neue Regelungen 2016 zu abgelaufenem TÜV?

  • Hallo zusammen,

    vielleicht oder bestimmt kann mir jemand von Euch hier eine kompetente Auskunft geben... die Sachen, die ich im Internet gefunden habe, sind recht allgemein.
    Überall steht, dass bei überfälligem TÜV ab 8 Monaten 60 EUR und 1 Punkt fällig werden.
    Was mir nicht ganz klar ist - bezieht sich das auf die Tatsache, wenn man "erwischt" wird, also quasi ohne gültige Plakette rumfährt (was meine Vermutung wäre), oder gibt´s die Strafe automatisch, wenn man das nächste Mal zum TÜV fährt, um die HU nachholen zu lassen (was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann... )?
    Ich habe noch ein älteres Hondamädchen, für das ich auf Teile warte und die 8 Monate nicht werde einhalten können.

    Über eine kurze Info würde ich mich freuen!

    Viele Grüße Heike

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom :schnorchel:

  • kann doch nur fällig werden , bei Betrieb des Mopeds.
    Beim nachholen nach Monaten wird nur der Tüv Stempel zurückgesetzt auf das ursprüngliche Datum.

    Also fällig im März 2016, und du fährst im August hin, dann bekommst du als Termin März 2018.

    Oder wenn es im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt ist. :cop::tuev::rules:

    Gruß
    OdenwäldeRR

  • Nein, das ist nicht mehr so,es wird nur die Prüfgebühr erhöht bei überziehen,nicht zurückdatiert.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Klasse, vielen Dank... dann kann ich die Kleine ja in Ruhe fertig machen :love:

    Viele Grüße Heike

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom :schnorchel:

  • wurde wieder geändert,da festgestellt wurde,das das zurückdatieren gegen geltendes Recht verstösst :whistling:


    Foto: Markus Kiefer Sportfotografie

  • wurde wieder geändert,da festgestellt wurde,das das zurückdatieren gegen geltendes Recht verstösst :whistling:

    Ist das schon amtlich ? Kann darüber nichts finden und im Dezember war es noch nicht so.
    Und im Netz findet sich auch keine Mittelung darüber.

    Beim alten Moped war auch 14 Monate der TÜV abgelaufen, musste nur die extra Gebühr beim TÜV zahlen und bekam 2 Jahre neuen TÜV, war aber Anfang letztes Jahr.

  • Man bekommt 2 Jahre TÜV, aber damit die Prüforganisationen zufrieden sind, gibts eine Gebühr für den nicht vorhanden erhöhten Prüfaufwand. Kostet 20% mehr, ab 2 Monate überziehen. Das ist schon seit mindestens 2 Jahren so.

    Und das wurde nicht abgeschafft, weil es gegen Recht verstoßen hat, schließlich war es in "Recht gegossen".
    Sondern es wurde abgeschafft, weil es keinerlei technische Begründung dafür gab.


  • Und das wurde nicht abgeschafft, weil es gegen Recht verstoßen hat, schließlich war es in "Recht gegossen".
    Sondern es wurde abgeschafft, weil es keinerlei technische Begründung dafür gab.

    Ab welchem Datum soll das denn abgeschafft worden sein? Bei uns prüft die GTÜ, letzte Woche gabs noch die 20% on Top

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Habe ich geschrieben, das es die 20% nicht mehr gibt?

    Ich habe geschrieben, das es die Verkürzung, die 1999? eingeführt wurde, nicht mehr gibt, denke schon seit 2012 nicht mehr, sondern 2 Jahre TÜV an Prüfdatum.
    Und dann, wenn mehr wie 2 Monate überzogen, 20% mehr für die Prüforganisation.

  • 2012 wurde das mit dem zurückdatieren wieder aufgehoben.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Habe ich geschrieben, das es die 20% nicht mehr gibt?

    Oh sorry, mein Fehler. ... habs falsch verstanden. :sorry1:

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Es wird seit 2012 nicht mehr zurückdatiert. (47. Veränderungsverordnung StVZO) Die 20% mehr Gebühr ( vom Nettopreis) sind fällig bei überziehen von mehr als 3 Monaten (Gebührenverordnung) d.h. z.Bsp. fällig 04/15 Normalpreis bis Ende 06/15, erhöhte Gebühr ab 07/15. Hat Dein Bike ein Saisonkennzeichen ruht in dem Zeitraum der Abmeldung die Frist. Bsp. Fällig 10/15 Saisonkennzeichen 3-10 wird die erhöhte Gebühr erst ab 05/16 fällig. Die Punkte ab dem 8 Monat sind auch richtig da Du gegen Deine Halterpflichten verstößt. (§29 StVZO abs1 Satz 1)

    MfG Maik