• "Kosten wurden auf denn Statt abgewälzt" ????

    Das ist aber ein merkwürdiges Zivilverfahren.

  • AG München: Ein Autokauf für 100 EUR? / Zur Wirksamkeit von Kaufverträgen bei eBay

    AG München, Urteil vom 09.05.2008, Az. 223 C 30401/07
    §§ 320, 433 Abs. 1 BGB
    Das AG München hat mit diesem Urteil noch einmal darauf hingewiesen, das bei privaten eBay-Auktionen keine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB vorliegt, sondern das Einstellen des Angebots ein wirksames verbindliches Angebot darstellt (vgl. schon BGH, Urteil vom 07.11.2001, Az. VIII ZR 13/01). Dies ergebe sich bereits unter Berücksichtigung des § 10 Abs. 1 der ebay-AGB (OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2000, Az. 2 U 58/00). Der Einwand des Beklagten, er habe das Angebot nicht - wie geschehen - doppelt einstellen wollen, wurde nicht gehört. Hierbei handele es sich lediglich um einen geheimen Vorbehalt nach § 116 S. 1 BGB. Ein wirksames Angebot liege im Übrigen auch ohne die Bestimmung eines Mindestpreises vor.
    Auch ein solches Angebot enthalte die essentialia negotii, da der Kaufpreis bestimmbar sei und erklärt werde, dass zu dem im Zeitpunkt des Zeitablaufs geltenden höchsten Gebot verkauft werde. Soweit das Verkaufsangebot auf Grund eines Erklärungsirrtums angefochten werde, sei darauf zu achten, dass die Anfechtung rechtzeitig erfolge. Der Beklagte habe unverzüglich nach Kenntniserlangung die Anfechtung erklären müssen, was vorliegend nicht geschehen sei. Der Vertragsschluss sei allein auf Grund der Diskrepanz zwischen vorgestelltem Mindestpreis (2.100,00 EUR) und tatsächlichem Verkaufspreis (100,00 EUR) auch nicht sittenwidrig, noch verstoße die Geltendmachung des Übereignungsanspruchs zu dem geringeren Preis gegen den Grundsatz von Treu und Glauben
    Mal für die Leute die hier Unwahrheiten verbreiten. :tougue:
    Vertragsrecht ist auch für Privatpersonen bindend.

    R.I.P. Matze aka Rippe

  • :applaus:

    AG München: Ein Autokauf für 100 EUR? / Zur Wirksamkeit von Kaufverträgen bei eBay

    AG München, Urteil vom 09.05.2008, Az. 223 C 30401/07
    §§ 320, 433 Abs. 1 BGB
    Das AG München hat mit diesem Urteil noch einmal darauf hingewiesen, das bei privaten eBay-Auktionen keine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB vorliegt, sondern das Einstellen des Angebots ein wirksames verbindliches Angebot darstellt (vgl. schon BGH, Urteil vom 07.11.2001, Az. VIII ZR 13/01). Dies ergebe sich bereits unter Berücksichtigung des § 10 Abs. 1 der ebay-AGB (OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2000, Az. 2 U 58/00). Der Einwand des Beklagten, er habe das Angebot nicht - wie geschehen - doppelt einstellen wollen, wurde nicht gehört. Hierbei handele es sich lediglich um einen geheimen Vorbehalt nach § 116 S. 1 BGB. Ein wirksames Angebot liege im Übrigen auch ohne die Bestimmung eines Mindestpreises vor.
    Auch ein solches Angebot enthalte die essentialia negotii, da der Kaufpreis bestimmbar sei und erklärt werde, dass zu dem im Zeitpunkt des Zeitablaufs geltenden höchsten Gebot verkauft werde. Soweit das Verkaufsangebot auf Grund eines Erklärungsirrtums angefochten werde, sei darauf zu achten, dass die Anfechtung rechtzeitig erfolge. Der Beklagte habe unverzüglich nach Kenntniserlangung die Anfechtung erklären müssen, was vorliegend nicht geschehen sei. Der Vertragsschluss sei allein auf Grund der Diskrepanz zwischen vorgestelltem Mindestpreis (2.100,00 EUR) und tatsächlichem Verkaufspreis (100,00 EUR) auch nicht sittenwidrig, noch verstoße die Geltendmachung des Übereignungsanspruchs zu dem geringeren Preis gegen den Grundsatz von Treu und Glauben
    Mal für die Leute die hier Unwahrheiten verbreiten. :tougue:
    Vertragsrecht ist auch für Privatpersonen bindend.


    :perfekt2::perfekt:

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

    :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: :alarm:

  • :tougue:

    Stirbt der Taschenverkäufer, wenn er dafür nur 2€ erhält??? Ich denke: nein.


