Kaufvertrag bei Verkauf von Unfallmotorrad

  • Hi zusammen,

    da ich meine verunfallte Fireblade verkaufen will, suche ich derzeit einen geeigneten Kaufvertrag. Selbstverständlich spiele ich mit offenen Karten, das Motorrad ist auch in einem unreparierten Zustand.
    Natürlich will ich jegliche Gewährleistung von mir nehmen als Privatverkäufer, ist ja klar. Ich will halt nur nicht, dass der Käufer dann irgendwann angetanzt kommt und sagt: "Hey Du, dein Motorrad hat dies und jenes, was Du mir verschwiegen hast!"

    Alle Schäden, die mir bekannt sind, werde ich angeben, aber man weiß ja nie, ob dann am Ende doch noch eine Kleinigkeit dazu kommt.

    Also für Tipps, was das Abschließen eines solchen Kaufvertrags angeht (inkl. bestimmten Klauseln), wäre ich sehr dankbar.

    MFG

  • Jupp das würde ich einfach so in nen normalen Kaufvertrag reinschreiben. Incl den Zusatz keine Übernahme von Garantie oder Gewährleistung da von privat.

    Früher hat man reingeschrieben, gekauft wie besichtigt, Weiss allerdings nicht ob das bei heutiger Rechtslage noch Bestand hat.

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

    :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: :alarm:

  • Auch noch sowas wie:

    "für später auftretende/erkannte Schäden wird keine Haftung übernommen"

    Schön wars

  • Danke euch für die schnellen Antworten!

    Also einen bestimmten empfehlenswerten Kaufvertrag habt ihr nicht parat?

    Die Klauseln einfach so dazu schreiben? theoretisch könnte ich die ja einfach, nachdem der Käufer seine Unterschrift darunter gesetzt hat, hinzufügen - mache ich natürlich nicht, aber kann das dann nicht zu Problemen kommen, wenn er sagt: "Ich habe diese Zusatzklauseln nicht unterschrieben im Kaufvertrag, die hast Du nachträglich hinzugefügt".

    EDIT: Das Motorrad ist momentan angemeldet mit Kennzeichen, Versicherung etc.

    Ich will das Kennzeichen aber beim Verkauf einbehalten, geht das? oder wie läuft das? (-:

  • würde auch noch vermerken "Verkauft wie besichtigt".MFG Reini

    jjj

  • Zitat

    Da machst ja immer zei Exemplare! 1x Käufer und 1x Deine, damit jeder eine Vertragsgrundlage hat. Beide Exemplare werden von beiden unterschrieben!

    Genauso ist das. Handschriftliche Einfügungen sind üblich.

    Zitat

    Ich will das Kennzeichen aber beim Verkauf einbehalten, geht das? oder wie läuft das?

    Nimm in den vertrag auf, dass der Käufer das Motorrad innerhalb einewr genannten Frist (mit neuem Kennzeichen) ummeldet und Dir das Kennzeichen zurückgibt.

  • kommt auf den Käufer an, was das Kennzeichen betrifft. ich entnehme der Aussage das das mopped fahrbereit ist, also instandgesetzt nach Unfall.

    Wenn dem so ist, machs so wie Fire gesagt hat, abgesehen davon wird der Übergabezeitpunkt im Vertrag ganz klar festgehalten mit Uhrzeit. Wenn dann noch drinsteht das der Käufer das Fahrzeug nur mit dem kennzeichen überführt und sofort abmeldet und abmeldebestätigung zu kommen lässt solltest dir keine Sorgen machen müssen, denn dann regelt im schlimmsten Fall deine Versicherung mit dem Käufer.

    Kennst den Käufer denn? bzw was hast für ein Gefühl? notfalls soll der ne Rote nummer oder Überführungskennzeichen holen und du meldest den Bock dann ab wenn er vom Hof ist

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

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  • Das Motorrad ist nicht! fahrbereit. Es wird also mit Transporter oder Anhänger abgeholt.
    Kann ich dann also mein Kennzeichen also einfach einbehalten? Und dann zur Zulassungsstelle gehen? ...allerdings hab ich dann ja keine Papiere mehr und das Kennzeichen muss doch entstempelt werden, ich bin echt überfragt.

  • Wenn sie eh nicht fahrbereit ist melde sie ab und du hast noch den Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (großes Blatt) das bekommt auch der Käufer und mehr (ausser den Schlüsseln) brauchts auch nicht. Den Fahrzeugschein bekommt man bei Zulassung.

    Ja und dann kannst du auch dein Kennzeichen behalten. Im Moment zahlst du für ein nicht fahrbereites Fahrzeug KFZ Steuer und Versicherung. Also schieb dein Arsch zu Zulassungstelle meld es ab !!!!!!!!!!!!

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

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  • schreib einfach rein gekauft wie gesehen und dass du ihn nach bestem gewissen über all die dir bekannten mängel aufgeklärt hast. + für nachträglich erkannte mängel nicht haftest. kopier den vertrag 2 mal lass ihn beide durchlesen (nicht das er dir später sagt es wären 2 verschiedene) und hab nen Zeugen dabei wenn er das unterschreibt.

  • Zitat

    schreib einfach rein gekauft wie gesehen

    Das schützt meines Wissens nach nicht bei "versteckten Mängeln" (wie sie bei einer Unfallmaschine wahrscheinlich sind). Der Hinweis auf Unfallmotorrad muss auf jeden Fall sein.

  • Du musst das Mopped abmelden, solange du noch Brief uns Schein hast, oder du gibst dem Käufer alles mit (auch das Kennzeichen!)
    Du musst beim abmelden das Kennzeichen entstempeln und im Brief wird eingetragen, dass die Karre abgemeldet ist.

