Hi,
hab mal bisschen im Bußgeldkatalog (Pkw & Krafträder) gestöbert und fand da folgendes:
Überholen auf der rechten Spur, innerorts: 30 Euro
Darüber wundere ich mich, denn:
StVO §7 Absatz 3
Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen
(Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für
eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch
wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann
darf rechts schneller als links gefahren werden
Rechts überholen ist erlaubt, muss aber mit einer Strafe rechnen?!
MfG