frage zur schadensregulierung nach parkumfaller durch auto

  • hoffe ihr könnt mir weiterhelfen , meine fragen sind relativ speziell und ich finde im netz leider nichts dazu oder immer nur das falsche ..

    mir wurde das moped (geparkt) von einem auto umgefahren, lag eine zeit lang also auf der seite (öl ausgelaufen) und hat hier und da einige kratzer (heckverkleidung, motordeckel, schwinge, kleinteile wie fußrasten, spiegel usw). das gute ist, derjenige hat sich gemeldet und alles zugegeben und entschuldigt. das ganze läuft also über seine versicherung. ich werde mir den schaden wohl auszahlen lassen und mit dem wertverlust leben.

    was ich mich jetzt frage, vielleicht weiß das jemand von euch ...

    - unter anderem hat die schwinge einen ca. 5cm kratzer, relativ tief bis ins alu runter - verhält sich das wie ein rahmenschaden und die komplette schwinge muss getauscht werden? weil die kostet ja mal fast 1500eu. oder wird das repariert / lackiert ?

    - wie sieht das mit vorschäden aus, wird da eine bestimmte summe abgezogen? von wegen wertsteigerung durch eine reparatur (im vergleich zu vorher). die kanzel zb hat auch was abbekommen, war allerdings vorher schon beschädigt und schlecht lackiert. jetzt bin ich mir unsicher ob ich das überhaupt mit angeben soll als neuen schaden?

    - allgemein frage ich mich ob reparaturkosten voll (ohne mwst) bezahlt werden oder irgendwelche vorschäden abgezogen werden? sozusagen ob die versicherung hier irgendwelche hintertürchen benutzt und zb nur einen bestimmten zeitwert anrechnet oder ähnliches ? oder zb sagt, die fußraste hat zwar kratzer, ist aber noch voll funtionsfähig und es werden nur 20% bezahlt (nur so als beispiel) ?

    danke schonmal im voraus!

  • es kommt darauf an, ob die Versicherung einen Schadensgutachter einsetzt...

    ist das Fahrzeug (egal ob Bike oder Auto) relativ neu, dann werden die Preise zuzügl. Arbeit gerechnet...plus den Ausfall in dem das Fahrzeug nicht benutzt werden kann und event. ein Leihfahrzeug gestellt.

    Bei einem älteren Fahrzeug wird der Zeitwert mit den Reparaturkosten aufgerechnet..z.B. Mopped ist laut Schwacke 2,500€ Wert die Reparaturkosten liegen aber bei 3.500€, dann bekommt der Geschädigte meist nur den Zeitwert ersetzt. Das ganze nennt sich dann wirtschaftlicher Totalschaden.

    Dieser wirtschaftliche Totalschaden ist meist das Hintertürchen der Versicherer, da sie damit meist günstiger wegkommen.

  • Moin,

    fahr einfach zur teuersten Hondaapotheke die du kennst und lass einen Kostenvoranschlag machen. Danach wird dann normalerweise abgerechnet, allerdings wird ohne vorliegende Rechnung auch keine Mehrwersteuer augezahlt. Eigentlich setzen die dann schon alle Schäden, die davon kommen könnten an, Vorschäden sind meist egal.

    Bei der zu erwartenden Summe zwar unwahrscheinlich, aber die Versicherung kann ein Gutachten verlangen und wird dir gleich einen Gutachter nennen. Diesen würde ich immer ablehnen, da ich das Recht auf einen Gutachter meiner Wahl habe (also einen der zu meinen Gunsten rechnet). Die können dann zwar immer noch ein Gegengutachten machen lassen, tragen aber dabei die Kosten beider Gutachter. Lohnt meist nicht bei "älteren" Mopeds, daher reicht dann wahrscheinlich der Kostenvoranschlag.

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    "Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde - eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann."
    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • ok, wirtschaftlicher totalschaden ist klar. wird aber hier nicht der fall sein. ist eher die frage wie sich das unter dieser summe verhält (reparaturkosten).

    einen anwalt wollte ich mir eigentlich nicht nehmen, da es im moment keine streitfragen gibt. der verursacher gibt es ja zu und bestreitet das ganze nicht.

    mich würde halt interessieren wie die versicherungen bei reparaturkosten an einem 6 jahren alten fahrzeug mit gebrauchsspuren vorgehen. voll bezahlen oder sich versuchen bei jeder kleinigkeit zu drücken. interessant wäre auch zu wissen ob es bei einem kostenvoranschlag (werkstatt) bleibt oder ein gutachter kommt und einen alten schaden oder zeitwert abzieht (?) das ganze richtet sich ja nach reparatursumme und die würde ich gerne einigermaßen abschätzen können - daher die frage zur schwinge und ob die versicherungen irgendwas abziehen

    lars: danke, das ist schonmal ein guter tipp. mir wurde 2,5k genannt, als summe ab wann ein gutachter eingeschaltet wird. falls die schwinge neu muss, wird die summe wohl erreicht - falls nicht, eher nicht.