    Und außerdem kann ja dann der Fredersteller sich noch einen schönen Abend mit etlichem Schickimicki mit seiner Herzdame machen (mit dem gespartem Geld). =) 8) :)

    Gruß #132

  • Jetzt weiß ich auch warum Rechtsschutzversicherungen so teuer sind. Die einzigen die sich die Hände reiben werden, sind die Anwälte.

  • Moin,

    ganz klare Sache,wer bei Ebay einen Artikel mit 1 Euro Startpreis einstellt und am Ende der Auktion nicht der erhoffte Betrag bei rausgekommen ist, ist selbst Schuld.
    Da würde ich als Käufer auch auf mein Recht pochen und die Ware verlangen.
    Private Verkäufer die der Meinung sind ,den versteigerten Artikel unter Wert nicht rauszutun, haben ganz klar die Richtlinien von Ebay nicht verstanden und haben meiner Meinung nach auch auf dieser Platform nichts zu suchen.

    Gruß

  • Was die Plattform Ebay betrifft musste ich bei dem Fall feststellen das Ebay sich da rauswindet und die Vertragsabwicklung den Vertragspartnern überlässt und auch gegen solche Mitglieder nichts unternimmt obwohl sie nachweisslich (Bewertungsprofil) das schonmal gemacht haben...
    Nun kümmern sich halt Anwalt und Polizei um den Rest

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

    :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: :alarm:

  • Was die Plattform Ebay betrifft musste ich bei dem Fall feststellen das Ebay sich da rauswindet und die Vertragsabwicklung den Vertragspartnern überlässt und auch gegen solche Mitglieder nichts unternimmt obwohl sie nachweisslich (Bewertungsprofil) das schonmal gemacht haben...
    Nun kümmern sich halt Anwalt und Polizei um den Rest

    Wenn man bei Ebay einen Konflikt melden, ist man tatsächlich leider auf sich selbst gestellt, weil Ebay rein nichts Unternimmt.
    Spreche da aus eigener Erfahrung. Die Werbung mit dem Ebay Käuferschutz und der Konfliktlösung kann sich Ebay meinetwegen ganz tief in den Ar... schieben =)
    Hatte mal einen Fall ,das ich ein gebr. Objektiv für 100 Euro ersteigert hatte.Beim Auspacken direkt eine Bruchstelle an einem wichtigen Bauteil entdeckt. Waren sogar ganz deutlich die Einschlagspuren vom Beton zu sehen.
    Verkäufer natürlich alles Abgestritten und sogar versucht mir die Schuld in die Schuhe zu schieben. Er hat aber ganz klar geäussert, das er den Artikel direkt vorm Verkauf noch an einen Bekannten ausgeliehen hatte aber dieser Bekannte war es natürlich auch nicht gewesen. :tougue:
    Den Fall dann Ebay gemeldet und alles ausführlich geschildert. Ebay wollte dann das ich das beschädigte Objektiv zu einem Nikon Händler gebe um einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Der Kostenvoranschlag hätte mich ca. 95 Euro gekostet. Das Objektiv lag bei 100 Euro.
    Stand also in überhaupt keinem Verhältniss. Ich mir dann einen Anwalt genommen .Die Anwältin konnte bei der geringen Streitsumme nur 2 Briefe aufsetzten und diese an Ebay schicken. Es kam von Ebay nicht mal eine Antwort. Echt Erbärmlich sowas.

    Gruß

  • einfach auf Swapmeet´s kaufen oder im Laden /Flohmarkt ..lieber kein "schnäppchen" aber ware in ordnung und kein ärger...und ich habs in der hand gehabt..

    "Ich liebe den Geruch von Napalm am Morgen. Es riecht irgendwie wie nach Sieg."

    "Mag etwas noch so blödsinnig sein, in der Festigkeit, in der es vertreten wird, liegt die Ursache zum Geglaubtwerden."

  • fritzdacat

    in D-Land wird so manch einem der zuhause sitzt auch der Anwalt bezahlt wenn Du verstehst was ich meine :tougue:
    ( wie kann man 5Jahre Arbeitslos sein? )

    der jenige war so einer

    habs etwas abgekürzt gehabt.
    Natürlich wurde versucht die Kosten auf die beteilichten zu teilen "sprich 50% ich und die anderen er" da aber so schon für ihn gezahlt worden war, hätte nur ich blechen sollen"
    Davon habe ich dann aber nicht mehr viel mitgekriegt, hat alles die Rechtschutz bzw der Anwalt geklärt, ausser ein paar Briefen und das letzte bescheid.Hinzu kommt noch das ich da ziemlich jung war :)

    es gibt da so einen spruch "sage nicht hop bevor du nicht gesprungen bist"

  • nein da die Strafanzeige eingestellt wurde aber das hatte ich erwartet.
    Der Zivilprozess ist eingereicht.
    Ich denke er wartet einfach nur ab.

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

    :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: