Vorsicht bei abgelaufener HU!

  • aus eigener Erfahrung passt blos auf, wenn ihr ein Fahrzeug angemeldet habt, bei welchen die HU abgelaufen ist. Bei mir war das bei meinem Motorradanhänger der Fall. Der Anhänger war sowieso nicht verkehrstauglich, da dass Radlager defekt war. Er stand auf Privatgelände (Hof) vor meiner Werkstatt - also nicht öffentlich, trotzdem bekam ich eine Anzeige vom "Freund und Helfer". ich ging davon aus, dass ich ein Fahrzeugzwar nicht auf öffentlicher Straße führen darf, wenn die HU abgelaufen ist, nur leider habe ich es nicht gewusst, dass es schon reicht, ein Fahrzeug auf priv. Gelände abzustellen, und dass es Rechtens ist, dass ein Beamter dieses sogar kontrollieren darf. Der Richter sagte mir, wenn ich das Kennzeichen abmontiert hätte, wäre es kein Problem gewesen. Sicherlich, der Beamte hätte dann nicht gesehen, dass die HU abgelaufen wäre. Die Erklärung ist aber noch interessanter. Wenn ich das Kennzeichen abmontiere, besteht keine Gefahr, dass ich den Hänger im Verkehr bewege, lasse ich es dran, könnte ich jederzeit damit fahren.
    Nunja, die ganze Aktion hat sich auf jeden Fall sehr gelohnt, neben der Strafe für die abgelaufene HU, hab ich eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten weil ich den Beamten "Strafzettelgeil" betitelte.
    Worauf dieser nun auch noch Schmerzensgeld fordert. Strafe, Gerichtskosten, Anwaltskosten, etc. könnten sich wohl auf 4000.- insgesamt belaufen. Wenn ich mir überlege das ich damals als mich einer vom Moped runtergefahren hatte, es mir den Fuß abriss, ein leben lang deswegen behindert bin, 10.000 Euro Schmerzensgeld bekam, finde ich die Verhältnismäßigkeit schon bedenklich.

    Fazit - Privatbesitz ist in D Land ein Dreck wert, den Slogan "Freund und Helfer" höhrt und liest man schon lange nicht mehr, was mich auch nicht mehr wirklich verwundert.
    Ich darf leider nicht näher in die Sache einsteigen, da ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen musste. Dies soll für alle eine Warnung sein, welche es auch nicht wie ich wussten, dass der eigene Garten doch nicht privat ist. Ich denke da bsp. an Wohnwagen, da kann es schon mal passieren dass der Tüv abgelaufen ist. Also Kennzeichen abschrauben, dann besteht auch nicht die Gefahr, dass ihr widerrechtlich das Fahrzeug nutzt.
    Ebenso kann ich euch nur Raten, legt euch nicht mit einem Beamten an, schon die kleinste Kleinigkeit kann euch da das Genick brechen. Am besten gar nix sagen.

  • Da sage ich nur, Typisch deutsch. Das ist aber ganz schön heftig,in Relation.

    Gruß
    Udo #62
    Francorchamps: 20.05/03.06/09.06/17.06/14.07/20-21.09.2024
    ASSEN: 9-10.09.24

    "you have nothing to gain....nothing to prove....only to lose"

  • Hätte gedacht, dass ich meinen zugelassenen Hänger ohne TüV sogar am Straßenrand stehen lassen könnte solange ich den nicht bewege. Offensichtlich völlig falsch! Bin beeindruckt was unser Staat sogar gerichtlich an unsinnigen Strafen durchdrückt...

    _______________________________

    "Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde - eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann."
    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • Problematisch ist es offensichtlich, wenn das KFZ sichtbar ist.

    Ich hatte die Diskussion schon (ohne Folgen) als plötzlich ein Polizist in meiner Halle stand. Das damals noch zugelassene Auto stand auf Böcken, ohne Achsen und Motor und war weitgehenst zerlegt zum schweißen.

    Wobei ich es damals nicht ernst genommen habe, da ich der Meinung war (eigentlich immer noch bin) das ein KFZ, das nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht oder benutzt wird, keinen TÜV haben muss.

    Schließlich unterstellen sie einem völlig unbewiesen den Vorsatz.

