Unterschied Ausstellungsfahrzeug / Neufahrzeug

  • Liebe Biker,

    im Oktober 2011 habe ich mir ein neues Auto gekauft. Motorräder habe ich schon genug. =)
    Es handelt sich um ein Sportcoupé, die Marke spielt jetzt mal keine Rolle. :dumdiedum:

    Im Kaufvertrag steht Neufahrzeug ohne weitere Einschränkungen oder Mängelangaben.
    Ich habe das Auto zum erstem Mal bei der Übergabe gesehen, Mängel festgestellt und reklamiert:
    Diverse Lackkratzer (kann man wegpolieren) und der Ledersitz hatte „nette“, ungewöhnliche Falten. :evil:

    Der Verkäufer vewarf meine Reklamation aus folgenden Gründen:
    1. Das kann später auch bei Ihnen passieren. :tougue:
    2. Sie haben schließlich nicht den vollen Listenpreis bezahlt. :D
    3. Das Auto war ein Ausstellungsfahrzeug und da muss man mit solchen Mängeln rechnen :?:

    Zu 1: OK, mein Fehler :oh_man: . Rost und Dellen können auch später bei mir auftreten. Das würde ich genauso reklamieren.
    Zu 2.: Den Preisnachlass bekam ich ja eben nicht wegen Hinweisen auf vorhandene Mängel, sondern weil er üblich ist. Wer zahlt heute noch den vollen Listenpreis? Selbst bei einem außergewöhnlich gutem Rabatt muss ich doch keine Mängel akzeptieren!
    Zu 3.: Von einem Ausstellungsfahrzeug habe ich nichts gewusst. Angeblich hätte ich das auf den Bildern erkennen können, die im Verkaufsraum aufgenommen wurden. Da ich den Neuwagen mit 0 km telefonisch nach einem Onlineangebot von einem deutschen Vertragshändler gekauft habe, bin ich von einem mängelfreien Fahrzeugzustand ausgegangen.

    Mit dem Verkäufer konnte ich mich nicht einigen. Hilfsweise stellte ich einen Garantieantrag an den Hersteller. Der lehnte mit der Begründung ab, dass die Mängel während der Ausstellung entstanden sind und er nicht dafür haftbar ist, womit ich eigentlich auch gerechnet hatte. Der Hersteller hat sich vermittelnd mit dem Autohaus eingesetzt und die haben inzwischen immerhin die Kostenübernahme für eine Lackbehandlung zugesagt.

    Die Gebrauchsspuren am Ledersitz sind noch strittig. Der Verkäufer ist nicht mehr für das Autohaus tätig. So argumentierte der GF, dass er nicht mehr klären kann, was damals besprochen wurde. Ich sagte ihm, er muß nur in den Kaufvertrag schauen. Da steht klipp und klar „Neuwagen“ ohne Einschränkung. Der Geschäftsführer vom Autohaus jammert weiter, am Ledersitz könne er nichts mehr dran machen, er hat eh schon an dem Auto nichts verdient. Es hätten vielleicht 20 Besucher auf dem Fahrersitz gesessen und wenn davon Mängel entstehen, stimmt etwas mit dem Leder oder der Unterposterung nicht. Dafür muss dann die Garantie des Herstellers eintreten.

    Ich bin ja nach wie vor der Meinung, mein Vertragspartner und der Ansprechpartner aus der Sachmängelhaftung (ja, ich kenne meine Ansprüche) ist das Autohaus. Zumal der Hersteller mir gegenüber eine Garantie bereits abgelehnt hat.

    Ich hoffe mal, das Ganze geht noch gütlich aus.FB_Addon_TelNo{
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  • nunja, falten in einem ledersitz können sehr subjektiv empfunden werden... :gruebel:
    kannst du nicht mal ein bild hochladen?

    02.-04.10. 2015 Aragón mit Speer
    19.-22.03.2013 Aragón OHNE Wolle
    27.-30.03.2012 Aragón MIT Wolle
    -----
    NS/13: 2 ;)
    NS/11: 146
    NS/10: 125
    NS/09: 266

    i am serious menace to my destiny...

  • Wie alt ist den das Fahrzeug 8vom Herstullungsmonat an gerechnet)? Es gibt Rechtsprechung dazu, bis wann ein Fahrzeug ein Neufahrzeug ist. Ein Ausstellungsfahrzeug, das über 6 Monate "rumgestanden" hat, dürfte wohl kein Neufahrzeug mehr sein. Ich würde hier sofort einen Anwalt einschalten.


    Die Lackmängel fallen doch ganz klar unter die Gewährleistung, wenn sie schon zum Übergabezeitpunkt vorhanden waren.

  • Die Lackmängel fallen doch ganz klar unter die Gewährleistung, wenn sie schon zum Übergabezeitpunkt vorhanden waren.

