...und wieder ein Blader weniger

  • ich denke, da vertust Du Dich :nono: Das ist Zivil- und nicht Strafrecht. Wenn die Versicherung keine Anzeige erstattet, passiert Nichts. Bei mir und einem Freund von mir war das so.

  • Die Versicherung kann AUCH noch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, allerdings wird meist der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz "geschluckt" durch Fahren ohne.