  • Da hab ich nochmal Schwein gehabt, hab billig eine noch angemeldete aber mit 4 Jahren abgelaufene Dominator bekommen und sie natürlich bei uns im Dorf zu Einstellungsfahrten bewegt. Wollte mit ihr dann zum Tüv in die benachbarte Stadt fahren, da ich dachte das darf ich da die Versicherung ja bezahlt ist. Die freundliche Dame beim Tüv hat mir aber davon abgeraten, also hab ich sie letztendlich zu uns in die Autowerkstatt gebracht und mir den neuen Stempel geholt. Möchte mir gar nicht ausmahlen was bei ner kontrolle passiert wäre,-zehn Jahre Zuchthaus, oder fünzehn Jahre Sibirien Arbeitslager-, wie gesagt richtig Glück gehabt.

  • Genau das ist es ja,was ich zum K....n finde,es wird einem Unterstellt,man könnte Ja,wie in Deinem Fall, solange ohne TÜV fahren bis man erwischt wird.

    Gruß
    Udo #62
    Francorchamps: 20.05/03.06/09.06/17.06/14.07/20-21.09.2024
    ASSEN: 9-10.09.24

    "you have nothing to gain....nothing to prove....only to lose"

  • § 29 StVZO(Verordnung)Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger


    (1) 1Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. 2Ausgenommen sind

    1.
    Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen,
    2.
    Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.


    Der Gesetzestext ist eindeutig. Nur die Stilllegung hilft. Kräftige Worte der Verärgerung sind verständlich, helfen indessen nicht über Unkenntnis oder schlichte Mißachtung des allgemein bekannten Gesetzes hinweg. Jeder in D weiß, dass man alle 2 Jahre zum TÜV muß. Beschwert Euch nicht bei den ( auch noch beleidigten ) Beamten, sondern bei den gewählten Volksvertretern, die die Gesetze gemacht haben. In Bayern CSU ;-), allerdings nicht die StVZO. Die Rennleitung ist an diese Gesetze gebunden. Das ist auch Gesetz und gut so.


    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • @ laywer

    Mal eine andere Frage:

    Darf der Beamte OHNE Zustimmung ein Privatgelände betreten? Wenn es z.B. ein Garagenhof (kein Werkstattgelände) sein sollte, das nicht durch ein Tor abgesperrt werden kann.

    Damit hätte ich jetzt so aus dem Bauch heraus meine Probleme.

    ?( 50% aller Fragen beantworten sich von selbst :oh_man:

  • Dein privates Grundstück darf keiner ohne deine Zustimmung betreten ,es sei denn, es ist Gefahr in verzug ansonsten ist es Hausfriedensbruch. Als wenn die Gerichte nicht schon genug sich mit anderen Sachen beschäftigen müssen .
    In USA läuft so etwas anders .

  • Sollen sie sich doch weiter damit beschäftigen nen zotteligen Umweltaktivisten aus seinem Erdloch zu buddeln...Holy mir fehlen echt die Worte.

    Und so sprach Gott zu den Angelsachsen, man möge den Menschlingen die Heilige Dreifaltigkeit aus Leichtmetall gießen, um ihnen Freude zu schenken. Aufrecht und unverhüllt sollt ihr mit dem Wind reiten, die Kraft des Herrn spüren und nur Einhalt gebieten, wenn ihr tanken müsst.

  • das errinnert mich daran, dass meine seit mai abgelaufen ist... :dumdiedum:

    kopf hoch mario! ;)

    02.-04.10. 2015 Aragón mit Speer
    19.-22.03.2013 Aragón OHNE Wolle
    27.-30.03.2012 Aragón MIT Wolle
    -----
    NS/13: 2 ;)
    NS/11: 146
    NS/10: 125
    NS/09: 266

    i am serious menace to my destiny...

  • Mahlzeit miteinander,


    seid bitte auch vorsichtig mit abgemeldeten Fahrzeugen.

    Ich hatte vor einigen Jahren ein Auto (nicht zugelassen und ohne Kennzeichen) bei meinen Eltern auf dem privaten Stellplatz abgestellt.

    Wollte das Auto irgendwann herrichten und bis dahin bei meinen Eltern stehen lassen. Dachte bis dahin dass es auf Privatgrundstück kein Problem wäre, aber Pustekuchen.