    Kommt drauf an. Grundsätzlich wird bei einem Verbrauchsgüterkauf vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Sprich bei Übergabe. Außer das ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar.

    Z.B. bei äußerlichen Schäden, die auch einem sachlich nicht versierten Käufer hätten auffallen müssen. Kommt halt jetzt drauf an, wie groß die Kratzer sind.

    WP-Gabelfedern, WP-Federbein, Haungs Staufachabdeckung, Factory Airbox Kit mit 2° Zündrotor, sc33 Ölwanne, ABM Multiclip, Stahlflex, Felgen gepulvert, BOS Black.

  • Kommt drauf an. Grundsätzlich wird bei einem Verbrauchsgüterkauf vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Sprich bei Übergabe. Außer das ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar.

    Z.B. bei äußerlichen Schäden, die auch einem sachlich nicht versierten Käufer hätten auffallen müssen. Kommt halt jetzt drauf an, wie groß die Kratzer sind.

    Die Lackkratzer wurden inzwischen als Mangel anerkannt. In dem Punkt konnten wir uns endlich zufriedenstellend einigen.

    *****************
    Zitat von »Fire35«

    Wie alt ist denn das Fahrzeug vom Herstellungsmonat an gerechnet? Es gibt Rechtsprechung dazu, bis wann ein Fahrzeug ein Neufahrzeug ist. Ein Ausstellungsfahrzeug, das über 6 Monate "rumgestanden" hat, dürfte wohl kein Neufahrzeug mehr sein. Ich würde hier sofort einen Anwalt einschalten.
    *****************

    Nach meiner Information, darf ein Neufahrzeug innerhalb von 12 Monaten (nach Produktion/Einlagerung/Ausstellung) als solches verkauft werden. Reifen gelten sogar 3 Jahre (bei fachgerechter Lagerung) als neuwertig.

    Auch in diesen Zeilen fühle ich mich bestätigt. Das Gefühl der arglistigen Täuschung hatte ich meinem Händlre auch geschildert. :flüster:

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    Warum steht der obige Müll immer unter meinen Beiträgen?
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  • das Ausstellungsfahrzeug steht üblicherweise beim Händler im Verkaufsraum um der werten Kundschaft das Modell zu zeigen, sie probesitzen lassen usw.
    Nun kommt es vor das die geliebten verzogenen Göhren mancher Kunden gern ihren Spieltrieb in solchen Fzg. ausleben..
    der nächste meint er könne dafin gepflegt die Bockwurst essen und das Bier trinken die der freundliche Autohausbesitzer aus Anlass der vorstellung des neuen Modells verkauft hat... usw.

    Kurz gesagt, der Hobel darf oft viel leiden und erleiden. Das sieht man dem Gerät oft auch an.
    Der Dealer verscherbelt den Brenner dann mit reichlich Nachlass, weil er und auch der Kunde wissen, der Hobel ist nicht wie neu. Im Verkaufsgespräch wird dann noch ausgehandelt was an dem Brenner nun noch an Mängeln zum vereinbarten kaufpreis zu beseitigen sind.

    Nun finde ich es ein wenig sonderbar, wenn man den nachlass nimmt und sich darüber freut, aber dann versucht dem Händler irgendwie noch ans Bein zu pinkeln und für den vereinbarten Preis noch mehr Leistung haben will.
    Der Hobel stand da und wurde besichtigt, die Falten im Leder waren schon da, so wie eben auch andere Mängel.

    dann bestell nen Neuwagen und bezahl auch den Neuwagenpreis.

  • wenn ich das richtig verstanden habe hat er aber einen "Neuwagen" und kein "Ausstellungsfahrzeug" gekauft...oder Lilo?

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  • Zitat

    wenn ich das richtig verstanden habe hat er aber einen "Neuwagen" und kein "Ausstellungsfahrzeug" gekauft...oder Lilo?

    So hab ich es auch verstanden.


    Zitat

    dann bestell nen Neuwagen und bezahl auch den Neuwagenpreis

    Was ist denn der Neuwagenpreis? Den Listenpreis wirst Du wohl nicht meinen.

  • "neues Auto" ist kein "Neuwagen".

    Der Begriff ist weit gefasst, steht auch in dem Link der zum Thema gepostet wurde.
    Ich habe erst kürzlich einen echten Neuwagen erstanden (wurde auf meine Bestellung hin gebaut), nirgendswo imVertrag tauchte jedoch das rechtliche Wort "Neuwagen", sondern nur Umschreibungen dafür, die wie in dem geposteten Link erwähnt, keine rechtliche Bindung darstellen.
    Was denke ich, je nach Händlerstandort gar ligitim ist, da ich von meinem Händler weiss, das die Autos zum Aufbereiten erst kurz zum Aufbereiter überführt werden müssen und das müssen die... die Dinger sehen bei Anlieferung aus wie 100tkm Sahara und zurück.

