GFK-Verkleidung mit Materialgutachten eintragen

  • Moin,

    Ich will mir eine andere Heckverkleidung an meine Blade bauen. Ich hab auch schon die Pläne auf Papiert gebracht und mit einer Metallbau-Firma geredet, die mir den Heckrahmen umschweißen würden. Der Heckrahmen muss ab dem Fahrersitz geändert werden. Die Verkleidung habe ich von "Ricambi Weiss" geholt. Leider haben die Teile ja nur ein Materialgutachten.

    Ich werde auf jeden Fall mit dem Teil zum Tüv gehen und fragen. Ich glaube allerdings, dass die nicht sonderlich begeistert davon sind.
    Habe schon öfter gelesen, dass solche Gutachten überhaupt nicht akzeptiert werden bzw. nur in Verbindung mit Hochgeschwindigkeitsfahrten etc.

    Hat einer von euch Erfahrung mit Eintragungen einer GFK-Verkleidung mit Materialgutachten und einem geänderten Heckrahmen?


    Gruß

    xsite


    CBR 919 RR BJ.'98

  • Hallo,

    die Heckverkleidung mit Materialgutachten sollte beim Tüv das kleinste Problem darstellen.

    Aber sobald am Heckrahmen geschweißt wird, benötigst du von der Metallfirma, wo du es schweißen lässt in der Regel irgendwas schriftliches fürn Tüv.

    Das habe ich jedenfalls bislang recht häufig gelesen bei irgendwelchen Umbauten, das der Tüv ein Gutachten oder der Gleichen von den Schweißnähten haben will.

    Aber die sichersten Infos bekommste immer noch direkt beim Tüv selbst.

    Gruß

  • Zitat

    Aber die sichersten Infos bekommste immer noch direkt beim Tüv selbst.

    würd ich so nicht unterschreiben. tüv und tüv, da können welten dazwischen liegen.

    meine odyssee die noch nicht am ende ist: tüv erzählt was anderes als gtü, die wiederum was anderes erzählen als küs. der umbauerfahrene zweiradbetrieb hat ne ganz andere meinung als die drei und der mann am hondastand auf der intermot hat noch wieder ne andere sichtweise (übrigens die enstannteste in dieser runde).

    ich werde mich jetzt mit dem umbauerfahrenen motorradladen zusammensetzen und meine pläne genau besprechen. wenn da dann alles tutti ist, soll der sie beim tüv (gtü, küs o. ä.) vorzeigen und wenn da dann alles paletti ist lass ich mir sagen auf welche paragrafen und deren auslegung ich mich im streitfall zu berufen habe.

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • Beim Tüv meinte ich natürlich die Tüvstelle, wo man den Umbau auch anschliessend Eintragen lässt.
    Das jede Tüvstelle eine andere Ansicht von derselben Eintragung hat, durfte ich auch schon feststellen.Ist zum Teil echt Chaotisch.

    Das ganze wird ja per Einzelabnahme Begutachtet.Und soviel mir bekannt ist, macht das im Norddeutschen Raum ausschließlich der Tüv.
    In den neuen Bundesländern macht das auch Dekra, GTÜ und wie sie alle heisen.

    Der einfachste Weg wird wohl tatsächlich sein, die Maschine bei einer Fighterbude abzustellen und von den Jungs durch den Tüv bringen zu lassen.
    Das Problem ist meistens nur, das die Jungs von den Fighterläden auch von irgendwas Leben wollen .
    Heist wenn man den kompletten Umbau selbst macht und nur die Eintragung beim Tüv von denen machen lassen will, könnte man event. auf leichte Ablehnung stossen.

    Gruß

  • Aber sobald am Heckrahmen geschweißt wird, benötigst du von der Metallfirma, wo du es schweißen lässt in der Regel irgendwas schriftliches fürn Tüv.


    Das gilt doch nur für den Hauptrahmen, der Heckrahmen ist doch angeschraubt und kann bearbeitet werden. So zumindest die Meinung des TÜV Menschen bei mir...

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    "Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde - eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann."
    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • Alles klar.
    Ich meine mal gelesen bzw. gehört zu haben ,das der Tüv auch beim Heckrahmen genau drauf achtet, wie die Schweißnähte ect. ausgeführt wurden.

    Umso einfacher .

    Gruß

  • Nachfragen würde ich aber vorher auf jeden Fall nochmal bei dem TÜV, der das auch eintragen soll.

    Ich bin gerade bei einem Projekt mit Stahlrohrrahmen, an dem darf ich gar nicht schweißen. Nach Absprache mit dem Prüfer darf ich an "unwichtigen Teilen" (dehnbarer Begriff) aber schweißen wie ich will. Als Beispiel: an meiner Fußrastenanlage ist der Bremshebel gebrochen und wurde geschweißt, das geht auf keinen Fall. Bei der uralten Anlage sind Schalt- und Bremshebel identisch und auf der Schaltseite darf ohne Abnahme geschweißt werden, also hab ich einfach getauscht. Ich darf mir auch sämtliche Halter für das neue Heck, den anderen Tank usw. selbst schweißen, aber diese mit dem Rahmen nur an orginal Haltepunkten verschrauben. Neue Löcher bohren oder Gewinde einschneiden ist also ebenfalls verboten. Abdeckungen und sonstige nicht belastete Teile kann ich auch mittels Rohrschellen ö.Ä. an Rahmen befestigen, wäre ebenfalls erlaubt.

    Ich bin mit jeder Menge Fotos (Originalmoped, nackter rahmen, ähnliche Umbauten, usw.) beim TÜV gewesen und hab ihm das Projekt vorgestellt. Wird sind dann alle Punkte durchgegangen und er hat gesagt was geht und was nicht, bzw. wie ich es auch anders machen kann. Insgesamt hat ihn viel weniger interessiert als ich vorher dachte, also Termin machen und hin!

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    "Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde - eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann."
    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • Das hört sich doch alles echt gut an.
    Dann Wünsche ich mal weiterhin frohes Gelingen.

    Gruß