....Mal was zum Ärgern: Keine Körperverletzung

  • Ich möchte das hier nicht ausufern lassen, zumal Bernd ja schon aufgezeigt hat wo die juristische Unterscheidung liegt.

    Danke noch mal :respekt:

    Ich bin trotzdem auf den ersten Fall gespannt bei dem ein Autofahrer ein Kind oder eine Frau auf dem Fahrrad von der Strasse rammt, ob hier dann genau so entschieden wird. :?:

    Frohe Ostern noch euch allen =)

    Es grüßt euch ... nuke_3.gif

  • ich sach immer, entscheidend ist, was hinten raus kommt.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Bei Fußgängern und Radlfahrern ist so ein Urteil ziemlich wahrscheinlich. Sind Juristisch auch nicht "mehr Wert", alles was am Verkehr teilnimmt und nicht in einem 2t Käfig sitzt, hat schließlich ein erhöhtes Betriebsrisiko und ist im Grunde genommen selber Schuld.

    Interessant wird eher, wann es ein gleichlautendes Urteil gibt, wenn der Gegner ein Autofahrer ist. Denn die Verletzung der Insassen wird ja nicht durch den Impact selbst herbeigeführt, sondern erst durch Gurt, Lenkrad, Scheiben, Airbag, Pedalerie, Sitze, Kopfstützen oder Armaturenbrett.

  • Interessant wird eher, wann es ein gleichlautendes Urteil gibt, wenn der Gegner ein Autofahrer ist. Denn die Verletzung der Insassen wird ja nicht durch den Impact selbst herbeigeführt, sondern erst durch Gurt, Lenkrad, Scheiben, Airbag, Pedalerie, Sitze, Kopfstützen oder Armaturenbrett.

    Da gibt es viel zu lesen, Stichwort Halswirbelsäulen-Schleudertrauma:

    http://www.verkehrslexikon.de/Module/HWSKausalitaet.php

    Ansonsten: § 229.

    Es muß (vorsätzliche) Hinterlist oder das Nutzen eines gefährlichen Gegenstandes als Waffe nachgewiesen werden, wenn es eine "gefährliche" KV werden soll...

    Viel Raum für richterliche Interpretation.... - für Verteidigung und Staatsanwaltschaft, sofern öffentliches Interesse an der Eröffnung eines Hauptverfahrens besteht...

  • Habs jetzt nur Überflogen, so ein Rechtsgeschwurbel lese ich nicht gerne.

    Aber dein HWS Fall ist genau das Gegenteil von dem in diesem Thread genannten Fall.
    Hier wird das HWS als Unfallfolge anerkannt, obwohl nach gängiger Rechtsprechung die Geschwindigkeit zu gering gewesen ist.
    Analog wäre es bei der Rchsprechung zu den im Thread genannten Fall, wenn ein HWS gar nicht anerkannt würde, weil es nicht durch den Unfall, sondern erst durch die Überstreckung an der Kopfstütze resultiert.

    Mir ist es im dem genannten Fall auch völlig egal ob das vorsetzlich war oder nicht, das ist nicht der (wichtige) Punkt an dem Urteil.
    - Wichtig an dem Urteil ist, dass es unwahrscheinlich wäre, dass bei einem Autofahrer diese Unterscheidung gemacht würde.
    - Und wenn sich diese Sicht auf das Unfallgeschehen durchsetzt, es weitreichende Folgen für Schadensersatz etc haben würde.

    Die Haftpflicht eines Auto, das von hinten ein Motorrad rammt, müsste dann nur noch Nummernschildträger, Felge und Rücklicht bezahlen, alles andere ist dann Folge des instabilen Fahrzustandes eines 2-Rads, resultiert auf dem Umfallen und ist dann als Folge der Vollkasko des Motorradfahrers zu tragen.


  • Mir ist schon klar, dass das Urteil der deutschen Rechtssprechung entspricht, dazu brauch ich nicht den Paragraphen kennen.

    Da wir es hier nicht mit Naturgesetzen zu tun haben, muss das was in diesen dicken Büchern steht aber nicht richtig sein. Genau das ist hier, nach meinem Befinden der Fall. Wenn unser Strafrecht in soeiner Situation, nicht den Zusammenhang zwischen Ursache (Zusammenstoß) und Wirkung (Sturz) herstellen kann, muss hier grundlegend nachgebessert werden.

