Mal ne Frage an unseren Rechtsexperten lawyer.
Es gabe vor kurzem ein Urteil (glaube sogar BGH) welches regelt, dass keine Personen bzw. Dinge die Personen zugeordnet werden können gefilmt werden dürfen. In dem Verfahren ging es um eine am Haus installierte Überwachungskamera, welche den Fußweg und auch Kennzeichen von Fahrzeugen aufzeichnete.
Wie sieht das nun bei unseren Cams an den Motorrädern aus. Die dürften dann ja auch Tabu sein, oder?
Welches Strafmaß kann bei einer Anzeige auf mich zukommen?
Hab kein Bock, wegen nem kleinen Filmchen hinterher Ärger zu haben weil mich aus langeweile einer anschwärzt.