Betriebserlaubnis erloschen, Auspuff zu laut

  • Hallo Leute,

    wurde gestern auf dem Heimweg von der Polizei angehalten, weil der Auspuff zu laut war.
    Musste mit denen dann auf die Wache. Dort wollten die, dass ich den DB Killer herausbaue. Wie sich herrausgestellt hatte, war der DB Killer gekürzt und somit auch die Betriebserlaubnis erloschen.

    Welche Strafe kommt nach dem neuen Gesetzt auf mich zu ?

    Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten jetzt schon.

  • Wenns der HurricSS war kann sich der Herr in Grün erst mal schlau machen wieviel verschiedene Versionen es von dem Topf überhaupt gibt. Die haben nämlich nicht alle den gleichen db-Killer. Der von dem in meiner Garage ist auch sehr kurz aber original. Und nur weil einer angeblich hin und wieder Rennstrecke fährt ist er noch lange kein Sachverständiger der in jedem Bereich belastbares Wissen vorweisen kann.

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • das ist richtig HeavyMetall, allerdings war der DB Killer wirklich auch gekürzt und somit erlöscht ja die BE.
    Und der herr in grün sagte wenn du nicht den DB ausbauen willst können wir das auch vom tüv machen dann steht die maschine ne woche da und du übernimmst die Überprüfungskosten....

    Also was kommt auf mich zu


  • Der Polizist war auch Rennfahrer, deshalb hat der sich ausgekannt

    DAS ist ja mal eine Qualifikation!!! Respekt!

    Wie Valentinik schon geraten hat, ab zum RA.

    Anmerkung am Rande, durch das Kürzen eines DB-Einsatzes muss ein Auspuff nicht lauter werden! Es ist eher das Gegenteil der Fall!

    Egal wie der Sachverhalt liegt, wurde eine nachweisbare Manipulation daran vorgenommen gilt das als Vorsatz und du hast schlechte Karten!

    ...mag keine Dilettanten...!

  • Je nach dem was der Beamte mit dir vor hat. Da ist vom einfachen Bußgeld bis was weiß ich was alles drinn. Warte halt einfach mal ab was er sich einfallen lässt bevor du hier die Pferde scheu machst.

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  • Da hast du ja nen richtig netten erwischt.

    Dank dem neuen Recht wurde Nr 214a des Bußgeldkataloges in 214a und 214b gesplittet. Für 214a gibt's einen Punkt, für 214b nicht. Mit dem DB-Killer hast du 214b nicht befolgt....

    "214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
    214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
    214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €

    214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
    214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
    214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“"

    Dazu kommt dann evtl noch der Vorsatz....

    Und wegen der Geräuschmessung beim TÜV:
    Auszug aus §49 StVZO:
    "(4) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird."

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  • Also ich hoffe dass da nichts mehr als 90 EUR bei mir kommt.

    Zum DB-Eeater den habe ich selber gekürzt, natürlich hab ich das dem Mann in grün nicht gesagt, sondern dass ich den Puff so gekauft habe.....

    Der war schon etwas lauter als vorher wo er nicht gekürzt war.

  • Für was soll ich mir ein RA nehmen ?

    Die haben doch recht oder ? Die haben aber nicht Dezibel gemessen nur die haben gesehen dass der DB Killer gekürzt und deshalb BE erloschen

    Am Ende muss ich noch viel mehr zahlen wenn ich vor gericht stehe oder nich

  • Also ich hoffe dass da nichts mehr als 90 EUR bei mir kommt.

    Zum DB-Eeater den habe ich selber gekürzt, natürlich hab ich das dem Mann in grün nicht gesagt, sondern dass ich den Puff so gekauft habe.....

    Der war schon etwas lauter als vorher wo er nicht gekürzt war.


    Dann hätte ich das hier aber auch nicht geschrieben, weil der Mann in grün könnte auch hier mitlesen und deinen richtigen Namen heraus bekommen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Was soll er denn mit nem Anwalt? DB-Eater gekürzt, Blade zu laut... und was soll da der Anwalt machen? 3 Briefe schreiben und 150 Euro kassieren?

    Und wo is der unterscheid WER den Eater gekürzt hat? Er is damit rumgefahren und hätte sich als Halter vom einwandfreien Zustand überzeugen müssen.

    Ob der Herr in Grün ( bei uns sind sie blau ) nun sein Wissen hat weil er auf die Renne geht oder von einer Klolektüre is doch auch völlig egal, es bleibt beim gekürzten Eater und er hats gemerkt.

    Meines Wissens nach gibts 90 Euro und keine Punkt mehr.

    Rossi: Guckst du scheiße, fährst du scheiße.

  • Meinem Laienverständnis nach:
    90€ zzgl Verwaltung etc zahlt er wenn der DB-Killer gekürzt war und er es versäumt hat dies zu erkennen. Das wäre die Fahrlässigkeit.

    Bei Vorsatz, sprich selber Kürzen, kommt § 3 Abs. 4a der Bußgeldkatalogverordnung ins Spiel
    "(4a) Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet."
    Kurzum: 180€ zzgl Verwaltung


    Firebladecbr954: Sicher dass du ihn selbst gekürzt hast? :gruebel:

    sigpic42407_1qmzi75nu89.png

  • ich hoffe des bleibt bei den 90 EURO und kein Punkt !

    Hab ich nämlich auch so gelesen.
    Der Polizist hat gemeint ich soll nach einen Bußgeldrechner im Netz schauen und dort eingeben Betriebserlaubnis erloschen das rechnet der zusammen.

    Und da bekomme ich 50 EURO und 0 Punkte raus !
    was meint ihr ?