Förmliche Zustellung wegen Falschparkens

  • Hallo Leute,

    folgendes Problem:

    Im Juni war ich mit Frau und Kind im Bayernurlaub.
    Am 25.6.2011 hab ich in Arnbruck einen Straffzettel wegen Falschparken bekommen. 15€ X( . Dumm für mich aber auch extrem hinterhältig von denen.
    Da hab ich erstmal gewartet ob was kommt.

    Am 16.7.2011 kamm vom Bayrischen Verwaltungsamt Straubing Post.
    Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehersordnungswidrigkeit.

    Ihnen wir zur last gelegt usw... Wenn sies nicht waren wer wars dann,... Verwarnung15€.

    Darauf hab ich nicht reagiert.
    Es heißt doch immer das man das erste Schreiben "entsorgen" kann (habs noch zuhause). Es könnte ja auch auf dem normalen Postweg verschütt gegangen sein. Genauso könnte auch das Antwortschreiben verlorengegangen sein. Die Einschulungseinladung von meiner Tochter für die Tante in Bielefeld ist auch verschwunden.

    Am 7.10.2011 ist die Förmliche Zustellung bei meinem Vater (mein Auto läuft auf ihn) im Briefkasten gewesen.

    Busgeldbescheid.

    15,00€ Falschparken + 20,00€ Gebühr + 3,50€ Auslagen = 38,50€ Gesamt :evil: :evil:


    Was kann ich da jetzt machen?
    Hab deswegen schon Streß mit dem Frauchen. Hättste mal gleich bezahlt.
    Soll ich denen anrufen und sagen das es noch eine Kopie von dem ausgefüllten Anhörungsbogen gibt?
    Es kann ja auch nicht sein das ich dafür zu sorgen hab das die Post liefert.
    Wann Verjährt ein Falschparkstrafzettel?


    Gruß,

    VFRler

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!

  • Frage: Warum bezahlst du nicht einfach die 38 Euro und gut is? Ich meine, ist ja nicht so als ob der Betrag soooo besonders hoch wäre ...

    Ich an deiner Stelle hätte die 15 Euro gleich bezahlt ...

    Stolzer Papa einer wunderschönen Tochter seit dem 22.04.2010 :yeh::sonne: :laola:

  • Wir haben uns so aufgeregt weil das Schild so Verbraucherunfreundlich angebracht war. Ich war da ja nicht der einzige gewesen. Ca 15- 20 ander standen auch da.
    Klar, hätte ich mal bezahlt, hätte ich jetzt vielleicht mehr Geld.

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!


  • Am 7.10.2011 ist die Förmliche Zustellung bei meinem Vater (mein Auto läuft auf ihn) im Briefkasten gewesen.

    Busgeldbescheid.

    15,00€ Falschparken + 20,00€ Gebühr + 3,50€ Auslagen = 38,50€ Gesamt :evil: :evil:

    ......
    Es kann ja auch nicht sein das ich dafür zu sorgen hab das die Post liefert.

    Sorry, da haste schlechte Karten! Da ca. 99,999999998 % aller Briefe ankommen, bist Du in der Beweispflicht,
    dass der Brief nicht angekommen ist!

    Und da Du eine Zustellungsurkunde bekommen hast, brauchst Du Dich auch nicht über die zusätzlichen Gebühren wundern.
    Da hierbei jeder Schritt dokumentiert wird bis zur Auslieferung sind die 20,00 Euro Gebühr nicht mal besonders hoch!

    Meine Empfehlung; Zahl die Kohle nächstes Mal gleich.... und lad für die gesparten 23 Euro Deine Frau zum Pizza essen ein!

    Und btw. darf man gegenüber der Gattin auch mal eingestehen, dass sie Recht hatte! Das kommt manchmal besser wie Blumen! :D

    Grüßle
    Ein Postbote :dumdiedum:


  • Ich kann dich gut verstehen, das du aus Trotz wegen der schlechten Beschilderung nicht bezahlt hast!
    Ich bin mir ziemlich sicher, das ich ähnlich gehandelt hätte - diesbezüglich bin ich irgendwie ein Querulant! :dumdiedum::D:D
    Letztendlich hast du eben verloren - so ist das eben wenn man kämpft! Wer nicht kämpft, verliert sofort! ;)

    Und Frauen scheinen wirklich irgendwo alle gleich zu sein. Meine hätt den gleichen Wirbel gemacht. Wenn es aber geklappt
    hätte, man also nichts bezahlt hätte, würde sie nicht sagen: "Das hast du gut gemacht!" - sie würde sagen: "Da hast du Glück gehabt!" :wow
    So sind sie eben - die Frauen! :D

  • Komm, bezahl den Mist und gut ist. Hab das auch schon durch. Mitm Moped falsch geparkt, Strafzettel in die Innentasche und da blieb er dann. Neuen Wohnort bezogen, nicht rechtzeitig umgemeldet und nach einem Jahr stand der Mann mit dem schwarzen Koffer vor meiner Tür...
    Konnte das ganze dann mit einer utopischen von 220€ anwenden, aber nochmal muss ich das Theater net haben. Immer gleich bezahlen, dann haste kein Stress!

    MfG
    Günni

    Und so sprach Gott zu den Angelsachsen, man möge den Menschlingen die Heilige Dreifaltigkeit aus Leichtmetall gießen, um ihnen Freude zu schenken. Aufrecht und unverhüllt sollt ihr mit dem Wind reiten, die Kraft des Herrn spüren und nur Einhalt gebieten, wenn ihr tanken müsst.

  • OK.
    Mir scheint ich komm nicht um das zahlen rum.
    Aber ist es nicht so das der erste Bescheid für die Tonne ist? Das hab ich jetzt schon öfter gehört.
    Oder wird da ein unterschied zwischen Falschparken und Blitzerdelikten gemacht?

    Vor zwei Tagen hatten wir es noch darüber das bis jetzt nix gekommen ist. Bis dahin war ich der Held, der Chefblicker der Familie und jetzt bin ich der Besserwisser der es doch nicht weiß ;(

    Ich glaub ich laß es meinen Vater überweisen und geb es ihm in Bar.
    Dann kann ich meiner Frau immer noch die story vom Ritter Kunibert erzählen.


    Gruß,

    VFRler

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!

  • Zitat

    Aber ist es nicht so das der erste Bescheid für die Tonne ist? Das hab ich jetzt schon öfter gehört.

    Nein, bei einem Verwarngeld ist das so, dass Dir die Möglichkeit gegeben wird, dies zu bezahlen, ohne dass Verwaltungskosten und Auslagen entstehen. Gleichzeitig wir Dir damit ein Anspruch auf rechtliches gehör gegeben. Ist dann so, als wenn Du gleich vor Ort bezahlst. Nimmst Du das Angenot nicht an, wird ein förmlicher Bescheid erlassen und der "kostet" Verwaltungskosten und Auslagen (für die Zustellung). das ist alles vollkommen üblich so.

  • Aber ist es nicht so das der erste Bescheid für die Tonne ist? Das hab ich jetzt schon öfter gehört.


    Mir scheint im Falle eines Knöllchens ist eben der am Fahrzeug angebrachte Strafzettel schon das erste Schreiben, im Falle eines Blitzers wird man ja nicht unbedingt gleich aufgehalten, und wenn bekommt man da eigentlich auch nichts schriftliches mit, zumindest hier bei uns in Bayern nicht, sondern es werden nur die Personalien aufgenommen.
    Somit hast du vermutlich schon das zweite Schreiben ignoriert :dumdiedum:

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Mir scheint im Falle eines Knöllchens ist eben der am Fahrzeug angebrachte Strafzettel schon das erste Schreiben,...

    Somit hast du vermutlich schon das zweite Schreiben ignoriert :dumdiedum:

    Das hab ich mir auch schon überlegt :gruebel: :gruebel:

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!

  • und wenn dein vater (auf den das auto zugelassen ist) ein nettes briefchen schreibt:

    "is zwar mein auto, aber ich bin nicht gefahren an dem tag! ich weiss aber wer es war! (vermeidet fahrtenbuch) gegenüber dieser person besitze ich aber zeugnisverweigerungsrecht" :P


    das hat früher mal funktioniert, ob das heut noch so ist weiss sicher lawyer :flüster:

    grüßle

    Dirkman
    ( Ich hab auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! )

  • stimmt, der weiß es, möchte aber nicht an der sachorientierten Erörterung der Reaktion der Frau von WeHA teilnehmen :D

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Lest euch doch im I-net einfach mal die Regelungen bezüglich des Themas " Halterhaftung bei Parkverstössen ",

    oder " Halterhaftung im ruhenden Verkehr " durch. Da steht diesbezügich eigentlich alles drin.

    Verjährungsfrist 3 Monate und so Zeug......------> hier auch mal ein netter, kleiner Auszug:

    "Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; ..."

    Also, beser gleich bezahlen, Mund abputzen und weitermachen ;)


    Gruss Butzimo

    " Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd "! ( altes Indianersprichwort ) :D

  • "

    Zitat

    Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; ..."

    Die Kosten des Verfahrens liegen aber in der Regel über 15 Euro. Lohnt sich also bei einem einfachen Parkverstoß nicht.