  • Also abmelden würde ich das Motorrad auf jeden Fall.

    Und dann schreib in den Kaufvertrag rein, dass es sich explizit um ein Unfallmotorrad handelt.
    Ich würde das Motorrad mit allen Schäden so genau wie möglich beschreiben:

    Folgende Formulierung vielleicht.

    "Bei dem vorliegenden Kraftrad, Honda CBR 900 sc XY, Fahrgestellnummer XXXXXXXXXX, handelt es sich um ein nicht fahrbereites Unfallfahrzeug.
    Dieses wird lediglich als Teileträger verkauft."

    "Folgende Schäden liegen vor:

    Frontschaden, Verkleidung, Rahmen etc. je nachdem"


    Und unten dann:

    "Hiermit erklärt der Käufer, dass er über die Eigenschaft als Unfallfahrzeug aufgeklärt wurde."


    Unterschrift des Käufers und Verkäufers.

    So würde ich das formulieren


    Und beim Verkauf nen Zeugen dabei haben, der bestätigen kann, dass es explizit um ein Unfallfahrzeug ging. Das kann nie schaden

    WP-Gabelfedern, WP-Federbein, Haungs Staufachabdeckung, Factory Airbox Kit mit 2° Zündrotor, sc33 Ölwanne, ABM Multiclip, Stahlflex, Felgen gepulvert, BOS Black.

  • Doch Du musst aufpassen. Wenn Du Dir einen aus dem Netz ziehst. Es gibt welche für Gewerblich und für Privat. Beide sehen gleich aus und steht fast das gleiche drin. Bis auf kleine Klauseln die zwar erklärt sind durch irgendwelche § die man aber wenn man damit nichts zu tun hat nicht wirklich versteht. Mancher versteht zwar das gleiche darunter, aber man muss drauf achten wie es ausgedrückt wird. Nimm den Kaufvertrag vom A**C für Privat. Und einfach den zusatz das es eine Bastlermaschine ist aufgrund des alters und dann aufzählen was das Bike an Dir bekannten schäden hat. Auch wenn es nur Kleinigkeiten sind. Und dann das Du es unter Auschluss jeglicher Gewährleitung verkaufst und!!! Nicht!! für weitere Dir nicht bekannten Schäden aufkommst. Und schon ist das erledigt.

    Und ich würde so einen Vertrag nicht selbst formulieren. Manchmal hört sich sowas gut an. Aber wenn es drauf ankommt stehst Du da. Weil se dann nach irgendwelchen Formulierungen suchen. Und Du solltest aufführen sofern Du es weißt was für einen unfall die Maschine hatt und was dabei alles beschädigt wurde.


    ZUm vergleich. Ich habe vor Jahren mal nen Golf gekauft. Die Karre war mit der Leistung und Austattung nen Schnapper. Die Kiste hatte einen angegebenen Unfall hinteres Seitenteil wurde angeblich gewechselt weil der Besitzer bei Schnee gegen einen Pfosten gerutscht ist. Nach 2 Jahren bin ich dann mal zur Werkstatt gefahren weil das hintere Rücklicht nicht funktionierte. Die haben dann den Fehler gesucht. Haben mich dann benachrichtigt das Sie Festgestellt haben das das Halbe Heck des Autos wohl mal weg war. Ich habe dann erst mal nen bekannten gefragt deren Vater KFZ Gutachter ist. Dem habe ich auch das mir erhaltene Foto gezeigt was ich dabei erhalten habe. Und das wurde so geschickt aufgenommen das man das ganze Ausmaß nicht erkennen konnte. Der hat die Karre mal zerlegen lassen und geschaut was das Auto den hatte. Durch zufall habe ich dann den vorbesitzer ausfindig machen können. Und der sagte mir das wenn ein 7,5 Tonner mit 45 sachen in ein Golf fährt beibt da nicht viel von über. Die Karre wurde in Polen repariert. Sache ging vor Gericht und ich habe nach 2 Jahren bis auf 150 Euro Nutzungsgebühr meine Kohle wiederbekommen. Der Wagen wurde zwar als Unfallfahrzeug angeboten was ich auch in Kauf genommen hatte aber mit einem viel geringeren Ausmaß als beschrieben. Und das Ist arglistige Täuschung. Deswegen immer Ehrlich sein und Zeugen vom Käufer und Verkäufer dabei haben. So kann man problemen aus dem Weg gehen.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • LoggoRR

    Freut mich, dass es für dich gut ausgegangen ist! Der hat ja einen total anderen Unfall bei dir angegeben...

    Mein Motorrad ist ja in einem unrepariertem Zustand und ich sage ja auch, dass es ein Rutscher war.

    Danke für die vielen Beiträge, nur eins zuletzt: Soll ich einen Kaufvertrag schreiben und den dann kopieren oder jeweils einen "neu" schreiben mit exakt denselben Daten?

  • Was mich momentan am meisten stutzig macht, ist die Tatsache, dass man in jedem Kaufvertrag Unfallschäden angeben soll,....ich gebe gerne alles an, was ich weiß...allerdings kann es ja sein, dass die Aufzuählung nicht abschließend ist, ohne mein Wissen.

  • verkauf dat ding als unfaller bastelmoped oder ersatzteilspender und gut is

    man kann auch alles tot reden aber du kannst ja auch noch deinem anwalt nen vertrag machen lassen nur damit du sicher gehst das dein schrott nicht wieder zurück kommt

    was hastn überhaupt zu verkaufen?

    Beschiss ist es erst,.......wenn es rauskommt..... :rules: