3. Juni 2013 um 10:00 #1 Ich habe leider eins In diesem Jahr werden es zwei Jahre und die Punkte verfallen endlich!Meine Frage:Rechtlich gesehen ,wann sind es zwei Jahre ,ab "Tatdatum" oder ab Richterlichen Beschluss/Bescheid Bußgeldzentral?danke
3. Juni 2013 um 20:04 Offizieller Beitrag #2 Ab dem Zeitpunkt, an dem der Bußgeldbescheid / das Urteil rechtskräftig wurde.