Nach einem Gespräch mit meinem Versicherungsberater weiß ich jetzt folgendes:
Bei Unfällen auf der Rennstrecke OHNE Zeitnehmung zahlt immer die Haftpflicht.
Im Ausland benötigt man eine Auslandsversicherung. Man zahlt erst aus eigener Tasche die Behandlungskosten und bekommt sie dann erstattet.
Bei Unfällen auf der Rennstrecke MIT Zeitnehmung, also zum Erzielen von Bestzeiten (Wettbewerb) benötigt man unbedingt eine Rennstreckenversicherung! Die Haftpflicht übernimmt solche Fälle nicht.
Falls man einen anderen schadet, muss dieser grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, falls es zur Klage kommt und das ist - sofern man nüchtern ist - schwer nachzuweisen.
Das weiß ich jetzt, falls es noch Fragen gibt, kann ich gerne meinen Versicherer nochmal anrufen.
Gruß, Moritz