    Von der Warte her kann man ins Pech laufen, ähnlich wie mit Versicherungen wo man wundergott denkt, was die nicht alles abdecken, bis der Anwalt einem das spezielle "Wording" und den damit tatsächlichen Leistungsumfang näher erläutern.
    (Hatte da selbst einen Disput mit der gesondert verkauften Mobilitätsgarantie eines Fahrzeugherstellers, die aber nur fabrikationsbedingte Mängel die zum Stillstand führen abdeckt, ausgenommen Verschleißteile... also kurz gedsagt, beworben alá "Sie benötigen kein ADAC" abdecken tut sie quasi nichts)

    Analog zu deinen Bemühungen würde ich mich an die Kundenstelle des jeweiligen Herstellers wenden und deinen Fall dort vorstellen und gezielt Namen/Händler/Vorgehensweisen nennen.
    Erfahrungsgemäß reagiert Mercedes sehr sensibel und feinfühlig auf Vorgehensweisen, die dem Status und den Prestige ihrerer Marke nicht gerecht werden.
    Audi hingegen bekommt Ohrenklingeln und wird aktiv wenn man die Qualität in den Fokus rückt.
    Bei VW hast du pech, die rühmen sich damit im Beschwerdefall garnix zu machen, schicken dir aber zur Versöhnung ne VW-Capi 8)

    Wenn du dich also enstprechend feinfühlig an die "wunden" Punkte der Hersteller heranschreibst, hast du gute chancen das mit unterstützung von oben klären zu können. (so erlebt bei Merci und Audi, nicht so erlebt bei VW xD )

    Ist der Sprit auch noch so teuer, meine Blade bekommt trotzdem Feuer

  • Hier handelt es sich zwar um ein Autokauf, der Vorgang könnte sich jedoch ähnlich beim 2-Rad Erwerb abspielen.
    Auch die Neufahrzeug Eigenschaften sind beim Bike ebenso vom Händler zu beachten.
    Daher habe ich es hier mal mit dem Link zum Neuwagen-Spion gepostet.
    Vielleicht hilft es ja mal Jemanden weiter oder ergänzt einfach nur das Allgemeinwissen.

    "dat Klingelchen" hat aufmerksam gelesen und es auch richtig verstanden. Das Händlerangebot und meine Bestellung betraf einen Neuwagen.
    Auch im Kaufvertrag, den ich per Fax ohne AGB erhielt, steht klar "Neuwagen", keine Umschreibung, keine Einschränkung ... nur kurz und knapp "Neuwagen"
    Von einem Ausstellungsfahrzeug und/oder Mängeln wußte ich nichts. Es stand nichts im Angebot und auch nichts im Kaufvertrag.
    Glaub mir, der Unterschied zwischen Fahrer- und Beifahrersitz ist heftig. Der Hersteller hat mir ja auch bestätigt, dass man darüber
    nicht diskutieren braucht. Das ist unbestritten. Kannst ihn dir gerne anschauen kommen, wenn du in der Nähe bist.
    Hier mal ein Beispiel. Mein Sitz sah nach 0 km bereits viel schlimmer aus.
    Der Vertragshändler hatte den Wagen auf seiner Internetseite als Neuwagen angeboten. Ich hatte dann ohne Besichtigung nach telefonischer Absprache gekauft.
    Bei Neukauf meiner SC59 habe ich das genauso gemacht. Die Blade hatte einen versteckten Mangel, den ich erst zu Hause bemerkte. Der Mech hatte das fehlende Teil wohl ausgebaut, um einem Kunden schnell zu helfen und dann vergessen, dieses Teil nachzubestellen und wieder einzubauen. Der Händler korrigierte dies und gut ist.

    Nachdem ich diesmal mit dem Verkäufer nicht klar kam, habe ich einen Garantieantrag an den Hersteller gestellt, der wie befürchtet abgelehnt wurde.
    Aber das Autohaus bekam Druck. Zumindest wurde er dann verhandlungsbereiter und reagierte wieder auf meinen Schriftverkehr.

    Fire35
    Ich bestellte einen Neuwagen! Der Preis (ob Listenpreis 38.000 Euro, Hauspreis, Katalogpreis minus 5%, 10% 15% ... oder sonst was) spielt doch gar keine Rolle. Solange er sichtbare Mängel am Neuwagen verschweigt und nicht angibt, dass die Preisreduzierung nur auf vorhandene Mängel beruht, hat er vor Gericht ein Problem. Diese Mängel sind für einen Neuwagen ungewöhnlich/unakzeptabel und ich fühle mich arglistig getäuscht.
    Bei allen Händlern, bei denen ich vorher war, fand ich das Coupé immer verschlossen vor. Begründung: Ein beliebter Spielplatz von freilaufenden, glücklichen Hüh... ähhhh (unerzogenen) Kindern.

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  • Zitat

    Auch im Kaufvertrag, den ich per Fax ohne AGB erhielt, steht klar "Neuwagen", keine Umschreibung, keine Einschränkung ... nur kurz und knapp "Neuwagen"

    Na dann versteh ich den Rest nicht.
    Hast du doch alles was du brauchst.

    Ran an den Anwalt und Dauerfeuer.

    Trotzdem, Zeit, Big Business hin und weltrettende Tätigkeitenbereiche vom BlackBerry aus her.

    Ungesehn kaufen ist und bleibt immer son Ding.
    Vertragsrecht ist wie Recht im allgemeinen.
    Die Zusicherung haben und tatsächlich bekommen sind 2 Paar Schuhe.

    Ist der Sprit auch noch so teuer, meine Blade bekommt trotzdem Feuer

  • Hallo LiLo, tut mir leid, dass ich auf deine PN nicht reagieren konnte, wie ich das normalerweise tue. Es handelt sich völlig zweifelsfrei nicht mehr um einen Neuwagen. Neu bedeutet fabrikneu, aktuelles Modell, nicht älter als 12 Monate und ohne Schäden! Dabei spielt es keine Rolle, ob Schäden, seien sie auch geringfügig, vor Auslieferung beseitigt worden sind. Dies ist wiederholt für Lackschäden, Dellen, Standschäden und anderes mehr in der Rechtsprechung anerkannt. Für Schäden an einem Sitz, die durch häufigen Gebrauch im Rahmen der Nutzung als Ausstellungsfahrzeug entstanden sind, gilt nichts anderes. Die rechtlichen Möglichkeiten sind allgemein bekannt und hier wiederholt diskutiert worden. Eine vernünftige Einigung hängt zunächst davon ab, was Du als Käufer von dem Fahrzeug tatsächlich erwartest. Wenn Dich die vorhandenen Mängel in der Sache wenig stören, versuche, eine weitere Preisminderung zu erreichen, die sich am Reparaturaufwand und Nutzungsausfall orientiert. Anderenfalls lass die Schäden beseitigen, z.B. durch Einbau eines neuen Sitzes oder durch Austausch des Sitzbezuges und verlange eine angemessene Entschädigung für den Nutzungsausfall und sonstigen Aufwand.

    Ist eine Einigung nicht möglich, sollte eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden, nach deren Ablauf die gesetzlichen Wahlmöglichkeiten ausgeübt werden können.

    Grüße Bernd

    Edith ergänzt noch die Sache mit der Nacherfüllung. Streng genommen bedarf es nicht der Einräumung einer Möglichkeit zur Nacherfüllung, wenn der Mangel nicht behoben werden kann. Das ist hier eigentlich der Fall, weil dieser Wagen nie mehr ein Neufahrzeug werden kann, nach dem oben Gesagten auch und gerade nicht durch Reparatur. Aus Sicherheitsgründen würde ich dennoch zur Nacherfüllung innerhalb einer kurzen Frist Gelegenheit geben. Theoretisch könnte er sich sonst eventuell herausreden wollen, indem er behauptet, wäre ihm Gelegenheit gegeben worden, hätte er ein Neufahrzeug im Austausch gegen den gelieferten Wagen angeboten. Gibt man ihm die Möglichkeit vorher, kann er sich nachher nicht herauswinden.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (23. Dezember 2011 um 12:26)

  • Lieber Bernd, vielen Dank für die zeitnahe und ausführliche Antwort. :)

    Nur gut, dass in meinem Vertrag "Neuwagen" steht und kein umschreibender Firlefanz.
    Dem GF habe ich ja schon ganz gut zugesetzt. Mit den neuerlichen Erkenntnissen in Sachen Nachbesserung,
    wirds dann wohl auf breiter Front einen gütlichen Vergleich geben.

    Für lange einsame Winternächte und damit der Bernd nicht immer so viel schreiben muss. :wow
    http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorles…ehrleistung.htm

    Interessant ist auch der Reiter "Minderung" und das Rechenbeispiel. :!:
    Ist das graue Theorie oder wird das dem Richter zur Entscheidung tatsächlich so präsentiert ?

  • gern geschehen und Danke für Deinen Versuch, mich vor viel Schreibarbeit zu schützen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Hi,

    der Fall wurde durch Kaufpreisminderung aus Kulanz (-: gütlich abgeschlossen.

    Vielen Dank für alle Beiträge. :respekt:

    Dann hat es sich ja gelohnt, dem nachzugehen und alles ist gut geworden. Glückwunsch. :)