Continental Sport Attack 2

  • @ Smoelnje
    Finde dieses Schreiben zwar auch gut, aber da die meisten Rennleiter nicht die erforderliche Ahnung davon haben und sich schon gar nicht gern belehren lassen, weiß ich nicht, ob das zwingend hilft. Mir persönlich ist es auch einfach irgendwann mal zuviel Papierkram, den ich da mitschleppen müßte, um in einer entsprechenden Diskussion eine Chance zu haben.
    100%ig sicher und im Recht würde ich mich jedenfalls mit diesem Papier nicht fühlen! Liegt aber vielleicht auch an meinen schlechten Erfahrungen mit Rennleitern.
    In der Realität ist's ja leider so, daß auch wenn man Recht hat, man nicht unbedingt Recht bekommt!
    Mir geht's hierbei eigentlich auch nicht um's "Recht haben" unter uns, sondern viel eher darum, daß man nicht lange mit den Grünen diskutieren braucht, weil man halt einen schnell verständlichen Schrieb dabei hat, der richtig aussagekräftig ist und die Sache sofort klärt!
    Bei zuviel Paragraphen auf zuviel Papier endet es dann auf der Straße wieder nur in der jeweiligen Auslegung der Beamten bei einem Check - und darauf möchte ich mich nicht verlassen.
    Ich kenne aus der Praxis eben nur eine ganz simple Argumentation der Rennleitung, gegen die ich bisher nicht viel ausrichten konnte. Da fielen dann folgende Sprüche:
    "Es gelten die Reifengrößen/-zahlen, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen sind!"
    "Eine Reifenfreigabe ersetzt nie eine Zulassung!"
    "Eine Reifenfreigabe sagt lediglich aus, daß dieser Reifen eine Typbezogene Prüfung hat - aber eben für diesen Reifentyp, nicht für ein Motorradtyp!"
    "Eine Reifenfreigabe sagt nur aus, daß der Reifen auf diesem Motorrad funktioniert - nicht aber ob es seine BE ohne Eintragung verliert oder nicht!"
    "Ein Reifenhersteller kann niemals über die Zulassung/BE eines Fahrzeugs entscheiden - nur der Fahrzeughersteller selbst per Unbedenklichkeitsbescheinigung!"
    "Wenn der TÜV es erlaubt ist das zwar schön, aber der TÜV ist nur ein Verein und Vereine machen keine Gesetze!"
    "Eine Reifenfreigabe ist kein vom Gesetzgeber vorgesehenes Zulassungsdokument! Eine fahrzeugbezogene Zulassung bekommt nur der Hersteller für sein Fahrzeug und die kommt ganz bestimmt nicht vom Gummihersteller!"

    Das alles und noch viel mehr hab' ich schon gehört - u.a. auch in 2 entsprechenden Gerichtsverhandlungen von Freuden, die leider verloren - trotz korrekter Freigaben!
    Also das ist nicht meine Meinung, sondern live erlebte Realität!
    Deshalb denke ich, ist dieses Freigabe-Thema mit Vorsicht zu genießen.
    Bisher würde ich mal sagen ist es so, daß es keine Garantie gibt, daß man mit einer gültigen Freigabe durchkommt, wenn die Daten aus dem Fz.-Schein nicht mit den Reifenabmessungen übereinstimmen.
    Genau das ist ja der Punkt, an dem sich manche Rennleiter gern hochziehen.
    Könnte mir vorstellen, daß der Gesetzgeber da schon mitspielen würde oder es sogar bereits tut aber leider nicht alle Institutionen wie z.B. die Rennleitung in diesem speziellen Fall ausreichend informiert sind. Deshalb kann es halt Diskussionen geben - muß natürlich nicht!

    Beste Grüße  - DOC SPYKE & ASSISTANT - ;) ...... 929RR :perfekt:

    ... mit uns mußt Du immer rechnen!

  • :ja_genau: :good posting:

    ist leider so, wenn es die rennleitung drauf anlegt ziehst du meist den kürzeren.
    hab vor zwei jahren mal mit den netten herren in blau (österreich ;) ) diskutiert, weil er meinte mein BOS Auspuff mit E-Nummer und mitgeführer ABE muss extra zugelassen werden und er könnte mich jetzt anzeigen :motz:

    Gruß
    Roman


    Es gibt keine langsamen Motorräder, nur langsame Fahrer...