Gewährleistung nach 2,5 Monaten und fast 3000 KM ? Ja / Nein / Vielleicht

  • Das Technikproblem hatte ich bereits im SC59 Bereich geschildert, hier bräuchte ich nun mal rechtlichen Rat.

    Hatte am Mittwoch Probleme mit dem ABS. Nach ca. 1 Stunde ging alles wieder normal.

    Hab die Balde dann sicherheitshalber zum freundlichen HH gebracht um sie auslesen zu lassen.

    Nach Wechsel der Bremsflüßigkeit und wieder auftreten des Problems ist nun ein Modulator defekt.
    Das ganz soll jetzt 4000 Euro kosten.

    Greift da die Gewährleistung des Händlers? Hab sie ja erst vor 2,5 Monaten gekauft und die Inspekrion zwischenzeitlich auch durchführen lassen.
    Oder greift sie nicht, da ich ja fast 3000 km ohne Probleme gefahren bin?
    Sie ist BJ:09

    Im ersten halben Jahr liegt ja eine Beweispflich des Händlers vor, dass der Defekt beim Kauf nicht bestanden hat.
    Reich für diesen Beweis die gefahrenen 3000 km aus?
    Zumal ich ja ca. 70 km nach dem Vorfall ohne Probleme gefahren bin.

    Wäre echt klasse wenn jemand Erfahrung in solchen Sachen hätte oder haben wir nen Anwalt hier der sich damit auskennt?
    Bekomm Montag erst ne Aussage von nem Anwalt, aber müsste morgen zum HH und da wäre es Prima schon etwas fundiertes Wissen dabei zu haben.

    Rossi: Guckst du scheiße, fährst du scheiße.

  • Ich kenne mich mit dem Modulator zwar nicht aus, aber, wie Du schon geschrieben hast, muss der Freundliche beweisen (in den ersten 6 Monaten), dass der Schaden zum Kaufzeitpunkt noch nicht vorlag. Das ist sicher schwer. Aber ohne genau zu wissen, was an dem Teil defekt ist? Wird wahrscheinlich nur ein Sachverständiger beurteilen können. Vielleicht könnt ihr euch ja vergleichen.

  • Wenn im Kaufvertrag kein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart worden ist dann bist du auf der sicheren Seite !

    :daumen_rauf:
    Gruß
    Patrick

  • Ein Händler kann sich der Sachmängelhaftung/Gewährleistung gegenüber einer Privatperson nicht befreien. Auch dann nicht, wenn es im Kaufvertrag steht. Dies wäre Unwirksam.

    Anders sieht das aus, wenn ein Händler eine Maschine im Auftrag eines Kunden verkauft!

  • Hi,
    ich habe meine CBR600F seinerzeit auch so gekauft (beim Händler, im Kundenauftrag).

    Allerdings wurde mir das erst sehr spät (nach dem Kauf? Ist schon 14 Jahre her) klar. So richtig aufmerksam darauf wurde ich nicht gemacht.

    Das sieht man ja auch erst wenn man zusagt, mit der Kohle vorbeikommt und dann ein anderer Verkäufer im Kaufvertrag aufscheint. Da dann wegen der fehlenden Gewährleistung zurückzurudern ist ja auch nicht einfach ;)

    Gruß
    DietmaRR

    8) Wo ich bin ist vorne! ;)

  • Hi,
    ich habe meine CBR600F seinerzeit auch so gekauft (beim Händler, im Kundenauftrag).

    Allerdings wurde mir das erst sehr spät (nach dem Kauf? Ist schon 14 Jahre her) klar. So richtig aufmerksam darauf wurde ich nicht gemacht.

    Das sieht man ja auch erst wenn man zusagt, mit der Kohle vorbeikommt und dann ein anderer Verkäufer im Kaufvertrag aufscheint. Da dann wegen der fehlenden Gewährleistung zurückzurudern ist ja auch nicht einfach ;)

  • unstreitig 3000 km gefahren....dann Inspektion ohne Ansage, dass ein entsprechender Mangel vorliegt, danach weitere 70 km ohne Fehler. Ich als Händler hätte da keine Sorge, nachzuweisen, dass bei Übergabe der ABS Fehler nicht vorhanden war, Beweis Sachverständigengutachten. Auf jeden Fall kann man auf dieser Basis ohne Rechtsschutz keinen Prozeß führen, weil man Gefahr läuft, am Ende mehr Prozeßkosten zu tragen, als das Moped wert ist.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)