Das Technikproblem hatte ich bereits im SC59 Bereich geschildert, hier bräuchte ich nun mal rechtlichen Rat.
Hatte am Mittwoch Probleme mit dem ABS. Nach ca. 1 Stunde ging alles wieder normal.
Hab die Balde dann sicherheitshalber zum freundlichen HH gebracht um sie auslesen zu lassen.
Nach Wechsel der Bremsflüßigkeit und wieder auftreten des Problems ist nun ein Modulator defekt.
Das ganz soll jetzt 4000 Euro kosten.
Greift da die Gewährleistung des Händlers? Hab sie ja erst vor 2,5 Monaten gekauft und die Inspekrion zwischenzeitlich auch durchführen lassen.
Oder greift sie nicht, da ich ja fast 3000 km ohne Probleme gefahren bin?
Sie ist BJ:09
Im ersten halben Jahr liegt ja eine Beweispflich des Händlers vor, dass der Defekt beim Kauf nicht bestanden hat.
Reich für diesen Beweis die gefahrenen 3000 km aus?
Zumal ich ja ca. 70 km nach dem Vorfall ohne Probleme gefahren bin.
Wäre echt klasse wenn jemand Erfahrung in solchen Sachen hätte oder haben wir nen Anwalt hier der sich damit auskennt?
Bekomm Montag erst ne Aussage von nem Anwalt, aber müsste morgen zum HH und da wäre es Prima schon etwas fundiertes Wissen dabei zu haben.