"Rennstreckenhaftpflichtversicherung"

  • Nach einem Gespräch mit meinem Versicherungsberater weiß ich jetzt folgendes:

    Bei Unfällen auf der Rennstrecke OHNE Zeitnehmung zahlt immer die Haftpflicht.
    Im Ausland benötigt man eine Auslandsversicherung. Man zahlt erst aus eigener Tasche die Behandlungskosten und bekommt sie dann erstattet.

    Bei Unfällen auf der Rennstrecke MIT Zeitnehmung, also zum Erzielen von Bestzeiten (Wettbewerb) benötigt man unbedingt eine Rennstreckenversicherung! Die Haftpflicht übernimmt solche Fälle nicht.

    Falls man einen anderen schadet, muss dieser grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, falls es zur Klage kommt und das ist - sofern man nüchtern ist - schwer nachzuweisen.

    Das weiß ich jetzt, falls es noch Fragen gibt, kann ich gerne meinen Versicherer nochmal anrufen.

    Gruß, Moritz

    2017:

    02.04.: Anlassen Nürburgring
    15.+16.04.: 1000PS Gripparty Pannonia Ring :banane:
    07.-11.08.: Urlaub in Südtirol

  • Nach einem Gespräch mit meinem Versicherungsberater weiß ich jetzt folgendes:

    Bei Unfällen auf der Rennstrecke OHNE Zeitnehmung zahlt immer die Haftpflicht.

    Das sehe ich sehr Kritisch. Bei der Haftpflicht werden nur die Schäden bezahlt die du anderen zufügst.
    Dazu verlangt die Versicherung immer eine Pol. Aufnahme, Rennstr.??? Da die Schuldfrage eindeutig sein muss.

    Erschwerend kommt hinzu, das du auf der Rennstr. immer mit abgeklebten Spiegeln und Front/Rückscheinwerfer fahren musst, oder ohne.
    Da wirst du lange Prozesse führen müssen. Ergebnis ?????

  • natürlich die private Haftpflicht, nicht die Kfz Haftpflichtversicherung. Hätte mich besser ausdrücken sollen

    2017:

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    15.+16.04.: 1000PS Gripparty Pannonia Ring :banane:
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  • natürlich die private Haftpflicht, nicht die Kfz Haftpflichtversicherung. Hätte mich besser ausdrücken sollen

    Sorry, aber auf der Piste bist du immer mit einem Fahrzeug unterwegs, somit zahlt keine Privat Haftpflicht.
    Wenn du am Öffentlichen Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilnimmst, ist auch die Fahrzeug Vers. dran. Wenn du als Fussgänger über die Straße gehst, und ein Fahrzeug ausweichen muss, dann zahlt die Privat Haftplicht.

  • So hat es mir mein Versicherer erzählt.
    Er hat es mit anderen Sportarten verglichen wie Snowboarden oder ähnliches, wo auch die private Versicherung immer zahlen muss. Wir reden hier von Schäden am eigenen Leib und nicht an Fahrzeugen, denn da hat man im Falle eines Unfalls ohne extra Versicherung Pech.

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