    Irgendwann stand die Polizei vor der Tür mit einer Anzeige wegen "gefährlichem Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen". Nach einem Ortstermin mit einem Beamten des Umweltamtes (übrigens sehr nett und verständnisvoll), dem ich zeigen konnte dass kein Öl oder sonstige Betriebsstoffe auslaufen und dem Versprechen das Fahrzeug innerhalb 2 Wochen zu entfernen, ging dann der Vorgang zur Staatsanwaltschft Stuttgart. Ca. 12 oder 14 Wochen später bekam ich dann Post von denen und die Anzeige wurde (zum Glück) fallengelassen.

    Laut dem Beamten damals darf auch auf Privatgrundstück ein nicht zugelassenes Fahrzeug nicht länger als 6 Monate am Platz stehen (zumindest bei uns in BaWü, ist aber vielleicht auch Ländersache)

    Gruß, Charly

  • @ laywer

    Mal eine andere Frage:

    Darf der Beamte OHNE Zustimmung ein Privatgelände betreten? Wenn es z.B. ein Garagenhof (kein Werkstattgelände) sein sollte, das nicht durch ein Tor abgesperrt werden kann.

    Damit hätte ich jetzt so aus dem Bauch heraus meine Probleme.

    Entscheidend ist, ob das Gelände öffentlich zugänglich ist. Ist das der Fall, darf die Polizei auch ohne Zustimmung betreten. Mit Hausfriedensbruch hat das nichts zu tun.

    § 123
    Hausfriedensbruch


    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Ein frei zugänglicher Garagenhof fällt nicht unter Abs. 1


    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Wieso das denn, das war noch nie anders

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Stimmt, wie bernd schrieb, war/ist der Hof frei zugänglich, und war deshalb kein Hausfriedensbruch. Wo ich dir aber wiedersprechen wil bernd, ich glaube nicht, dass es viele "normal" Bürger gibt, die wissen, das man auf seinen Grund eben einen Hänger so nicht abstellen darf.

  • In einem Land der Denunzianten und Verbote hilft nur eins......
    Privatgrund einzäunen und ne hohe Hecke (als Sichtschutz) drumrum. Es versteht sich von selbst, daß hierfür auch dutzende Verbote und Vorschriften beachtet werden müssen.
    Banananrepublik eben.

  • In einem Land der Denunzianten und Verbote hilft nur eins......
    Privatgrund einzäunen und ne hohe Hecke (als Sichtschutz) drumrum. Es versteht sich von selbst, daß hierfür auch dutzende Verbote und Vorschriften beachtet werden müssen.
    Banananrepublik eben.

    :good posting:

    Ist leider so

    ____

    Gruss Roland

  • Ich würde Stolperfallen verlegen. Nicht sichtbar, aber spürbar. Und dann vor Gericht: "Das Grundstück war nicht frei zugänglich, wie man an den Prellungen des Knölchenschreibers sieht."

  • Ich würde Stolperfallen verlegen. Nicht sichtbar, aber spürbar. Und dann vor Gericht: "Das Grundstück war nicht frei zugänglich, wie man an den Prellungen des Knölchenschreibers sieht."


    mit Knölchenschreiber wäre ich vorsichtig! Das wären dann wohl ca 1000 Euro Strafbefehl + ca. 250.- Euro Schmerzensgeld, + Gerichtskosten + Awaltkosten.
    Ich habe mir nun zu meinem Fühererschein einen Zettel geschrieben, worauf steht: "Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen werde ich Ihnen gegenüber schweigen, und wegen Beweissicherung ein Video mitlaufen lassen."
    Somit habe ich wenigstens einen Beweis, und dank unser heutigen Smartfon´s ist es möglich alles festzuhalten. Ansonsten hat man ja oft schlechte Karten, denn bei einer Kontrolle sind es ja immer 2 Beamte, und die haben sogar Waffen.
    Vielleicht höhrt sich das für euch ein wenig paranoid an, hoffe für euch jedenfalls ihr macht niemals die Erfahrung wie ich.
    Gerechtigkeit im deutschen Rechtssystem? Für eine kleine Gruppe sogar ser viel.