Vekehrskontrolle - was darf die Polizei und was kann mich erwarten?

  • Ne Rechtsschutzversicherung ist für einen Moppedfahrer in Germanien genauso wichtig wie die Haftpflicht fürs Mopped.

  • Ich müsste erstmal eine Rechtsschutzversicherung haben (-:


    SOFORT ZULEGEN!!!!
    Wie rocket schon schreibt: Das ist das A und O; ohne sieht`s bei der Dichte der schikanösen Kontrollen und Überwachungsaktionen in diesem Land schlecht aus.
    Besonders als Vielfahrer wie ich, denn man kann sich noch so viel vornehmen, 100% StVO - konform zu fahren.
    Bei `ner Srecke von 700, 800km machst Du mal einen "Fehler" (kurz zu schnell oder zu dicht drauf und GENAU DA stehen die Abzocker :evil: ).
    Und sich gegen das zu wehren, was dann kommt, brauchst Du einen Anwalt. Und der kostet, lohnt sich aber (siehe Berichte über die wohl hervorragende Arbeit unseres "Lawyer"), da bei solchen Geschichten oft Fehler passieren, die sich dann für Dich positiv auswirken.
    Aber die kann nur ein Anwalt aufdecken, indem er Akteneinsicht nehmen kann.
    Man selbst ist - so pervers es klingen mag; es ist leider die Realität - nahezu völlig machtlos.
    Und so eine Rechtsschutzversicherung kostet nicht die Welt: In meiner sind nahezu alle Rechtsgebiete eingeschlossen und meine Lebensgefährtin ist mitversichert. Ich zahle gute 20,-€ im Monat.
    Eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung für Dich allein sollte also nochmals erheblich günstiger sein. ;)

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Hallo Gemeinde,

    das Thema ist hochkomplex, sogar derart schwierig, dass die Polizei oft selbst nicht weiß, was sie darf. Das Problem besteht darin, dass sie mit staatlicher Macht ausgestattet ist und zunächst durchsetzen kann, was sie anordnet, gleichgültig ob rechtswidrig oder nicht.

    Auf die Frage des TE müßte man also differenzierter antworten, als dies im Rahmen eines Forumsbeitrages zielführend ist. Ist es eine allgemeine Verkehrskontrolle oder verdachtsbegründet? Besteht ausreichender Anfangsverdacht (laut Polizei vor Ort immer ;-)) oder nicht (laut Polizei vor Ort nie). Alle Arten von Tests darf man verweigern und sollte es auch. Wer freiwillig zustimmt, verliert wichtige Verteidigungsmöglichkeiten. So erweisen sich bis zu 30% der Urinprobenergebnisse (Drogentest) als falsch. Hat man zugestimmt, hat man später Probleme. Wichtig ist die Beachtung der zentralen Verfahrensvorschrift

    § 81a StPO
    [Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe]

    (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

    (2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

    (3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.


    Ich habe noch nie erlebt, dass die Polizei vor der Anordnung einer Blutprobe (Polizeijargon Zapfen) versucht hat, einen richterlichen Bechluß herbei zu führen. Hat man zugestimmt, kann man aus diesem Fehler später kaum Honig saugen.

    Man sollte, insbesondere, wenn man nicht clean ist, zu nichts zustimmen. Selbst wenn man clean ist, kann sich die Zustimmung als Nachteil erweisen ( fehlerhaftes Ergebnis Urintest). Man sollte höflich aber bestimmt auf seinem Recht beharren. Dazu gehört auch das Recht, sich nicht zu äußern. Verfährt man so, wird man zur Dienststelle oder ins Krankenhaus gebracht und gezapft. Hat die Pozilei auf der Fahrt dorthin nicht wenigsten versucht, den richterlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen und war dies erfolglos, ist die Massnahme rechtswidrig. Erreicht man den Richter im Bereitschaftsdienst, muß man ihm gegenüber ausreichend begründen, welche konkreten Anhaltspunkte den Anfangsverdacht begründen. Das ist nicht trivial, wenn nichts vorliegt. Hat man den Bereitschaftsdienst erreicht, kann aber den Anfangsverdacht nicht begründen, gibt es keine richterliche Anordnung.

    Allein das Führen eines alten ;) BMW 5er im Alter von 27 Jahren begründet keinen Anfangsverdacht, obwohl das ein geiles Auto ist.

    Was man alles über sich ergehen lassen bzw. im Rahmen einer allgemeinen (verdachtsunabhängigen !) Verkehrskontrolle tun muß bzw. welche Anweisungen der Polizei befolgt werden müssen, ergibt sich aus § 36 Abs.5, S. 1-3 StVO (Anhalten auf entsprechendes Zeichen), S. 4 Angabe des Personalien ( nicht Aushändigung des Perso), Führerschein vorzeigen § 4 Abs. 2 FeV, Zulassungsbescheinigung Teil 1 § 11 Abs. 5 FZV, Aussteigen aus dem alten 5er BMW § 36 Abs. 5S. 4 StVO, und einiges mehr, nachzulesen in dieser Vorschrift. Sobald man belehrt ist, dass man verdächtigt wird, muß man im übrigen fast nichts mehr und sollte im Zweifel alles verweigern, wenn man seine Rechte nicht verlieren will.

    Ein wichtiger Punkt ist die Erkenntnis, dass die Mitteilung eines anderen Grundes für die Kontrolle, als des tatsächlich gegebenen, z.B. allgemeine Verkehrskontrolle obwohl Alkoholverdacht oder Drogenverdacht bestand, zur Rechtswidrigkeit der polizeilichen Massnahme führt, mit der Folge, dass eine angemessene Widerstandshandlung nicht strafbar ist.

    In nunmehr weit über 30 Jahren beruflicher Praxis ist es mir noch nicht untergekommen, dass ein Streifenpolizist in der Lage war, eine fehlerlose Belehrung nachzuweisen, weil sie selbst in der Verhandlung vor Gericht dazu nicht in der Lage gewesen sind. Leider ist die praktizierte Rechtsfolge aus der unterbliebenen ordnungsgemäßen Belehrung selten die Unverwertbarkeit der Beweismittel, die dadurch erlangt wurden. Das weiß die Polizei und handelt nicht selten bewußt wider bessere Erkenntnis. So wird man (mir kürzlich passiert) häufig belehrt, dass man verpflichtet ist, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das genaue Gegenteil - Ausnahme Personalien - ist der Fall. Man darf lügen, bis der Polizist umfällt.

    Häufig weiß der Laie aber nicht, welche Konsequenzen er sich mit solchem Verhalten einhandeln kann. Deshalb rate ich immer dazu, die Personalien anzugeben und alles andere zu verweigern. Laßt sie anordnen und nachher den Richter entscheiden, ob das in Ordnung war. WEr kooperiert, steht immer in der Gefahr, einen Einlauf verpasst zu bekommen. Merke, die Polizei ist nicht Dein Freund und nur selten Dein Helfer, selbst dann nicht, wenn Du sie brauchst. Wichtig und richtig ist allerdings auch , dass man stets höflich und respektvoll mit dem Gegenüber umgehen sollte. Das hat noch nie geschadet und gehört sich auch so. Auch Polizisten machen ihren Job nicht immer gerne.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Hervorragender Beitrag! :perfekt3:
    Am besten ausdrucken und stets mitführen und/ oder auswendig lernen! ;)

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Merke, die Polizei ist nicht Dein Freund und nur selten Dein Helfer, selbst dann nicht, wenn Du sie brauchst.


    Genau so ist es - besser hätte es wohl niemand auf den Punkt bringen können! :perfekt2::perfekt3:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Gute Güte...sind die Coppers in allen Teilen der Republik so rüde drauf? In 54 Lebensjahren habe ich bei einer "normalen" Polizeikontrolle so ein Verhalten nicht erlebt. Noch nie habe ich in einen Becher pissen müssen. Blut musste ich noch nie abgeben. Und Turnübungen sind mir bisher auch erspart geblieben. Da waren ja damals die Vopos auf dem Transit nach Berlin höflicher und weniger repressiv.

    Wenn ich den Beitrag vom lawyer auf eine praktische Handlungsanweisung eindampfen möchte, würde es also heissen: Ausgesucht höflich bleiben und auf Provokationen keinesfalls eingehen. Fahrzeugpapiere und Führerschein den Beamten aushändigen. Die Personalien den Beamten angeben (den Perso muß ich denen nicht vorlegen?). Fragen, ob ich nach allgeinem Ordnungsrecht kontrolliert werde, oder ob ich unter Anfangsverdacht stehe. In beiden Fällen keine weiteren Angaben machen. Keiner weitergehenden Maßnahme zustimmen und um schriftliche Dokumentation der Anordnungen bitten (was vermutlich kein Copster jemals machen wird). Als Verdächtiger auf Rechtsmittelbelehrung bestehen. Den angeordneten Maßnahmen weder durch aktiven noch passiven Widerstand entgegentreten. Dokumentieren und bezeugen lassen, soweit möglich. Nach den Maßnahmen ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Ggf. ab zum Anwalt.

    Wie sieht das eigentlich bei einer Häufung dieser Vorfälle aus? Einmal vorturnen zu müssen, einmal gezapft werden...all das ist schon ein riesiger Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte und meine körperliche Unversehrtheit. Aber wie sieht das wie im Fall des TE aus, wenn die Rennleitung das volle Programm innerhalb einer bestimmten Zeit mehrfach durchzieht? Drei mal Turnen, dreimal Becherpissen, dreimal Blut zapfen in einem halben Jahr, ohne jemals positiv getestet zu werden? Das kann doch nicht rechtens sein!

    Bin ich froh, daß die Rennleitung hier im Pott NOCH NICHT so durchgeknallt ist.

    2¢ Buk

    Honda CBR 1000 RA SC59 ABS (NH-124 achilles black metallic), Honda VTR 1000 F SC36 (NH-1 schwarz/rot), Yamaha Bulldog BT1100 (midnight black)

  • 5er BMW E60 - nice. aber in Bremerhaven sind leider viele "Verdächtige", die genau das Auto bewegen ;) ich glaube, dass du weißt, was und wen ich meine.

    Ich hatte bisher einige Kontrollen - zum Glück selbst immer clean, die Beifahrer oft besoffen - verdacht war stets vorhanden - klar, wenn die Tür aufgeht, wird selbst der cop betrunken, von der alkoholhaltigen Luft. (mehr als Pusten war nie).

    Einmal in Stade - 4 Uhr morgens. Ich stehe an einer roten ampel (2013er Focus ST mit 300 pferdchen). Warte. links ein passat 2 meter versetzt hinter mir gehalten. hab ihn irgendwie fürn Golf GTI/R gehalten und nur die beiden jungen Männer drin gesehen, schön pumpt das Adrenalin und die GrünPhase kann nicht rechtzeitig genug kommen.

    aus diesen 2 metern, die sie versetzt standen, wurden auf einmal weniger, sodass ungefähr bei gelb unsere Augen auf gleicher höhe waren. Ich war zu 120% provoziert und bin :brenn: voll karacho weg.

    nach ungefähr 1km und wieder ruhigerer Fahrweise wurde ich mit aufgesetztem Blaulicht zum anhalten aufgefordert. Blinker rechts. nächste Bucht. Stehe. was machen die Kerls? die fahren schräg vor mein auto, bremsen mit quitschenden reifen und steigen schnell aus (ich stand schon). :D:D:D:D deppen.

    führerschein und fahrzeugschein. gut. Führerschein in der mittelkonsole und fzgschein leider im handschuhfach (mit ner packung OCBs). klar, dass die Kerls jede handbewegung von mir mit der Taschenlampe verfolgt haben. (gab nur ein doofes kommentar und die frage ob ich drogen regelmässig konsumieren)

    ende der geschicht: pusten und Drogenausfragung, aber keine Konsequenzen.

    auf die frage, wieso die an der ampel die 2 meter vorgezogen sind, beantworteten die, dass sie nur sehen wollten ob ich angeschnallt bin :D und ich beatwortet damit meine aktion: "provokation aufgrund des aufschliessens auf der spur neben miR"


    hab mich wie ein räuber gefühlt.

    :burnout:

  • gehört nicht zum Thema aber interessant - wohne an der Lux. Grenze - A64 verfolgt die Polizei in Zivil mit Videowagen einen Audi Richtung Lux. - anstatt 100 fährt der 167 drängelt u.s.w. - auf der Lux. Seite halten Sie den Audi an - Folge 1 Monat Fahrverbot und 350 € Strafe - Berufung vor Gericht ! Strafe und Fahrverbot wurden aufgehoben mit der Begründung das eine Verfolgung über Ländergrenzen hinweg nicht rechtens sei (nur bei Mord und Totschlag)

    auch hier hat ein guter Anwalt geholfen ...

    nicht vergessen - anhalten vor dem Absteigen-
    Gruss - Othello


  • Als ich 20 war, hatte ich mal ein Bier getrunken und bin Heim gefahren. Wie es der Zufall wollte, Kontrolle...
    War ein älterer Polizist. Fragte nach Alkohol. Ihm gesagt 1 Bier. Sollte ihn anhauchen, was ich tat. Darauf sagte er, angenehme weiterfahrt. Das war mal eine geile Kontrolle.

    So kenne ich das auch - und nicht anders. Die im Eingangsbeitrag geschilderten Methoden kann man getrost als "unverhältnismäßige Ermessensüberschreitung" im Sinne des allmächtigen Verwaltungsverfahrensgesetzes bezeichnen. Auch ohne Anwalt werden solche Einwände mit genauer Vorgangsschilderung beim Behördenleiter gegenüber den ermittelnden Bediensteten Erfolg zeigen.

  • Hallo, interessantes Thema und erstaunlich sachlich (-:

    Es ist ja nun nicht so, das ich dieses Jahr 10 mal in einer Kontrolle war. Der Zeitraum zieht sich bis 3 Jahre oder so.


    Sorry Bunsi, klarer Fall, Du wirst zu selten kontrolliert! Das sind knapp 3mal im Jahr und insgesammt wohl etwa eine Stunde/Jahr, da können sich die Beamten unmöglich an Deine Unauffälligkeit und Deinen Wagen erinnern.
    Wie VictoRR schon schrieb, wurdest Du in einer kriminalistisch brisanten Gegend kontrolliert. (Was wir ja auch alle gutheissen, wenn wir an andere Beiträge hier über geklaute
    Mopeten und andere Delikte denken
    :!: )
    Erfolgreiche Gegenmassnahme aus jungen Jahren: so oft kontrollieren lassen, bis sie dich nicht mehr sehen wollen. Immer freundlich bleiben, wie es die gute Kinderstube lehrt
    und nicht an Bäume pinkeln, die ein Bein sein könnten. :D

    Hallo Gemeinde,

    das Thema ist hochkomplex, sogar derart schwierig, dass die Polizei oft selbst nicht weiß, was sie darf. Das Problem besteht darin, dass sie mit staatlicher Macht ausgestattet ist und zunächst durchsetzen kann, was sie anordnet, gleichgültig ob rechtswidrig oder nicht.

    ...

    Dein Freund und nur selten Dein Helfer, selbst dann nicht, wenn Du sie brauchst. Wichtig und richtig ist allerdings auch , dass man stets höflich und respektvoll mit dem Gegenüber umgehen sollte. Das hat noch nie geschadet und gehört sich auch so. Auch Polizisten machen ihren Job nicht immer gerne.

    Gruß Bernd

    Jap, nicht zu vergessen, dass die Rennleitung auch Ihren Job in unserem Interesse macht und sich hier und da auch mal mit nicht so netten Leuten, wie den Membern dieses Forums, gegenüber sieht.
    Nicht zuletzt in der Umsetzung dieser (nicht gesetzmäsigen) Kontrollpolitik sind auch Aufklärungs- und Fahndungserfolge zu verdanken... und wenn wir ehrlich sind, würden wir den Job der jungen
    Streifen-/Verkehrspolizisten auch nicht machen wollen. (-:
    Wenn Polizeibeamte stets nach Vorschrift handeln würden gäbs nicht einen Aktionkrimi oder *Tatort* :!:

    Grüße ane Küste!
    To_Blade

  • [quote='Bunsi','index.php?page=Thread&postID=1552559#post1552559']
    Die im Eingangsbeitrag geschilderten Methoden kann man getrost als "unverhältnismäßige Ermessensüberschreitung" im Sinne des allmächtigen Verwaltungsverfahrensgesetzes bezeichnen. Auch ohne Anwalt werden solche Einwände mit genauer Vorgangsschilderung beim Behördenleiter gegenüber den ermittelnden Bediensteten Erfolg zeigen.

    In einem solchen Fall wie dem geschilderten wird ein Behördenleiter meiner Meinung nach gar nichts unternehmen, es sei denn, man reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Dass eine solche bei der konkret beschriebenen Handlungsweise Erfolg haben könnte, ist mehr als unwahrscheinlich. Die Kontrolle war weder rechtswidrig als Massnahme an sich, noch in der Art der Durchführung. Man hat Massnahmen angeboten und in der richtigen Reihenfolge abgearbeitet, um den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einzuhalten, jedenfalls ist das die offizielle Lesart. Was sollte ein Behördenleiter daran nachträglich zugunsten des Kontrollierten ändern? Im übrigen spricht sich die eine oder andere Behördenleitung angeblich ;) dafür aus, ohne Belehrung darauf hin zu wirken, dass die Kontrollierten angekündigten bzw. angedrohten Massnahmen zustimmen, mit den erörterten Konsequenzen. Gerichte haben sogar den Hinweis auf mögliche gewaltsame Durchsetzung von Massnahmen auf der Wache im Falle der Weigerung nicht als rechtswidrige Drohung, sondern als nachgerade notwendigen Inhalt einer rechtmäßigen Belehrung erkannt.

    Dreimal im Jahr kontrolliert im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen ist nicht zu beanstanden und wenn es jeweils andere Beamten waren schon gar nicht. Führt man sich wie ein Wilder auf, neigt der Polizeiapparat dazu, solcherlei Vorkommnisse auf dem Obergefreitendienstweg zu transportieren mit der Folge, dass man häufiger rein zufällig in allgemeine Verkehrskontrollen gerät.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Wenn ich das hier so richtig überflogen haben ging es diesmal nicht darum sich aus irgendwelchen Ordnungswidrigkeiten rauszupissen, sondern sich irgendwelcher Willkür? Schikane? zu entziehen.
    Bin ich der Einzige den ein ungutes Gefühl beschleicht bei dem Gedanken mich mit detailierten Rechtskenntnissen oder gar einem Anwalt vor etwas schützen zu müssen das doch eigentlich für mich arbeiten soll und daher auch von mir bezahlt wird?
    Wann genau wurde aus den "Schutzleuten" eigentlich der Feind, oder, vielleicht milder, der Gegner des Bürgers?

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Seit der motorisiert Verkehr gewachsen und die öffentlichen Kassen geschrumpft sind, also eigentlich seit kurz nach dem Krieg ;)

    Gruß Bernd

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  • Zitat

    Gute Güte...sind die Coppers in allen Teilen der Republik so rüde drauf? In 54 Lebensjahren habe ich bei einer "normalen" Polizeikontrolle so ein Verhalten nicht erlebt. Noch nie habe ich in einen Becher pissen müssen. Blut musste ich noch nie abgeben. Und Turnübungen sind mir bisher auch erspart geblieben. Da waren ja damals die Vopos auf dem Transit nach Berlin höflicher und weniger repressiv.


    So ähnlich dachte ich auch, als ich das gelesen habe. Da sind die Verkehrskasper bei uns im Norden zum Glück auch relaxter, obwohl die holländische Grenze nicht weit weg ist. Scheint in anderen Teilen der Republik aber wohl spektakulärer zu sein.

  • Wir hier im Saarland können uns auch nicht über die Verkehrspolizei beklagen. Die sind hier im Allgemeinen sehr umgänglich. Vermutlich liegt das an der grundsätzlich entspannteren, französisch beeinflußten Lebensart. Hauptsach gudd gess.

    Gruß Bernd

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  • ja das ist regionsabhaengig. In Stadt Hannover z.B. alles locker, im Landkreis dagegen boese abzockerei. Es gibt hier gegenden da ist es nahezu unmoeglich ohne ticket nach hause zu kommen.

  • In einem solchen Fall wie dem geschilderten wird ein Behördenleiter meiner Meinung nach gar nichts unternehmen, es sei denn, man reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Dass eine solche bei der konkret beschriebenen Handlungsweise Erfolg haben könnte, ist mehr als unwahrscheinlich. Die Kontrolle war weder rechtswidrig als Massnahme an sich, noch in der Art der Durchführung.

    Aha. Jemanden in einer normalen Fahrzeugkontrolle bei der Feststellung der Personendaten mit einem Alcotest bzw. einer Urinprobe zu konfrontieren, ohne daß sogenannte Ausfallerscheinungen oder ein Verhalten, was Ausfallerscheinungen durch Alkoholgenuß mutmaßen läßt, festgestellt werden, ist also verhältnismäßig und einem pflichtgemäßen Ermessenspielraum gerecht... .

  • Beim Lesen des ersten Beitrags von "Bunsi" mußte ich doch schmunzeln.
    Turnübungen bei der Kontrolle, 30 - 60 Minuten Kontrolldauer (so genau weiß er das nicht mehr) und dann noch Becherpinkeln am Straßenrand!
    Das wird so nirgendwo in Deutschland in dieser Form praktiziert!

    Es fehlte nur noch "...ich mußte Seilchenspringen machen über Flatterband..." oder "...ich mußte einen Lübecker Hut auf dem Kopf balancieren..."

    Wahrscheinlich bin ich da nicht alleine, wenn ich bezweifle, daß sich das Geschehen genau so abgespielt haben soll, wie "Bunsi" er uns hier verkaufen will.

    Aber wie sangen schon "Die Ärzte"....:
    ".....Und der Tag wird interessanter, wenn man Märchen erzählt....."

    Motorräder: Honda CBR 900 RR (SC 28), Honda CB 1000 R (SC 60), KTM 690 SM, Yamaha XT 600 E, Yamaha XT 600 K, Yamaha FZS 1000 Fazer

  • Es handelte sich wohl nicht um eine "normale Fahrzeugkontrolle", sondern um eine allgemeine Verkehrskontrolle. Die sind zunächst unproblematisch zulässig. Polizeibeamte, zumal wenn sie zu mehreren sind, ordnen grundsätzlich niemals willkürlich Massnahmen an, sondern schließen aus dem auffälligen Verhalten auf den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Polizeibeamte, die absolut keinen Verdachtsmoment festgestellt haben, ordnen nichts derartiges an. Ich jedenfalls hatte noch keinen Fall, in welchem ein Polizist im gerichtlichen Verfahren oder im disziplinarrechtlichen erklärt hat, man habe aus schikanöser Gesinnung willkürlich und daher offensichtlich rechtswidrig gehandelt. Ich habe auch noch nicht erlebt, dass ein Behördenleiter angesichts übereinstimmender und plausibler Erklärungen seiner Beamten, es habe sich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle aufgrund des auffälligen Verhaltens des Angehaltenen der Anfangsverdacht von Trunkenheit oder Drogenkonsum ergeben, eine disziplinarische Massnahme gegen den Beamte verhängt hat.

    Richtig ist, dass rein theoretisch der Fall gegeben sein könnte, dass die Polizei bei einer Personenkontrolle ohne jedwede Anhaltspunkte eine Massnahme anordnet. Die wäre dann in der Tat nicht nur unverhältnismäßig und ermessensfehlerhaft, sondern schon vorher schlicht rechtswidrig, ohne dass es auf Verhältnismäßigkeit und Ermessensfehler überhaupt ankäme. Es fehlte dann schon die Rechtsgrundlage als solche. Mir ist ein solcher Fall in der Praxis aber noch nicht in einer Weise vorgekommen, die sich vor Gericht oder dem Behördenleiter hätte beweisen lassen. Alle Polizisten, die ich dazu befragt habe, haben auch stets und ausnahmslos vehement erklärt, dass sie dergleichen niemals machen würden. ;) Das Beste war ein Verfahren, in welchem die klaffende Kopfwunde an der Schläfe eines Volltrunkenen von dem Poliezibeamten damit erklärt wurde, dass der wegen Widerstandes mit 2,4 Promille festgenommene,, sturzbetrunkene Delinquent bei dem Versuch, nach ihm zu treten, auf seiner eigenen Urinlache ausgerutscht und so unglücklich gegen die Dienstwaffe des Beamten gestürzt sei, dass er sich dadurch die Kopfwunde selbst zugezogen hatte. Weise Bescheid.....

    Gruß Bernd

    @ Rennleiter: dass er am Straßenrand in einen Becher pinkeln mußte, hat er nicht behauptet. Er sagt nur, dass er gebeten hat, gleich den Becher gereicht zu bekommen, ähnlich wie Kaiser Nero...man reiche mir einen Becher, ich möchte pinkeln. Wahrnehmungen desselben Sachverhaltes sind oft unterschiedlich, je nachdem auf welcher Seite man steht. Bei uns beginnt die verdachtsbegründete Kontrolle fast immer mit der intelligenten Frage: "Wissen Sie, warum wir Sie anhalten?" Vorhalt des zutreffenden Grundes gepaart mit fehlerfreier Belehrung über alle Rechte finden eher selten statt.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • oh weiaaaa... hier den Überblick zu behalten ist schwer (-:

    Aber ich versuche auf einige Dinge hier einzugehen.

    Paar Sachen zur Verdeutlichung die im Raum stehen, die irgendwie scheinbar hier reininterpretiert wurden, die ich aber gar nicht erwähnt hatte.

    - Eine Blutentnahme ist bis jetzt keine erfolgt. Weil ich mich letzten Endes doch gefügt habe!!! Daher habe ich hier gefragt um zu wissen was passiert und was rechtens ist, sofern ich mich weigere irgendwelche Übungen zu machen etc.

    - Bitte keine Festlegung auf die Anzahl der Kontrollen. Es waren weit mehr aber nicht alle sind so abgelaufen aber eben recht viele für mein Empfinden. Die Angabe war eher als Durschnitt anzusehen. Ich habe auch nicht gesagt das die mich auf einem Zettel stehen haben, lediglich das ich in ihr "Fahndungsmuster", oder wie man das auch nennen will, passe.

    - @ViktorRR Ich weiss was du meinst und du hast auch recht damit. Bremerhaven gehört zu den Top Städten in Deutschland was Ausländeranteil und Kriminalitätsrate angeht. (Ist nicht Ausländerfeindlich gemeint!!! )

    - Dr.Fireblade Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen!

    Ich hatte ja sogar schon angeboten gehabt bei einer Kontrolle gleich zum pusten überzugehen. Wurde mir verwehrt! So viel dazu. mag sein das der nächste Polizist sich darauf einlässt. Man kann nicht alle verallgemeinern.

    Rennleiter

    Warst du dabei oder ich? Und wenn du mal aufmerksam mitgelesen hättest, wäre dir mein Beitrag am Ende auf Seite 1 aufgefallen, dass ich dort nochmal verdeutlicht habe das ich nicht am Baum oder freien pinkeln musste, sondern das die mich zu Toiletten begleitet haben!  :tougue:


    Man könnte meinen du bist selber ein Polizeibeamter...


    Sind ja auch alle so unschuldig. Wer glaubt die Verhalten sich 100% Gesetzeskonform, der lebt hinterm Mond und wenn doch ist er selber ein Beamter.
    Warum ist wohl gerade ein Polizist vor Gericht in den Medien, weil er einen Verdächtigen bei der Vernehmung geschlagen hat!? Auch Gesetzeskonform???  :nono:


    Bernd wird dir sicher auch einige Storrys erzählen können die passiert sind, welche für dich auch nur Märchen sind. Aber träume ruhig weiter Rennleiter.


    @ Bernd


    Vielen vielen Dank für deine Aufklärung! Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich eine Blutentnahme hinnehmen auch wenn sie rechtswidrig wäre, sofern ich alle zurvor angebotenen Tests ablehne.


    Bekommt der oder die (sind ja immer zu 2 unterwegs in D) Beamten eigentlich dann einen auf den Deckel, also hat das folgen für die wenn sich die Rechtswidrigkeit herausstellt!?