Moin ich hab da mal eine allgemeine Verständnisfrage zum Thema Lautsärke vom esd.
Und zwar steht in FZG Schein ja die eingetragene Lautstärke des motorrades.
Und mit einem austausch esd wird das ganze ja lauter.
Ich gehe mal davon aus das die eingetragene Lautstärke die ist die mit dem orginal esd erreicht wird.
Also bin ich doch mit einem Zubehör esd immer über dieser Lautstärke was ja zur Folge hat, dass die Betriebserlaubnis erlöscht.
Oder liege ich da falsch?