Blitzer!!!

  • Hallo Leute.

    Meine Freundin ist vor 1. Monat innerhalb geschl. Ortschaft abzüglich Toleranz mit 85 also 35 km/h zu viel geblitzt worden, Sie hat ein Auto überholt das mit ca 40 km/h fuhr, das alles ca 200m vor ortsende, da hats dann geblitzdingst.

    Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsblitzgerät, Frontfoto, Einseitensensor Typ ES3.0

    Zeugen: Herr Messkontrolleur 16 Landkreis ...

    Auf dem Foto sieht man nur Teile des Anzugs und den helm (getöntes Visier) schemenhaft das das gesicht, hatte aber Brille und sturmhaube auf.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit hier raus zu kommen? Würde mich freuen wenn einer rat weiß

    Mfg

  • Den Lawyer anschreiben und dann von ihm Regeln lassen.
    Kann das nur aus eigener Erfahrung empfehlen.

  • Ja hatte auch schon mal mit ihm gesprochen, meinst ich kann ihn direkt anschreiben? Der muss doch jeden Tag mails bekommen...
    Hatte mir gedacht er wird sich schon melden wenn er bock auf den fall hat

  • Ich weiß nicht wie er hier immer mit liest, aber schreibe ihn ruhig mal an. Er wird sich dann melden.
    Ist 100% Verlaß drauf.

  • Ich habe ihn auch einfach hier angeschrieben. :perfekt3:
    Edit sagt:
    Ich wünschte meine Freundin würde auch so einfach an Mandate kommen :D

    LEBEN HEISST RENNEN FAHREN
    DIE ZEIT DAZWISCHEN IST NUR WARTEN 
    K3 simply the best :perfekt3:
    NS 2008 2,5 Runden NS 2009 18,5 Runden
    NS 2010 102 Runden NS 2011 104 MT 15

    Einmal editiert, zuletzt von Spinatra (6. August 2011 um 17:27)

  • Zitat

    Original von Spinatra
    Ich wünschte meine Freundin würde auch so einfach an Mandate kommen :D

    Ich wünschte, meine Freundin würde Motorrad fahren....

    ...und zum Thema: Rechtsbeistand nehmen! So könnten z.B. die Messergebnisse des Blitzdings angezweifelt werden o.a., das geht nicht ohne Fachanwalt (s.o.).

    He

  • Dann hast Du aber auch die Kosten verdoppelt :flüster:

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  • Wenn man keine verkehrs-rechtsschutz hat,ja,aber die sollte man eh haben...

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Zitat

    Original von Spinatra
    Dann hast Du aber auch die Kosten verdoppelt :flüster:

    Naja, wenn ich wissen will, was machbar ist, muss ich eben einen Anwalt fragen.

    Und das könnte in diesem Fall auch durchaus sinnvoll sein, denn es droht ihr außer dem Bußgeld von 160.- und den drei Punkten zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat...

    He

  • Jaa Verkehrsrechtschutz is ja schon eingeschaltet, Montag wird der Anwalt angerufen, Und den Lawjer hab ich auch schon angeschrieben, der gutem Mann ist ja auch Anwalt. Mal schaun was dabei raus kommt.

    Man muss ja nachweisen das sie wirklich gefahren ist, und das ist nicht eindeutig mit Helm etc.

  • Zitat

    Original von Jim Panse

    Naja, wenn ich wissen will, was machbar ist, muss ich eben einen Anwalt fragen.

    Und das könnte in diesem Fall auch durchaus sinnvoll sein, denn es droht ihr außer dem Bußgeld von 160.- und den drei Punkten zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat...

    Das bezog sich auf die fahrende Freundin, die dann ja auch ein Moped braucht :flüster:

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  • Zitat

    Original von Blader2204
    Jaa Verkehrsrechtschutz is ja schon eingeschaltet, Montag wird der Anwalt angerufen, Und den Lawjer hab ich auch schon angeschrieben, der gutem Mann ist ja auch Anwalt. Mal schaun was dabei raus kommt.

    Man muss ja nachweisen das sie wirklich gefahren ist, und das ist nicht eindeutig mit Helm etc.

    Wenn dir einen gefallen tun willst laß es über den Spezialisten Lawyer laufen, nicht über einen Dorfanwalt. Die kennen sich in allem etwas aus, Aber Lawyer ist Spezi was Verkehrsrecht angeht.

  • Zitat

    Wenn dir einen gefallen tun willst laß es über den Spezialisten Lawyer laufen, nicht über einen Dorfanwalt. Die kennen sich in allem etwas aus, Aber Lawyer ist Spezi was Verkehrsrecht angeht.

    Hab ihm schon geschrieben :-), hatt aber noch nich geantwortet

  • Ist der Bernd vielleicht gerade im Urlaub? Das wäre ja ein Ding, aber es sei ihm gegönnt.

  • Ich stelle hier mal bewusst eine zunächsteinmal vllt abwägige Frage:

    Ist es erlaubt auf dem Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Rad/Fussweg zu parken?

    Ich meine nicht!
    Hintergrund meiner Frage ist eigentlich der Standort eines Blitzers der Stadt hier in einem Dorf bei uns. In regelmässigem Abstand parkt dieser nämlich genau an einer solchen Stelle (die Sinnhaftigkeit hier Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen stelle ich besser nicht) und blitzt fröhlich vor sich hin...

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

    :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: :alarm:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Phantomblade
    Ist es erlaubt auf dem Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Rad/Fussweg zu parken?

    Ich meine nicht!

    Ich meine ja,

    ... wenn das betreffende Fahrzeug den Sonderrechten nach §35 StVO unterliegt, das dortige Parken zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt wurde.

    Angesichts dessen, dass es Deiner Aussage zur Folge ("blitzt fröhlich vor sich hin ...") zu korrekten Auslösungen kommt, ist die Sinnhaftigkeit auch nicht in Frage gestellt, da es allem Anschein nach hier zu häufigeren Verstößen gegen geltende Vorschriften kommt und es Aufgabe der Ordnungsbehörde ist, diese festzustellen und zu ahnden.

    Die Sinnhaftigkeit solcher Feststellungen ergibt sich auch daraus, dass für öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten, die einen anerkannt hohen sozialen Stellenwert genießen, erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sind, so dass es durchaus auch eine ehrenwerte Komponente hat, hier als Wohltäter durch großzügige Zahlungen für diese gemeinnützigen Zwecke aufzutreten.

    Im Übrigen handelt es sich ja um freiwillge Zahlungen, da jedem freigestellt ist, ob er sich an solchen Aktionen beteiligen will.

    ;) ;);)

  • Also dem §35 unterliegt das städtische Fahrzeug def nicht:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte

    Dummerweise gibt es an dieser Stelle im Umkreis von guten 500m keine öffentliche Einrichtung die du genannt hast.
    Daher zweifel ich die Rechtmäßigkeit das Fahrzeug dort zur Verkehrüberwachung abzustellen an. Und ich schieb gleich noch ne Frage hinterher, aufgrund des nicht ebenmässigen Untergrundes bzw der Ausrichtung des Fahrzeuges zur Fahrbahn, wie richten die das Blitzdings aus?

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

    :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: