Brauch man einen Heckfender?

  • Hi Leute,

    wollt mal Fragen ob man den Heckfender also das hintere Schutzblech rechtlich benötigt. meins is nämlich gerissen und ehrlich gesagt gefällt es mir ohne das plastikteil viel besser. machen die bullen streß desdwegen?
    hab schon ein paar fighter ohne gesehen... müsste also schon gehen.

    Gruß Nik

  • Servus Nik,

    ich würd mal sagen nein, brauchst Du nicht weil das eigentliche "Schutzblech" dein Heck mit Kennzeichenhalter ist. Der Heckfender ist ein reiner Dreckschutz. Ich denk mal ohne des Teil hauts da die ganze Scheiße auf Deinen hinteren Dämpfer.
    Aber um sicher zu gehn ruf einfach schnell beim TÜV an ;) hat bei mir bis jetzt immer geholfen :)

    LG
    Luggi

  • Nein, ein Heckfender ist nicht vorgeschrieben.

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • Vorgeschrieben ist er nicht, aber denk an Dein Federbein, das wir ohne mit reichlich Dreck beworfen.

  • Nach EU-Recht ist eine ausreichende Hinterradabdeckung vorgeschrieben, die das Hochschleudern von Steinchen und Dreck auf den hinterherfolgenden Verkehr verhindert.
    Wie groß die nun aber sein muß, ist Ermessenssache des TÜVer's oder der Rennleitung.
    Ein sogenanntes hinteres Schutzblech oder Fender ist nicht vorgeschrieben.

    Meine persönlichen Erfahrungen:
    Meist funzt ja heutzutage das Kennzeichen als Abdeckung nach hinten. Wenn dann noch ein Rückstrahler mit e-Nummer vorhanden ist, geben sich in der Regel alle zufrieden.
    Da bei den meisten Fighterumbauten das Heck extrem hochgestellt ist, wird's natürlich irgendwann mal eng mit dem Ermessensspielraum.
    Auch wichtig in diesem Zusammenhang ist die zulässige Schräglage des Kennzeichens:
    In normaler Position max. 30 Grad und wenn's direkt unter's Heck soll (also Gesicht nach unten) nur noch 15 Grad!!!

    Beste Grüße

    Andreas.

    Beste Grüße  - DOC SPYKE & ASSISTANT - ;) ...... 929RR :perfekt:

    ... mit uns mußt Du immer rechnen!

  • Hallo an alle,

    danke für die aussagekräftigen antworten. jetzt bin ich erstmal beruhigt und schau wie es ohne blech läuft (-:

    werde dann berichten wenn der stein- und dreckschlag so schlimm is, dass das federbein in mitleidenschaft gezogen wird. NUmmernschild hängt eigentlich auch relativ tief und die meisten fahren eh nicht lange hinter ner Fireblade her ;)

    bei regen fahr ich eigenlich nie, auf kieswegen eigentlich auch nicht und von unseren straßen kann ja fast essen! :D das siehts im ausland schon anders aus...

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Gruß Nik

  • "Braucht man einen Heckfender"

    Antwort: Ja...weil, § 36a StVZO gilt.

    "Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie
    92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält.
    Näheres dazu ist aus dem Paragraph 36a der StVZO vom Oktober 1998 zu entnehmen."

    Wiedergabe §36a StVZO:

    Radabdeckungen, Ersatzräder

    (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten)
    versehen sein.


    Beim Motorrad:

    "Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das
    hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden,
    bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig " Hauptsache mit Prüf-
    zeichen.Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem
    Boden liegen."

    MfG

    firedoctor

    Einmal editiert, zuletzt von firedoctor (4. September 2011 um 22:17)

  • Ich glaube hier verwechseln einige eine Hinterradabdeckung mit dem Spritzschutz (wo das Nummernschild befestigt ist). Eine Hinterradabdeckung (Heckfender), wonach hier gefragt wurde, ist nicht vorgeschrieben! Bei neueren Moppeten ist oft einer dran, aber genauso oft ist er nur als Zubehör zu bekommen. Der Spritzschutz muss natürlich vorhanden sein und darf auch nicht zu kurz sein.
    @firedoctor: Lies dir mal deinen Paragraphen 36a nochmal durch und du wirst merken, das da ein Spritzschutz beschrieben wird. ;)

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    Walther von der Vogelweide

  • Zu §36a StVZO:

    Dieser Paragraph zählt für Motorräder mit deutscher Zulassung.
    Hat das Motorrad aber eine europäische Zulassung ist das mit den 150mm uninteressant. Dann kannst auch ohne Schutzblech rumfahren sofern es der TÜVler eingetragen hat.
    Hatte vor kurzem das Problem beim Umbau einer Savage auf mitschwingendes Heck. Musste das Schutzblech verlängern weil es zu kurz war und das Moped eine deutsche Zulassung hat. Hätte es eine e-Zulassung dann hätte es so gepasst.

