Innerorts rechts überholen erlaubt oder doch nicht?

  • Hi,

    hab mal bisschen im Bußgeldkatalog (Pkw & Krafträder) gestöbert und fand da folgendes:

    Überholen auf der rechten Spur, innerorts: 30 Euro

    Darüber wundere ich mich, denn:

    StVO §7 Absatz 3
    Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen
    (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
    bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für
    eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch
    wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann
    darf rechts schneller als links gefahren werden

    Rechts überholen ist erlaubt, muss aber mit einer Strafe rechnen?!

    MfG

  • Rechts überholen ist nur in den Fällen mit Bußgeld bewehrt, in denen es verboten ist. Wo des Gesetz rechts überholen ausdrücklich erlaubt, liegt naturgemäß kein Verstoß gegen ein Gebot oder Verbot vor, daher auch kein Bußgeld. Die einschlägigen Gesetzestexte mußt Du selbst lesen ;)

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Hallo,

    kuckt mal hier, in der Tabelle: https://www.bussgeldkatalog.org/ueberholen/
    das sind jede Menge Ausnahmesituationen, wann Überholen verboten ist.

    Ich verstehe den Absatz so als dass das Überholen rechts gestattet ist, wenn man sich dabei an die Überhol-Regeln hält- Also Schnell zun zügig überholen, und eben keine der Ausnahmeregel verletzen, dann darf man das auch von rechts.

  • Rechts überholen ist nur in den Fällen mit Bußgeld bewehrt, in denen es verboten ist. Wo des Gesetz rechts überholen ausdrücklich erlaubt, liegt naturgemäß kein Verstoß gegen ein Gebot oder Verbot vor, daher auch kein Bußgeld. Die einschlägigen Gesetzestexte mußt Du selbst lesen ;)

    Gruß Bernd

    Dank dir.

    War einfach verwirrend, da mir der entsprechende Paragraph schon lange bekannt war und im Bußgeldkatalog nur angegeben wird, dass es mit 30 Euro bestraft wird. Ohne entsprechende Begründung. Als sei es generell verboten...

    00sven00
    Innerorts kannst du auch mit geringem Geschwindigkeitsunterschied überholen. Fährt jemand auf der linken Seite 45 km/h, dann darfst du rechts mit 50 überholen.