Bildungsurlaub

  • Hallo!

    Laut Bildungsurlaubsgesetz gilt als Bildungsurlaub ( NRW ) ein berufsbezogenes oder politisches Seminar, das anerkannt ist.

    So nun zu meiner Frage: Gilt dies auch in Bezug auf Sprachkurse?
    Ich arbeite in der chemischen Industrie in der Produktion!

    MFG

    "Besser herrschen in der Hölle als dienen im Himmel!"

    Angst ist der Name des Feindes - des einzigen Feindes!

    HONDA = Heute Ohne Nennenswerte Defekte Angekommen

  • also bei uns in der volkshochschule (niedersachsen) werden sprachkurse als bildungsurlaub angeboten.

    da die weiterbildung nicht unmittelbar zur ausgeübten tätigkeit passen muss, musst du das eigentlich genehmigt bekommen.

    ps: wäre aber mit sicherheit geschickt wenns "business english" ist und nicht "football in a pub english" ist...

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • Moin

    Ich würde mal dierekt bei der personalabteilung anfragen.

    das habe ich letztes jahr so gemacht und wurde im august zu einem sprachkurs nach malta geschickt für 2 wochen. unterkunft, flug + verpflegung wurden durch mein arbeitgeber bezahlt, die zeit war arbeitszeit/sonderurlaub. (bin mir aber relativ sicher das er das nicht muss) ich hab glück gehabt.


    ich weiß das es einige unternehmen gibt so soetwas in der richtung anbieten einfach nachfragen!

  • Hallo!

    Laut Bildungsurlaubsgesetz gilt als Bildungsurlaub ( NRW ) ein berufsbezogenes oder politisches Seminar, das anerkannt ist.

    So nun zu meiner Frage: Gilt dies auch in Bezug auf Sprachkurse?
    Ich arbeite in der chemischen Industrie in der Produktion!

    MFG

    Entscheidend ist ausschließlich, dass der Kurs (in NDS. vom Kultusministerium) als Bildungsurlaub anerkannt ist. Welchen Beruf man selbst ausübt ist dann unerheblich, es besteht dann ein Ansruch. Dieser betrug mal 10 Tage alle drei Jahre, also 10 Tage in drei Jahren. Ich weiß aber nicht, ob das noch aktuell ist.

  • Hallo!
    Danke für die Antworten!
    Bei uns beträgt der Bildungsurlaub 5 Tage pro Jahr und ist zusätzlich übertragbar auf das folgende Jahr, wenn man ihn im vergangenen nicht nehmen konnte!
    Es ging um einen Spanisch-Kurs und dieser wurde mit dem Verweis auf das Bildungsurlaubgesetz abgelehnt. Deshalb ja meine Frage dazu.

    MFG Chaos17

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  • Hallo!
    Danke für die Antworten!
    Bei uns beträgt der Bildungsurlaub 5 Tage pro Jahr und ist zusätzlich übertragbar auf das folgende Jahr, wenn man ihn im vergangenen nicht nehmen konnte!
    Es ging um einen Spanisch-Kurs und dieser wurde mit dem Verweis auf das Bildungsurlaubgesetz abgelehnt. Deshalb ja meine Frage dazu.

    MFG Chaos17

    Der (Spanisch-)Kurs als solcher (also der spezielle) muß als Bildungsurlaub anerkannt sein. Ich kenne soetwas von anderen Sprachen (was ja egal ist).

  • Hallo!
    Hier mal ein Auszug:

    § 9
    Anerkannte Bildungsveranstaltungen

    (1) Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes müssen

    1. den Grundsätzen des § 1 Absatz 2 bis 4 entsprechen,

    2. von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung durchgeführt werden, die nach § 10 anerkannt sind,

    3. allen Arbeitnehmern zugänglich sein und

    4. in der Regel täglich acht Unterrichtsstunden, mindestens aber sechs Unterrichtsstunden, von jeweils 45 Minuten umfassen.

    Sie dürfen nicht überwiegend einzelbetrieblichen oder dienstlichen Zwecken dienen. Die Teilnahme kann von fachlichen Vorkenntnissen abhängig gemacht werden.

    (2) Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die

    1. der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse oder Fertigkeiten dienen,

    2. auf das Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten gerichtet sind,

    3. auf den Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlichen Berechtigungen vorbereiten,

    4. Studienreisen sind oder

    5. mehr als fünfhundert Kilometer entfernt von der Grenze des Landes Nordrhein-Westfalen stattfinden.
    Satz 1 Nummer 5 gilt nicht für Veranstaltungen an Orten von Gedenkstätten oder Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen.


    Und hier noch die Grundsätze:

    § 1
    Grundsätze

    (1) Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

    (2) Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung.

    (3) Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können.

    (4) Politische Arbeitnehmerweiterbildung verbessert das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge und fördert damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf.


    Und dies hier ist aktuell:

    Seit 1.1.10 gilt in NRW ein geändertes Bildungsurlaubsgesetz (AWbG). Die Änderung umfasst im wesentlichen 2 Bereiche:

    Neuregelung für die Anerkennung von Veranstaltern

    Die bisher geltende Beschränkung für anerkannte Veranstalter auf "staatlich anerkannte Einrichtungen" ist entfallen.

    Ab sofort können alle Bildungseinrichtungen - auch solche aus dem Ausland - einen Antrag auf Anerkennung als AWbG-Veranstalter stellen. Mehr dazu hier

    Die nach dem alten Gesetz zur Durchführung von Bildungsurlaub berechtigten "staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildungen" sind nach einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2011 weiterhin anerkannt.


    Meiner Meinung nach muß der Urlaub genehmigt werden!

    MFG

    "Besser herrschen in der Hölle als dienen im Himmel!"

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    HONDA = Heute Ohne Nennenswerte Defekte Angekommen

  • nach §1 (3) spricht nix gegen einen spanisch kurs. nur ist dieser kurs an sich denn als bildungsurlaubsmaßnahme anerkannt?

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • Hallo!
    Es steht so zum. in den Schulungsunterlagen.
    Und es ist ebenfalls eine anerkannte Institution.

    MFG

    "Besser herrschen in der Hölle als dienen im Himmel!"

    Angst ist der Name des Feindes - des einzigen Feindes!

    HONDA = Heute Ohne Nennenswerte Defekte Angekommen

  • Zitat

    Hallo!
    Es steht so zum. in den Schulungsunterlagen.

    Dann ist doch alles klar. Wenn ein Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist, dann für alle AN! Bildungsurlaube sind nicht themenabhängig auf bestimmte AN Gruppen beschränkt.

  • Hallo!

    Ich habe Widerspruch eingelegt!
    Mal sehen was nun kommt!
    Danke für eure Hilfe!

    MFG

    "Besser herrschen in der Hölle als dienen im Himmel!"

    Angst ist der Name des Feindes - des einzigen Feindes!

    HONDA = Heute Ohne Nennenswerte Defekte Angekommen