Rutscher oder eher mehr

  • Hallo aus dem westerwald!

    Bin seit letzdem wochenende Besitzer einer SC50!
    So Jetzt zu meinem Anliegen!!
    Habe das Motorrad mit Kratzspuren am Auspuff und am Heck gekeuft. Verkäufer sagt Sind nur ein paar Kratzer da sie einen Rutscher hatte!
    Dieses im Kaufvertrag auch festgehalten mit den Worten: Motorad hatte Rutscher Verkleidung verkratzt!
    So!!!!
    Heute viel mir auf das der Tacho lose ist, bischen dran gewackelt und siehe da Tacho in der Hand!
    Genauer geschaut: Tacho wurde geklebt, Scheinwerfer wurde geklebt und das Gewei (halter der Front) war verbogen und wurde provisorisch gerichtet!

    Jetzt zu meiner Frage!
    Der Rutscher wurde mit Kratzern angegeben! Waren aber Bauteile Gebrochen! Sollte man da nicht aus Rutscher eher Frontschaden machen?
    Handelt es sich hier nicht sogar um einen Verschwiegenen Mangel?
    Und wie würdet ihr vorgehen?
    Vorbesitzer sagt nur: hatte ein Rutscher das habe ich doch gesagt und es war nie die Rede von der Front!

    Hoffe ihr könnt mir weiter helfen!!!


    mfg
    Benny

  • oh,oh, das klingt nicht gut!
    versuch das ding zurückzugeben, da wurde ja eindeutig was verschwiegen wenn die mängel im kaufvertrag festgehalten sind...

    02.-04.10. 2015 Aragón mit Speer
    19.-22.03.2013 Aragón OHNE Wolle
    27.-30.03.2012 Aragón MIT Wolle
    -----
    NS/13: 2 ;)
    NS/11: 146
    NS/10: 125
    NS/09: 266

    i am serious menace to my destiny...

  • Ich erzähle dir mal meine Erfahrung. (Muss aber nicht auf dich zutreffen)

    Ich hatte 2007 als Wiedereinsteiger meine PC40 gekauft, der Preis war ein Schnäppchen.

    Die Maschine wurde vom Händler verkauft und im Kaufvertrag stand (ein leichter Rutscher welcher beim hinterherfahren des Intstruktors passiert sein soll)

    Öffensichtlich zu sehen waren:
    - nachlackierte Schwinge (kleine Steinschläge vom Kiesbett)
    - nicht mehr Originale Lenkergewichte
    - nicht mehr Originale Fussrasten

    Rest sah sehr gut aus.


    Im Laufe der Zeit festgestellt:
    - Ständig probleme mit Lenkkopflager (schon 3 mal machen lassen)
    - Meine Verkleidung ist weiß/schwarz, nach Seriennummer sollte sie rot/schwarz sein

    Aber:
    Da ich mich kurz nach dem Kauf gleich mal selbst gelegt habe, was Einsteigern ja auch mal passier darf, liebe ich dieses Bike.
    Ich habe sie jetzt immer noch und sie läuft sehr zuverlässig.


    Kleiner Tip - als ich mir nicht sicher war was noch mit dem Bike sein könnte -

    Habe von einer guten Werkstatt in meiner Nähe das Bike genauer anschauen lassen inkl. Spur prüfen lassen.


    Sven

  • Ich rate dazu, sie von einem Fachmann komplett checken zu lassen. Geweih gebrochen ist zwar nicht schön, passiert aber schnell, genau wie der Scheinwerfer. Wenn sonst alles ok ist, gib ihm Gelegenheit zur Nacherfüllung, das heißt neue Halterung, neuer Scheinwerfer und laß es gut sein. Mach das aber schriftlich und nimm zu Gesprächsterminen immer einen zuverlässigen neutralen Zeugen mit. Lehnt er ab, kannst Du wählen....Minderung des Preises, Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz und Strafanzeige wegen Betruges, wenn der Schaden ihm bekannt war. Hoffentlich Rechtsschutz.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Gib sie zurück. Da ist mehr kaputt als im Vertrag steht. Wenn er nicht zieht, dann kommst ihm eben mim Anwalt.

    Wieviel km hats denn oben und was hast bezahlt?

  • Also Unfall/Umfaller ist ja ok. Aber es sollte schon fachmännisch repariert werden...würd Sie sofort zurückbringen!

    lg David

  • Danke schon mal für die antworten!

    Im moment is er glaube noch nicht so richtig einsichtig, er meit er hätte doch gesagt das sie einen Rutscher hatte!!
    Ja! das hat er auch! aber er versteht den Unterschied zwischen......
    Rutscher und Verkratzt
    und
    Rutscher, Verkratzt, Bauteile Verformt und Tacho + Scheinwerfer Provisorisch geklebt
    ......nicht wirklich!

    Mal abwarten was da noch kommt, mit nem Preisnachlass würde er am besten davon kommen
    denn die Teile kosten schon Gebraucht bei e..y ca 800 euro!

    Bis Sonntag erwarte ich eine entscheidung von ihm, ansonsten den Offiziellen weg und der ist dann nochmal einiges teurer für ihn!

  • Gib sie zurück. Da ist mehr kaputt als im Vertrag steht. Wenn er nicht zieht, dann kommst ihm eben mim Anwalt.

    Wieviel km hats denn oben und was hast bezahlt?


    Km hat sie 24800! Kosten 3450 Euro!

  • Mit dem Hinweiß, Motorrad hatte Rutscher ist eigenliche ein Unfall Schaden festgehalten.
    Ob da alle Schäden im Vertrag stehen müssen weiß ich nicht.Ich denke die Rückabwicklung wird schwierig.
    Der Kaufpreis wenn sonst nichts dran ist, ist in anbetracht der Km Leistung in Ordnung.

  • Mit dem Hinweiß, Motorrad hatte Rutscher ist eigenliche ein Unfall Schaden festgehalten.
    Ob da alle Schäden im Vertrag stehen müssen weiß ich nicht.Ich denke die Rückabwicklung wird schwierig.
    Der Kaufpreis wenn sonst nichts dran ist, ist in anbetracht der Km Leistung in Ordnung.

    Im Kaufvertrag wurde es so festgehalten mit den Worten: Motorad hatte Rutscher Verkleidung verkratzt!
    Es wurde aber nur auf die Kratzer hingewiesen und nichts von dem Schaden an der Front gesagt!
    Also heißt das wenn ein Rutscher angegeben ist, Könnte es sogar ein Totalschaden sein aber halt nur nett ausgedrückt?

  • Also für mich hört sich das so an, dass der Schaden in einem Rutscher liegt und der äußert sich in Kratzern an der Verkleidung.
    Auf den Rest wurde nicht hingewiesen, das wäre aber seine Pflicht gewesen, denn es kan ja offensichtlich auf den Umfang der Schäden an.

    Ich würde auch den Rat von "lawyer" befolgen und entsprechend so vorgehen

    WP-Gabelfedern, WP-Federbein, Haungs Staufachabdeckung, Factory Airbox Kit mit 2° Zündrotor, sc33 Ölwanne, ABM Multiclip, Stahlflex, Felgen gepulvert, BOS Black.

  • Im Kaufvertrag wurde es so festgehalten mit den Worten: Motorad hatte Rutscher Verkleidung verkratzt!
    Es wurde aber nur auf die Kratzer hingewiesen und nichts von dem Schaden an der Front gesagt!
    Also heißt das wenn ein Rutscher angegeben ist, Könnte es sogar ein Totalschaden sein aber halt nur nett ausgedrückt?

    Um nochmal auf die schwierige Rückabwicklung zurück zu kommen!

    Im Kaufvertrag wurde seitens Verkäufer folgender Absatz angekreutzt:
    Sachmängelhaftung für die Dauer eines Jahres. Ausgenommen sind folgende Schäden bzw. Mängel die bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigt worden sind: "Motorad hatte Rutscher Verkleidung Verkratzt"
    Aber wenn mir der Tocho beim falsch angucken entgegen fällt, handelt es sich dann nicht um einen Sachmangel!?!?!?

    Jetzt mal ein Blödes Beispiel: Kaufe mir ein Auto, dieses hatte einen Frontschaden! Wurde auch so im Vertrag festgehalten inclusive Sachmängelhaftung für ein Jahr!
    Nach einer Woche verliere ich den Motor!
    Was dann?
    Pech hatte ja nen Frontschaden,steht ja so im Vertrag! :?:


    Hoffe hört sich jetzt nicht ganz so Blöd an!!! Is nur zur Verständnis!!

  • Er sagt ja nur dass die Verkleidung verkratzt ist. Der Mangel ist ausgeschlossen.
    Der Tacho, das Geweih und die Kanzel/Scheinwerfer sind ja ganz andere Mängel

    Dafür muss er haften.

    So seh ich es

    WP-Gabelfedern, WP-Federbein, Haungs Staufachabdeckung, Factory Airbox Kit mit 2° Zündrotor, sc33 Ölwanne, ABM Multiclip, Stahlflex, Felgen gepulvert, BOS Black.

  • Der Verkäufer hat doch schonmal Versucht,zu verschlimmbesser(Tacho angekleppt)ich würde wenn überhaupt,es so machen wie Lawyer es vorgeschlagen hat.
    Wenn der Rest i.O. ist hast Du vieleicht einen Schnapper gemacht,aber auch nur dann.
    Viel Glück.

    Gruß
    Udo #62
    Francorchamps: 20.05/03.06/09.06/17.06/14.07/20-21.09.2024
    ASSEN: 9-10.09.24

    "you have nothing to gain....nothing to prove....only to lose"

  • ob der Verkäufer das wußte, wissen wir bis jetzt nicht. Er ist wohl Händler. Möglicherweise hat der oder haben die Vorbesitzer die geklebte Halterung verschwiegen und er hat es nicht gesehen. Dann ist mit Arglist nix. Der Rest ist formaljuristische Routine, die ich nicht nochmal wiederholen muß. Ich hatte an meiner SC 57 auch das Geweih und das Lampengehäuse geklebt. Hielt bombenfest und machte nie Probleme. Das würde mich technisch nicht stören. Ein Kenner sollte aber mal genau schauen, ob das das Einzige ist, was der Händler übersehen hat.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Hatte ich wohl vergessen es ist kein Händler!


    Er will mir die Teile besorgen! Is schon mal ein fortschritt!
    Er meinte er bräuchte Zeit! Wie lange gibt man ihm denn Zeit? Da gibt es doch bestimmt festgelegte Fristen!
    Denn ewig warten möchte man ja nicht!

  • Nein es gibt keine "festgelegten" Fristen.
    So lange die Frist angemessen ist, bist du auf der sichern Seite.
    Falls er allerdings die Nacherfüllung endgültig verweigert, bedarf es keiner Fristsetzung.

    (Zwei Wochen sollten hier angebracht sein.)

  • Nein es gibt keine "festgelegten" Fristen.
    So lange die Frist angemessen ist, bist du auf der sichern Seite.
    Falls er allerdings die Nacherfüllung endgültig verweigert, bedarf es keiner Fristsetzung.

    (Zwei Wochen sollten hier angebracht sein.)


    Ich habe ihm Zeit bis zum 01.11 gegeben, das sollte dann ja mehr als genug sein!

  • Hi,
    Guss kleben :?:
    Hat noch nie funktioniert, jedenfalls wüsste ich das. Auch der DVS hat da einen Wissensnotstand. Kann mich da jemand schlau machen?

    ____

    Gruss Roland


  • Beim Kauf....Augen auf und nicht bloss Kette und Reifen bzw. den rein optischen Zustand checken.