Rechtsfrage --- bitte um Hilfe

  • Hallo Leute,
    nach kurzer Zeit auf der SC59 bin ich nun rückfällig geworden und habe mir (DUMMERWEISE) über die Bucht eine SC57 ersteigert.
    Ich weiß selbst das es nicht sehr clever war, aber ich habe mit dem Typ mehrfach telefoniert und der kam mir auch recht ordentlich rüber.

    So nun zum Übel: TOTALSCHADEN !!!
    Der Lenkanschlag rechts ist min. 1mm tief eingedrückt, Tankverkleidung abgenommen.....Tank beidseitig eingedrückt, unter der linken Seitenverkleidung ist der Halter wo der Limaregler befestigt ist abgebrochen und da wurde eine Platte selbst angefertigt um den Regler zu befestigen.
    Also war es dem Vorbesitzer auch bekannt. Auch die furchtbar hässliche Lackierung hat er wohl machen lassen, also muß er das alles selbst gesehen haben.
    Habe jetzt peinlichst genau den Rahmen nach Rissen abgesucht, aber soweit alles in Ordnung.

    Hier ist mal ein Link von der Auktion:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…e=STRK:MEWNX:IT

    Habe diesen miesen Bas.... jetzt nochmal angerufen und hab gefragt wie wir uns nun einigen wollen da das Motorrad das Geld nicht wert ist und ich niemals soviel Geld geboten hätte wenn er ehrlich alles aufgezählt hätte.
    Er will es darauf anlegen und es zu einem Rechtsstreit kommen lassen.
    Jetzt die große Frage.....hab ich da eine Chance oder kann ich es vergessen. Ich hab keine Lust auf einem kaputten Motorrad und hohen Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

    Vielen Dank schonmal an die, die den Text auch bis hierhin gelesen haben und mir zur Seite stehen.
    Gruß
    Hofy

    Eins ist Fakt, gef.... wird nackt

  • ich sag mal so: die Sache hat Aussicht auf Erfolg. Eine andere Frage ist, ob DU eine Chance hast, ohne Anwalt. Da ich Dich nicht kenne, kann ich es nicht beurteilen. Wenn Du es nicht kannst, brauchst Du einen Anwalt, der das aber nicht kostenlos machen kann. Ob Du Lust hast, auf den Kosten sitzen zu bleiben oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Rechtsschutz hilft, die Kostenfrage zu entschärfen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Nein....natürlich nicht ich selbst.
    Darum geht es ja....ob ich jetzt einen Anwalt einschalte oder nicht.
    Nur wenn mir jetzt zu viele Leute schon verklickern das es aussichhtslos ist, dann nehme ich mir auch keinen Anwalt und werde mit dem Schaden wohl leben müssen.

    Ich will ja eigentlich auch nur auf Schadensersatz klagen. Ich möchte nicht zwingend das Motorrad zurück geben.

    Eins ist Fakt, gef.... wird nackt

  • warum kaufst du ein unfallmotorrad ungesehen?
    warum guckst du dir die karre bei der abholung und BEVOR du bezahlst nicht genau an?

    ich finde das ebay-angebot eigentlich fair formuliert - er weist auf den unfall hin und sagt dazu noch, dass man sich den bock VOR gebotsabgabe lieber mal angucken sollte...

    ich frag mich nur was in dir vorging beim bieten?!


    und ich finde die lackierung ziemlich gelungen - bis auf das heckteil ist das eine der schönsten selbst gemachten tricolor replicas die ich je gesehen hab!

    auf jeden fall rechtsbeistand!

  • Weil ich nicht die Möglichkeit habe mal eben 685km zu fahren um mir das Motorrad anzuschauen.
    Ich habe auf seine Ehrlichkeit vertraut und hab mir gedacht ich schlage ein Schnäppchen.
    Wäre es ja auch wenn die Mängel nicht wären.
    Vor Ort bin ich ja dann auch tierisch mit dem Verkäufer aneinander geraten, denn der Lenkanschlag sticht ja sofort ins Auge.
    Er wollte mir erzählen das sei alles in Ordnung und ist nur vom wenden usw.
    Ich dachte der will mich verarschen oder für Blöd verkaufen. Hab das Motorrad dann auch nicht mitnehmen wollen, hatte aber Angst das er nun im Recht ist, weil es ja über ebay gelaufen ist.
    Und wenn man Dich so auf 30% vom Kaufpreis verklagt ........ mir würde das weh tun so einem Affen Geld zu bezahlen und der verkauft seinen Müll fröhlich weiter.

    Dachte mir dann auch....na gut. Ist der Lenkanschlag halt beschädigt, kann ich mit leben. Aber nachdem ich das Ding dann außeinandergenommen habe war Schluss mit meiner Geduld.

    Eins ist Fakt, gef.... wird nackt

  • Ich glaube nicht, dass du eine große Chance hast. Er hat weder den Unfall verschwiegen, noch das Gebot beschönigt.
    Es sind Fotos vorhanden und er fordert zur Besichtigung auf.

    Also was hast du erwartet wenn ich mal fragen darf? Hast du ihn vorher telefonisch oder per Mail kontaktiert wegen dem Zustand der Kiste? Hat er dir da was falsches erzählt und kannst du das iwie beweisen?

    Weil ansonsten glaube ich, dass selbst wenn du was rausholen kannst, das ganze ohne Rechtsschutz kein Gewinn für dich wird.....

    Aber ich bin nur Laie mit Rechtsgrundkenntnissen. Lawyer hat dir ja schon Chancen bescheinigt, vielleicht führt er ja noch auf, warum er für dich Chancen sieht.... :lupe:

  • weil die Beschreibung vorgaukelt, dass nur Verkleidung beschädigt war und die gegen neue Originalteile getauscht wurden. Es scheint aber so zu sein, dass auch Rahmen und sonstiges beschädigt war und noch ist. Sowas ist hinweispflichtig. Die Hinweispflicht besteht auch dann, wenn der Käufer theoretisch besichtigen könnte, mit anderen Worten ersetzt die Möglichkeit des Käufers, den Mangel zu entdecken, nicht die Erfüllung der Hinweispflicht. Interessant wäre die Befragung des Vorbesitzers dazu, was der dem Verkäufer beim Kauf gesagt hat, bzw. in welchem Zustand der das Moped gekauft hat, was er also wußte und wieviel davon er bei Ebay offenbarte.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Ich würd mir da keine sorgen machen, auch wenn drunter steht privatkauf, bla bla... ist er verpflichtet solche mängel anzusprechen, allein aus Verkehrsicherheitspflichten...

    Lass das alles übern Anwalt laufen, und gut. Dann musst du dich nich persönlich damit rumärgern

    Mfg

  • Zitat

    Ich will ja eigentlich auch nur auf Schadensersatz klagen. Ich möchte nicht zwingend das Motorrad zurück geben.

    Um Schadenersatz geht es hier nicht. Du willst augenscheinlich Minderung (des Kauf- bzw. Gebotspreises). Die Rückgabe des Motorrads wäre Wandlung.

    Um Minderung zu beanspruchen, kannst Du versuchen, Dem Verkäufer "Arglistische Täuschung" nachzuweisen. Wenn er den kompletten Unfallschaden kannte und Dich dahingehend getäuscht hat, es wäre nur die Verkleidung betroffen, hast Du durchaus Möglichkeiten.

    Ich würde aber nie ein Motorrad ersteigern, dass ich nicht vorher besichtigt habe.

  • Ich glaube das du da keine Chance hast wenn der Verkäufer nicht einlenkt.
    Der Unfall war in der Auktion beschrieben und den Lenkanschlag hast du gesehen.
    Vermutlich sateht im Kaufvertrag auch drin das du sie gekauft hast wie gesehen bzw. nach Probefahrt und da du dies vermutlich unterschrieben hast, hast du eher schlechte Chancen.
    Problem bei dem Ganzen ist das du in der Beweispflicht bist und das wirft die Frage auf wie du ihm beweisen willst das er dir die Schäden verschwiegen hat? Hattest du einen Zeugen dabei bei dem Kauf?
    Also ohne Zeugen glaub ich nicht das du vor Gericht eine Chance hast den Prozeß zu gewinnen. Im besten Fall kommt es auf einen Vergleich raus und dann trägst du auch deine Kosten.

    Aber schonmal viel Glück.

    Drosseln sind Vögel und gehören nicht in´s Motorrad

  • Zitat

    Original von sirpwns
    Ich glaube nicht, dass du eine große Chance hast. Er hat weder den Unfall verschwiegen, noch das Gebot beschönigt.
    Es sind Fotos vorhanden und er fordert zur Besichtigung auf.

    Also was hast du erwartet wenn ich mal fragen darf? Hast du ihn vorher telefonisch oder per Mail kontaktiert wegen dem Zustand der Kiste? Hat er dir da was falsches erzählt und kannst du das iwie beweisen?

    Weil ansonsten glaube ich, dass selbst wenn du was rausholen kannst, das ganze ohne Rechtsschutz kein Gewinn für dich wird.....

    Aber ich bin nur Laie mit Rechtsgrundkenntnissen. Lawyer hat dir ja schon Chancen bescheinigt, vielleicht führt er ja noch auf, warum er für dich Chancen sieht.... :lupe:

    Er hat den Unfall nicht verschwiegen......?!? Denkst Du im Ernst das der Vogel mit solchen Taschenspielertricks durchkommt? Ein paar erneuerte Verkleidungsteile angeben und das wars?

    Wenn man als erstes die Lenkanstöße überprüft und dort sofort "Eindellungen" am Lenkkopf feststellt, ist die Sache gegessen! Honda schreibt bei so etwas den Tausch des Rahmen vor! Und nein, kein "Herumgeschweisse"! Rahmen kostet ca. 900-1000 €.

    Also ich würde schon von arglistiger Täuschung ausgehen.

    Würde die Sache dem Bernd (Lawyer) übergeben und gut is!

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Ich frage mich wie man so weich in der Birne sein kann ein Motorrad über eBay und dann auch noch ohne Besichtigung zu kaufen. :oh_man:

  • Zitat

    Original von Gizmo
    Ich frage mich wie man so weich in der Birne sein kann ein Motorrad über eBay und dann auch noch ohne Besichtigung zu kaufen.

    Falsch: Über ebay klarzumachen, hinzufahren, Fehler zum Angebot festzustellen, trotzdem zu bezahlen und sich dann zu Hause zu ärgern?

    So wie dsa klingt, würde ich sagen, dass man sehr zufrieden war und ist und nun den Preis drücken will.

    Sollte es doch anders sein: Schonmal ausprobieren, ob Feuer auf der Haut wehtut. :mad:

  • Zitat

    Original von Chang-Noi

    Er hat den Unfall nicht verschwiegen......?!? Denkst Du im Ernst das der Vogel mit solchen Taschenspielertricks durchkommt? Ein paar erneuerte Verkleidungsteile angeben und das wars?

    Wenn man als erstes die Lenkanstöße überprüft und dort sofort "Eindellungen" am Lenkkopf feststellt, ist die Sache gegessen! Honda schreibt bei so etwas den Tausch des Rahmen vor! Und nein, kein "Herumgeschweisse"! Rahmen kostet ca. 900-1000 €.

    Also ich würde schon von arglistiger Täuschung ausgehen.

    Würde die Sache dem Bernd (Lawyer) übergeben und gut is!


    In der Ebay Auktion stand doch drin das die Kiste einen Unfall hatte und die eingedellten Lenkanschläge hat er doch bei der Besichtigung gesehen (und trotzdem den Vertrag unterschrieben). Was ist den da dann arglistige Täuschung?
    Das wäre es in meinen Augen nur wenn er die Kiste als Unfallfrei verkauft hätte und die Schadhaften Stellen gespachtelt, gesprayt oder versteckt hätte. Hat er aber soweit ich das rauslese nicht.
    Ich glaube nicht das man da vor Gericht eine Chance hat. Der Verkäufer hat auch noch ausdrücklich darauf hingewiesen das die Kiste besichtigt werden muss bevor man ein Gebot abgiebt.....
    Wenn man natürlich die Katze im Sack kauft....kann man halt auch man daneben liegen.
    Ist ja auch nur der persönliche Glaube das dies nicht sehr erfolgsträchtig ist. Kann ja auch anders sein....

    Drosseln sind Vögel und gehören nicht in´s Motorrad

  • Zitat

    Original von Gasde

    In der Ebay Auktion stand doch drin das die Kiste einen Unfall hatte und die eingedellten Lenkanschläge hat er doch bei der Besichtigung gesehen (und trotzdem den Vertrag unterschrieben). Was ist den da dann arglistige Täuschung?

    Wo steht etwas von Rahmenschaden? Wo steht etwas von Besichtigung?
    Ich lese was von ausgetauschten Verkleidungsteilen!

    Er täuscht den Käufer arglistig, in dem er ihm vorgaugelt, das es sich "nur um einen Unfall mit defekten Verkleidungsteilen handelt"
    und nicht um einen (Total)- Schaden, bei dem der Rahmen Schrott ist!

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Zitat

    Original von Chang-Noi

    Wo steht etwas von Rahmenschaden? Wo steht etwas von Besichtigung?
    Ich lese was von ausgetauschten Verkleidungsteilen!

    Er täuscht den Käufer arglistig, in dem er ihm vorgaugelt, das es sich "nur um einen Unfall mit defekten Verkleidungsteilen handelt"
    und nicht um einen (Total)- Schaden, bei dem der Rahmen Schrott ist!

    In der vorletzten Zeile steht "Besichtigung VOR Gebotabgabe" und der Ersteller des Treats hat geschrieben das er als er das Moped besichtigt hat, gesehen hat das die Lenkeranschläge eingedrückt sind.
    Spätestens da wirft man einen Blick unter die Verkleidung :lupe: und kauft das Ding nicht einfach. :oh_man:

    Drosseln sind Vögel und gehören nicht in´s Motorrad

  • Zitat

    Original von Leto89

    Falsch: Über ebay klarzumachen, hinzufahren, Fehler zum Angebot festzustellen, trotzdem zu bezahlen und sich dann zu Hause zu ärgern?

