Auto ohne Fahrzeugbrief kaufen bzw. anmelden

  • Hallo Forum,

    ich habe folgendes Problem.
    Letzte Woche ein Auto angeschaut und mit dem Händler einig geworden.
    Einen Gewissen Betrag angezahlt und Verhandelt das, dass Auto den TÜV noch neu bekommt.
    Heute Ruft mich der Händler an das ich das Auto nächste Woche abholen kann, aber der Vorbesitzer den Brief nicht mehr findet.
    Das ist aber kein Problem, denn selbiger hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die gleichwertig mit dem Fahrzeugbrief ist. Und damit kann man das Auto problemlos Anmelden.
    Alternativ dazu könnte der Vorbesitzer einen Ersatz Schein anfordern dieser würde aber 3 Wochen Dauern da er irgendwo aus einer Bundesdruckerei kommt.
    Mit der Bescheinigung könnte ich aber das Auto Anmelden und würde dann in der Zulassungsstelle sofort einen neuen Brief bekommen.

    Hat da von euch jemand Erfahrungen?

    Ich habe dem Händler gesagt das , dass auf keinen Fall geht ohne Brief würde ich das Auto nicht mehr kaufen wollen. Daraufhin haben wir uns darauf geeinigt, das er von mir eine Vollmacht bekommt und das Auto für mich Anmeldet, so könnte ich ein Angemeldetes Auto mit Brief und Schein abholen.


    Über Erfahrungen und Tipps würde ich mich freuen.

    Grüße

  • Anmelden ist mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei uns kein Problem. Kostet wohl nur ein wenig mehr.

  • Meine Erfahrung, egal was alle anderen dazu scheiben und meinen.

    LASS DIE FINGER DAVON.

    ____

    Gruss Roland

  • @ Fire35

    Kannst Du mir sagen was so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist und wie man die bekommt.
    Rein Interesse halber.


    THX

  • Ich meine bei der Zulassungsstelle. Die Polizei muss dann darauf bestätigen, dass das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist Fahrgestellnummer). Ein Bekannte von mir hat vor ein paar Wochen so ein Motorrad zugelassen.

  • Mit COC, Eigentumsnachweis(Kaufvertrag) und Bescheinigung der Polizei gibts die Zulassung sofort.
    Die Zulassungsstellen haben genügend Blanko-Formulare für den Fzg-Brief da.

    Motorräder: Honda CBR 900 RR (SC 28), Honda CB 1000 R (SC 60), KTM 690 SM, Yamaha XT 600 E, Yamaha XT 600 K, Yamaha FZS 1000 Fazer

  • Die Zulassungsstellen haben genügend Blanko-Formulare für den Fzg-Brief da.


    Müssen sie ja, denn wenn man mit einem alten Fahrzugbrief ankommt, muß ja der auch in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II wie der Brief ja jetzt heißt umgeschrieben werden ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Wie wärs mit der naheliegendsten Lösung?

    Bei der Zulassungststelle anrufen und klären wie es bei dir vor Ort geregelt ist... alles andere ist Spekulation.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • @ Dr. Fireblade
    Das war auch mein erster Gedanke. Allerdings habe ich die tolle Neuigkeit Freitag um 16:00 Uhr bekommen.

    @AxelG
    Da hat bei uns die Zulassungsstelle schon geschlossen.
    Und trotzdem macht man sich seine Gedanken zu der Sache.

    Auch die Rechtsberatungen arbeiten erst wieder ab Montag.

    Und was man im Internet liest ist für mich etwas schwer zu verstehen.


    @ all
    Was ich aus dem Internet und aus anderen Foren herausgelesen habe.
    Muss der Vorbesitzer eine Eidesstattliche Erklärung abgeben und bekommt dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit dieser kann ich das Auto dann bei meiner Zulassungsstelle sofort Anmelden. Bekomme allerdings den Brief erst nach Ablauf der sogenannten Aufbietung.
    Sollte während dieser Aufbietung ein 3ter Rechte an dem Auto anmelden oder gar eine Bank die im Besitz des Fahrzeugbriefs wg. Finanzierung ist. Bin ich der Arsch vom Dienst.

    Allerdings weis ich nicht ob ich das alles richtig verstanden habe.

    Sollte der jetzige Halter den Brief selber neu Beantragen tritt das unten genannte Prozedere in Kraft.

    Zitat

    Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II:
    Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
    Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) darf erst nach Ablauf der sogenannten Aufbietung beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ausgestellt und ausgehändigt oder per Einschreiben zugesandt werden. Die Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt dauert in der Regel drei bis vier Wochen.
    Voraussetzungen:
    Es liegt Ihre persönliche eidesstattliche Versicherung über den Verlust oder Diebstahl vor, oder eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle.

    Quelle: http://www.muenchen.de/dienstleistung…enchen/1064280/

  • § 932 BGB
    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

    (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

    (2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.


    Wer ein Fahrzeug kauft, für welches der Brief nicht vorliegt, ist nicht gutgläubig. Die Zulassung als öffentlich-rechtlicher Akt ist davon unabhängig. Der Kaufvertrag ist kein Nachweis für bestehendes Eigentum, sondern nur für den Inhalt der vertraglichen Abreden. Also erst bezahlen, wenn ein Brief vorliegt und ausgehändigt wird.

    Wenn die Kiste geklaut war, gilt unabhängig von gutem Glauben Folgendes:


    § 935
    Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

    (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

    (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Ich frag mich was das für ein Händler ist der ein Auto verkauft und den Brief vom Vorbesitzer noch nicht hat?


    Selbst wenn er im Auftrag verkauft, was ich glaube um die Gewährleistung zu umgehen, sollte er doch alle Unterlagen haben oder zumindest zuvor eingesehen haben.

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!