Hallo Gemeinde,
die Sommersaison und damit die Reisesaison naht. Aus diesem Grund unterrichte ich Euch über eine Entscheidung des EuGH, nach welcher ein EU Mitgliedsstaat, der den Führerschein nicht ausgestellt hat, auf seinem Hoheitsgebiet das Fahren untersagen kann. Für alle Interessierten
guckst Du.
Interessant ist die Entscheidung vor allem deshalb, weil auch solche Gründe tragfähig sind, die im ausstellenden Land nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen würden. Vorsicht ist also geboten, wenn man in solchen Ländern unterwegs ist, die man noch öfter zu bereisen gedenkt.
Gruß Bernd