  • die Streifragen enstehen meist nicht zwischen Schädiger un Geschädiktem, sonder Geschädigtem und Versicherung. Die kommen auch ganz sicher, nimm einen Anwalt und such dir einen Gutachter.

  • Richtig feste Summen, ab wann der eingeschaltet wird gibts da nicht mehr. Hab schon nen Schaden von knapp 4k nach KVA abgerechnet. Sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen, aber im Verhältnis zu heutigen Autopreisen wird der Schaden generell als eher gering eingestuft.
    Das Beste wirds sein, wenn du vorher bei der Versicherung anrufst und fragst ob du gleich zu DEINEM Gutachter gehen sollst, oder ob ein KVA reicht. Um Kosten zu sparen werden sie wahrscheinlich letzteres sagen. Nur realistisch sollte es bleiben, nicht übertreiben! Dann läuft das normalerweise unkompliziert und schnell durch.

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    "Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde - eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann."
    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • Das mit dem Anwalt muss man aber auch erst machen wenn der Streit da ist, ansonsten verzögert man das Ganze selbst unnötig.

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    "Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde - eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann."
    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • Mir wurde auch schon ein Bike umgefahren und der Autofahrer war geständig. Ich habe einen Gutachter angerufen und ein Schadensgutachten erstellen lassen. Ein paar Kratzer am Endtopf, ein Riss im unteren Teil der Verkleidung, ein Kratzer hier ein Kratzer dort....4200 Euro Schaden !!! Das Geld hab ich mir auszahlen lassen ( abzüglich Mehrwertsteuer ) . Einen Anwalt braucht man NUR, wenn die Schuldfrage offen ist. Ein Gutachter ist aber sehr wichtig !!

  • @uwe: was hat das gutachten gekostet? nur so ca.

    werde erstmal einen kostenvoranschlag einholen (wird von der versicherung bezahlt - zumindest bis 50eu), da ich noch überhaupt nicht einschätzen kann wie hoch der schaden sein wird. wenn mir die versicherung dann sagt, es wird ein gutachter eingeschaltet, weil die summe dementsprechend hoch ist, werde ich einen eigenen suchen und beauftragen (gehe mal davon aus auch diesen muss die versicherung bezahlen). wenn es dann zu streitigkeiten kommen sollte, gehe ich zum anwalt, ansonsten sehe ich im moment nichts was ein anwalt für mich machen könnte.

    wenn mir aber noch jemand was zu den fragen anfangs schreiben könnte (?)

  • Weiß ich nicht mehr genau, ist schon lange her. Aber so teuer war das nicht. Du hast es schon richtig geschrieben. Anwalt brauchst Du im Moment keinen. Sollte das "Angebot" der gegnerischen Versicherung weit unter dem begutachteten Schaden liegen, sprich mit einm Anwalt. Wenn Du das Geld ausbezahlt haben willst, wird die Mehrwertsteuer von der Schadenssumme abgezogen. Nur mal so als Info. Nicht das Du dich wunderst !!

  • Das Gutachten zahlt die Gegnerische Versicherung !
    Einfach beim Gutachter eine Abtretung unterschreiben dann musst nichtmal in Vorkasse gehen weil der mit der Versicherung abrechnet.

  • Einen Anwalt braucht man NUR, wenn die Schuldfrage offen ist. Ein Gutachter ist aber sehr wichtig !!

    so ein Schmarrn.
    Einen Anwalt braucht man um seine Ansprüche gegen die Versicherung geltend zumachen.
    Ein normal sterblicher kennt seine Rechte im Schadensfall kaum, der Anwalt schon.
    Ein Anwalt kümmert sich auch das die Kohle auch zügig auf dem Konto landet.
    Wer einmal versucht hat sein recht gegen Versicherungen alleine durchzusetzen, wird dies nie wieder tun ...
    Die Versicherungen werden alles versuchen um die Schadensregulierung für sich so günstig wie möglich zumachen.
    Dann kommt es zu solchem Mist wie, die Gegnerische Versicherung schickt den Gutachter und dann gehts Gezerre meist los.
    Lass dich nicht auf solchen Mist ein. In der Regel verlierst Du nur.
    Ist die Kacke dann erstmal am dampfen, dann geht der Zauber richtig los, Versicherungen verklagen usw.
    Dauert ewig und du wartest genauso lange auf dein Geld.

