"Rennstreckenhaftpflichtversicherung"

  • Um bei der Rennstrecke zu bleiben; jemand verschätzt sich beim Bremsen und räumt den Vordermann ab, dem seine 20000? Maschine ist nur noch schrott. Da ist es nicht einfach mit "Pech gehabt" getan.

    Warum nicht? That's racing. Nicht umsonst unterschreibst Du bei jedem Renntraining einen Haftungsverzicht gegenüber Veranstalter, Betreiber und Dritten.
    Im GP bezahlt auch niemand von HRC den Schaden, wenn Marquez Rossi abräumt. Und hier nicht mal bei grober Fahrlässigkeit.

    Doku vom Aufbau SoS-Racer:

    72% aller Motorradunfälle werden von Autofahrern verursacht.

    Ich habe generell kein Interesse, Seiten durch lästige Werbung am Leben zu erhalten.

  • Und zu hoffen das was zu holen ist brauch man auch nicht, immerhin gibts die Renntrainings nicht nur fürn Taschengeld.


    Sicher bekommt man Renntrainings nicht geschenkt. Manch einer spart dafür. Es sind auch nicht nur "20.000 € Möps" unterwegs. Bliebe dann nur noch zu hoffen, im Fall der Fälle, von einem gutbetuchten Sportskameraden abgeschossen zu werden, der sich dann noch freuen darf, etwas "billiges" abgeschossen zu haben.

  • Interessanter Thread.
    Aber ich kann's mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man irgendeine Versicherung für Unfälle auf der Rennstrecke zum Zahlen bringen kann.
    Wenn es so wäre, dann würden mir schlagartig einige Fälle einfallen, wo ich noch Forderungen stellen könnte: "ich glaubte, der fährt in meine Linie", "der konnte stärker bremsen, als ich dachte"
    Und Fahrlässigkeit = "Müdigkeit" oder "Erzielung besserer Rundenzeiten", wie im Artikel erwähnt?
    Dann soll dennoch bezahlt werden???
    Ja, das haben wir alle schon erlebt, also schnell die Versicherung abschließen und wir können uns die Kisten gegenseitig kaputt fahren und sind abgesichert?

    Ich glaub das nicht.

    Vor Jahren, als ich mit Biernot, Gott habe sie selig, meine Ersten Kringel gedreht habe, hieß es bei diesen Fragen: "Wenn Du liegst, packen wir Dich und die Maschine auf den Transporter und fahren Dich zur Straße. Dann rufen wir die Polizei und Du sagst, dass ein Wildschwein den Unfall verursacht hat, dann bist Du abgesichert (mit TK)"

    Der Lawyer wird's wissen, wie das heute ist.

    Schön' Faddertach noch, hicks.
    Achim

    PS: Ach ja, in Groß Dölln gab es bei eienigen Veranstaltern letzte Zeit auch Transponder, öffentlich gemachte Zeiten (von wegen "zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten") und auch Rennen. Wenn sich das absichern lässt, immer her damit...

  • Nicht umsonst unterschreibst Du bei jedem Renntraining einen Haftungsverzicht gegenüber Veranstalter, Betreiber und Dritten.


    sehe ich auch so und deshalb ist mmn. das thema nicht haftpflicht, sondern unfall - und zwar eine, die genau dieses risiko abdekt!
    das veröffentlicht der veranstalter, bei dem ich meistens buche zu diesem thema: http://www.stardesignracing.com/info/versicherungen

    kaputte karre ist blöd - keine kohle mehr verdienen können, ist die härte pur ... :gruebel:

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:


  • Warum nicht? That's racing. Nicht umsonst unterschreibst Du bei jedem Renntraining einen Haftungsverzicht gegenüber Veranstalter, Betreiber und Dritten.


    Kannst du so einen Haftungsverzicht verlinken, ich kenne nur die Form des Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter/Betreiber.

  • Es gab dazu mal einen langen thread, in welchem ich auch Rechtsprechung zitiert hatte. Suche benutzen. Ich bin krank und hab keinen Bock auf SuFu.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Ne, ich hatte mal einen langen Beitrag geschrieben zum Thema Haftung bei Rennunfall in der Rubrik Motorsport. Das war so Anfang 2008. Ich finde ihn aber nicht mehr. Die doofe SuFu findet nix. Kurzformel war damals, wenn Du eine Versicherung hast, ist der AGB mäßige Haftungsausschluß, den die Veranstalter vereinbaren, unwirksam und ein stillschweigender Verzicht nicht gegeben. War damals eine BGH Entscheidung zu einem Sicherheitstraining mit Audi, wenn ich mich recht erinnere.

    Danke für die Genesungswünsche. Hab echt die Faxen. Schönes WE.

    Gruß Bernd

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  • Kannst du so einen Haftungsverzicht verlinken, ich kenne nur die Form des Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter/Betreiber.

    Das ist immer recht schwammig formuliert. Hier z.B. von jura-racing:

    Zitat

    Jura Racing weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme am Motorradtraining bzw. -rennen nur auf eigene Gefahr des Teilnehmers gestattet ist. Zur eigenen Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen sind insbesondere die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Absätze 2 bis 8 einzuhalten. Darüber hinaus gelten die Sicherheitsbestimmungen, die am jeweiligen Veranstaltungsort bekannt gemacht werden.
    Grundsätzlich hat sich der Teilnehmer diszipliniert zu verhalten und alle Handlungen zu unterlassen, die andere Personen gefährden könnten.
    Das Strecken- und Veranstaltungspersonal ist während der Dauer der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer weisungsbefugt. Der Teilnehmer hat daher den Anweisungen des Strecken- und Veranstaltungspersonals Folge zu leisten.
    Der Teilnehmer hat die Fahrstrecke zügig und in der richtigen Richtung zu befahren. Ein Anhalten auf der Strecke ist strengstens verboten. Überholmanöver, die andere Teilnehmer gefährden könnten, sind zu unterlassen.

    Es dürfte sich als recht schwierig erweisen, Ansprüche geltend zu machen. Stell' Dir mal vor, Dich fährt aus Versehen ein Juniorcup-Fahrer um der 13 Jahre alt ist. Willst Du den verklagen?

    BTW bei Doc Scholl steht es etwas umfangreicher und eindeutiger, dass Haftung gegenüber anderen ausgeschlossen wird, Ausnahme Gesundheit, Leben etc. Betrifft also keine Materie!

    Doku vom Aufbau SoS-Racer:

    72% aller Motorradunfälle werden von Autofahrern verursacht.

    Ich habe generell kein Interesse, Seiten durch lästige Werbung am Leben zu erhalten.

  • Mach Dir die Mühe und ließ in der verlinkten Entscheidung nach. Dort ist das meiste anschaulich abgehandelt. Der 13 jährige Juniorcup Fahrer wird Dir wahrscheinlich nicht reinfahren. Da gibt es talentiertere Artgenossen.

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  • Worüber soll ich da nachdenken, ich habe keine Versicherung die das abdecken könnte außer einen privaten Haftpflicht. Und die wrid ganz sicher nicht zahlen, was ich abseits der Straßen mit einem Rennmotorrad anstelle.

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  • Du bei jedem Renntraining einen Haftungsverzicht gegenüber Veranstalter, Betreiber und Dritten.

    Hat das auch Auswirkungen auf eine Risikolebensversicherung? Meine Frau ist schwanger und seitdem etwas ... naja ... übervorsichtig. Sie meint jetzt ich soll wegen den Rennen ne Risikolebensversicherung abschließen, damit sie und das Kleine abgesichtert sind, wenn mir was passiert. Finde nur leider hier: https://www.cosmosdirekt.de/risikolebensversicherung nichts dazu ob auch private Rennfahren mit abgedeckt sind? Habt ihr so ne Versicherung? Ansonsten habe ich nur ne normale Haftpflicht.

  • Am Einfachsten wäre, bei der Versicherung nachzufragen.

    Im Hinblick auf die Versorgung der Familie solltest Du dann aber auch mal über eine (für Renntrainings geeignete) Unfallversicherung und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

    Google mal "Sportversicherungen". Da kommen ein Haufen Treffer.

    Gruß
    OdenwäldeRR

  • Ich denke Du kannst abschließen welche Versicherung Du willst. Du wirst nur die "Risikosportart" Motorradfahren angeben müssen. Das erhöht dann die Beiträge, genauso wie Tauchen oder Fallschirmspringen.

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  • Am Einfachsten wäre, bei der Versicherung nachzufragen. Im Hinblick auf die Versorgung der Familie, solltest Du dann aber auch mal über eine (für Renntrainings geeignete) Unfallversicherung und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

    sag ich ja: wenn dann unfall - haftpflicht macht nur sinn wenn alle eine haben (müssen) - aber das gegenteil ist der fall). bloß verdoppeln sich dann mal rasch die kosten dieses vergnügens ... :gruebel:
    und nochmal: die karre ist meine geringste sorge.

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:

  • Hat das auch Auswirkungen auf eine Risikolebensversicherung?

    Die RisikoLV gibt Dir einen vertraglichen Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Das hat nichts mit Haftpflicht zu tun, bei welcher es darum geht, dass Du von der Haftung für von Dir Dritten gegenüber verursachten Schäden freigestellt wirst. Bei der RisikoLV ist die Anspruchsvoraussetzung Dein Tod. Bei der Haftpflicht ein Schaden, den Du Dritten zufügst.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Darum ging es ihm ja mit der Frage wohl auch gar nicht. Er fragte ob Fahren auf der Renne Einfluss auf eine Risiko-LV hat. Und das hat Motorradfahren nun mal generell, egal wo Du es ausübst.

    Doku vom Aufbau SoS-Racer:

    72% aller Motorradunfälle werden von Autofahrern verursacht.

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  • Ich grabe das Thema jetzt nochmal aus.

    Wir fahren mit ein paar Kollegen über Ostern zur 1000PS Gripparty auf den Pannoniaring. Da ich meine alte zx6r abgemeldet habe und mit auf die Rennstrecke nehmen möchte, stellt sich mein Vatter nun quer und fragt (zu Recht), wie es denn mit der Versicherung im Falle eines Unfalles aussieht.

    Bedeutet 13.1, dass ich auch ohne fahrlässiges Verhalten bei einem Personenschaden gegen jemand anderen für die Schäden an seiner Person aufkommen muss?
    Und heißt es in 13.6, dass ich für mein Verhalten hafte, also im Falle, dass ich jemanden abräume, muss ich für den Schaden aufkommen?

    Habe dem Veranstalter mal eine Mail geschickt, der schrieb:
    "...Das soll heißen, wenn du jemanden zum Sturz bringst, kann er dich zwar privatrechtlich klagen, jedoch wenn dabei keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, wird erfahrungsgemäß die Klage abgewiesen."
    Das Nachweisen von grober Fahrlässigkeit ist dann so ne Sache. Wenn an meinem Motorrad etwas auffällt, was vielleicht nicht so hätte sein sollen (natürlich gehe ich sicher, dass mein Motorrad einwandfrei ist, aber vielleicht übersieht man ja doch etwas), kann man das dann schon als grobe Fahrlässigkeit auslegen?

    Haltet ihr es für sinnvoll, Tagesversicherungen abzuschließen?

    Gruß, Moritz

    2017:

    02.04.: Anlassen Nürburgring
    15.+16.04.: 1000PS Gripparty Pannonia Ring :banane:
    07.-11.08.: Urlaub in Südtirol

  • Also wenn ich mich z.B. für Montagstraining bei Speer anmelde nehme ich die 15€ Versicherung mit wenn was MIR oder den Betroffenen was passiert bin ich von diesem Tag die kosten abgedeckt. Rettungseinsatz Versorgung Oder ähnliches. Mir sind die 15€ dafür nicht zu schade. Allerdings weiss ich nicht wie es ist wenn du Folgeschäden trägst Lähmung oder so. Dafür habe ich eine Berufsunfähigkeit Vers.
    Aber Innerhalb von Deutschland sehe ich die Probleme nicht so schlimm. Interessant finde ich es eher im Ausland da die meisten Ländern ohne cash dich nicht behandeln oder raus lassen . Wenn ich nach Brünn fahre habe ich was über ADAC abgeschlossen sind ca.25€ im Jahr da bin ich über Ausland versichert. Meinem Nachbar ist unglücklicherweisse in Brünn passiert das er die Kontrolle vom Motorrad verloren hatte und zu sturz kam. Er wurde von ADAC Hubschrauber abgeholt und nach Deutschland geflogen.
    Ich habe auch was über meine Krankenkasse abgeschlossen wenn mir was im Ausland passiert das ich es evtl zwar vorlegen muss aber es von der Krankenkasse wieder zurück bekomme. Unkosten insgesamt sind es vielleicht in Jahr 60€ mit allem.

    Bremse erst wenn du Gott siehst
    Zitat :Kevin Schwantz :cursing::saint::whistling: