Hallo Leute,
folgendes Problem:
Im Juni war ich mit Frau und Kind im Bayernurlaub.
Am 25.6.2011 hab ich in Arnbruck einen Straffzettel wegen Falschparken bekommen. 15€ . Dumm für mich aber auch extrem hinterhältig von denen.
Da hab ich erstmal gewartet ob was kommt.
Am 16.7.2011 kamm vom Bayrischen Verwaltungsamt Straubing Post.
Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehersordnungswidrigkeit.
Ihnen wir zur last gelegt usw... Wenn sies nicht waren wer wars dann,... Verwarnung15€.
Darauf hab ich nicht reagiert.
Es heißt doch immer das man das erste Schreiben "entsorgen" kann (habs noch zuhause). Es könnte ja auch auf dem normalen Postweg verschütt gegangen sein. Genauso könnte auch das Antwortschreiben verlorengegangen sein. Die Einschulungseinladung von meiner Tochter für die Tante in Bielefeld ist auch verschwunden.
Am 7.10.2011 ist die Förmliche Zustellung bei meinem Vater (mein Auto läuft auf ihn) im Briefkasten gewesen.
Busgeldbescheid.
15,00€ Falschparken + 20,00€ Gebühr + 3,50€ Auslagen = 38,50€ Gesamt
Was kann ich da jetzt machen?
Hab deswegen schon Streß mit dem Frauchen. Hättste mal gleich bezahlt.
Soll ich denen anrufen und sagen das es noch eine Kopie von dem ausgefüllten Anhörungsbogen gibt?
Es kann ja auch nicht sein das ich dafür zu sorgen hab das die Post liefert.
Wann Verjährt ein Falschparkstrafzettel?
Gruß,
VFRler