Fahrerlaubnis weg im Ausland

  • Hallo Gemeinde,

    die Sommersaison und damit die Reisesaison naht. Aus diesem Grund unterrichte ich Euch über eine Entscheidung des EuGH, nach welcher ein EU Mitgliedsstaat, der den Führerschein nicht ausgestellt hat, auf seinem Hoheitsgebiet das Fahren untersagen kann. Für alle Interessierten
    :lupe: guckst Du.

    Interessant ist die Entscheidung vor allem deshalb, weil auch solche Gründe tragfähig sind, die im ausstellenden Land nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen würden. Vorsicht ist also geboten, wenn man in solchen Ländern unterwegs ist, die man noch öfter zu bereisen gedenkt.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Mein Albtraum. In D gerade den Führerschein zurück bekommen. Ab in den Urlaub nach F. Einmal beim Überholen zu stark am Kabel gezogen. Schon wieder Pappe weg... :mad:

    BTW: Wenn Frau A. mit 0,3 ‰ des Rauschmittels Hydroxyethan im Blut in D aufgegriffen worden wäre, hätte sie jetzt noch die Erlaubnis, in D ein KFZ zu führen. Aber sie hatte das Pech, daß in ihrem Blut ein geringer Rückstand von Cannabis gefunden wurde. Zwar ging selbst der untersuchende Arzt davon aus, daß die Cannabis Metabolite keinen Einfluss auf die Fahrleistung von Frau A. hatten. Aber oohh Schreck, es handelte sich ja um Hanfprodukte. Und diese führen regelmäßig, unabhängig von Konzentration und Auswirkung auf die Fahrleistung einer Person zu der Annahme einer fehlenden Fahreignung.

    Alle Drogen sind gleich! Manche sind gleicher...

    Honda CBR 1000 RA SC59 ABS (NH-124 achilles black metallic), Honda VTR 1000 F SC36 (NH-1 schwarz/rot), Yamaha Bulldog BT1100 (midnight black)


  • Alle Drogen sind gleich! Manche sind gleicher...

    Die Droge, wegen bzw. mit der immer noch mit Abstand die meisten Unfälle passieren, ist und bleibt Alkohol.

    Bei mir im weiteren Freundeskreis sind übrigens die Buben und Mädels von der uniformierten Wegelagerergarde ganz vorne mit dabei. Die Wohnzimmertischfotos auf Facebook mit Alkflaschen so weit das Auge reicht sind zeitweise echt hitverdächtig.
    Das die einige Stunden später als "Vorbild" mit Uniform, Dienstschußwaffe und erhobenen Zeigefinger am Straßenrand stehen ist dann schier unfassbar.

  • Die Entscheidung ist allerdings nicht nur relevant im Bereich von Alk und Drogen, sondern dürfte bald auch angewandt werden auf andere Tatbestände, die FE Entzug nach sich ziehen können. Ich frage mich schon jetzt, ob mit zunehmendem Datenaustausch zwischen den Partnern der EU dann auch Verbote ausgesprochen werden, wenn die Verstöße nicht in dem Land begangen wurden, in welchem das Verbot ausgesprochen wird. Beispiel in D unter 3 Promille und in Tschechien und Ungarn kann man Dir das Fahren verbieten. Willkommen sei der gläserne Mensch.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • lawyer

    mir ist klar daß jedes Land einem Verkehrsteilnehmer anderer Nationalität das Fahren dort verbieten kann, aber darf die fremde Behörde auch die nicht in ihrem Land ausgestellte Fahrerlaubnis (Führerschein) einbehalten/sichstellen? Ist der Führerschein, also das Dokument, eigentlich mein persönliches Eigentum oder gehört es der BRD?

    Nebenbei: ich vermeide im Ausland grundsätzlich den Begriff "Führerschein"

  • Ob sie das dürfen, keine Ahnung. Aber gemacht wird es.

