ich denke, da vertust Du Dich Das ist Zivil- und nicht Strafrecht. Wenn die Versicherung keine Anzeige erstattet, passiert Nichts. Bei mir und einem Freund von mir war das so.
...und wieder ein Blader weniger
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daywalkeRR -
5. August 2003 um 13:40 -
Erledigt
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Die Versicherung kann AUCH noch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, allerdings wird meist der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz "geschluckt" durch Fahren ohne.
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