    Ist zwar aus einem anderen Forum aber kann man auch ruhig mal lesen
    http://www.fzr-forum.de/wbb/index.php?…&threadID=63781

  • ICH ließ ein Gutachten von einem FREIEN GUTACHTER erstellen und schickte selbiges an die gegnerische Versicherung. Nach 2 Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto. Alles ganz problemlos und ohne Anwalt. Ende und aus !

  • Morsche =)

    Hey unbedingt nen eigenen Gutachter einschalten,der wird dir das gutachten zu deinen gunsten erstellen,und zur schwinge wird er ausbauen abrechnen,neu lackieren umd einbau verrechnen,wäre

    auch möglich das er vermessen mit aufschreibt,genauso bei der gabel,auf jeden weis er was er alles aufschreiben kann.

    Die klein teile wird er neu aufschreiben,mit fertigen Gutachten zum Anwalt gehen.

    Der erledigt alles weitere ohne das kosten für dich anfallen,und das wichtige der weiß bescheid,und noch wichtiger is der schaden wird recht schnell reguliert.

    Der setzt der vers. ne frist,damit die das schnellst möglich zahlen.

    Also ich kann dir aus eigener erfahrung nur diesen weg empfehlen. gutachter einschalten,,,anwalt einschalten,,,gutachten zum anwalt bringen,zuhause warten bis kohle kommt....

    Nur so macht man das mein freund,und nich anderes,und du sparst dir jeglichen Ärger. 8) 8) 8)

  • ist es eigentlich nicht die falsche vorgehensweise sich direkt selbst einen gutachter zu suchen? eigenmächtig sozusagen

    ohne es zu wissen, aber sollte man nicht erst einen kostenvoranschlag in einer werkstatt machen und erst bei zweifel/streitigkeiten oder einschalten eines gutachters von der versicherung, sich selber einen suchen?

    weil .. ich könnte mir vorstellen, man bleibt auf den kosten für ein gutachten sitzen wenn man diesen direkt (ohne notwendigkeit?) selbst sucht und beauftragt

  • :perfekt3: Nochmal mein Freund!!!!

    Wenn der schaden im bereich zwischen 100-300euro liegt genügt ein Kostenvoranschlag.

    Aber bei der schadenshöhe(was ich so pauschal im kopf durchgerechnet habe im 1000er bereich)musst du dir unbedingt eigenen Gutachter und Anwalt nehmen.

    Glaube mir dann weis die Versicherung glei bescheid das sie dich nich verarschen kann.

    Wenn du dir immer noch unsicher bist ruf nen Anwalt an der wird dir bestätigen das du dein eigenen Gutachter kommen lassen kannst.

    Mit Gutachten zum Anwalt und alles wird gut. :perfekt2: :perfekt2: :perfekt2:

    Wenn du dir das Geld auszahlen lässt wird die mehrwertssteuer abgezogen der rest ausbezahlt,das erklärt dir dein Anwalt.

    Also lass hören wie alles ausgegangen ist,und geh genauso wie beschrieben vor,dann hast du keine Probleme.

  • geh zum Anwalt und unterschreib dem ne Abtretung, der schreibt der Versicherung einen Brief das er nun deine Interessen vertritt und du nun einen gutachten beauftragst.
    Dann gehst zum Gutachter und lässt das Gutachten machen. dem Gutachter unterschreibst auch ne Abtretung dann wird Gutachten gemacht und das bekommt dann, mit einem entsprechenden Brief, die Versicherung vom Anwalt.

    Abtretung bedeutet, das Anwalt und Gutachter mit der Versicherung direkt abrechnen, du brauchst also nix zahlen.

    Das ist alles dein gutes Recht, nutze es.

  • ok danke dir/euch, habe gerade nochmal etwas genauer nachgelesen und es ist wohl so, dass man immer nur maximal die differenz zwischen wiederbeschaffungswert und restverkaufswert erhält (um persönlichen profit bei verkauf auszuschliessen). und jetzt gehen die versicherungen wohl so vor dass sie beide summen zu ihren gunsten ansetzen .. und schon wurde man wieder von der versicherung verarscht.

    werde mir also einen gutachter suchen .. irgendwie tipps im raum münchen? weil einfach irgendeinen raussuchen, der evtl. keine ahnung von motorrädern hat, würd ich ungern .. oder gibt es welche, spezialisiert auf motorräder?

    edith: habe jetzt weitergelesen, dass wenn das fahrzeug mind. 6 monate weitergenutzt wird, das oben nicht zutrifft, da verkauf und persönl. profit auszuschließen ist