lautstärke esd

  • Moin ich hab da mal eine allgemeine Verständnisfrage zum Thema Lautsärke vom esd.
    Und zwar steht in FZG Schein ja die eingetragene Lautstärke des motorrades.

    Und mit einem austausch esd wird das ganze ja lauter.

    Ich gehe mal davon aus das die eingetragene Lautstärke die ist die mit dem orginal esd erreicht wird.

    Also bin ich doch mit einem Zubehör esd immer über dieser Lautstärke was ja zur Folge hat, dass die Betriebserlaubnis erlöscht.

    Oder liege ich da falsch?  ?(

  • Hallo,
    erstmal gibt es prinzipiell keine gesetzliche Bestimmung die vorschreibt wie laut ein Motorrad im Stand sein darf. Dagegen ist es aber gesetzlich gedeckelt wie laut ein
    Fahrzeug während der Fahrt sein darf und diese DB-Grenze ist interessanterweise für alle Kräder gleich.
    Da eine Geräuschmessung in der Fahrt aber sehr komplex ist und durch die Polizei aufgrund der Rahmenbedingungen nicht durchführbar ist, gibt es die abgespeckte Version im Stand.
    Als Anhaltspunkt ob das Motorrad während der Fahrt zu laut ist, ist hierfür die angegebene DB-Zahl am Rahmen oder den Papieren. Solltest du dann bei einer Messung über 5 DB oberhalb
    der DB-Zahl liegen, gilt das für die Polizei als begründeter Verdacht auf eine nicht ordnungsgemäße, nicht zugelassene oder manipulierte Auspuffanlage. Das wiederum kann zur Vorführung
    beim Gutachter führen, der dann die etwas komplexere und vorallem sehr teure Messung in der Vorbeifahrt macht.
    Prinzipiell ist aber ein Endtopf mit E-Nummer auf deine Maschine zugelassen und hat damit die einzuhaltenen Grenzwerte erreicht und sollte dann auch keine Probleme verursachen.

    Gruss

    R.I.P. Matze aka Rippe

  • Moin ich hab da mal eine allgemeine Verständnisfrage zum Thema Lautsärke vom esd.
    Und zwar steht in FZG Schein ja die eingetragene Lautstärke des motorrades.

    Und mit einem austausch esd wird das ganze ja lauter.

    Ich gehe mal davon aus das die eingetragene Lautstärke die ist die mit dem orginal esd erreicht wird.

    Also bin ich doch mit einem Zubehör esd immer über dieser Lautstärke was ja zur Folge hat, dass die Betriebserlaubnis erlöscht.

    Oder liege ich da falsch? ?(

    Die obere Antwort ist nicht ganz richtig. Das Standgeräusch, wie oben schon erwähnt, dient zur einfachen Nachprüfung auf der Straße und kann/darf von einem TÜV-Prüfer beim eintragen der Anlage verändert werden. Und sollte auch der aktuellen Gegebenheit angepasst werden, damits keine Probleme mit dem Kontrollör gibt.

    Das Fahrgeräusch ist sehr wohl Typenabhänig! Es gibt einen oberen Grenzwert, der sich wiederum in den Jahren geändert hat. Aktuell sind das imho 80dB.
    Was bedeutet, das ein Motorrad bei der (EG-)Typengenehmigung den maximal gültigen Grenzwert einhalten muss, ihn aber selbstverständlich unterschreiten darf.

    Der Wert, der in der Typengenehmigung drinsteht, ist die Referenz für die Zubehöranlagen, also der Lärm, der aus dem originalen Schalldämpfer kommen (soll) mit einer Toleranz von +3dB
    Also, hat ein Mofa 78dB als Fahrgeräusch, darf der Zubehörtopf bei der Prüfung maximal 81dB haben.

    Nachdem aber nur auf einer lächerlich kurzen Strecke (20m) in einem definierten Bereich (50km/h beim Motorrad, 2+3 Gang, voll beschleunigt) gemessen wird, gibt es natürlich Mittel und Wege, außerhalb dieses Bereichs soviel Lärm zu machen, wie möglich.
    Deswegen Auspuffe in KFZ mit Klappen, Motorsteuergeräte die einen Geräuschtest identifizieren, lange Übersetzungen etc usw.

    Nichts desto trotz, als Fahrzeugführer hast Du erst einmal das Problem, wenn der Polizei beim Standgeräuschmessen auffällt, das dein Roller zu laut ist (Beschlagnahme des Rollers) und sich das ganze dann in einer Nachprüfung bestätigt (dann Strafrechtlich).

  • Also läuft das am ende genauso ab wie bei einem pkw.

    Die db grenze wird nur in einem bestimmten Drehzahlbereich, oder wie in diesem Fall Geschwindigkeits bereich gemessen.

    Und der esd wird so konstruiert, dass er in diesem Bereich einfach nicht über die DB Grenze kommt

  • Na wenn wir so kleinlich werden Oliver, ist deine Antwort ebenfalls nicht ganz korrekt (-:
    Die 80 DB gelten übergreifend für alle Kräder die ab Bj X dieses maximale Fahrgeräusch einhalten müssen.
    Hat nix mit Typen zu tun, es gibt lediglich alte Modelle die frei von dieser Regelung sind, da sie zugelassen wurden bevor es eine Reglementierung gab.

    R.I.P. Matze aka Rippe

  • Da bist Du im Irrtum, eine Abgasanlage, die ein E-Zeichen führen will, muss sich an den Wert für das Fahrgeräusch in der Typengenehmigung halten.
    Das ist der Wert, der in der Zulassungsbescheinigung steht.

    Bei der SC44 sind das zum Beispiel 79dB(A). Also darf eine Zubehöranlage mit E-Kennzeichnung maximal 82dB(A) haben.

    Wenn Du einen Endtopf über §21 bzw. §19.3 eintragen lässt, dann könnte der aaS sich an den 80dB(A) orientieren. Aber die meisten werden dass nicht machen.

  • Hallo

    Bei mir im KFZ-Schein SC59 steht unter U1 99db. Auf der Rückseite unter U1 = Standgeräusch (db) was ist denn jetzt richtig?

    + In Gedenken an Martin (MatzeRR) +
    Harzer Stammtisch

  • Wie oben schon vom Rennfix geschrieben, gibt es für das Standgeräusch keine Regulierung.

    Das um was es hier geht, steht bei U.3, und das sind eben maximal 80dB(A) zulässig.