    Gibt mehr so Beispiele bei denen es auf die Art der Zulassung ankommt.
    Rücklicht auf seitlichem KZH bei e-Zul. erlaubt, bei deutscher Zul. nicht erlaubt.
    Rückstrahler ausser Mitte bei e-Zul. kein Problem, bei deutscher schon.
    Rücklicht ausser Mitte und Blinker mittig ist bei e-Zul. eintragungsfähig, mit deutscher nicht dran zu denken.

    So kann es vorkommen dass zwei baugleiche Motorräder bei einem Umbauprojekt vor unterschiedlichen Voraussetzungen stehen.

    Ist ein typisch deutsches Phänomen.

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Nö, Nö, Nö Männers...und Frauen natürlich auch. Ob jetzt Hinterradabdeckung oder Kotfügel oder Spitzschutz ist egal, weil die decken alle das Hinterrad ab!!!! Und darum geht es im
    § 36a StVZO.

    Bei der Wiedergabe (Wertigkeit) von gesetzlichen Festlegungen geht man im übrigen wie folgt vor:
    1. Europäisches Gesetz
    2. Europäische Verordnung
    3. Europäische Richtlinie
    4. Nationales Gesetz
    5. Nationale Verordnung
    6. Nationale Richtlinie

    Das ist nun mal so. Die EG Verodnung sieht keine baulichen Vorschriften für die Beschaffenheit von Radabdeckungen für Motorräder vor. Damit wäre in nationalen Vorschriften
    zu suchen. Und die besteht im § 36a StVZO inklusive Kommentar. Nun wird ein Motorrad innerhalb der EU mit EG-Nr. (BE) zugelassen und darf so wie es ist auch betrieben werden.
    In Deutschland sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen die die Räder abdecken, womit auch immer. Der Betrieb wird so möglich, aber tatsächlich nur so!!!! Wenn ich etwas
    von den Radabdeckungen des Herstellers entferne geht das nur, wenn dafür eine BE vorliegt oder aber der TÜV sagt i.O..

    Ansonsten liegt die alte Leier vor, keine BE bedeudet keinen legalen Betrieb und erlöschen der EG-BE. Die Bullerei macht eine Anzeige wegen verstoß gegen § 36a StVZO.
    Aufgrund der Kollidierung von europäischen und nationalen deutschen Vorschriften traut sich das nur keiner. Legal wird es damit trotzdem nicht. Verursacht man z.B. damit einen
    Schaden am Auto, Frontscheibendefekt durch Steinschlag wird das in einem Rechtsstreit ganz schnell relevant. Wenn's mit den orgianlen Abdeckungen passiert muss der Hersteller
    nachrüsten und die Versicherung bezahlt, passiert es mit euren Eigenen ohne BE, zahlt ihr selbst.

    In Italien...etc. muss das aber ggf. nicht so sein. Weil nationale Vorschriften was anderes festlegen.

    Was ihr macht ist eure Sache, ich schreibe nur wie's ist. Die Frage war ja,"...braucht man einen Fender am Hinterrad", und da sage ich immer noch ja.

    Mal' ne andere Frage, warum ist der Text nach absenden des Post's jetzt immer in solchen schmalen Blöcken, ständig muss man da nachbessern.

    MfG

    firedoctor

    4 Mal editiert, zuletzt von firedoctor (5. September 2011 um 21:05)


  • Was ihr macht ist eure Sache, ich schreibe nur wie's ist. Die Frage war ja,"...braucht man einen Fender am Hinterrad", und da sage ich immer noch ja.

    Ich sage: Es kommt darauf an. An meinem Motorrad würdest Du lange nach einem hinteren Fender suchen und zwar vom Werk aus. Wie geht das denn?

    Das einzige, was mein Rad abdeckt ist mein KZH und das Heck an dem jener befestigt ist.

