An die Kringelfahrer

  • Was ihr bedenken müsst das es einen Unterschied zwischen "Freien fahren" und "Renntraining" gibt. Beim DSK gab es noch nie "Renntrainings zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit". Die Richter unterstellen das aber offensichtlich ... ohne Zulassung durfte man dort ohnehin nicht fahren.

    lg David

  • Aber Zahlt deine Haftpflicht auch auf der Rennstrecke? ;)
    Würde mich mal wundernehmen was in den AGBs steht.

    geht ja nicht nur um´s fahren auf der strecke!
    das mopped kann in der box gegen ein anderes fallen, dir rennt einer im fahrerlager blöd vor die füße usw...
    ich schau aber mal nach! ;)

    02.-04.10. 2015 Aragón mit Speer
    19.-22.03.2013 Aragón OHNE Wolle
    27.-30.03.2012 Aragón MIT Wolle
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    NS/13: 2 ;)
    NS/11: 146
    NS/10: 125
    NS/09: 266

    i am serious menace to my destiny...

  • So einfach ist das auch nicht. Dies gilt z.B. nur gegenüber "schwächeren" Verkehrsteilnehmern (also bei Fußgängern und Radfahrern). Bei Haftungsfragen Auto vs. Auto gilt das nicht. Dürfte bei zwei Motorrädern entsprechend sein. Ansonsten gilt immer: keine Haftung ohne Verschulden.


    Ich bin mir aus eigener Erfahrung relativ sicher, beim Kraftfahrzeug muß man auch ohne Verschulden haften. z.B. technische Defekte,Ölspuren etc.

  • Zitat

    Von jual
    Zitat von »Fire35« Zitat von »jual« Für ein Fahrzeug haftet man immer auch ohne Verschulden auf Grund der Betriebshaftung.


    So einfach ist das auch nicht. Dies gilt z.B. nur gegenüber "schwächeren" Verkehrsteilnehmern (also bei Fußgängern und Radfahrern). Bei Haftungsfragen Auto vs. Auto gilt das nicht. Dürfte bei zwei Motorrädern entsprechend sein. Ansonsten gilt immer: keine Haftung ohne Verschulden.

    Ich bin mir aus eigener Erfahrung relativ sicher, beim Kraftfahrzeug muß man auch ohne Verschulden haften. z.B. technische Defekte,Ölspuren etc. Zum Seitenanfang

    Was Du meinst, ist die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr. Die gibt es natürlich. Was ist aber, wenn Dir einer auf der Renne ins Heck knallt? Wenn es da einen Anspruch gibt (was auch wohl nicht so einfach zu beantworten ist), dann nur aus verschuldensgründen. Die Betriebsfefahr ist dem verschulden gleichgestellt. Insoweit ist mein "immer" sicher nicht ganz richtig bzw. zu relativieren. Das sind aber wohl die wenigsten Unfälle. Meistens ist die Verschuldensfrage die wesentliche Frage und wird oft auch differenziert bewertet (z.B. 70 zu 30, etc.) Und ich kann mir vorstellen, dass die Richter die Verschuldensfrage auf der Renne ganz anders beurteilen, als im öffentlichen Straßenverkehr. Denke nur mal an das deaktivierte (wenn vorhandene) Bremslicht.

  • Ihr dürft die Rennstrecke nicht mit der Strasse verwechseln.

    Grundsätzlich gilt wer in den Kreis fährt der muss sich seelisch von seinem Eigentum verabschieden.
    Man muss immer damit rechnen, das einer einem hinten drauf knallt, einem jemandem in die Kiste fährt oder man den Eimer einfach selbst Versenkt.

    Aber wer hat sich dann falsch verhalten? Hat der vordere zu früh oder der hintere zu spät gebremst? ;) das wird nie jemand eindeutig sagen und auch beurteilen können. Da wird (fast) immer Aussage gegen Aussage sein.
    Anderst ist der Sachverhalt wenn einer mit zu viel Alkohol im Blut über einen gestürzten Fahrer fährt, das ist grob fahrlässig und wird im Normalfall auch im Haftungsausschluss ausgeschlossen.

    Interessant wären einige wirkliche Beispiele was im Worst Case passiert.

  • genau jenner

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • geht ja nicht nur um´s fahren auf der strecke!
    das mopped kann in der box gegen ein anderes fallen, dir rennt einer im fahrerlager blöd vor die füße usw...
    ich schau aber mal nach! ;)

    wenn man im Fahrerlager mit einem nicht zugelassenen und damit versichten Fahrzeug (Rennmopped, Kinderbike, ....) jemanden niederfährt hat man ungeachtet der Schludfrage sowieso die A....karte, in den Fahrerlagern dieser Welt gilt nämlich die jeweilige Landes-STVO, man macht sich also grundsätzlich des Fahrens ohne Zulassung und ggf. sogar Steuerhinterziehung (KFZ-Steuer) schuldig, da gehts dann nicht mehr um Ordnungswiedrigkeiten sondern um Straftaten!