    Kenne zwei Fälle, wo BMW Mitarbeitern der Führerschein gezwickt wurde, Italien und Frankreich. Die Dokumente gingen dann von den lokalen Behörden an die jeweiligen Botschaften, und irgendwann waren die FS dann bei der Führerscheinstelle abzuholen.

    In Italien scheinen da mehrere Behörden beteiligt gewesen zu sein, dauerte 7 Monate, bis der Lappen wieder beim Besitzer war.
    Vergehen war damals wenden auf der Autobahn.

  • Bei uns wird ein Fahrverbotsvermerk auf dem Papier angebracht.

    Ob die im Ausland dürfen oder nicht, ist für den Moment, in welchem es einem erwischt, irrelevant. Dass die Polizei am Kesselberg keine Mopeds beschlagnahmen durfte, war auch irrelevant. Man nennt das die normative Kraft des Faktischen.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Ob sie das dürfen, keine Ahnung. Aber gemacht wird es.
    Kenne zwei Fälle, wo BMW Mitarbeitern der Führerschein gezwickt wurde, Italien und Frankreich


    Abnahme ist immer und alles möglich, d.h. aber nicht das die Fahrerlaubnis im Heimatland entzogen ist.

  • Die FE kann nur die inländische zuständige Behörde wirksam entziehen.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)


  • Abnahme ist immer und alles möglich, d.h. aber nicht das die Fahrerlaubnis im Heimatland entzogen ist.

    Das heißt zwar nicht, das die Fahrlaubnis in der BRD entzogen ist, aber in unserem Bürokratenstaat ist es auch nicht so ganz trivial, wenn man die Fahrerlaubnis nicht nachweisen kann.

    Und zumindest bei dem Fall in Italien war die Führerscheinstelle nicht besonders aufgeschlossen, Ersatzdokumente zu erstellen.

  • das bedeutet doch nach meinem Verständnis, daß man besser den Schein "daheim vergessen" hat wenn man annehmen muß daß er vor Ort einbehalten wird, oder? Man merkt/weis ja in den allermeisten Fällen schon wenn man einen derart groben Verkehrsverstoß begangen hat. Man hat dann vermutlich vor Ort ordentlich Zirkus und ggf. auch längeren Aufenthalt, aber wohl immer noch besser als mit deutschen Behörden dann zu versuchen Ersatzpapiere zu erhalten.

    Können oder besser wann dürfen ausländische Behörden ersatzweise das KFZ beschlagnahmen?

    Anmerkung: mich interessiert das Thema grundsätzlich und nicht weil ein Raser ect. bin. Ich hatte vor Jahren mal den Brenner hoch zurück nach D im Überholverbot für LKW/PKW mit Anhänger einen LKW überholt der sich schon seit einiger Zeit mit 30km/h vor mir den Berg hochgequält hat. Irgendwann wars mir dann zu viel und ich hab ihn relativ zügig überholt, beim wieder rechts einscheren war dann ein blauer Alpha im Rückspiegel ....... keine Ahnung wo der her kam, ich hatte mich vor vergewissert daß weit hinter mir niemand auf der Überholspur war, vermutlich hat der irgendwo in ner Bucht "gelauert". Da ich schon vor haarsträubenden Geschichten bzgl. Bußgeld und Beschlagnahme gehört hatte war ich auf alles gefaßt. Glücklicherweise waren beide Crabinieris aus Südtirol, hatten nix gegen Deutsche und man verstand sich sprachlich. Daß ich das Überholverbot übersehen habe fand der Mann recht humorös, steht doch ein derartiges Verkehrszeichen ab Modena alle 2km! Offenbar war er selbst aber auch der Überzeugung daß 50km Strecke hinter einem LKW im Kriechtempo nicht so toll ist und da ich dank ausreichender Motorisierung zügig überholen konnte ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern wurde mir nur "Überholen im Überholverbot" mit 80.-EUR in Rechnung gestellt, Glück gehabt. Ob das auch so glimpflich abgegangen wäre wenn ich da zwei Süditaliener erwischt hätte wage ich zu bezweifeln.