    Das ist natürlich noch besser... :straf:

  • Also ich verstehe das Problem auch nicht spätestens bei der Besichtigung hätte es nur zwei Wege gegeben.
    1. Umdrehen und nach Hause fahren, sich über den Anfahrtsweg/kosten ärgern und das Angebot zu Hause ausdrucken. Sollte der auf die Idee kommen zu klagen.
    2. Im ganz klar das Angebot unter die Nase reiben und dann die Fehler an der Maschine aufzeigen und den Preis gleich vor Ort drücken.

    Im Nachhinein ist sowas immer blöde. Jetzt hilft nur noch Advocat, des Anwalts Liebling. So einen Bock würde ich mir nicht hinstellen egal wie schnäppchenhaft er erscheint.

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

    :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: :alarm:

  • Ich empfinde es als bedauerlich, dass jetzt auch schon im Unterforum Recht einige Member glauben, fundierte Rechtskenntnisse und Erfahrung durch kernige Formulierungen (Beleidigungen), albernes Platzieren von Smilies und Verbreitung gefährlichen Halbwissens " bereichern " zu müssen. Ich hatte gehofft, dieser Teil des Forums bliebe davon verschont, weil die Materie ja an sich trocken ist und meistens ernsthafte Probleme hinter den Posts stehen. Aber weit gefehlt.

    @ Gizmo: kein Mensch wollte wissen, was Du Dich so alles fragst. Wie schwer von Begriff muss man sein, um zu kapieren, dass dieses Forum nicht geschaffen wurde, um Rechtsexperten wie Dir die Möglichkeit zu eröffnen, andere Member zu beleidigen, die eine Rechtsfrage gestellt haben. Lies mal die Boardregeln aufmerksam durch und lerne Interpunktion. Noch besser, Du läßt das Posten in diesem Unterforum, dann brauchst Du Dir um solche Sachen wie Interpunktion und Boardregeln keine Gedanken zu machen. Wenn Du allerdings einen sachlichen Beitrag zu leisten imstande bist, dann los....aber bitte mit Inhalt, der darauf abzielt, die Frage des Threaderstellers zu beantworten und dafür dann gerne ohne Beleidigungen.

    Phantomblade: Deine Vorschläge sind rechtlich nicht unproblematisch, weil durch das Gebot ja rechtliche Bindungswirkung entstanden ist. Durch Heimfahren wird die nicht aufgehoben.

    @ all: Sicher gilt allgemein im Leben der Satz, dass mein sein Vertrauen dort suchen muß, wo man es gelassen hat. Vorher besichtigen hätte möglicherweise dazu geführt, den Kauf zu unterlassen. Rechtlich kommt es darauf aber nicht an, denn es besteht beim Privatkauf keine Untersuchungspflicht. Die Erklärung des Verkäufers, er akzeptiere keine Nachverhandlung, ist rechtlich bedeutungslos, wenn er verpflichtet war, auf den Rahmenschaden hinzuweisen. Er ist offenbarungspflichtig und zwar ungefragt, wenn er Kenntnis von diesen Schäden hatte, wovon ich ausgehe.

    Arglistige Täuschung liegt dann deshalb vor, weil Pflichtwidriges Unterlassen der gebotenen Aufklärung über offenbarungspflichtige Mängel dem aktiven Täuschen rechtlich gleichsteht. Der Käufer hat dann ein Wahlrecht, das er nach freiem Gusto ausüben kann.

    Natürlich kommt es am Ende darauf an, dass man seiner Beweispflicht genügen kann. Das ist aber einfacher, wenn man im Besitz des Beweismittels (Mopeds) ist und schwieriger, wenn man einfach nach Hause fuhr ohne Moped.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Original von Phantomblade
    Also ich verstehe das Problem auch nicht spätestens bei der Besichtigung hätte es nur zwei Wege gegeben.
    1. Umdrehen und nach Hause fahren, sich über den Anfahrtsweg/kosten ärgern und das Angebot zu Hause ausdrucken. Sollte der auf die Idee kommen zu klagen.
    2. Im ganz klar das Angebot unter die Nase reiben und dann die Fehler an der Maschine aufzeigen und den Preis gleich vor Ort drücken.

    Im Nachhinein ist sowas immer blöde. Jetzt hilft nur noch Advocat, des Anwalts Liebling. So einen Bock würde ich mir nicht hinstellen egal wie schnäppchenhaft er erscheint.

    Heisst die Advocat womöglich GARFIELD???? :dumdiedum:
    schon geil was hier abgeht,denke auch,das der Fredersteller hier eigentlich schon nen kompetenten Anwalt gefunden hat....

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz: