Unfall beim Überholen - da Vorausfahrender PKW nicht geblinkt hatte.

  • Hallo,
    ich hatte mit (Motorrad) einem vorausfahrendem PKW, der links abbog und nicht blinkte eine Kollision.
    Er bremste scherte leicht nach rechts aus und als ich ihn überholte bog er nach links in eine Grundstückseinfahrt ab, und das ganze ohne Blinkzeichen.
    Ich schlug zwischen Fahrertür und Vorderem Reifen ein und flog ca 30 Meter durch die Luft.

    Nun heißt es Unklare Verkehrslage und ich bin Schuld!!!

    Nun soll ich schuld sein - ist das richtig???

    Ergebnis der Polizei 3 Punkte und 173,50 € Strafe......

    Wer hatte schon ein ähnliches Erlebnis und wie ging das ganze aus....... :rules:  :rules:  :rules:
    :?zeichen:  :?zeichen:  :?zeichen:  :?zeichen:  :?zeichen:

    Fighter Gruß

    Frosche

  • Ohne jegliche Umwege ab zum Anwalt! Hoffe Rechtsschutz ist vorhanden?!

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • Ich würde das als nichtbeachten des Rückwertigen-Verkehr des Unfallgegners einstufen. Wer links abbiegt ist nicht vorfahrtsberechtigt sondern muß vor dem Abbiegevorgang zurückschauen, selbst wenn er klinkt, darf er in der Regel erst abbiegen wenn keine Fahrzeuge folgen oder entgegenkommen.
    Wenn Rechtschutz vorhanden unbedingt Anwalt aufsuchen.

  • Hallo,
    ich hatte mit (Motorrad) einem vorausfahrendem PKW, der links abbog und nicht blinkte eine Kollision.
    Er bremste scherte leicht nach rechts aus und als ich ihn überholte bog er nach links in eine Grundstückseinfahrt ab, und das ganze ohne Blinkzeichen.
    Ich schlug zwischen Fahrertür und Vorderem Reifen ein und flog ca 30 Meter durch die Luft.

    Nun heißt es Unklare Verkehrslage und ich bin Schuld!!!

    Nun soll ich schuld sein - ist das richtig???

    Ergebnis der Polizei 3 Punkte und 173,50 € Strafe......

    Wer hatte schon ein ähnliches Erlebnis und wie ging das ganze aus.......:rules::rules::rules:
    :?zeichen: :?zeichen::?zeichen::?zeichen::?zeichen:

    hatte mal dieselbe Situation, nur bei geringerem Tempo kam nicht zum Sturz - Verkleidungsteile beschädigt und am Auto eine Delle am Kotflügel. War der Ansicht, dass ich 100% schuldig bin. Nach der Schadensmeldung an die Versicherung, stellte sich heraus, dass der Autofahrer eine Mitschuld von 50% hat. Begründung: der Autofahrer muss sich auch nach hinten vergewissern, dass in niemand überholt.

  • Mein Vorredner hat Recht,ab zum Anwalt,Anzeige erstatten wegen Verkehrsgefährdung und wegen des Versuchs der Rechtsbeugung der Bollerei ebenfalls Anzeige erstatten.Kein Busgeld bezahlen! Ich hoffe du bist nicht ernsthaft verletzt,stay green.Scheissspiel.Alles Gute stone :tougue:

  • Mein Vorredner hat Recht,ab zum Anwalt,Anzeige erstatten wegen Verkehrsgefährdung und wegen des Versuchs der Rechtsbeugung der Bollerei ebenfalls Anzeige erstatten.Kein Busgeld bezahlen! Ich hoffe du bist nicht ernsthaft verletzt,stay green.Scheissspiel.Alles Gute stone :tougue:


    ?(?(?(

  • darf ich mal fragen wie schnell du warst, wenn du 30 meter weit geflogen bist?
    gute besserung!

    02.-04.10. 2015 Aragón mit Speer
    19.-22.03.2013 Aragón OHNE Wolle
    27.-30.03.2012 Aragón MIT Wolle
    -----
    NS/13: 2 ;)
    NS/11: 146
    NS/10: 125
    NS/09: 266

    i am serious menace to my destiny...

  • Welches Delikt wird dir eigentlich vorgeworfen das ein Bussgeld rechtfertigt, war an der Stelle durchgezogene Linie oder Überholverbot ?

  • Hi, ich würde auch direkt zum Rechtsanwalt gehen.

    Die Verkehrslage würde mich jedoch auch interessieren, war überholverbot oder ähnliches?

    Ohne Maschine ein ganz normaler Mensch aber mit ...

    Meine Blade *KLICK*

    mit freundlichen Grüßen

    Steven

  • Na ja, die unklare Verkehrslage dürfte sein da ja der Vordermann seine Fahrt verlangsamt hat, aber weder links noch rechts geblinkt hat, und wenn von hinten jetzt nicht zu erkennen ist warum er abbremst ist ja erst mal unklar was er nun vor hat, da ist ja naheliegend daß er vielleicht irgenwo abbiegen möchte, auf jeden Fall sollte man da ja erst mal abwarten was er vor hat bevor man überholt.
    Blinken hätte er natürlich müssen wenn er abbiegt, daher dürfte er schon eine Teilschuld bekommen, Da dürfte ein Anwalt sehr hilfreich sein wenn eine Rechtsschutzversicherung da ist.
    Aber die Strafe für das Überholen bei unklarer Verkehrslage dürfte bleiben, egal ob da nun Überholverbot ist oder nicht, beim Überholen muß man sich schließlich vergewissern ob das auch gefahrlos möglich ist, ansonsten lieber abwarten was der Vordermann nun wirklich vor hat wenn er abbremst, vor allem wenn da Einfahrten oder ähnliches zu sehen sind wo er einbiegen könnte.
    So sehe ich das zumindest.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:


  • Das interessiert Niemand, im Zweifelsfall nie schneller als erlaubt.

    und ob das jemanden interessiert!
    er ist in den unfallgegner gefahren und nicht umgekehrt, also geht die polizei von einem fehlverhalten seinerseits aus...

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    NS/10: 125
    NS/09: 266

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  • darf ich mal fragen wie schnell du warst, wenn du 30 meter weit geflogen bist?
    gute besserung!

    danke für die gute besserung!! ich war "nur" zwischen 70 und 80 km/h unterwegs....... erlaubt waren 100 km/h auf der Landstraße

    Fighter Gruß

    Frosche

  • Hi, ich würde auch direkt zum Rechtsanwalt gehen.

    Die Verkehrslage würde mich jedoch auch interessieren, war überholverbot oder ähnliches?

    es war kein Überholverbot oder ähnliches.... ne stinknormale Landstraße - ohne jeglichen Gegenverkehr.... mein Partner überholte noch vor mir diesen PKW - ich wartete kurz und dann ja dann passierte es..... :fliegen: :fliegen:

    Fighter Gruß

    Frosche

  • ich war "nur" zwischen 70 und 80 km/h unterwegs....... erlaubt waren 100 km/h auf der Landstraße

    und ob das jemanden interessiert!
    er ist in den unfallgegner gefahren und nicht umgekehrt, also geht die polizei von einem fehlverhalten seinerseits aus...

    Fighter Gruß

    Frosche

  • sorry, aber ne LS ein vorrausfahrender PKW bremst und links ist eine Einfahrt, da sollte man munter werden. Ist ganz einfach eine lebenserhaltende Massnahme.

  • Na ja, die unklare Verkehrslage dürfte sein da ja der Vordermann seine Fahrt verlangsamt hat, aber weder links noch rechts geblinkt hat, und wenn von hinten jetzt nicht zu erkennen ist warum er abbremst ist ja erst mal unklar was er nun vor hat, da ist ja naheliegend daß er vielleicht irgenwo abbiegen möchte, auf jeden Fall sollte man da ja erst mal abwarten was er vor hat bevor man überholt.
    Blinken hätte er natürlich müssen wenn er abbiegt, daher dürfte er schon eine Teilschuld bekommen, Da dürfte ein Anwalt sehr hilfreich sein wenn eine Rechtsschutzversicherung da ist.
    Aber die Strafe für das Überholen bei unklarer Verkehrslage dürfte bleiben, egal ob da nun Überholverbot ist oder nicht, beim Überholen muß man sich schließlich vergewissern ob das auch gefahrlos möglich ist, ansonsten lieber abwarten was der Vordermann nun wirklich vor hat wenn er abbremst, vor allem wenn da Einfahrten oder ähnliches zu sehen sind wo er einbiegen könnte.
    So sehe ich das zumindest.

    ja das ist richtig.....leider hab ich gedacht da er abgebremst hat es war wegen dem Bahnübergang den Überfuhr...auch als er etwas nach rechts fuhr, dachte ich er fährt in die kleine Ausbuchtung rechts.... was leider nicht der fall war. Denn als ich neben seinem hinterem Kotflügel war bog er ab. OHNE Blinkzeichen!! Auch sein linker arm war auf dem Fenster abgelegt, diesen hab ich beim Zusammenstoß erwischt .....

    Fighter Gruß

    Frosche