    Wo das Problem in meinen Augen bei dieser Rechtssprechung liegt, habe ich auch schon gesagt.
    Hier wird pauschalisiert, dass ein Messer oder eine Schusswaffe etwas gefährliches ist, ein Auto jedoch nicht. Wenn man sich dann aber mal die Verkehrstatistik anschaut, sollte in jedem klar denkenden Menschen ein begründeter Zweifel aufkommen. Nochmal kurz die Verbrechensstatistik daneben gelegt, schon entsteht ein sehr merkwürdiges Bild.
    Soll nicht heißen, dass ein Angriff mit einer Schusswaffe harmlos sein soll, ist in meinen Augen in jedem Fall versuchter Mord wer mit soetwas auf einen Menschen schießt, aber eben mit dem Auto auch!
    Wer einen Motorradfahrer mit dem Auto rammt, nimmt dessen Tod genauso billigend in Kauf, wie Jemand der mit einer Waffe auf einen anderen Menschen schießt!

    Daher darf nach meinem Dafürhalten zwar bei der Bemessung einer versuchten Straftat, die Gefährlichkeit der Waffe hinzugezogen werden, nicht jedoch bei der Bewertung einer real entstandenen Verletzung! Hier muss und darf nur der wirklich entstandene Schaden als Maßstab herangezogen werden, alles Andere ist nicht Vernünftig.


    Vielleicht bin ich aber auch nur überempfindlich, weil mich auch schonmal ein Autofahrer in die Leitplanke drücken wollte, wäre ihm das gelungen, da bin ich sicher, würden wir hier jetzt nicht schreiben.

    MfG Christian

    "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende
    beides verlieren." - Benjamin Franklin (*17-Jan-1706, † 17-Apr-1790)
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  • - Wichtig an dem Urteil ist, dass es unwahrscheinlich wäre, dass bei einem Autofahrer diese Unterscheidung gemacht würde.

    Das ist reine Spekulation, weil es einen solchen Fall noch nicht gegeben hat. Nicht jede Körperverletzung im Straßenverkehr kommt auch in eine Hauptverhandlung - und wenn, dann ist jeder Fall ein Einzelfall, der von der Spruchkammer, der Staatsanwaltschaft je nach Sachverhalt gewertet wird. ("Entscheidend ist, was hinten 'rauskommt..")

    Außerdem war niemand von uns - in vorliegendem Sachverhalt - vor Ort. Die Äußerungen der Betroffenen, das Unfallprotokoll - sind nicht bekannt. Zeitungen bzw. deren Redakteure geben auch nur eine - persönliche - Wertung wieder.

    Zitat

    Die Haftpflicht eines Auto, das von hinten ein Motorrad rammt, müsste dann nur noch Nummernschildträger, Felge und Rücklicht bezahlen, alles andere ist dann Folge des instabilen Fahrzustandes eines 2-Rads, ...

    Nein. Die Haftpflichtversicherung deckt auch Personenschäden als indirekte Unfallfolge ab, das ist ihr vordringlichster Nutzen.


    Hier wird pauschalisiert, dass ein Messer oder eine Schusswaffe etwas gefährliches ist, ein Auto jedoch nicht.

    Kann man mit einem Auto einen Menschen erschießen oder erstechen?

    Nein.

    Ein Auto ist in erster Linie zur Fortbewegung gedacht und nicht dazu, vorsätzlich Menschen zu töten. Daß man es dazu nutzen kann, steht auf einem völlig anderen Blatt.

  • Messer sind Küchenutensilien, Schusswaffen meist Jagtwerkzeuge oder Sportgerät. Zumindest in Deutschland, denn hier sind Schusswaffen zumeist nur im Besitz von Sportschützen oder Jägern, Messer hat jeder in seiner Küche. Zum Töten von Menschen gedachte Waffen sind in Deutschland verboten, Vollautomatikwaffen sowie Spring/Einhandmesser mit tötlicher Klingenlänge etc.
    Jedes Filetiermesser ist übrigends gefährlicher als all diese bösen verbotenen Messerchen, über 12cm feststehende Klinge lacht jeder Koch, damit wird höchstens ein Apfel geschält.

    Die Argumentation der Rechtssprechung ist an dieser Stelle einfach nicht in sich Konsistent.


    MfG Christian

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  • Darum geht es nicht.

    Es gibt auch Jagdmesser und Jagdwaffen bzw. können Messer und Schußwaffen zum Töten genutzt werden bzw. sind dazu gedacht.

    Mit einem Auto geht das nicht, vor allem nicht - wie bei Schußwaffen - auf Distanz.

    Für den Sachverhalt per se war die Rechtssprechung schon konsequent.

    Pauschal natürlich nicht, kann sie auch nicht sein. Weil jeder Fall ein Einzelfall ist.
    Ich schrieb es bereits...

    Für eine Waffendebatte eignet sich der Strang ebenso nicht.
    Das wäre themenverfehlend.

  • Und eben weil die Gefährlichkeit eines Gegenstandes immer vom Einzelfall abhängig ist, ist das festmachen an dem verwendeten Gegenstand schlicht und ergreifend falsch und es muss die verursachte Verletzung als Maßstab hinzugezogen werden.

    Kleines Beispiel wie aussagelos der Gegenstand ist:

    Hans Wurst geht mir einer Kreditkarte auf XY los, XY hat ein paar kleine Schrammen.

    EX Seal geht mit einer Kreditkarte auf XY los, XY überlebt mit Glück.

    Der Gegenstand sagt nichts über die Verletzungsabsicht aus. Während Hans Wurst nicht davon ausgehen kann, XY ernsthaft mit seinem Stück Plastik zu verletzen, kann der Elitekämpfer problemlos mit einem solch harmlos erscheinenden Gegenstand töten, durch sein Wissen um Anatomie und Nahkampftechnik.

    Im Endeffekt können wir hier aber soviel Diskutieren wie wir wollen, die Juristen werden ihre geheiligten Paragraphen nicht ändern und ich meine Meinug zu dem Kram nicht.

    MfG Christian
    bevor ich noch anfange über meinen Lieblingsfall zu reden, putative Notwehr durch die Haustür. :applaus:

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  • Weil die Gefährlichkeit eines Gegenstandes vom Einzelfall abhängig ist, ist das Festmachen am verwendeten Gegenstand sehr wohl richtig und die Folgen mißbräuchlicher Benutzung in einer ggfs. anberaumten Hauptverhandlung zielführend.
    Denn auch ein simpler Ast, der z.B. durch die Speichen eines Fahrrades gesteckt wird und den Radfahrer zu Fall bringt, kann zu einem gefährlichen Gegenstand zweckentfremdet werden, obwohl er nur ein simpler Ast ist.

    Oskar Pistorius & andere, gleichartige Sachverhalte sind ebenso themenverfehlend. Sehr wohl aber sind Gesetze (Paragraphen) ständigem Wandel unterworfen; daher alles andere als heilig.

    :)

  • Kann man mit einem Auto einen Menschen erschießen oder erstechen?

    Nein.


    Aber überfahren!!!!!!!!!!!!!

    Und tot ist tot. :tougue:

    Und wenn genug beieinander stehen sogar ziemlich viele :motz:
    (Gab doch vor ein paar Jahren mal einen Fall als einer nicht warten wollte und dann mit voller Absicht in einen Umzug reingefahren ist weil es ihm zu lange gedauert hat)

    Es grüßt euch ... nuke_3.gif

  • Hast Du nicht vorgeschlagen, das Thema nicht ausufern zu lassen?

    Natürlich KANN man mit einem Auto Menschen töten, das wurde auch nicht in Abrede gestellt.

    Es ist aber nicht dazu gemacht. DAS ist der Unterschied. Es ist NUR zur Fortbewegung gedacht, nicht zum Schießen, nicht zum Schneiden.

    Wenn es zweckentfremdet angewendet wird - wie im Eingangsfall, nämlich dazu, einen Motorradfahrer zu rammen - ist das etwas ganz anderes.

    Ich dachte, das wäre Dir klar. Es geht auch nicht darum, daß "mal einer in eine Gruppe Menschen hineingefahren ist, weil er nicht schnell genug vorankam..."

    Sondern darum, daß jemand mit dem Auto ein Motorrad gerammt hat.

    Zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

    "Ich bin trotzdem auf den ersten Fall gespannt bei dem ein Autofahrer ein Kind oder eine Frau auf dem Fahrrad von der Strasse rammt, ob hier dann genau so entschieden wird. :?:"

    Dann wird garantiert anders entschieden. Weil dieser Eingangsfall nicht mit dem von Dir angenommenen vergleichbar ist.

    Alles Einzelfälle. Wie geschrieben: "Es kommt 'drauf an, was hinten 'rauskommt" - wie der Richter bzw. die Spruchkammer entscheidet.

  • :joint:

    Der Beitrag ist zu kurz. Der Beitrag muss mindestens 5 Zeichen lang sein und 2 Wörter enthalten.

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  • :teufel_popcorn::prost:

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz: