlichen Infos kann ich nicht dienen.

    Aber meine 44er und meine jetzige 50er waren beiden jeweils 1x beim TÜV, und beides Mal (waren unterschiedliche Prüfstellen) hat sich kein Mensch daran gestört, dass ich keinen Kettenschutz dran hab ;)

  • Fahre auch ohne kettenschutz an der 44er, zum TÜV bau ich den ran, ist halt immer besser wenn die kleinigkeiten auch stimme bei einem komplett umbau ;)


    Nummernschildhalter , kannst auch selber bauen , musst nur das kennzeichen in den gesetzlichen vorschriften montieren, die sollten beim tüv auf der seite stehen, wenn ich mich nicht irre

    signatur.jpg

  • Hmm, vielleicht hab ichs nur auf den Augen...
    Also beim TÜV Rheinland find ichs zumindest nicht und selbst in der STVZO ist der Punkt Anbringung des Kennzeichens aufgehoben, muss man das verstehen?
    Vielleicht kann man ja auch das Nummernschild einfach in den Rucksack packen, wenns keine Vorschriften mehr gibt, da siehts definitiv am besten aus und man braucht sich keinen Nummernschildhalter mehr zu bauen... ;) :cool3: :dumdiedum: (-:

    PS: Wo hast du den hübschen Bugspoiler her, ich will auch sowas...

    Einmal editiert, zuletzt von domdom (28. Dezember 2010 um 13:39)

  • Zitat

    Original von Bl@der
    zum TÜV bau ich den ran, ist halt immer besser wenn die kleinigkeiten auch stimme

    Demzufolge ist der Kettenschutz also vorgeschrieben und ich hatte nur 2x Glück ? ;)

  • Der Winkel vom Kennzeichen ist angeblich vorgeschrieben, wenn man von einem senkrechten Nummernschild ausgeht, dann darf das Schild höchstens 5° nach vorne geklappt werden und 30° nach hinten. So war es mir zumindest bei der Eintragung meines letzten großen Komplettumbaus 2009 vom TÜV Ing. vorgegeben.

    Da aber irgendwie jeder TÜVer bei solchen Sachen seine eigene Meinung hat, kann ich Dir nur raten das vorher kurz mit Deinem TÜV abzuklären, dann gibt es am Ende auch kein böses Erwachen. 8)


    MFG

    Puch..
    Weiber,
    Speed,
    Party :D

  • Zitat

    Original von *M2k*

    Demzufolge ist der Kettenschutz also vorgeschrieben und ich hatte nur 2x Glück ? ;)


    Vorgeschreiben , JA bei einer Maschine mit einer 2 personen zulassung, bei einer Maschine mit nur 1 Sitzplatz braucht man aber keinen Kettenschutz, aber es gibt ja genug TÜVer die selbst sowas nicht wissen. Deswegen montierern ich den immer schnell und dann fliegt der danach gleich wieder in den Schrank wo er auch hingehört und darf sich auf die nächsten 2 Jahre freuen wo er kurz mal wieder das Tageslich erblickt.


    Zum Nummerschild, bau es für den TÜV gut an, danach kannst es eh wieder ändern, beweglicher nummernschildhalter sage ich nur ;)


    Bugspoiler, kannst überall kaufen. MGM, Bad-Bikes, Bimbos und und und und und je nachdem was dir so gefällt.

    signatur.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von Holsteiner83 (28. Dezember 2010 um 16:01)

  • Dann schalt ich mich auch mal kurz ein:

    Also grundsätzlich unterscheidet man ( bzw. der TÜV ) meines Wissens nach zuerst mal, ob dein Mopped nach EU - Recht,
    oder nach StVZo zugelassen worden ist, denn dann gelten auch andere / unterschiedliche Vorschriften.
    Grob gesagt:
    nach StVZo darfste an deiner Mühle fast gar nix ändern, nach EWG - Richtlinien ist schon deutlich mehr Spielraum nach oben.

    Beim Kennzeichen sieht´s so aus:
    Nach StVZo sollte dein Kennzeichen eigentlich in einem Winkel von 0° befestigt sein, also senkrecht.
    Nach EWG- Richtlinie darf dein Kennzeichen in einem Winkel von max. 30° in Fahrtrichtung und max. 15° gegen die Fahrtrichtung geneigt sein.

    KZH kannste selber bauen und ranbasteln, darf halt weder dich noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden und dich beim Fahren nicht behindern.
    Und Kettenschutz wollen die bei mir trotz 1-Mann Zulassung trotzdem haben....

    P.S.: die EWG Richtlinie lauet übrigens 92/61/EWG

    Gruss Butzimo

    " Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd "! ( altes Indianersprichwort ) :D

    Einmal editiert, zuletzt von butzimo (28. Dezember 2010 um 18:29)

  • Steht das mit STVZO oder EU Zulassung im Fahrzeugschein? Hab ich echt noch nie drauf geachtet...

    Gibt es denn beim KZH keine Breitenvorschrift, ich hab irgendwann mal gehört (gefährliches Halbwissen :tougue: ) das der KZH mindestens so reit wie das Hinterrad sein müsste, als "Abdeckung" sozusagen, stimmt das?

    Und der Kettenschutz kann aber auch selbstgebaut werden? Ich mach sowas gern selber...?
    Fragen über Fragen ?( ?( ?(

    @ Bl@der: Danke für die Adressen, ich denke da is schon was hübsches bei, woran ich Spass hätte =)

  • Hey Dom,

    hab dir die Richtlinie mal per E-mail zugeschickt, da kannste alles wissenswerte in Ruhe nachlesen.
    Das mit StVZo oder EG-Zulassung steht glaube ich im Fahrzeugbrief.
    Zum KZH:
    ich fahr grad´nen 210er Reifen, und hab mein KZ direkt an den Unterboden vom Höcker geschraubt,
    also hab in dem Sinne gar keinen KZH. Somit kann ich dann auch nix vom Hinterrad " abdecken.
    Das, was du wohl meinst, war der sogenannte " Spritzschutz". Den braucht man heutzutage eigentl. auch nicht mehr wirklich....,
    aber die Hälfte vom Hinterrad, also bis zur Mittelachse sollte wohl wenigstens vom Höcker / der Sitzbank abgedeckt werden,
    hat mein TÜV-Ing. dieses Jahr schon gemeint, als ich ´ne neue Felge eintragen lassen hab.
    Die ganzen neuen Bikes, die zugelassen werden haben ja seit Jahren auch keine Radabdeckung in dem Sinne mehr.

    Gruss Butzimo

    " Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd "! ( altes Indianersprichwort ) :D