  • Es gibt zwei verschiedene Zulassungen für Motorräder, eine Europäische und eine Deutsche.
    Die neueren Motorräder haben in der Regel eine e-Zulassung.
    Ein radikales Kürzen oder Weglassen des Schutzbleches ist laut Aussage des TÜVlers hier eintragungsfähig ohne nachfolgende Probleme.
    Es gibt aber TÜVler die mit der Materie nicht so vertraut sind und zu kurze Fender bei Motorrädern mit deutscher Zulassung eintragen. Da gibt dann regelmässig Ärger mit den Grünen. Wenn so ein TÜVler etwas einträgt muß es noch lange nicht heissen dass das auch so rechtmässig ist.
    Europäisch steht über national.
    Nur weil man in einer europäischen Verordnung nix findet heißt das noch lange nicht das dann automatisch die nationale Verordnung in Kraft tritt. Es kommt eben in vielen Sachen auf die Zulassung der Motorräder an.

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Da du ja eine SC50 hast brauchst du son komisches ding nicht.
    Da die SC50 ja eine EG-Zulassung hat.


    Radabdeckung

    § 30, 36a StVZbr> Radabdeckung
    ja oder nein ??

    - für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
    - für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
    - eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
    - siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.


    http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

    Steht auch als Tips auf der TÜV seite.

    signatur.jpg

  • Nö, Nö, Nö Männers...und Frauen natürlich auch. Ob jetzt Hinterradabdeckung oder Kotfügel oder Spitzschutz ist egal, weil die decken alle das Hinterrad ab!!!! Und darum geht es im
    § 36a StVZO.


    Was Du erzählst....... :oh_man:


    An der SC 60 ist vom Werk aus gar keine Abdeckung dran!

    Hab mir extra so ein Teil http://www.motobike-parts24.de/product_info.p…000-r-sc60.html

    geholt, damit bei Regenfahrten mir das Wasser nicht bis zum Ar$ch spritzt :cool3:

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx


  • Hab mir extra so ein Teil http://www.motobike-parts24.de/product_info.p…000-r-sc60.html

    geholt, damit bei Regenfahrten mir das Wasser nicht bis zum Ar$ch spritzt :cool3:

    Und das funktioniert? Die Abdeckung ist doch nur da, damit die Motorradteile nicht von Steinen, dei an dem Reifen haften, beschoßen werden. Das Wasser wird doch hinten hochgewirbelt.

  • Verursacht man z.B. damit einen Schaden am Auto, Frontscheibendefekt durch Steinschlag wird das in einem Rechtsstreit ganz schnell relevant.

    Das würd mich ja in der Realität mal interessieren, wie das ausgeht. :D

    Steinschlag durch vorausfahrende Fahrzeuge gehört landläufig zu den Risiken am Straßenverkehr teilzunehmen. :flüster:

    Wie stellst du dir vor, sollte das von dir geschilderte Szenario zustande kommen? Der vorausfahrende schleudert dir einen Stein auf die Scheibe, diese bricht, du schaltest drei Gänge runter, überholst das Fahrzeug, bremst es aus, rennst zum Fahrer, reißt die Tür auf und sagst ihm, wenn er den soeben verursachten Schaden nicht freiwillig zahlt, kommt es zum Rechtsstreit?
    Weißt du, was ich dem Typen in dem Fall unter Umständen antun würde?
    Selbst wenn der Typ sein Anliegen per Briefpost von seinem Anwalt vorbring, müßte er erstmal stichhaltige Beweise bringen, daß tatsächlich ich der Verursacher seines Glasschadens bin. Und das zu beweisen dürfte extrem schwierig sein.
    Könnte schließlich jeder kommen und solche Behauptungen anstellen.

    Niemand interessiert sich heutzutage mehr für Spritzschutz. Ganz geil sind sie aber normalerweise auf den roten Rückstrahler.
    Manchen Cops fällt das aber auch nicht auf (hier ein Gruß an meine Streifenhörnchen vom vergangenen Wochenende, die an der Ruhpoldinger Biathlon-Strecke kontrolliert haben :wavey: ).

  • Und das funktioniert? Die Abdeckung ist doch nur da, damit die Motorradteile nicht von Steinen, dei an dem Reifen haften, beschoßen werden. Das Wasser wird doch hinten hochgewirbelt.


    Also das Teil hält schon eine Menge ab. Ohne möchte ich nicht mehr fahren :perfekt:

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx